Clavioten und Hunde...

Liebe Hundefreunde,

ich werde diesen Faden mal wieder aufleben lassen,- aus gegebenem Anlass.
Wie ist definiert, was eine "Verkehrsfläche und Anlage" ist?
Hintergrund: Auf einer brachliegenden, unbebauten Fläche von ca. 10.000 qm lasse ich natürlich meine beiden Hunde laufen. Nur leider ist da immer einer meiner Hass-Nachbarn, der selbiges tut,- nur hat er nicht Hunde dabei sondern seine zwei Katzen. Nun kommt es immer wieder zur Begegnung von Hund und Katz, die nach folgendem Muster ablauft: Hund läuft hin und nimmt Kontakt auf, Katz faucht und schlägt mit der Pfote, Hund springt und Katz ist auf dem Baum.
Jetzt habe ich doch ein Schreiben von der Stadt bekommen, dass sich dieser Mensch bei der Stadt beschwert hat. Ich meine: völlig zu Unrecht,- denn zum Bau vorgesehenes brachliegendes Land ist in meinen Augen keine öffentliche Anlage, wo Leinenpflicht besteht und zum zweiten sind die Katzen genauso am Twist beteiligt wie die Hunde,- warum sollten die Sanktionen dann einseitig sein?
wenn die Katzen ohne ihr Herrchen unterwegs sind, passiert nie etwas, weil sie sich in diesem Fall nämlich artgerecht aus dem Weg gehen. :bomb:

Bin gespannt auf Eure Meinungen.

Gruß Ute
 
Weil sie die erste war die das angezeigt hat.
Wie sieht den der Besitzer des Grundstücks die Tatsache, dass ihr es als Toilette nehmt?
Ich hab ein Hundeforum und da ist sowas immer wieder Thema.
Sowohl die Anzeigen, als auch das Ausführen in "freien Flächen" zu denen auch Wälder gehören. Die gehören ja auch jemanden, auch wenn er diese der Öffentlichkeit zugänglich machen soll, was auf den Besitzer eines Grundstücks nicht zutrifft.
Was genau steht eigentlich in dem Schreiben drin, welches Du bekommen hast?
 
Hallo @Wespennest 100,
so lange das Brachland im Stadtbereich / Gemeindebereich liegt und die Stadt / Gemeinde eine Leinenpflicht in der entsprechenden Verordnung dokumentiert hat, hast Du als Hundebesitzer keine Chance.
Und als Tüpfelchen auf dem i kommt noch dazu: Freilaufende Katzen gelten als artgerechte Haltung, bei freilaufenden Hunden gilt dies nicht.
Was für beide Tierarten gilt: ein Jäger darf freilaufende Hunde / Katzen abschießen, wenn sie mehr als (ich glaube) 200m von bebautem Gelände entfernt sind.
Zumindest gilt dies bei uns in einer bayerischen Gemeinde.
 
Hund läuft hin und nimmt Kontakt auf, Katz faucht und schlägt mit der Pfote, Hund springt und Katz ist auf dem Baum.
[...] zum zweiten sind die Katzen genauso am Twist beteiligt wie die Hunde,- warum sollten die Sanktionen dann einseitig sein?

Bin gespannt auf Eure Meinungen.

Irgendwie bizarr, die Konstellation. Dass Leute ihre Hunde frei rumrennen lassen, ist ja leider durchaus Usus - aber Katzen? Sind das klassische Freigänger und die Begegnungen sind rein zufällig, oder nutzt der Mann das Gelände, um seine Katzen abzuleinen, ein bisschen Stöckchen zu spielen und dann die Katzen wieder bei Fuß zu rufen und anzuleinen?
 
In dem Schreiben ist nur die Rechtslage erklärt. Was für mich zutreffend ist, muss ich wohl selber herausfinden. Kein Bussgeldbescheid o.ä.
Das Gelände gehört irgend jemandem, der es Zug um Zug bebaut. Es dürfte ihm ziemlich egal sein, wer da sein Häufchen hinterlässt. Es wird auch vielfach als Mülldeponie missbraucht.............

