Wie handhaben es eure Lehrer bei Krankheit?

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Charly70

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Mich würde interessieren, welche Regelungen bei Krankheit von Schülern oder Lehrern üblich sind.

Anlass ist: Mein Klavierlehrer ist krank, wohl die ganze Woche und möglicherweise auch noch nächste Woche.

Bei jedem Angestellten wäre das kein Thema, da bringt man die AU und dann kommt man halt wieder, wenn man gesund ist.

Bei meinem Klavierlehrer steht aber etwas im Vertrag, dass er versuchen wird, die Stunden nachzuholen. Das wird aber wohl nicht klappen, niemand kann die Arbeit von zwei Wochen einfach nachholen, ohne sich sofort wieder zu überlasten. Und in den Ferien (davon hat er ja reichlich) haben ja die Schüler oft keine Zeit.

Deshalb meine Frage: wie handhaben das andere Lehrer?
 
Warum soll man Stunden in den Ferien nicht nachholen können? Zur Not auch erst in den Sommerferien, da sind sechs Wochen Zeit.
LG,
NaMu
 
Ja, vielleicht geht es auch.

Mich würde es halt intessieren, wie das anderswo gehandhabt wird.
 
Bei meinem Klavierlehrer steht aber etwas im Vertrag, dass er versuchen wird, die Stunden nachzuholen. Das wird aber wohl nicht klappen, niemand kann die Arbeit von zwei Wochen einfach nachholen, ohne sich sofort wieder zu überlasten.

Ich denke, die Lehrer, die jeden Tag mehrere Stunden am Stück einen Schüler nach dem anderen unterrichten, dürften selten sein, ist ja auch anstrengend. Die meisten haben sicher zeitliche Puffer eingebaut.

Wir hatten bisher nur zwei Nachholstunden wegen Krankheit der Lehrerin, meine Lehrerin hat ihre Stunden in den Ferien nachgeholt, die Lehrerin meiner Tochter konnte dieser flexibel eine Zusatzstunde anbieten, weil ein anderes Kind erkrankt war.
Beide waren sehr bemüht, möglichst zeitnah eine Stunde zu vereinbaren.

Ich würde mir da keine Sorgen machen, Ihr werdet sicher mittelfristig einen Nachholtermin für die ausgefallenen Stunden finden.
 
Unsere KL (meine und die meiner Kinder), versuchen die Stunde nachzuholen. Es hat auch manchmal nicht geklappt mit dem Nachholen, aber da habe ich dann nichts gesagt. Auch KL müssen mal krank sein dürfen.

Sie sind aber auch selten krank und dann bisher nur höchstens eine Woche. Bei längerem Ausfall wäre das was anderes, da müsste man sich was überlegen. Bei zwei Wochen würde ich unseren KL vorschlagen: eine Stunde wird nachgeholt, die andere verbuche ich als normales Lebensrisiko und meinen finanziellen Beitrag zur Unterstützung der Kunst.

Ich habe nicht das Gefühl, dass unsere KL mit ihren Stunden reich werden. Da sollen sie nicht auch noch arm werden, wenn sie mal krank sind.
 
Zum einen, es gibt KL, die jeden Tag 5-6 Stunden unterrichten. Und das ist überhaupt nicht selten. Von zwei Schülern pro Tag kann man sich keine Brötchen kaufen...
Zum Anderen ist es das Los der Freiberufler, dass Unwägbarkeiten ihrerseits auch auf ihrer Linie liegen. Werde ich krank, versuche ich das auch, nachzuholen.
Wird der Schüler krank, hängt es von meiner Zeit ab, ob ich ihm anbiete, eine Zusatzstunde zu leisten. Wichtig ist: es ist kein Nachholen meinerseits. Der Schüler kam ja nicht zum vereinbarten Termin, den ich mir freigehalten habe.
Ich persönlich regele diese Dinge kulant. Allerdings hängt es auch vom Schüler ab. Wenn jemand auch zur Zusatzstunde unabgemeldet nicht erscheint, dann war´s das mit der Kulanz.
 
Von zwei Schülern pro Tag kann man sich keine Brötchen kaufen...
Das ist schon klar.
Zum einen, es gibt KL, die jeden Tag 5-6 Stunden unterrichten. Und das ist überhaupt nicht selten.
Kenne ich von meinen Lehrern auch nicht anders, die unterrichten teilweise auch mehr als 5 - 6 Stunden, aber nicht jeden Tag, und auch nicht am Stück.
Meine Klavierlehrerin zB unterrichtet ungern mehr als drei Schüler direkt nacheinander, dann macht sie eine längere Erholungspause.

