Unterrichtsverträge mit Eltern ungültig?

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23. Apr. 2006
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Der DTKV informierte vor einigen Tagen seine Mitglieder:


Passau-Stuttgart - Elisabeth Herzog-Schaffner - Die vom DTKV für seine Mitglieder nutzbaren Musterunterrichtsverträge – unbefristeter Unterrichtsvertrag und Einzelstunden-Unterrichtsvertrag - bedürfen der Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung bzw. die Gesetzeslage. Die Verträge können nicht mehr bestellt werden. Die Verbraucherzentrale Ba-Wü beanstandet folgende Punkte in unbefristeten – bzw. Einzelstunden-Unterrichtsverträgen:
1) § 627 BGB findet auf diesen Vertrag keine Anwendung (Unterrichtsvertrag 2.(4))
2) Bei Verhinderung oder Säumnis des Schülers bleibt der Honoraranspruch der Lehrkraft bestehen (Unterrichtsvertrag 6. Abs. 2)
3) Bei Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach einer Krankheitsdauer von 6 Wochen (Unterrichtsvertrag 6. Abs. 2)
4) Der Schüler darf sich an öffentlichen Aufführungen nur nach vorheriger Zustimmung der Lehrkraft beteiligen (Unterrichtsvertrag 9.; Einzelstunden-Unterrichtsvertrag 7.)
5) Nebenabreden bedürfen der Schriftform (Unterrichtsvertrag 10.; Einzelstunden-Unterrichtsvertrag 10.)
Da der DTKV seine Mitglieder immer mit rechtlich zuverlässigen Vertragsmustern versorgen möchte, dürfen ab sofort keine Neuverträge mehr mit Schülern/Schülereltern mit den genannten Vertragsmustern abgeschlossen werden. Bei abgeschlossenen Vertragsverhältnissen dürfen sich die Vertragsgeber nicht mehr auf diese Klauseln berufen.
Wir bitten um etwas Geduld und wir werden Sie informieren, sobald die aktualisierten Verträge bestellt werden können.
Siehe auch: http://dtkv.net/ORG/nachrichten/verband-intern.html
Anfragen von Mitgliedern bitte direkt an die Bundesgeschäftsstelle weiterleiten.
 
Meine Frage: weiß jemand, WAS da los ist? Auf Grund welcher Gesetze sind die bisher verwendeten Unterrichtsverträge ungültig geworden? Für Informationen dankbar!!
 
Meine Frage: weiß jemand, WAS da los ist? Auf Grund welcher Gesetze sind die bisher verwendeten Unterrichtsverträge ungültig geworden? Für Informationen dankbar!!

Ich kann dir das nicht konkret beantworten, aber neben der Gesetzeslage wird ja auch die Rechtsprechung erwähnt. Und da ist es so, dass diese bestimmte Sachverhalte oder Vertragsklauseln anhand der Gesetzeslage beurteilt, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht landet, und sie kann sich dabei fortentwickeln oder gar ändern. Und dann werden manche Klauseln in Verträgen als ungültig beurteilt.

So war es z. B. vor einiger Zeit, als die Rechtsprechung sagte, dass Klauseln in Mietverträgen ungültig sind, die den Mieter zwingen, in jedem Fall bei Auszug eine Renovierung vorzunehmen (auch wenn die Wohnung z. B. bei Einzug des Mieters umrenoviert war und hierfür kein Ausgleich vereinbart wurde). Das Beispiel dient nur zur Verdeutlichung und soll nicht Anlass einer Diskussion sein, ob ich das jetzt adhoc juristisch einwandfrei wiedergegeben habe. https://www.test.de/Mietvertrag-Unwirksame-Renovierungsklauseln-1783866-2783866/
 
Meine Frage: weiß jemand, WAS da los ist? Auf Grund welcher Gesetze sind die bisher verwendeten Unterrichtsverträge ungültig geworden? Für Informationen dankbar!!
Nicht die kompletten Verträge sind ungültig, sondern einzelne Klauseln, und wahrscheinlich hat das weniger mit neuer Gesetzgebung zu tun als mit Rechtsprechung im AGB-Bereich (Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen), wobei mir dazu die Details fehlen. Langer Rede kurzer Sinn: keine Panik, das bedeutet noch lange nicht, daß alle dein Lehrverträge ungültig sind. Vermutlich will sich der Verband nur gegen Haftung gegenüber seinen Mitgliedern absichern. Warte einfach die neuen Vertragsmuster ab.
 
