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Aber nach dem Rauswurf hat sie mir geschrieben ich darfmich in 5 Jahren ja wieder melden zwecks unterricht, das hat mir die Sprache verschlagen
Die Frau soll dringend einen Psychiater aufsuchen!
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Aber nach dem Rauswurf hat sie mir geschrieben ich darfmich in 5 Jahren ja wieder melden zwecks unterricht, das hat mir die Sprache verschlagen
 
	
		Gibt's das überhaupt das man Schüler rauswirft?
So das ich das beim nächsten Kl nicht auch befürchten muss.
Bei massiven Vertragsverstößen und/oder entsprechenden Handlungen, die ein Vertrauensverhältnis nachhaltig beschädigen, ist das nicht auszuschließen.
Aber im Vertrag muss doch stehen, mit welcher Frist er kündbar ist.
Ich bin einfach nur ratlos und frage mich ob das geht /darf ,ob ich den Rauswurf akzeptieren soll auf ein weitermachen zu bestehen hat wahrscheinlich nicht wirklich sinn oder?
Wie kann man sich als Mensch - und dazu noch als Lehrer! - so wenig unter Kontrolle haben?

 
	
			 
 
		
				
			Das kann man denen nur auf eine Weise abgewöhnen: Zum Vorspiel hin, zwei, drei Takte spielen und dann mit einem ordentlichen Schmiß mittendrin abbrechen.EDIT: Habe gesehen, dass Du Schülerin bist. Das finde ich noch krasser - Erwachsene zum Vorspielen (oder wozu auch immer) zwingen zu wollen!
 Fällt letztendlich immer auf die Lehrkraft zurück.
 Fällt letztendlich immer auf die Lehrkraft zurück.Das nicht unbedingt (kann von den anderen einfach als schlechtes Benehmen aufgefasst werden, wenn sie die Hintergründe nicht kennen), aber (normale/r) KL würde es sich beim nächsten Mal bestimmt überlegen das Risiko solch ener rebellischen Aktion einzugehen. Nur, wie gesagt, "normale/r" KL würde es gar nicht so weit kommen lassen.Fällt letztendlich immer auf die Lehrkraft zurück.
Da Du Dich auf mein folgendes Zitat beziehst, möchte ich anmerken, dass mir das ohnehin klar ist, da ich eine Musikschule in Russland besucht habe und dort jedes Semester Prüfungen und Teilnahme an Konzerten Pflicht war. Darüber hat man nicht nachgedacht, es war selbstverständlich, genau wie das in einem anderen Thema von @mick erwähnte gleichzeitige Vorbereiten von mehreren Stücken.Rheinkultur schrieb:Im professionellen Bereich ist das denkbar. Zur Legitimation der Berufstauglichkeit sind verbindliche Prüfungs- und Auftrittstermine durchaus üblich. Aber darum geht es im vorliegenden Fall ja gar nicht.
habe ich übrigens v.a. eine solche Konstellation (berufliche Aussichten) gemeint, aber nicht nur das. Auch im Rahmen eines Hobby-Unterrichts kann es - selten - Situationen geben, in denen nach einem hin- und her Abwägen die Entscheidung fallen muss, dem Schüler eine Konzertteilnahme wenn nicht aufzuzwingen, dann jedenfalls sehr klar und massiv nahezulegen.Musikanna schrieb:Warum überhaupt auf dem Vorspiel bestehen? MMn hat es nur ganz selten einen Sinn, Schüler zum Auftritt zu zwingen.
 
 
		
