Gerd
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Ich muss mich demnächst operieren lassen mit anschließender REHA.
Dauer gesamt ca. 6 Wochen oder auch länger!
Da ich einen Klavier-Unterrichtsvertrag habe, möchte ich die Klavierlehrer mal fragen, wie das mit Regelung das Unterrichtsausfall gehandhabt wird.
In meinem Vertrag steht unter Unterrichtsausfall folgendes:
Bei einer Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach einer Krankheitsdauer von sechs Wochen. Sie beginnt wieder, in dem Monat, in dem der Unterricht wieder aufgenommen wird.
Was heißt das konkret?
Muß ich das Honorar für die ersten 6 Wochen bezahlen, und bin danach erst von den Zahlungen befreit?
Dauer gesamt ca. 6 Wochen oder auch länger!
Da ich einen Klavier-Unterrichtsvertrag habe, möchte ich die Klavierlehrer mal fragen, wie das mit Regelung das Unterrichtsausfall gehandhabt wird.
In meinem Vertrag steht unter Unterrichtsausfall folgendes:
Bei einer Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach einer Krankheitsdauer von sechs Wochen. Sie beginnt wieder, in dem Monat, in dem der Unterricht wieder aufgenommen wird.
Was heißt das konkret?
Muß ich das Honorar für die ersten 6 Wochen bezahlen, und bin danach erst von den Zahlungen befreit?