Da der DTKV seine Mitglieder immer mit rechtlich zuverlässigen Vertragsmustern versorgen möchte, dürfen ab sofort keine Neuverträge mehr mit Schülern/Schülereltern mit den genannten Vertragsmustern abgeschlossen werden. Bei abgeschlossenen Vertragsverhältnissen dürfen sich die Vertragsgeber nicht mehr auf diese Klauseln berufen.
Ich denke mal, dass nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Die bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Beschlusslage zustande gekommenen Unterrichtsverhältnisse dürften davon rückwirkend nicht mehr betroffen sein - anders ist es vermutlich nur bei neuen Vertragsabschlüssen, solange es keine abgeänderten Vertragsmuster gibt. Des weiteren berichten die meisten Kolleginnen und Kollegen, dass es erfahrungsgemäß nur selten zu rechtlichen Unstimmigkeiten und noch seltener zur juristischen Auseinandersetzung kommt. Meist landet das Formular nach der Unterzeichnung durch die Vertragspartner im richtigen Aktenordner und bleibt da auch.

LG von Rheinkultur
 
Meist landet das Formular nach der Unterzeichnung durch die Vertragspartner im richtigen Aktenordner und bleibt da auch.

LG von Rheinkultur

Stimm. Aber darum geht es nicht. Es scheint eine Änderung im Gesetz gegeben zu haben nachdem alle Verträge in dieser Richtung in diesen Passagen unwirksam sind. Also Durchbezahlung bei Krankheit, monatliche Abschlagzahlung trotz unterrichtsfreier Zeiten (Ferienregelung) usw.

DIESE Gesetzesänderung interessiert mich, welche ist das! Unser ganzes Honorarkonzept steht auf der Kippe! Es entsteht ein Gap bei Langzeitkrankheiten (zB Koma) - also Du hast einen Unfall, kannst Dich um nichts kümmern, die Miete läuft weiter, die Kreditzahlungan auch. Nur die Honorare stoppen ab Tag 1 Deiner Krankheit. Ok, man kann für den Notfall einen Notgroschen ansparen (ehm, ja super, wovon?), aber bisher war man soweit sicher. Eine entsprechende Versicherung ist wahnsinnig teuer und müsste wiederum auf die Honorare aufgeschlagen werden. Nach der 6. Woche greift die KSK mit 70% (so rum).
Eine gängige Praxis seit mehreren Jahrzehnten (oder sogar ein Jahrhunder) wird durch ein flüchtiges Gesetz illegal. DAS Gesetz will ich sehen!
 
Ich glaube auch kaum, dass es eine Gesetzesänderung gab. Nur eben aktuelle Urteile, und der Verband reagiert entsprechend. Das ist ja schon mal gut. Besser wäre natürlich, er würde die Urteile auch mal angeben. Noch besser wäre es gewesen, er hätte das verklagte Mitglied unterstützt, damit es nicht zu den Urteilen kommt.

Es wurden die zwischenzeitlich vom Gericht als unwirksam bewerteten Formulierungen aus dem Vertrag herausgenommen. Sie wären auch bei Altverträgen nicht durchsetzbar gewesen (meint das Gericht).

Intuitiv würde ich sagen, ein Honorarfortzahlung für 6 Wochen bei Krankheit der Lehrkraft war schon sportlich. Eine solche Regelung gibt es ja für abhängig Beschäftigte, und das sind Instrumentallehrer nun mal nicht (ich weiß, dass sie durch die Umstände meist in die Selbständigkeit gezwungen werden, aber darüber haben Richter nicht zu urteilen). Wenn man Euch gleichstellen wollte, müsstet Ihr bitte auch in die Rentenkasse einzahlen oder in die Arbeitslosenversicherung etc. pp. Nein, für das Risiko plötzlicher Krankheit müsst Ihr selbst vorsorgen, so ist das nun mal bei Selbständigen. Man könnte sogar auf die Idee kommen, dass Ihr für Vertretung sorgen müsst, wenn Ihr krank seid, denn der Schüler hat einen Ausbildungsvertrag und könnte auf Erfüllung bestehen.

