Unterrichtsverträge mit Eltern ungültig?

@johannes2012 Was die Gerichte sehen wollen, ist daß nur die tatsächlich erbrachte Leistung abgerechnet wird. Wer also ein ganzes Jahr lang 36 Unterrichtsstunden nimmt, bezahlt das volle Jahresentgelt. Wer im Monat August nur eine bekommt, 1/36 davon und nicht 1/12 für den ganzen Monat August.

Die freiberuflichen Musiklehrkräfte müssen dann natürlich ein bißchen mehr überlegen, was sie jemandem in Rechnung stellen, aber korrekte Abrechnungen muß jeder Selbständige auf die Reihe bekommen. Wer sich darüber nicht den Kopf zerbrechen und ein festes Gehalt will, muß sich als Angestellter bewerben.
 
Wieso besteht eigentlich nur eine sofortige Aufklärungspflicht seitens des Schülers?
Es kann ja der theoretische Fall vorkommen, das Mutter Sohn/Tochter zig Kilometer zu Lehrer fährt und dieser hat den Termin vergessen und verplant.
Wie sieht es da mit Schadenersatz aus?
Bei den heutigen Benzinpreisen..,
Oder gesetzter Fall Elternteil ist Anwalt und hätte im der Zeit noch 3 Mandanten unterbringen können ;)
 
Wieso besteht eigentlich nur eine sofortige Aufklärungspflicht seitens des Schülers?
Es kann ja der theoretische Fall vorkommen, das Mutter Sohn/Tochter zig Kilometer zu Lehrer fährt und dieser hat den Termin vergessen und verplant.
Wie sieht es da mit Schadenersatz aus?
Bei den heutigen Benzinpreisen..,
Oder gesetzter Fall Elternteil ist Anwalt und hätte im der Zeit noch 3 Mandanten unterbringen können ;)

Die Anwälte, die ich kenne, haben keine Kinder oder sie fahren ihre Kinder nicht selbst. Wird wahrscheinlich bei den meisten so sein, da sie lieber noch die 3 Mandanten unterbringen. Das rentiert sich dann eher, als nicht vorhandene Kinder zu fahren. Wäre ja die reinste Spritverschwendung
 
Bei Anwälten kommt der KL ins Haus. ;-)
 
auch Klavierlehrer der höheren Preisklasse?
Da war zwar ein Zwinkersmiley, aber bei Freiberuflern habe ich das früher tatsächlich häufiger angetroffen, dass der KL ins Haus kam, bzw. mehrere Häuser der Umgebung abklapperte und dabei neben Sohnemann oder Töchterlein häufig auch die Gattin unterrichtete; so lohnte sich das. Ein gefragter KL kann sich das aber sicher aussuchen, wo er unterrichten möchte.
 
Eigentlich gefällt mir das mit den 36 Stunden besser. Warum wird das nicht gemacht? Wäre das zu intransparent?

Mit der halbjährlichen Lösung kann man 2x im Jahr abrechnen. Der Nachteil an den neuen Verträgen ist der höhere Verwaltungsaufwand, man kann keine Stunden mehr "verschenken" weil man ein Abo verkauft hat UND: alle möglichen Sonderzeiten wie zB Konzertvorbereitungen, Konzertdurchführungen usw. oder Durchführung von Vorspielen etc. sind nun exclusive.

Durch diese neue Regelung haben sich die Kläger (Verbraucherberatung Baden-Würtemberg meine ich) selbst ins Bein geschnitten, denn früher war es "egal" ob ein*e Schüler*in 36, 38 oder 40 Stunden im besten Falle erhielt...
Das hat ja niemand nachgerechnet

Ich habe mir allerdings nn die Krankheitsklasel näher angeschaut. Muss ich noch.
 
Ein gefragter KL kann sich das aber sicher aussuchen, wo er unterrichten möchte.

Was ist die Definition von gefragter Klavierlehrer?

Jemand, der in einem Institut eine volle Stelle hat und zu Hause noch 2-5 private Schüler unterrichtet?

Jemand, der aus versorgungstechnischer Sicht nicht auf Schüler angewiesen ist, da gut verheiratet?

Die wenigsten gefragten Klavier- und Instrumentallehrer ohne Anstellung können zu Hause warten, bis ein neuer Schüler anruft. Viele überleben nur durch einen Mix aus Auftritten und Unterricht.
 
auch Klavierlehrer der höheren Preisklasse?

