Unterrichsausfall bei Krankheit

Gerd

Gerd

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Ich muss mich demnächst operieren lassen mit anschließender REHA.
Dauer gesamt ca. 6 Wochen oder auch länger!

Da ich einen Klavier-Unterrichtsvertrag habe, möchte ich die Klavierlehrer mal fragen, wie das mit Regelung das Unterrichtsausfall gehandhabt wird.

In meinem Vertrag steht unter Unterrichtsausfall folgendes:

Bei einer Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach einer Krankheitsdauer von sechs Wochen. Sie beginnt wieder, in dem Monat, in dem der Unterricht wieder aufgenommen wird.

Was heißt das konkret?

Muß ich das Honorar für die ersten 6 Wochen bezahlen, und bin danach erst von den Zahlungen befreit?
 
Was ist das denn für ne komische Klausel?

6 Wochen Honorarfortzahlung obwohl man garnicht bekommt, für was man zahlt? ... das würde ich doch nicht unterschreiben!

Am lustigsten ist ja immer noch, das dies auch gilt wenn der Klavierlehrer krank ist ... da kann ja der Schüler mal überhaupt nix für.

Seltsame Dinge gibts in der Welt da draußen ...
 
@ Pflaume:
Wovon soll denn ein freier Klavierlehrer leben, wenn er krank ist?
Wenn ich auf den Unterricht angewiesen wäre, würde ich solche Verträge auch machen.
 
Das Problem hat wohl jeder Selbstständige dessen Erwerb sich hauptsächlich auf seine Arbeit stützt, ganz egal ob Klavierlehrer oder Ladenbesitzer.

Wenn ich ganz ehrlich bin, muss ich sagen daß es ja nicht die Aufgabe des Schülers ist, sich um die finanzielle Versorgung des Klavierlehrers im Krankheitsfall zu kümmern. (oder bezahlt ein Kunde dem Ladenbesitzer im Krankheitsfall trotzdem Geld ohne Ware zu erhalten?)

Wenn der Unterricht nachgeholt wird, mag das irgendwo noch in Ordnung sein, aber wie will ein Klavierlehrer 6 Wochen Unterricht von allen Schülern wieder aufholen?

Ich will jetzt nicht gegen Klavierlehrer wettern, soll jeder machen was er denkt, aber die Einstellung seine Krankheitsfinanzierung über so eine Klausel abzusichern finde ich gelinde gesagt "scheibenkleister"!

Gruß
Pflaume
 
@pflaume

... wenn du irgendwo arbeitest und wirst krank, muss dein AG auch dein gehalt 6 wochen fortzahlen, erst dann springt "die solidargemeinschaft" ein ...

in fitness-studios ist es (meist) ebenso und auch der tennisclub erstattet dir keine anteilige jahresgebühr. gleiches gilt für deine autoversicherung und, und, und...

ALLERDINGS: wenn der lehrer krank wird, halte ich die pflicht zur fortzahlung auch nicht für rechtens, geschweige denn korrekt. aber nach welcher zeit zieht man da die grenze? ich denke, dass hier kulanz gefragt ist und man kann sicherlich in so einem fall feststellen, ob man wirklich beim "richtigen" lehrer ist. ich vermute, dass diese klausel nur deshalb existiert, um wildwuchs zu bekämpfen. es gibt nämlich auch leute, die bereits wegen einer ausgefallenen stunde riesentheater machen (würden).

n.b. sechs wochen sind m.e. nachholbar, solange man nicht in 7,5h-tagen denkt...
 
Nee, dass ist anders.
Das zählt erstens nur für Festangestellte,
dann nur wenn es ein Arbeitsunfall war, oder auf dem Weg zur
Arbeit, oder von der Arbeit zurück passierte.
Dann zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang 100% Lohn.
Nach den 6 Wochen nurnoch 70%.

Mfg
Idefix
 
@idefix

sorry, aber es ist völlig wurscht, ob krankheit auf unfall während der arbeit oder auf dem weg basiert, oder ob es "nur" der blinddarm ist. als AG zahle ich 6 wochen lang - dann springt die KK ein.

ansonsten hat rosenspieß ein gutes, vernünftiges resumee gezogen, womit wir das auch ruhen lassen können...
 