Baratt: Ich glaube ja, der Typ macht das absichtlich, um den Hundehaltern eins auszuwischen. Die Katzen sind ganz normale Freigänger.
 
Du kannst das ganze sicher mit einer Schleppleine entschärfen, oder?
Ab dem Moment erfüllst Du doch alle Auflagen.
 
auch die kann der Hund hinter sich her schleppen
Steht was dazu, dass Du die festhalten musst?

oder anders gefragt, sind Schleppleinen explizit ausgeschlossen?
 
Nein, ausgeschlossen sind sie nicht aber mit der Nummer komm ich nicht durch............
 
Ich werde auf jeden Fall ein neues Areal suchen,- unabhängig von der Situation. Das Gelände wird Ende Februar von Flüchtlingen in Containern besiedelt. Mich ärgert aber, dass dieser Mensch glauben könnte, er hätte gewonnen.
 

Ich werde auf jeden Fall ein neues Areal suchen,- unabhängig von der Situation. Das Gelände wird Ende Februar von Flüchtlingen in Containern besiedelt. Mich ärgert aber, dass dieser Mensch glauben könnte, er hätte gewonnen.
ach komm, da stehst Du doch drüber!
Als Hilfestellung ein kleiner Spruch: Was kümmerts die Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr scheuert. ;-)
 
Irgendwie bizarr, die Konstellation. Dass Leute ihre Hunde frei rumrennen lassen, ist ja leider durchaus Usus - aber Katzen?
Da hättest Du mal meine Frau sehen sollen. Die hat neben unseren zwei Hunden (freilaufend) auch immer unseren Kater auf Ihren nicht zu kurzen Spaziergängen mitgenommen ;-). Wenns dem dann nach 5, 6 km zu blöd wurde, hat er seinen Bettelblick aufgesetzt und wurde dann für den Rest der Wanderung als lebender Fellkragen benutzt;-)

Hallo Zumindest gilt dies bei uns in einer bayerischen Gemeinde.">Was für beide Tierarten gilt: ein Jäger darf freilaufende Hunde / Katzen abschießen, wenn sie mehr als (ich glaube) 200m von bebautem Gelände entfernt sind.
Zumindest gilt dies bei uns in einer bayerischen Gemeinde.
Ich hoffe mal, Du irrst. Abschießen darf der Jäger nur, wenn der Hund weit vom Halter(!) entfernt ist (200 m?) und es zweifelsfrei (!) ersichtlich ist, dass der Halter keine Kontrolle über den Hund ausübt. Und auch das hat mit Sicherheit ein juristisches Nachspiel. M.W. sollte der Jäger den entsprechenden Halter zunächst (mehrmals?) verwarnt haben, bevor er zur Flinte greift. Eine sichere Ausnahme ist nur, wenn der Hund quasi in flagranti erwischt wird, also Wild jagt und NICHT abzupfeifen ist. Hier gilt so eine Art "Notwehr".

Bei Katzen sieht es wohl eher so aus, wie Du es schilderst (solange kein Halter dabei ist!)">
Ich hoffe mal, Du irrst. Abschießen darf der Jäger nur, wenn der Hund weit vom Halter(!) entfernt ist (200 m?) und es zweifelsfrei (!) ersichtlich ist, dass der Halter keine Kontrolle über den Hund ausübt. Und auch das hat mit Sicherheit ein juristisches Nachspiel. M.W. sollte der Jäger den entsprechenden Halter zunächst (mehrmals?) verwarnt haben, bevor er zur Flinte greift. Eine sichere Ausnahme ist nur, wenn der Hund quasi in flagranti erwischt wird, also Wild jagt und NICHT abzupfeifen ist. Hier gilt so eine Art "Notwehr".

