Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Darum gings. Und das ist eben Quatsch. Wer so denkt, hat das Wort Dienstleistung nicht begriffen und sollte besser zurück ins Kaiserreich. Wenn ein Klavierlehrer seine Vorbereitungs- und Fahrtzeit als Unterrichtszeit abrechnen kann und dennoch nicht bereit ist, zuhause zu unterriochten - dann geht es ihm halt (zu) gut.Ein professioneller Klavierlehrer mit entsprechender Qualifikation kommt niemals ins Haus. Punkt!
[...]
Man kann höchstens darüber diskutieren, ob ein Selbstverständnis als Dienstleister der Sache guttut oder nicht.
Da es sich nicht um einen Beruf des produzierenden Gewerbes handelt, muss die Tätigkeit eines Klavierlehrers ja das sein, was sie nach amtlicher Auffassung auch ist, nämlich eine freiberuflich ausgeübte Dienstleistung, sofern die Lehrkraft nicht im Angestelltenverhältnis an einer (Musik-)Schule tätig ist. Da freiberufliche Tätigkeiten nicht an Weisungen eines Arbeitgebers gebunden sind, sind die Modalitäten fallweise auszuhandeln. Dazu gehört auch die Frage nach dem Unterrichtsort, auf den sich Auftraggeber und Auftragnehmer nun mal einigen müssen. Wenn keine Einigkeit erzielt wird, ist das eben so - dann kommt das Unterrichtsverhältnis eben nicht zustande. Solche Aspekte sind immer Verhandlungssache; derartige Entscheidungen liegen immer im jeweiligen eigenen Ermessen, und das ist auch völlig in Ordnung. Man könnte sich dann zwar über die Unflexibilität der einen oder anderen Seite seine Gedanken machen - aber diese tun nichts zur Sache.Falsch, Schmickus.
Man kann gar nicht so pauschal sagen: "Ein Klavierlehrer ist..."
Viele begreifen sich als Dienstleister.
Andere (z.B. Du) nicht. Jeder ist ja frei, das so für sich zu definieren wie er will.
Man kann höchstens darüber diskutieren, ob ein Selbstverständnis als Dienstleister der Sache guttut oder nicht.
Wenn er gut gefüllte Auftragsbücher hat und keine Zeit für die Anfahrt zum Hausbesuch bei Schülern aufwenden kann, weil es sie schlicht und ergreifend nicht gibt, wird er entsprechende Angebote eben ablehnen können und müssen. In jedem Fall wird die Lehrkraft beim Hausbesuch im eigenen Interesse auf für den Privatunterricht geeignete Bedingungen achten, zumal sie sonst eine ordnungsgemäße Ausführung ihrer Unterrichtstätigkeit nicht gewährleisten kann: Intaktes Instrumentarium, auf Abruf vorliegende Unterrichtsmaterialien und ungestörte Arbeitsmöglichkeiten am Unterrichtsort. Das entspricht den Standards, die Lehrkräfte ihrerseits gewährleisten sollten, wenn der Unterricht bei ihnen zuhause oder in von ihr belegten Unterrichtsräumen stattfindet.Wenn ein Klavierlehrer seine Vorbereitungs- und Fahrtzeit als Unterrichtszeit abrechnen kann und dennoch nicht bereit ist, zuhause zu unterrichten - dann geht es ihm halt (zu) gut.
Wenn man ein "Hausrecht" als Machtbasis definiert, könnte man diese Konstellation als nicht unproblematisch ansehen. Allerdings wollen sich wohl die meisten Schüler nicht mit Machtspielchen beschäftigen, weil sie einfach nur einen guten Klavierunterricht haben wollen. Für Machtspielchen eignet sich der private Sektor eher, da man Geschäftsbeziehungen zeitnah beenden kann - private Bindungen hingegen nicht so ohne weiteres. Aber wozu?In der Tat (diese Diskussion hatten wir im übrigen schon öfter) ist Nach-Hause-Kommen des Lehrers ein schlechtes Signal, da (so sind die Menschen nun mal) die "Machtbalance" in Richtung Schüler verschoben wird.
Ein weiterer Aspekt ist von Interesse: Manche Mitschreibende hier sehen Hausbesuche beim Schüler als problematisch, beispielsweise aufgrund des Wechsels der Lehrkraft auf fremdes Terrain, auf dem andere das Sagen haben - sofern die Schülerseite an diesem relativen Machtzuwachs besonders interessiert sein sollte. Andere deuten diesen Aspekt sogar als Zeichen von Schwäche und geringem "Marktwert" der Lehrkraft: Diese muss ihre offensichtlich kaum gefragte Dienstleistung einer wenig interessierten Kundschaft hinterhertragen, der schon der Weg zum Unterrichtsort zu anstrengend ist. Oder der Dienstleister ist so wirtschaftlich schlecht gestellt, dass er nicht einmal zur Existenzgründung (Unterrichtsraum, gutes Instrument, angemessene Ausstattung) imstande ist.Dienstleister ist nicht gleich Sklave, nicht gleich Untergebener. Dienstleister erbringen immaterielle Leistungen.
...Sachen gibt´s... da kann man nur staunen...Die intrinsische Motivation des Wechselbalgs zur Arschbewegungsverweigerung