Hallo,

ich habe an einer Musikschule Unterricht, da geht es etwas anders zu als im privaten Bereich.:rolleyes:

Im Krankheitsfalle des Lehrers hat man nach 3maligem Ausfall Anspruch auf anteilige Erstattung des Honorars.

Bei eigener Erkrankung kann man nur auf Kulanz hoffen. Ich habe wegen längerer Krankheit im letzten Jahr einfach einen (formlosen) Brief geschrieben mit der Anzahl der versäumten Stunden bzw. der Länge des versäumten Zeitraumes. Anspruch direkt hatte ich nicht. Großzügigerweise bekam ich 1/4 Jahr gut geschrieben! Einfach versuchen, vll. auch nach Rosenspieß' Vorschlag.

Wenn man schon vorher ungefähr weiß, wie lange die Abwesenheit dauert, ist man ja auch in einer ganz anderen Situation. Der Lehrer weiß ja jetzt, dass die Zeit für ihn anders verplanbar ist- und fragen kostet nix.

Klavirus
 
Bei einer Erkrankung der Lehrkraft [...] endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach einer Krankheitsdauer von sechs Wochen. Sie beginnt wieder, in dem Monat, in dem der Unterricht wieder aufgenommen wird.
Eine solche Klausel ist mir noch nie begegnet. Und ich glaube auch nicht, daß auch nur einer meiner Schüler so etwas unterschrieben hätte. Ich weiß allerdings, daß die hiesige Städtische Musikschule ("Rheinische Musikschule") im Krankheitsfall des Lehrers gnadenlos den Unterricht ausfallen läßt, ohne sich um Vertretung, Ersatztermine oder Rückerstattung des Beitrags zu kümmern.

Als privater Musiklehrer ist man schon in einer mißlichen Situation. Im Prinzip hilft nur eine Krankentagegeldversicherung. (Und damit wären wir mal wieder bei der Frage: Wie kalkuliert man wirtschaftlich angemessen ein Honorar?) Zum Glück bin ich noch nie länger als eine Woche wegen Krankheit ausgefallen und habe für mich (stillschweigend) die Kulanz eingefordert, die ich im Laufe des Jahres auch meinen Schülern entgegenbringe.
 
Ich danke allen Diskutanten für Ihre Meinungsäußerungen, die mir sehr weiter geholfen haben, da sie die Gesprächsgrundlage mit meiner Klavierlehrerin werden sollte.

Nun kann ich erfreulicherweise folgendes berichten:

Bevor ich das Thema überhaupt ansprechen konnte, hat meine Klavierlehrerin von sich aus angeboten, die Hälfte der Ausfallstunden schon jetzt vor dem Krankenhausaufenthalt abzugleichen, und die andere Hälfte, wenn ich wieder zu Hause bin!

Als Form hat sie mir freigestellt, entweder eine wöchentliche Doppelstunde, oder zwei Unterrichtsstunden je Woche.

Als Anfänger (6 Mon. Unterricht) weiß ich nicht, welche Form für das Lernen besser ist???

Ende Gut alles Gut!

@Rosenspieß, danke für Deine netten Genesungswünsche!!!

PS: Das Vertragsformular ist übrigens vom DTKV (Deutscher Tonkünstler Verband)
 

na also, ist doch schön zu hören, dass da draussen noch jede menge normaler, netter menschen rumlaufen. gott sei dank!
meine erfahrung: geht nett miteinander um, dann kommt gleiches zurück.
 
Als Form hat sie mir freigestellt, entweder eine wöchentliche Doppelstunde, oder zwei Unterrichtsstunden je Woche.
Als Anfänger (6 Mon. Unterricht) weiß ich nicht, welche Form für das Lernen besser ist???
Hallo Gerd,
ich würde das auch von Deinem Anfahrtsweg abhängig machen. Generell würde ich eher zu den 2 Stunden pro Woche raten, wenn Dein Anfahrtsweg nicht zu groß ist.
Viel Glück für die OP und gute Erholung danach!
Dimo
 
Hallo,

ich habe eine Zusatzversicherung, die mir ein "Grundgehalt" bei längerer Krankheit bezahlt. Ist so eine Art Krankenhaustagegeld.

Bis dann
Maddin
 

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