Musizieren in Mehrfamilienhäusern

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Cowboy

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18. Jan. 2011
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Guten Morgen,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meinem Anliegen in diesem Unterforum richtig aufgehoben bin. Es geht mir um das Üben in einem Mehrfamilienhaus. Bemüht man Google zu dem Thema findet man eigentlich alles was man braucht (Ruhezeiten einhalten, je nach Instrument darf man so und so lange am Tag üben etc.). Es wird immer argumentiert, dass jeder Heimmusik betreiben darf weil es der persönlichen Entfaltung dient.
Was ich jedoch nicht gefunden habe, ob sich diese maximalen Übezeiten (sagen wir mal 2 Stunden / Tag) auf eine Person, einen Haushalt oder ein Haus beziehen. Was würde in folgenden Extremfällen passieren:

1. Eine Familie hat zwei Kinder. Beide spielen das selbe Instrument, zudem wollen Vater und Mutter auch noch mal nach Feierabend spielen. Darf dann jeder 2 Stunden üben (die Nachbarn werden also 8 Stunden / Tag beschallt) oder darf jeder nur 'ne halbe Stunde ran?
2. In einem Mehrfamilienhaus leben in vier verschiedenen Wohnungen vier Musiker. Alle spielen das gleiche Instrument (jeder hat sein eigenes). Würde hier erwartet werden, dass sie gleichzeitig üben (alle in den selben zwei Stunden) oder dürfen sie nacheinander üben (auch hier werden die Nachbarn wieder 8 Stunden / Tag beschallt).

Mir ist bewusst, dass es immer der für alle Parteien angenehmste Weg ist, wenn man sich abspricht und nach Möglichkeit aufs Musizieren zu verzichten wenn der Nachbar seinen Tatort schaut. Das Leben besteht aus Kompromissen. Leider scheint es kein explizites Gesetz zu geben, man kann sich nur an Urteilen orientieren. Hier wird immer auf das Recht des einzelnen Bezug genommen. Wie seht ihr das?

Ich habe keine Probleme mit meinen Nachbarn. Das sind nur einige Gedanken die mir so durch den Kopf gingen.

Gruß
Cowboy
 
Hi,

das wirkt nach einer juristischen Doktorarbeit (Gutenberg?). ;-)
Aber die Frage ist trotzdem interessant. Bin 'mal gespannt, ob sich da jemand auskennt.

Gruß
 
Hi,

hab' 'mal drüber nachgedacht:

Es kommt stark darauf an,ob es um Schutzrechte der Nachbarn geht, dann ist es egal wie und aus welchen Quellen die Störung kommt.

Oder ob es um Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, dass er ein Musikinstrument spielen darf, geht.

Je nachdem was juristisch "höher" zu bewerten ist, muss das Problem entweder aus Sicht der Nachbarn oder aus Sicht des Musizierenden gesehen werden.

Gruß
 
Hi,

das wirkt nach einer juristischen Doktorarbeit (Gutenberg?). ;-)
Aber die Frage ist trotzdem interessant. Bin 'mal gespannt, ob sich da jemand auskennt.

Gruß

Hehe, ich arbeite zwar auch an meiner Doktorarbeit aber mit der Juristerei habe ich nix am Hut ;)

Hi,

hab' 'mal drüber nachgedacht:

Es kommt stark darauf an,ob es um Schutzrechte der Nachbarn geht, dann ist es egal wie und aus welchen Quellen die Störung kommt.

Oder ob es um Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, dass er ein Musikinstrument spielen darf, geht.

Je nachdem was juristisch "höher" zu bewerten ist, muss das Problem entweder aus Sicht der Nachbarn oder aus Sicht des Musizierenden gesehen werden.

Gruß

Das ist meiner Meinung nach der argumentative Weg. Nur was wird in der Praxis höher bewertet? Schließlich ist es ja so, dass die Rechte des Musikers auf Musikausübung mir Rücksicht auf die Nachbarn zeitlich begrenzt werden. Allerdings werden auch die Rechte des Nachbarn eingegrenzt, denn Musikinstrumente muss man nicht bei Zimmerlautstärke üben.