Zum Anderen ist es das Los der Freiberufler, dass Unwägbarkeiten ihrerseits auch auf ihrer Linie liegen

Und da geht es ja auch nicht nur um Zeitfenster für Nachholtermine, auch ein Klavierlehrer muss ja auch Arzttermine oder ähnliches wahrnehmen können. Daher gehe ich davon aus, dass auch andere Lehrer grundsätzlich Puffer in ihre Terminplanung einbauen.
 
Und da geht es ja auch nicht nur um Zeitfenster für Nachholtermine, auch ein Klavierlehrer muss ja auch Arzttermine oder ähnliches wahrnehmen können. Daher gehe ich davon aus, dass auch andere Lehrer grundsätzlich Puffer in ihre Terminplanung einbauen.

Vermutlich hat er solche Puffer, aber halt am Vormittag. Und das hilft dann mir nicht, denn da arbeite ich. Und die Schüler sind da in der Schule.
 
Vermutlich hat er solche Puffer, aber halt am Vormittag. Und das hilft dann mir nicht, denn da arbeite ich. Und die Schüler sind da in der Schule.
Ich würde ja einfach mal fragen wenn der Lehrer wieder gesund ist. Vielleicht kommt er ja auch gleich von selbst auf Dich zu, er kennt ja Deine Situation und wird Dir sicher keinen Termin am Vormittag auf´s Auge drücken, der nicht passt.
 
Wenn mein KL krank ist, dann versucht er das in den Ferien nachzuholen oder auch mal kurzfristiger in einer Freistunde, wenn ein Schüler ausfällt.

Ich habe das Glück an meinem Unterrichtstag die letzte Schülerin zu sein, da kann auch mal die Stunde verlängert werden. Da mein KL aber häufiger auch überzieht, achte ich eh nicht peinlich genau auf Einhaltung. und er fällt auch selten aus.

Wenn ich ausfalle, dann ist es natürlich Pech für mich. Da er ja seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre, werden diese Stunden dann selbstverständlich nicht nachgeholt.
 

Wenn ich ausfalle, dann ist es natürlich Pech für mich. Da er ja seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre, werden diese Stunden dann selbstverständlich nicht nachgeholt.
Korrekt! Ich und meine KL vereinbaren das auch so. Wenn sie nicht kann, wird versucht die Stunden nachzuholen. Alles andere wäre unfair, sollte ich nicht da sein können.
Daher zahle ich auch meine selbstverschuldeten Stunden.
Ich sehe da kein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unterschiedlich, je nach Lehrkraft und Vereinbarung.

Im Musikschulvertrag meiner Kinder werden vom Lehrer abgesagte Stunden i. d. R. nicht nachgeholt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Unterrichtsentgelt anteilig erstattet. Sagt der Schüler ab, gibt es i. d. R. keine Verlegung / Nachholtermin und auch keine Erstattung. Wobei durchaus auch Ausnahmen von dieser Regelung gemacht werden, wenn es um wichtige Termine kurz vor Vorspielen geht. Entsprechende Mitarbeit (üben) des Schülers vorausgesetzt.

Für meinen eigenen Unterricht bei freien Lehrern vereinbaren wir i. d. R. einen Termin für die nächste Unterrichtsstunde und zahle entsprechend Einzelstunden. Hier ist es von beiden Seiten schon vorgekommen, dass nochmal verschoben werden musste. Solange beide Seiten damit zufrieden sind, ist das ok. Wir haben meist einen fixen Termin, organisieren uns aber unabhängig von Schulferien. Davon unabhängig, bietet die Lehrkraft immer wieder auch mehrtägige Workshops an, dich ich gerne in Anspruch nehme.

Eine Freundin kompensiert mit Workshops am Wochenende oder in den Ferien ihre ausgefallenen Musikschulstunden. Sie hat aber das spezielle Problem, dass sie sowohl in Bayern als auch in Hessen unterrichtet, eine Kombi mit geringstmöglicher Ferienüberschneidung. Die Regelung ist mit den jeweiligen Musikschulen so abgesprochen.
 
Ich bin in der glücklichen Situation, dass mich das Geld für eine ausgefallene Unterrichtsstunde nicht so schmerzt, kann aber verstehen, wenn es in anderen Haushalten knapper ausfällt, zumal ich selbst aufgrund von Geldmangel ohne Möglichkeit zum Klavierunterricht aufwuchs. Wenn meine Lehrerin mal krank ist, frage ich gar nicht nach einem Ersatztermin, auch ein Klavierlehrer darf mal krank sein, ohne die Woche darauf das Pensum direkt verdoppeln zu müssen. Wenn ich mal krank bin oder verhindert, dann ist das mein Pech. Wenn ich einen wichtigen Termin hab und meine Klavierlehrerin mir einen Ausweichtermin bieten kann, an dem ich Zeit habe, nehme ich den wahr. Meine Klavierlehrerin ist in den letzten Jahren allerdings auch krankheitsbedingt selten ausgefallen, vllt würde ich es anders sehen, wenn die Stunden häufiger ausfielen.
 