Was mich wundert (oder - bei der typsichen Rechtsprechung eigentlich auch wieder nicht wundert) ist die Regelung bei Säumnis des Schülers. Dass ein Schüler einfach wegbleiben kann und dann nicht mal für die (blockierte) Stunde bezahlen muss, finde ich viel schlimmer. Ein Richter, der so was urteilt, lebt in einer Parallelwelt (tun die meisten ja offenbar sowieso), in der Verbraucher immer die guten sind und Selbständige immer Ausbeuter. Nein, wenn der Schüler auf Vertragserfüllung pochen kann, sollte das auch der Lehrer können. Hier bleibt nur, bei wiederholtem Wegbleiben des Schülers stramm zu kündigen.
 
Es entsteht ein Gap bei Langzeitkrankheiten (zB Koma) - also Du hast einen Unfall, kannst Dich um nichts kümmern, die Miete läuft weiter, die Kreditzahlungan auch. Nur die Honorare stoppen ab Tag 1 Deiner Krankheit.
Mit welcher Begründung willst Du Dein Krankheitsrisiko dem Schüler überhelfen? Der hat damit gar nichts zu tun. Du bist selbständig, damit musst (und darfst!) Du entscheiden, ob Du mit dem Risiko leben willst oder Dich dagegen versicherst.
Eine entsprechende Versicherung ist wahnsinnig teuer
Dass die Versicherung teuer ist, hat einen Grund. Natürlich verdient die Versicherung auch Geld, aber Du kannst davon ausgehen, dass die Kosten nahe an Deinem Anteil am tatsächlichen Risiko über alle Versicherten entsprechen. Wenn es Dich trifft, war die Versicherung sehr billig. Wenn es Dich nicht trifft, war sie teuer. Das ist genau das Konzept einer Versicherung ("auf Gegenseitigkeit"). Du kannst ja auch selbst vorsorgen, das wird kaum billiger werden.
und müsste wiederum auf die Honorare aufgeschlagen werden.
Ja, natürlich muss es das. Das Honorar muss die gesamten Kosten Deiner Dienstleistung abdecken: Verdienst, Infrastruktur (Miete, Instrumentenabschreibung und -Wartung), Kranken- und Altersvorsorge, Bürotätigkeiten, Steuerbüro. Wenn das nicht funktioniert (und ich verstehe, dass es für viele nicht funktioniert) ist die Selbständigkeit wirtschaftliches Harakiri. Woher soll das Geld denn sonst kommen, wenn nicht aus dem Honorar?

Als selbständiger Instrumentallehrer bist Du vor Gericht wie vor der Steuer einem Rechtsanwalt oder niedergelassenen Arzt gleichgestellt. Um den Inhalt Deiner Tätigkeit und die Verdienstmöglichkeiten kümmern die sich nicht, und auch nicht darum, dass Ihr für das Fortleben eines wichtigen Bestandteils unserer abendländischen Kultur arbeitet. So schade wie das ist, die Pflege unseres Erbes ist weder eine Aufgabe des Finanzamts, noch der Gerichte.
 
Um die Honorare günstiger zu gestalten konnte man eben das Risiko bisher klein halten.

Und ja, ich bin selbständig. Mein Frisör im übrigen auch. Der erhält für einen Schnitt glatt 60 € ohne Färben, Schnick schnack usw.
Das wäre dann auch der Preis, den ich verlangen müsste. Pro Stunde.
Dann kann ich mir auch leisten, wenn ein Schüler mal lieber Eis essen geht oder sich die Schülerin kurzfristig für eine neue Jeans entscheidet, weil sie nicht geübt hat...

Klavierstimmung.... die kommen auch nicht für 23€ ins Haus!
 