Mein Vater unterrichtete Jahrelang einen Millionär, der ein Studio gebaut hatte und nun Keyboard-Unterricht brauchte um seine Pop-Musik besser ein zu spielen und die Grundlagen der Harmonielehre zu begreifen. War sein Hobby. Und natürlich ging mein Vater "ins Haus" - wurde aber auch sehr gut entlohnt. Und das, was vom KL gefordert wurde (Grundkenntnisse im Arrangement, Bläsersätze, Formenlehre und Studiotechnik) - das hatte seinerzeit kaum ein KL im Repertoir.

Sieht heute allerdings schon anders aus!
 
Was ist die Definition von gefragter Klavierlehrer?

Jemand, der in einem Institut eine volle Stelle hat und zu Hause noch 2-5 private Schüler unterrichtet?

Jemand, der aus versorgungstechnischer Sicht nicht auf Schüler angewiesen ist, da gut verheiratet?

Die wenigsten gefragten Klavier- und Instrumentallehrer ohne Anstellung können zu Hause warten, bis ein neuer Schüler anruft. Viele überleben nur durch einen Mix aus Auftritten und Unterricht.
Da hast du Recht, "gefragt" ist relativ und das war mir bewusst.

Du hast mich evtl. missverstanden, denn du sprichst ein ganz anderes Thema an: diverse Einkunftsquellen neben Unterricht. Meine Aussage bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Frage, inwieweit es für die Nachfrage von Unterricht bei einem KL von Relevanz ist, dass der KL bereit ist, zu den Schülern nach Hause zu kommen oder nicht, unabhängig von der Frage inwieweit der KL auf die Erteilung von Unterricht zur Bestreitung seines Lebensunterhalts angewiesen ist oder nicht. Ich möchte den Pfad aber nicht weiter wegen Nachfragen oder Kommentaren eines kleinen, hoffentlich erlaubten Scherzes in #124 mit offtopic belasten.
 

So richtig ist das immer noch nicht zu verstehen: Wenn der Schüler rechtzeitig absagt, dann bekommt er das Geld zurück. Wenn er fristgerecht kündigt, weil er keine Lust mehr hat, dann kann er jede Stunde immer rechtzeitig absagen und zahlt im Endeffekt nix? Auch 4 Monate vorher? Wenn das so ist, bräuchte man keine Verträge.
 
Wenn der Schüler rechtzeitig absagt, dann bekommt er das Geld zurück.
Rechtzeitig absagen ist eine nötige, aber keine hinreichende Bedingung.
Kommt die Schülerin/der Schüler ihrer/seiner Aufklärungspflicht schuldhaft nicht nach oder hat das Nichterscheinen zum Unterricht zu vertreten, so kann die Lehrkraft die vereinbarte Vergütung verlangen.
 
Wenn ich das als Schülervater lese, dann muss ich ganz schön nachdenken.

oder hat das Nichterscheinen zum Unterricht zu vertreten

Also bekommt der Schüler, wenn er zum Eisessen geht, statt in den Unterricht, doch kein Geld zurück?
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe da meine eigene Auffassung. Es wird nicht nur nachträglich eine Leistung abgerechnet, sondern der Schüler erwirbt ein ANRECHT auf eine Dienstleistung, so, wie ich eine Eintrittskarte, eine Briefmarke, ein "irgendwas"-Abo erwerbe und dafür natürlich auch im voraus zahle.
Die Beiträge zum Fitnessstudio muss ich auch zahlen, wenn ich nicht hingehe. Ebenso meine Wohnungsmiete, auch, wenn ich verreist bin.
Zumal wir in der Regel auf "Termin" bestellt werden. Dann hat der Kunde das Recht, zum bestellten Termin die Dienstleistung abzurufen. Nimmt er sie nicht in Anspruch, muss er trotzdem zahlen. (§615 BGB "Annahmeverzug einer Dienstleistung"). Ärzte können z.B. bei Terminen den voraussichtlichen Behandlungsaufwand bei der Kasse abrechnen, wenn der Kunde nicht erschienen ist.(Das wissen viele Ärzte aber nicht!) Was "rechtzeitige Absage" angeht, steht im BGB nicht. Denn grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Wahrnehmung des Termins in der Kundenverantwortung. Bei Kino- oder Konzertkarten steht ja auch immer drauf "Rückgabe ausgeschlossen". Sprich - gekauft heißt gekauft, ob ich es nutze oder nicht. Ich habe in meinen Verträgen einen Zeitraum von 48 Stunden vorm Unterricht angegeben, den ich zuweilen auch etwas großzügiger auslege.
Was passiert sonst? Ach nee, da geht das Kind lieber spielen, Omma hat ganz plötzlich ungeplant Geburtstag etc. "Wann holen wir die Stunde nach?" Was für ein Gerödel mit der Nachholorga.Nix da. Wenn ich einige Wochen vorher weiß, dass eine Klassenfahrt ansteht - kein Ding. Oder die beliebten Termine bei Kieferorthopäden, mit einem Vorlauf von einem Dreivierteljahr. -Alles i.O. Aber diese spontanen Dinger, die gehen nicht, dem muss man als Lehrkrfat nen Riegel vorschieben.

