Unterrichtsverträge mit Eltern ungültig?

"Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind."

Das muss man mit dem gesamten Vertrag machen natürlich. Man muss es mit dem Schüler aushandeln. Die Vorgaben sind laut OLG zwar hoch, aber machbar.

Wenn die Schüler einfach zum Eis essen gehen können oder im Sommer ins Freibad, dann ist unser Job nur noch nebenberuflich zu machen.
 
Im BGB steht ganz klar, dass wenn der Schüler die Unterrichtsstunde ausfallen lässt, dann ist der Lehrer nicht nach leistungspflichtig. Das gleich gilt auch, wenn der Lehrer wegen Krankheit fehlt. Wenn dieses Gesetz vom Staat schon wieder inflationär gekippt wird, dann sieht man schon, wo es hinführt.
 
Viel Erfolg damit! Vielleicht solltest Du Dich aber doch juristisch beraten lassen. (Denn diese Bestimmungen gab es ja bereits; gleichwohl gibt es offensichtlich die geschilderten rechtlichen Probleme.)
 
Tja, das wird wohl klüger sein.
Wie steht es denn mit dem Kunden, der mit den ausgehandelten Klauseln einverstanden ist und der Richter sagt, dass er den Kundenwunsch nicht akzeptiert? Wird dieser nicht in seinen Grundrechten beschnitten?
 
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Schreibt doch den DTKV mal an. Dafür habt Ihr den doch (wenn Ihr Mitglieder seid, und nicht nur die Vordrucke nehmt). Das wäre doch das sinnvollste, dass die als Eure Interessenvertretung hier eine Klärung herbeiführen. Wobei ich da auch keine großen Hoffnungen hätte ...

Alternativ könnte man - ganz pragmatisch - das alte Formular abschreiben, also den bewährten Text weiterverwenden und den Ball flach halten. Warum ist das eine gute Idee?
  • Die Klage gegen das Musterformular kommt ja offenbar von der Verbraucherzentrale. Da sitzen tatsächlich Leute, die weiter nichts machen, als Standardverträge, Preislisten und AGBs aus dem Internet zu fischen und Abmahnungen zu schreiben. Alles mit Steuergeldern unterstützt, aber das ist ne andere Geschichte. Es ist überhaupt nicht raus, ob da überhaupt Eltern dahinterstehen, und ich halte das Risiko, dass Eltern selbst klagen, für gering.
  • Wenn Du also einen "eigenen" Vertrag aufsetzt, fliegst Du unter deren Radar und musst aus dieser Richtung nichts befürchten. Du kannst Dich dabei ja vom alten Vertrag "inspirieren" lassen.
  • Wenn Du mit den Eltern eine Honorarfortzahlung vertraglich vereinbarst und die nicht widersprechen, hast Du schon mal einen Pflock eingerammt. Ich gehe mal davon aus, in 90% der Fälle zahlen die einfach. Ignoriere einfach die Aussagen vom DTKV. Die mussten reagieren, das ist aber für Dich nicht bindend.
  • Wenn die Eltern mal nicht zahlen, hättest Du vermutlich so oder so nicht geklagt, oder? Im Streitfall ist es also - ganz praktisch gesehen - Wurscht, was im Vertrag steht.
Das folgende ist ohne Gewähr - die Rechtsanwälte hier mögen das widerlegen oder bekräftigen:
  • Aus meiner Sicht kannst Du sogar mit relativ geringem Risiko bis zum gerichtlichen Mahnverfahren gehen, und wenn Du den alten Vertrag weiterverwendest.
  • Das heißt: Bei Nichtzahlung gem. altem Vertrag zweimal Mahnen und dann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
  • Wenn die Eltern dem Mahnverfahren nicht widersprechen, hast Du einen vollstreckbaren Titel, ganz egal, ob der Vertrag rechtsgültig war oder nicht. Du kannst dann m. E. sogar pfänden.
  • Wenn sie doch widersprechen, ziehst Du einfach den Schwanz ein und nimmst die Sache zurück. Das ist das ganze Risiko. Du bleibst dann auf den Kosten sitzen.
  • Deshalb lohnt sich das nur, wenn größere Summen aufgelaufen sind.
  • Ich weiß allerdings nicht, ob das Mahnverfahren heute noch ohne Rechtsanwalt geht, weil das ja alles elektronisch abläuft.
  • Ich will das auch gar nicht als Empfehlung sehen. Man sollte den Schüler rausschmeißen, bevor so viel Rückstände aufgelaufen sind, dass sich eine Zwangsvollstreckung lohnen würde.
 
So gesehen hast du recht. Solange die Schüler von den neuen "Unrechtsbestimmungen" nichts mitbekommen, wird nix passieren. Und der "eine Schüler", der nicht zahlt, hält sich ja in Grenzen, erfahrungsgemäß.
 
Ja schon, aber in dem Bericht von dem Professor kam das doch vor Gericht.
 
Ich weiß nicht, welchen Professor Du meinst, aber deshalb schrieb ich ja: Den Ball flach halten und einen "eigenen" Vertrag nutzen. Vor Gericht - dazu muss jemand klagen. Bei Musterverträgen und AGB machen die Verbraucherschützer gerne die große Welle. Aber die werden nicht bei den Eltern klingeln und um Einsicht in den individuell ausgehandelten Vertrag bitten. Da würde ich mir wenig Sorgen machen. Nur, wenn die Eltern selbst aktiv werden, hast Du ein Problem. Und in diesen Einzelfällen gibst Du einfach (ohne Streit!) ganz kulant nach.
 