Waaaas? Es soll rechtens sein, dass der Schüler bei Festvertrag einfach absagen kann (auch unter fadenscheinigen Gründen) und dann der KL leer ausgeht???

ABSOLUTE FRECHHEIT!!!

Wenn der "Zahlungsdruck" auch noch wegfällt, ist das der letzte Todesstoß für eine Unterrichtsdisziplin, die einen sinnvollen Instrumentalunterricht ermöglicht.
(Der "Übedruck" ist ja schon weitgehend weggefallen, 10-15 Minuten pro Tag an 3-4 Tagen in der Woche gilt ja heute schon als ganz guter, normaler Arbeitseinsatz eines Schülers...)

LG,
Hasenbein
 
Waaaas? Es soll rechtens sein, dass der Schüler bei Festvertrag einfach absagen kann (auch unter fadenscheinigen Gründen) und dann der KL leer ausgeht???
Kann ich mir nicht vorstellen. Evtl. geht es um juristische Begrifflichkeiten und man muss den Vertrag entsprechend anpassen?

Aus dem Bau kenne ich das so:
Abrechnen kann man nur eine erbrachte Leistung. Kann man diese Leistung wegen Dritter nicht erbringen (z.B. weil die Kundschaft nicht anwesend ist), kann man Verdienstausfall fordern.
 
Um die Honorare günstiger zu gestalten konnte man eben das Risiko bisher klein halten.
Das Krankheitsrisiko kannst Du schlecht klein halten. Es ist einfach da. Der "alte" Vertrag hat das Risiko nicht klein gehalten. Er hat es auf die Schüler abgewälzt.

Und ja, ich bin selbständig. Mein Frisör im übrigen auch. Der erhält für einen Schnitt glatt 60 € ohne Färben, Schnick schnack usw.
Wenn Dein Frisör zum Termin krank ist - musst Du dann trotzdem die 60 Euro bezahlen!? Vermutlich nicht.

Das wäre dann auch der Preis, den ich verlangen müsste. Pro Stunde.
Ganz genau.

Ich verstehe schon Dein Dilemma - der Markt für Klavierunterricht zu 60 Euro die Stunde ist vermutlich sehr klein. Es gibt bestimmte Leistungen, wie medizinische Betreuung und eben auch Musikunterricht, die im Markt eigentlich kaum bestehen können, die staatlicherseits leider trotzdem nach Marktgesichtspunkten betrachtet werden. Subventionierten Musikschulen, die ihre Lehrer fest anstellen, wären vermutlich ein geeignetes Modell, den Kulturbetrieb den Marktmechanismen zu entziehen. Es müsste halt gesellschaftlich gewollt sein - das ist leider nicht der Fall.

Versteh' mich bitte nicht falsch. Ich glaube schon, dass ich die Situation eines Instrumentallehrers einigermaßen nachvollziehen kann. Mir ist klar, dass höhere Preise kaum durchsetzbar sein und man die o. g. Risiken bei den Verdienstmöglichkeiten eigentlich nicht tragen kann. Ich versuche nur aufzuzueigen, dass diese Fakten bei der Bewertung der Rechtslage leider keine Rolle spielen.
 
Waaaas? Es soll rechtens sein, dass der Schüler bei Festvertrag einfach absagen kann (auch unter fadenscheinigen Gründen) und dann der KL leer ausgeht???
Kann ich mir nicht vorstellen. Evtl. geht es um juristische Begrifflichkeiten und man muss den Vertrag entsprechend anpassen?
@Peter: Offenbar wurde der folgende Passus aus dem Mustervertrag entfernt:
2) Bei Verhinderung oder Säumnis des Schülers bleibt der Honoraranspruch der Lehrkraft bestehen (Unterrichtsvertrag 6. Abs. 2)
Hier wäre ein Ansatz für den DTKV, sich ein bisschen rumzustreiten.