Da würde ich noch eine weitere Frage anschließen, diesmal von etwas praktischerem Charakter: Bei Instrumenten mit Lautstärkeregelung wird erwartet, dass man diese leiser stellt. Das kann ich mir bei ner E-Gitarre gut vorstellen (statt Lautsprecher nutzt man bspw. Kopfhörer). Ein Akkordeon lässt sich nicht leise stellen, das darf man laut üben. Wie ist das aber bei Dämpfungssystemen, die den Klang oder das Gefühl beim Spielen beeinflussen? Beim Klavier würde ich da den Moderator sehen, bei Blechblasinstrumenten Systeme wie Silent Brass (wird zwar schön leise, jedoch geht weniger Luft durchs Instrument und unterscheidet sich so vom offenen spielen).

Gruß
Cowboy
 
Ich fürchte, das ist ein gutes, weil einfaches, Beispiel dafür, daß sich auch in einem Rechtsstaat und bei bestem Bemühen nicht alle Konflikte per Gesetz oder Rechtsverordnung lösen lassen. Was ist denn, wenn 8 Musiker in einem 9-Familienhaus wohnen ? Spätestens bei 12 Musikern ist Schluß, denn der Tag hat nur 24 Stunden. Und jeder Musiker hat ja auch das Recht, von den jeweils anderen Musikern nicht länger als 2 Stunden gestört zu werden...

Gruß
Rubato
 
W. Busch hat es doch am Beispiel zweier benachbarter Künstler illustriert: Ein Maler und ein Musikus, so Wand an Wand, das gibt Verdruß...

Ich halte die Frage aber für akademisch. Wenn ich es zu entscheiden hätte, würde ich es machen, wie Karl Valentins Verkehrsregelung: Am Montag - die Klavierspieler. Am Dienstag - die Geiger. Am Mittwoch - die Schlagzeuger. Alles eine Frage der Ordnung :D

Gruß,
Cem.
 
Ich halte die Frage aber für akademisch. Wenn ich es zu entscheiden hätte, würde ich es machen, wie Karl Valentins Verkehrsregelung: Am Montag - die Klavierspieler. Am Dienstag - die Geiger. Am Mittwoch - die Schlagzeuger. Alles eine Frage der Ordnung :D

Ok, da sind wohl die akademischen Pferde mit mir durchgebrannt :D.

Dann will ich die Frage etwas ändern: Es handelt sich nicht mehr um vier, sondern um zwei Musiker. Das dürfte ja durchaus häufiger vorkommen. Gibt es da konkrete Regelungen? Das ist doch besonders interessant, wenn beide berufstätig sind und nach Feierabend üben wollen.

Und gibt es Meinungen / Wissenswertes zur meiner Ergänzugsfrage bzgl. der Lautstärkeregelung?

Guten Abend
Cowboy
 
Also hinsichtlich des Musizierens durch mehrere Mitbewohner einer Wohnung konnte ich ein Urteil finden (LG Flensburg, Urteil vom 18.12.1992 - 7 S 167/92).

Darin wurde es für zulässig erklärt, dass mehrere Personen einer Familie innerhalb der Wohnung gleichzeitig in verschiedenen Räumen musizieren, dagegen ist unter Beachtung vorgenannter Zeiten ein gemeinsames Musizieren genauso zulässig wie ein Musizieren in zeitlicher Abfolge.

Insofern müssen die Nachbarn innerhalb der definierten Grenzen (Höchstspieldauer pro Tag, variiert je nach Instrument, Intensität und Spielstil + Einhaltung der Ruhezeiten) zurückstecken.

Zu den Dämpfungssystemen kann ich nicht viel sagen, aber hierzu fällt mir die Klausel ein, dass man generell nur in Zimmerlautstärke musizieren darf. Diese kommt nämlich einem vollständigen Musizierverbot gleich (so die Rechtsprechung), so dass die Klausel in Mietverträgen unwirksam ist. Verboten ist ja nur übermäßiger Lärm. Von dir kann aber nicht verlangt werden, dass du dein Instrument so veränderst oder präparierst, dass es nicht nur (geringfügig) leiser wird, sondern auch das Spielgefühl beeinflusst. So zumindest meine Meinung dazu.

Gruß, Mathias
 

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