				
			Forderungen nach öffentlichen Auftritten auch bei völlig ungeeigneten Kandidaten kommen üblicherweise von narzißtischen Persönlichkeiten. Das Phänomen findet man deshalb oft auch im Sport.Das nicht unbedingt (kann von den anderen einfach als schlechtes Benehmen aufgefasst werden, wenn sie die Hintergründe nicht kennen), aber (normale/r) KL würde es sich beim nächsten Mal bestimmt überlegen das Risiko solch ener rebellischen Aktion einzugehen. Nur, wie gesagt, "normale/r" KL würde es gar nicht so weit kommen lassen.
Fällt letztendlich immer auf die Lehrkraft zurück.
Ne , eigentlich nicht aber ist schon heftig sowas. Sie gilt sowie so als schwierig, wir kennen uns privat auch.
Also der Standard ist das nicht ja. So das ich das beim nächsten Kl nicht auch befürchten muss.
Ja von der verletzung wußte sie erst so haben wir überhaupt angefangen mit unterricht da sie mir einhändig spielen angeboten hat. Das ist 3 Monate her. Ich habe schon an der Musik Schule im Nachbar ort angefragt, hoffe ich bekomme da schnell eine nette Lehrer/Lehrerin
Hallo
Mal ein Frage an die KL hier. Darf man einen Schüler rauswerfen mit dem man einen Vertrag hat , nur weil dieser nicht am Vorspiel teilnehmen möchte?
Grüße Melanie





 
 
		
				
			Professionell sein, heißt Verträge bei Kündigung (egal von welcher Seite) bis zum Laufzeitende zu erfüllen und die Dienstleistung mit einem sinnvollen Abschluß zu versehen (inkl. Übergabe an einen Nachfolger), außerdem sich nur für Leistungen bezahlen zu lassen, die man auch erbringt und Gemütsäußerungen aus der Kundenbeziehung rauszuhalten (freundliche Behandlung ist immer im Preis enthalten).Ich halte es aber von der pädagogischen Seite für sehr bedenklich, auf Unterricht von einem Lehrer weiter zu bestehen, der mir die Kündigung ausgesprochen hat. Selbst wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist, dürfte die Beziehung zwischen Schüler und Lehrer in der Regel so gestört sein, dass sinnvoller Unterricht kaum möglich ist.
Hm oder lieber nicht weil zu rufschädigend?
Professionell sein, heißt Verträge bei Kündigung (egal von welcher Seite) bis zum Laufzeitende zu erfüllen und die Dienstleistung mit einem sinnvollen Abschluß zu versehen (inkl. Übergabe an einen Nachfolger), außerdem sich nur für Leistungen bezahlen zu lassen, die man auch erbringt und Gemütsäußerungen aus der Kundenbeziehung rauszuhalten (freundliche Behandlung ist immer im Preis enthalten).
Wer nicht professionell ist, dem steht schlicht kein Geld zu. Professionalität ist leider des öfteren ein Problem bei sog. "Künstlern". Da werden dann Verhaltensweisen an den Tag gelegt, die in jeder anderen Branche das komplette K.O. bedeuten.
Ja, klar, danke... Ich musste ganz schnell aus der U-Bahn aussteigen :P...Evtl. war Auslöser das Wort, was Du gesucht hast?
Hier benötigt man kein Vertragsrecht, sondern den ICD 10, das internationale Klassikfikationssystem für (auch psychiatrische) Krankheiten. Diese Frau verkennt dabei ihre Rolle als bezahlte Dienstleistungskraft, die sich gefälligst den Anforderungen und Wünschen der Kunden zu unterwerfen hat, bei gleichzeitiger Beachtung der Lehrinhalte, bzw. Unterrichtsziele. Diese Person aber ist übergriffig und übt psychische Gewalt aus. Der Fall sollte, sofern sie an einer Musikschule angestellt ist, dem Träger gemeldet werden.
 Unter anderem deshalb hält sich die internationale Psychiaterschaft professionell zurück mit der unverlangten (Fern)diagnose bestimmter öffentlicher Persönlichkeiten des aktuellen Weltgeschehens.
 Unter anderem deshalb hält sich die internationale Psychiaterschaft professionell zurück mit der unverlangten (Fern)diagnose bestimmter öffentlicher Persönlichkeiten des aktuellen Weltgeschehens. 
Selbst der gern genannte "Narzissmus" (im Sinne von NPS) ist keine Erkrankung, sondern eine Persönlichkeitsstörung (wobei die Grenzen zwischen "psychiatrischer Erkrankung" und "Persönlichkeitsstörung" fließend sind und die Opfer des evtl. daraus resultierenden Verhaltens sich kein Stück Kuchen kaufen können für diese diagnostische Ausdifferenzierung).
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