Wie ist das bei Dir mit dem Verdienstausfall: Besteht der in voller Höhe Deines Stundensatzes, oder z. B. nur 50 Prozent? Ein Klavierlehrer kann ja in der gewonnen Zeit üben oder Bürotätigkeiten ausführen. So würden jedenfalls Eltern vermutlich arguementieren. Vielleicht wurde von Gericht gerade das beanstandet: Dass Honorar in voller Höhe fällig werden soll. Vielleicht würde eine 50-Prozent-Klausel vor der Nachprüfbarkeit Bestand haben? Hier hätte der DTKV Handlungsbedarf und müsste auch besser informieren, wie er weiter vorgehen will.

Dass damit dem Lari-Fari-Unterricht Vorschub geleistet wird, da gebe ich @hasenbein Recht. Hilft aber nix - wir können die Kinder nicht per Gerichtsurteil zum Üben zwingen. Man muss einfach schauen, wer für was zuständig ist und nicht allgemein die gesellschaftlichen Zustände bejammern.
 
Der Punkt muss/darf dann halt nicht in den Vertrag. Zurück bezahlt wird bei Fehlen des Schülers einfach nicht. Das kann man doch mündlich vereinbaren. Und dann sollen einfach die Eltern mal wegen 20€ vor Gericht gehen :-)
 
Hier hätte der DTKV Handlungsbedarf und müsste auch besser informieren, wie er weiter vorgehen will.
Genau!
Wie ist das bei Dir mit dem Verdienstausfall: Besteht der in voller Höhe Deines Stundensatzes, oder z. B. nur 50 Prozent?
Kann man nicht pauschal beantworten. Die Praxis sieht so aus: Ich schreibe die Stunden einfach doppelt (es sei denn ich kann was anderes in der Zeit machen) und die werden dann auch bezahlt. Wenn nicht, gehe ich ganz sicher nicht vor Gericht.
Bei größeren Summen und Projekten gibt es Regelungen durch die VOB. Hier meldet man Baubehinderung an, kündigt evtl. Vertragsstrafen an, Verdienstausfall wegen Folgeaufträgen, die man nicht einhalten kann (das kann sauteuer werden), Ersatzmaßnahmen usw. In Der Praxis: Man kann froh sein, wenn man es durch den ganzen Papierkram hin bekommt, dass man wegen insgesamt zu später Fertigstellung eines Bauprojektes selbst keine Vertragsstrafe bekommt (wird oft einfach auf alle Gewerke aufgeteilt).

Als Klavierlehrer würde ich darüber gar nicht weiter nachdenken. Bei Jahresverträgen will ich monatlich das vereinbarte Geld, fertig. Wenn der Schüler nicht kommt: Pech (Härtefälle würden natürlich kulant geregelt werden) und so würde ich das auch in den Vertrag aufnehmen (Gericht hin oder her, wenn es vor Gericht kommt, ist eh alles zu spät). Für mich ist ein Vertrag nicht dafür da, um am Ende vor nem Gericht Stand zu halten sondern um eine Vereinbarung schriftlich zu fixieren.
Und wenn ich selbst ne Stunde verschludere, muss ich sie halt nachholen oder zurückzahlen und den Schüler schadfrei halten.
 
Bei Verhinderung oder Säumnis des Schülers bleibt der Honoraranspruch der Lehrkraft bestehen
Womöglich bist du auf eine Spitzfindigkeit reingefallen. Wenn der Schüler wegbleibt, kannst du einen Anspruch auf irgendeinen Ersatz des Verdienstausfalles (wie auch immer das jusristisch heißt) haben, aber eben nicht auf das Honorar.
Also: gib dem Ding nen anderen Namen, und mache am besten zeitlich gestaffelte Beträge, wenn der Schüler sein Wegbleiben frühzeitig oder kurz vorher ankündigt.
 
Ich werde wahrscheinlich alles handschriftlich machen in Zukunft, damit das Gericht nicht mehr sagen kann, dass die AGB vorgefertigt sind. Entweder der Schüler unterschreibt oder er lässt es. Denn, wenn alles "ausgearbeitet" wird mit dem Schüler, dann kann das Gericht, nach meinem bisherigen Gerichts verstand, nix machen.
Und soviel Klauseln sind es jetzt auch nicht.
 

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