In 90% der Fälle hole ich den Unterricht nach, sofern er begründet mindestens 24h vorher abgesagt wurde. Selten habe ich so wenig Zeit, dass ein Nachholen nicht klappt - in dem Fall wird die Stunde finanziell erstattet. Sollte ich ausfallen, biete ich 2 mögliche Ersatztermine an, ansonsten entfällt der Unterricht ersatzlos. Allerdings haben meine Schüler auch eine Kündigungsfrist von nur einem Monat.

Rechtlich ist das übrigens interessant:
(Achtung, keine Rechtsauskunft - ich bin kein Rechtsexperte und habe diese Info "mal irgendwo gelesen")
Wenn rechtzeitig (Definitionssache) abgesagt wurde, und genügend Zeit war um für anderweitige Belegung zu sorgen, muss der/die/das Schüler:in nicht bezahlen.
 
Wenn meine Schüler mit mir einen Unterrichtsvertrag haben, halte ich darin pro Jahr ein Recht auf zwei Krankheitstage fest. Mehr als zweimal an einem Wochentag krank zu sein wäre schon blödes Pech für mich (und den Schüler), kann aber vorkommen (in den letzten Jahren war die Wahrscheinlichkeit dafür sicher etwas höher). Letztes Jahr war ich mal etwas länger krank und habe den Unterricht in den Sommerferien nachgeholt.

Wie viel Unterricht ein Schüler pro Jahr erhält, ist sowieso von Jahr zu Jahr etwas unterschiedlich, je nachdem, wann Weihnachten ist, wie Feiertage fallen usw., in der Regel sind es 36-38 (52 Wochen abzüglich Ferien). Ist der Schüler verhindert, "muss" ich gar nichts nachholen, bzw. das fällt unter meine Kulanz. Das ist von Mal zu Mal unterschiedlich, und das müsste ich auch nicht bei allen gleich machen. Bei 10er-Karten oder Einzelstunden wird natürlich verschoben bzw. nachgeholt, wenn ich krank bin, und beim Schüler, wenn nicht kurz vorher erst abgesagt wurde.
 
Bei Privatverträgen ist es hilfreich, eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Jahr zu garantieren (von Lehrerseite aus, unabhängig davon, ob der Schüler alle wahrnimmt). Und dabei mögliche Krankheit miteinzubeziehen. Beispielsweise bei einem Bundesland mit durchschnittlich 38 Wochen außerhalb der Ferien - 36 Stunden zu garantieren (und den Stundenlohn auch dementsprechend auf monatliche Beiträge umzurechnen). Dann kann der Lehrer auch mal krank sein ohne es gleich nachholen zu müssen.
Am Ende des Schuljahres können bei Bedarf nachgezählt und Stunden nachgeholt werden.

Aber es gibt natürlich unterschiedliche Modelle und ich würde einfach, wie schon viele gesagt haben, mit der Lehrerin sprechen oder abwarten, ob ein Nachholtermin angeboten wird. Es hängt meiner Meinung nach auch vom Zeitplan des Lehrers und den Unterrichtsgebühren ab. Generell ist es eher so, dass teurerer Unterricht eher nachgeholt wird als günstigerer. Denn da könnten solche Situation schon mit einkalkuliert sein und der Lehrer wird wahrscheinlich weniger Stunden pro Woche geben und damit mehr Möglichkeiten für Nachholtermine haben. Trifft aber natürlich nicht jedes Mal zu.
 
Auf der Suche nach einem KL habe ich mich immer wieder über deren „Arbeitshaltung“ gewundert: kein Unterricht während der Schulferien und an Feiertagen. Das mit den Feiertagen kann ich ja noch verstehen, nur doof, wenn der Unterricht donnerstags stattfindet (Christi Himmelfahrt/Vatertag, Fronleichnam). Aber wenn ich die Ferienwochen zusammenrechne, komme ich auf etwa drei Monate, in denen kein Unterricht stattfindet. Was habe ich als „normale“ Berufstätige mit Sommer-, Herbst-, Weihnachts-, Ostern- und Pfingstferien zu schaffen? Und dann noch eingerechnet meine Dienstreisen sowie die Urlaubstage, die ich selber sinnvollerweise außerhalb der Ferienzeiten nehme. Wenn jetzt noch Schüler und Lehrer zu unterschiedlichen Zeiten ihre jährliche Grippe nehmen, kommen nicht mehr viele Unterrichtsstunden im Jahr zusammen. Es gibt durchaus den ökonomischen Aspekt, aber ärgerlicher noch finde ich den wochenlangen „Leerlauf“, der so entsteht.
 

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