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schmickus
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Steht doch da: " Es werden ausschließlich legale Altbestände aus afrik. Elfenbein angeboten, die auf Grundlage der EG Verordnung Nr. 338/97 auch unter Anwendung der Kleinteileregelung vom 08.09.2008 gehandelt und geliefert werden. "Warum verkauft dann z.B. Jahn Elfenbeinbeläge?
Ist verboten. Machst n Kunden neuen Elfenbeinbelag auf die Tasten, stehst mit einem Bein bereits vor dem Staatsanwalt.