Ja schon, aber in dem Bericht von dem Professor kam das doch vor Gericht.

Altes Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber: Eine aufgrund einer unwirksamen Klausel geleistete Zahlung kann u.U. zurückgefordert werden, wie es z.B. bei der Wohnungsmiete erfolgen kann, wenn trotz unwirksamer Renovierungsklausel renoviert worden ist. Aber auch da bedarf es eben einer Klage des Betroffenen, sonst passiert gar nix.
 
Ich finde es einfach ein starkes Stück, dass der Gesetzgeber einfach gängige Praxis seit über 50 Jahren nun als illegal abtut. Ein Streitpunkt: Durchbezahlung in den Ferien - was ja faktisch gar nicht ist. Aber das sehen die Gerichte eben JETZT anders.
 
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Ich finde es einfach ein starkes Stück, dass der Gesetzgeber einfach gängige Praxis seit über 50 Jahren nun als illegal abtut. Ein Streitpunkt: Durchbezahlung in den Ferien - was ja faktisch gar nicht ist. Aber das sehen die Gerichte eben JETZT anders.

Ich glaube, hier ist vermutlich gar keine Gesetztesänderung eingetreten. Für mich scheint diese Anpassung alleine durch Rechtsprechung veranlasst zu sein. Und wo in den Verträgen steht, "§ 627 BGB findet keine Anwendung" entspricht dies halt nicht der Gesetzeslage.

Und wie gesagt: Solange sich von Seiten der Schüler im Vertrauensverhältnis zur Lehrkraft niemand auf unwirksame Regelungen im Vertrag beruft und weiter brav zahlt, was der Normalfall sein wird, ist das Ganze ohne Bedeutung.
 
Ich finde es einfach ein starkes Stück, dass der Gesetzgeber einfach gängige Praxis seit über 50 Jahren nun als illegal abtut. Ein Streitpunkt: Durchbezahlung in den Ferien - was ja faktisch gar nicht ist. Aber das sehen die Gerichte eben JETZT anders.
Ich verstehe Deinen Ärger, aber: Sollte es tatsächlich der Gesetzgeber gewesen sein: Es ist eine der vornehmsten Aufgabe des Gesetzgebers, Gesetze an geänderte Realitäten anzupassen und fehlerhafte Gesetze zu korrigieren.

Vielleicht ist die gängige Praxis aber auch schon seit 50 Jahren nicht gesetzeskonform und es hat einfach bis jetzt keiner gemerkt oder es hat niemanden gestört.
 
Vielleicht ist die Beanstandung nur ein Formfehler im Vertrag des DTVB. Man muss es anders formulieren. Weil eine Gesetzesänderung §615 BGB bisher nicht stattgefunden hat. Zum Beispiel die Anzahl der Krankheitswochen freilassen und bei Vertragsabschluß nachträglich eintragen. Zudem sollte man den §827 BGB im Vertrag nicht reinschreiben, da dieser sowie so nicht anwendbar ist.
Man muss abwarten.
 
Ein Streitpunkt: Durchbezahlung in den Ferien - was ja faktisch gar nicht ist. Aber das sehen die Gerichte eben JETZT anders.
...vielleicht solltest du für unbezahlte Ferienzeiten bei Richtern etc. votieren :-)

Ob VHS-Sprachkurs, Flötenunterricht an einer staatlichen, Geigenunterricht an einer privaten Musikschule etc etc eine Mischkalkulation, welche den Zahlungsverkehr erleichtert (nämlich gleichmäßig verteilte monatliche Gebühren statt permanente Einzelstundenabrechnung) ist bislang nicht justiziabel.
 
Leute, fragt doch beim DTKV endlich mal nach, lasst Euch das Aktenzeichen oder gleich den Urteilstext geben. Dann kann man das bewerten.

Aus meiner Erfahrung mit Verbraucherzentralen gehe ich davon aus, dass es keine Gesetzesänderung gab. Der Text wurde moniert, wahrscheinlich von irgendwelchen Heinis, die die Welt retten wollen, jeden Freiberufler per se für einen Abzocker halten, dafür vom realen Leben Null Ahnung haben. Vielleicht gab es eine Abmahnung, vielleicht ein Urteil, vielleicht war das Urteil gar nicht auf Instrumental-Unterrichtsverträge bezogen. Und damit der Verband (als Urheber), bzw. dess Juristen, sich nicht angreifbar machen, werden die monierten Stellen aus dem Vertrag erstmal rausgenommen. Jetzt wird dort (hoffentlich) nach einer Lösung gesucht, die hoffentlich nahe an der ursprünglichen Idee ist, aber eben nicht (bzw. weniger) anfechtbar.

Überlegt mal, wie oft Ihr von Eurer Bank, Versicherung, Telekom, ... Post bekommt mit Änderungen der AGB. Meist ist es unerheblich, immer kostet es einen Haufen Geld und häufig sind das Reaktionen auf Aktivitäten von "Verbraucherschützern". Nichts anderes ist hier vermutlich passiert.
 

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