Bei Katzen sieht es wohl eher so aus, wie Du es schilderst (solange kein Halter dabei ist!)


PS. Weiß nicht, woher die Verlinkung kommt, sorry.
 
Oh Gott, ich muss hier weg. Arizona, meine Ranch, Pferde, FREILAUFENDE Hunde und KEINE Menschen im Umkreis von 300km! Das kann hier ja keiner ertragen.
 
In meinem Garten war unlängst ein Amselnest. Dieses wurde von Katzen geplündert. Jeden Tag habe ich ein totes Amselbaby erwürgt in der Nähe aufgefunden. Was gilt denn für diesen Raubzug?
 
Doch, das geht schon. In meine Stadt herrscht nicht mal generelle Leinenpflicht. Hier ist das deutlich lockerer. (wobei ich die letzten 5 Jahre keine Gesetzestexte diesbezüglich mehr gewälzt habe). Aber nachdem hier immer noch viele Hunde frei laufen und sich keiner aufregt, wird's schon seine Richtigkeit haben.
 
Liebe Hundefreunde,

ich werde diesen Faden mal wieder aufleben lassen,- aus gegebenem Anlass.
Wie ist definiert, was eine "Verkehrsfläche und Anlage" ist?
Hintergrund: Auf einer brachliegenden, unbebauten Fläche von ca. 10.000 qm lasse ich natürlich meine beiden Hunde laufen. Nur leider ist da immer einer meiner Hass-Nachbarn, der selbiges tut,- nur hat er nicht Hunde dabei sondern seine zwei Katzen. Nun kommt es immer wieder zur Begegnung von Hund und Katz, die nach folgendem Muster ablauft: Hund läuft hin und nimmt Kontakt auf, Katz faucht und schlägt mit der Pfote, Hund springt und Katz ist auf dem Baum.
Jetzt habe ich doch ein Schreiben von der Stadt bekommen, dass sich dieser Mensch bei der Stadt beschwert hat. Ich meine: völlig zu Unrecht,- denn zum Bau vorgesehenes brachliegendes Land ist in meinen Augen keine öffentliche Anlage, wo Leinenpflicht besteht und zum zweiten sind die Katzen genauso am Twist beteiligt wie die Hunde,- warum sollten die Sanktionen dann einseitig sein?
wenn die Katzen ohne ihr Herrchen unterwegs sind, passiert nie etwas, weil sie sich in diesem Fall nämlich artgerecht aus dem
Weg gehen. :bomb:

Bin gespannt auf Eure Meinungen.

Gruß Ute

Du bist verantwortlich für deinen Hund, ob das Katzen sind oder freilaufende Meerschweinchen, dein Hund hat sich anständig zu benehmen und zu gehorchen, ansonsten sonst gibt es Leinenzwang, wer sich nicht daran hält, bezahlt saftige Bussen und muss auch damit rechnen, dass bei Wiederholung der Straftat der Hund weggenommen werden kann.
Ein deutscher Pianist von mir, der jeden Tag früh morgens in einem Park mit seinem Hund spazieren geht, dessen Hund wurde dauernd von einem heftigen Schäferhund belästigt. Er sprach den Besitzer mehrmals darauf an, dieser ignorierte dies, bis an dem Tag wo es dem Pianisten reichte und er Anzeiger erstattete , es verging darauf einige Zeit, dieser Hunde Besitzer ist seitdem in diesem Park nicht mehr zusehen.
Solche Vorfälle haben den Staat dazu bewogen, Hundehalter zu einer Prüfung einzuladen ohne Prüfung kein Hund, so läuft es in der Schweiz, ich nehme an in Deutschland wird es ähnlich gehandhabt, die Franzosen sind diesbezüglich lockerer.
 
Doch, das gibt es auch bei uns. Allerdings nur für Hunde, die grosser als 40 cm sind.
 

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