In Baden-W. hat die dortige Verbraucherzentrale einen Privatlehrer mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung belegen lassen, weil die Vertragsbedingungen des von ihm genutzten DTKV-Vertrags nicht kundenorientiert seien. Es geht dabei um sehr frickelige Kleinigkeiten formaler Art. Einige Dinge dürfen nicht als VORDRUCK im Vertrag stehen, z.B. die Zahlungsverpflichtung bei Krankheit (bei Angestellten i.d.R. 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Wenn dort "6 Wochen" im Vordruck steht, ist das ungültig. Schreibe ich "sechs Wochen" handschriftlich rein, ist das ein Zeichen, dass beide Vertragsparteien das individuell ausgehandelt haben. Dann ist es ok.
Die "Ferien durchbezahlt"-Regelung ist hoch umstritten, wie dargelegt ist meine Rechtsposition etwas anders, aber wo kein Kläger.....
In 20 Jahren hochpreisiger Freiberuflichkeit hatte ich bislang wenig Probleme. In Konfliktfällen selbstbewusst auftreten und inhaltlich sattelfest sein.
 
Die Beiträge zum Fitnessstudio muss ich auch zahlen, wenn ich nicht hingehe.
Dort zahlst dafür, daß die Geräte durchgehend betriebsbereit gehalten werden. Bei welchem Klavierlehrer kannst du denn spontan aufschlagen und jederzeit seine Instrumente spielen und Unterricht erhalten? Bietest du so einen Service?

Ebenso meine Wohnungsmiete, auch, wenn ich verreist bin.
Die Wohnung nutzt du auch, wenn du nicht zu Hause bist. Ist ja schließlich kein Hotel. Nutzung ist nicht gleichbedeutend mit Aufenthalt.
 
Omma hat ganz plötzlich ungeplant Geburtstag etc
:lol::lol::lol::lol::lol:
@FünfTon Der Klavierlehrer hat nicht unbegrenzt Platz für Schüler, wie es das Fitnessstudio im Prinzip hat. Hat ein Schüler Unterricht gebucht, ist der Platz belegt und kann nicht von anderen Interessenten genutzt und bezahlt werden. Kommt der Schüler spontan nicht und möchte sein Geld zurück oder zusätzlichen Unterricht, entsteht also ein finanzieller Schaden, sowie auch ein zeitlicher. Der Lehrer wartet, der Schüler kommt nicht. Ob der Schüler da ist oder nicht, macht für die reine Anwesenheit kaum einen Unterschied.
 
Dort zahlst dafür, daß die Geräte durchgehend betriebsbereit gehalten werden. Bei welchem Klavierlehrer kannst du denn spontan aufschlagen und jederzeit seine Instrumente spielen und Unterricht erhalten? Bietest du so einen Service?
Endlich mal ein gleichermaßen konstruktiver wie revolutionärer Vorschlag in diesem leidigen Pfennigfuchserthema!
BRAVO BRAVISSIMO

Klaviere sind sperrige (Finger)Fitnessgeräte. Am besten stellt man diese "Laufbänder für Finger"*) in Fitness-Studios. Die Anleitung zur Betätigung dieser Fingerlaufbänder überlässt man vertrauensvoll dem Trainer/Betreiber des Fitness-Studios. Und man kann ganz nach Gusto kommen und gehen. Die Sozietät wird jubeln, denn auch andere, früher irrtümlich als Musikinstrumente missdeutete Apparaturen (Trompeten, Fideln, Trommeln etc), sind nichts anderes als spezielle Fitness-Geräte für einzelne Körperpartien**) => daraus folgt logisch, dass parasitäre Einrichtungen wie Musikhochschulen***) fürderhin geschlossen werden können, was immense Einsparungen für den öffentlichen Haushalt bedeutet. Die Arbeitnehmer dieser prasitären Schmarotzparadiese können ja künftig gerne als Honorartrainer in den Fitness Studios anheuern, wobei die Fitness Studios die Sozietät nüscht kosten, weil sie privatwirtschaftliche Unternehmen sind. In diesem sportlichen Kontext wäre des weiteren zu erwägen, alle Turnlehrer an den Schulen zu entlassen: die Fitness Studios können auch Gruppentarife für Schüler einrichten.
Musik ist Kunst, gar irgendwas bildungsmäßiges? Pustekuchen!! Musik ist Sport!!!


:lol::lol::teufel::teufel::lol::lol:
:drink:
___________
*) Läufe, Laufwerk, Passagen, Fingerübungen etc
**) sämtliche ehemaligen Blasinstrumente sind nichts anderes als Maulhanteln, fälschlich als Streichinstrumente bezeichnete Stretchinggeräte trainieren die im Alltag (=> Heimwerker!) nützlichen Sägetechniken, vormals Schlaginstrumente geheißene Geräte (Pauke, Trommel & Co.) trainieren das gleichermaßen nützliche hämmern (=> Heimwerker!) und schlägern (=> Verrohung der Gesellschaft => Selbstverteidigung bei Ausschreitungen durch Schlägertraining im Fitness Studio)
***) was das kostet!!!!! Die vielen Immobilien & Grundstücke samt laufenden Kosten, die vielen Professorengehälter usw usw
 
Endlich mal ein gleichermaßen konstruktiver wie revolutionärer Vorschlag in diesem leidigen Pfennigfuchserthema!
BRAVO BRAVISSIMO

Klaviere sind sperrige (Finger)Fitnessgeräte. Am besten stellt man diese "Laufbänder für Finger"*) in Fitness-Studios. Die Anleitung zur Betätigung dieser Fingerlaufbänder überlässt man vertrauensvoll dem Trainer/Betreiber des Fitness-Studios. Und man kann ganz nach Gusto kommen und gehen. Die Sozietät wird jubeln, denn auch andere, früher irrtümlich als Musikinstrumente missdeutete Apparaturen (Trompeten, Fideln, Trommeln etc), sind nichts anderes als spezielle Fitness-Geräte für einzelne Körperpartien**) => daraus folgt logisch, dass parasitäre Einrichtungen wie Musikhochschulen***) fürderhin geschlossen werden können, was immense Einsparungen für den öffentlichen Haushalt bedeutet. Die Arbeitnehmer dieser prasitären Schmarotzparadiese können ja künftig gerne als Honorartrainer in den Fitness Studios anheuern, wobei die Fitness Studios die Sozietät nüscht kosten, weil sie privatwirtschaftliche Unternehmen sind. In diesem sportlichen Kontext wäre des weiteren zu erwägen, alle Turnlehrer an den Schulen zu entlassen: die Fitness Studios können auch Gruppentarife für Schüler einrichten.
Musik ist Kunst, gar irgendwas bildungsmäßiges? Pustekuchen!! Musik ist Sport!!!


:lol::lol::teufel::teufel::lol::lol:
:drink:
___________
*) Läufe, Laufwerk, Passagen, Fingerübungen etc
**) sämtliche ehemaligen Blasinstrumente sind nichts anderes als Maulhanteln, fälschlich als Streichinstrumente bezeichnete Stretchinggeräte trainieren die im Alltag (=> Heimwerker!) nützlichen Sägetechniken, vormals Schlaginstrumente geheißene Geräte (Pauke, Trommel & Co.) trainieren das gleichermaßen nützliche hämmern (=> Heimwerker!) und schlägern (=> Verrohung der Gesellschaft => Selbstverteidigung bei Ausschreitungen durch Schlägertraining im Fitness Studio)
***) was das kostet!!!!! Die vielen Immobilien & Grundstücke samt laufenden Kosten, die vielen Professorengehälter usw usw


Wohw, @rolf - seit wann hast Du denn HUMOR! Köstlich! Genau, wir machen ein Piano-Fitness-Studio auf! Klasse!!!
 

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