Verfahrensweise zum Schützen von Eigenkompositionen?

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Mich würde interessieren, wie das Prozedere ist, wenn man eigene Machwerke, eigene Kompositionen, schützen lassen möchte. Kennt sich da jemand aus?

Ich frage mich, ob es z.B. ein Fehler ist, eigene Kompositionen hier in einem Forum zu posten. Zwar kann die dann jeder kopieren und im schlimmsten Fall als eigenes Werk ausgeben, aber ich könnte nachweisen, dies eher veröffentlicht zu haben. Zählt ein Posting hier als Veröffentlichung?

Grund ist, dass sich neben dem im anderen Faden vorgestelltem Choralzsatz inzwischen ein weiterer gesellt hat (der im Rahmen unseres C-Kurses auch Akzeptanz fand beim Durchsingen), und ziemlich wahrscheinlich kommt in Zukunft mehr hinzu. Erwäge eventuell, da was ins Rennen zu schicken, für den nächsten Kirchentag o.ä., kenne mich aber überhaupt nicht mit den rechtlichen Dingen aus.
 
Im Prinzip unterliegt jede Komposition automatisch dem Copyright des Urhebers. In der Praxis ist das aber relativ egal solange das Werk nicht aufgeführt oder gedruckt wird. Falls du darauf Wert legst mit deinen Kompositionen irgendwann Geld zu verdienen (ob es da eine reelle Chance gibt ist eine andere Frage) dann solltest du deine Werke nicht im Internet veröffentlichen.

Eventuell solltest du über eine GEMA-Mitgliedschaft nachdenken. Das gilt dann aber für deine sämtlichen Werke und kostet jährlich (keine Ahnung wie viel).
 
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Zitat von Haydnspaß;69081Eventuell solltest du über eine GEMA-Mitgliedschaft nachdenken. Das gilt dann aber für deine sämtlichen Werke und kostet jährlich (keine Ahnung wie viel).[/quote:
Ich glaube das gilt leider NICHT für sämtliche Werke, sondern nur für die, die man auch bei der GEMA "angemeldet" hat. Das ist ein ziemlicher Papierkrieg für jedes einzelne Stück. Und was die Tantiemen betrifft wird unterschieden zwischen E- und U-Musik.

Falls du beweisen willst, dass Stücke tatsächlich von dir sind, schick sie einfach mal mit der Post an dich selbst und lass den Umschlag versiegelt.
Das Datum am Poststempel dürfte dann den Rest erledigen.
Falls du mal vor Gericht ziehen willst :floet:
 
Ich glaube das gilt leider NICHT für sämtliche Werke, sondern nur für die, die man auch bei der GEMA "angemeldet" hat.

Als GEMA-Mitglied ist man verpflichtet, seine sämtlichen Werke dort zu registrieren und ich glaube auch Kopien sämtlicher Werke zu hinterlegen.

Falls du beweisen willst, dass Stücke tatsächlich von dir sind, schick sie einfach mal mit der Post an dich selbst und lass den Umschlag versiegelt.

Solche Geschichten hört man immer wieder mal. Es ist aber zwecklos.
Das einzige sichere Mittel, die Urheberschaft einer Komposition aktenkundig zu machen ist die Veröffentlichung in einem Musikverlag oder eben die Registrierung des Werks bei der GEMA


Seite mit den Aufnahmeanträgen der GEMA


Zitat der GEMA-FAQ


Ist man als GEMA-Mitglied verpflichtet, alle Werke anzumelden?

Ja, allerdings sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch ein Aufkommen zu erwarten ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der urheberrechtliche Schutz bereits durch das geltende Urheberrechtsgesetz gewährt wird und nicht von einer Anmeldung bei der GEMA abhängig ist.

Bei verlegten Werken sollte stellvertretend für alle am Werk Beteiligten die Anmeldung vom Verlag vorgenommen werden. Unverlegte Werke sollte der Komponist anmelden.

Nach Aufnahme der Werke in die Datenbank erhalten alle am Werk beteiligten GEMA-Mitglieder eine Registrierbestätigung.
 
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Danke Haydnspaß, für die Infos!

Eine sogenannte "außerordentliche" Mitgliedschaft bei der GEMA hat Aufnahmebedingungen, die man erst mal erfüllen muß:
a) wenigstens 5 Werke müssen publiziert oder öffentlich aufgeführt oder z.B. per kommerzieller CD verbreitet worden sein.
b) man muß im Rahmen einer Klausur nachweisen, dass man über das berufsmäßige Können verfügt, alternativ ein an einer Musikhochschule erfolgreich absolviertes Kompositionsstudium nachweisen können.

Wenn man dies alles nicht erfüllt, wie es z.B. bei mir der Fall ist, kann man eine "angeschlossene" Mitgliedschaft eingehen. Welche rechtlichen u/o finanziellen Unterschiede da sind zwischen "angeschlossener" und "außerordentlicher" Mitgliedschaft, weiß ich noch nicht (muß weiterlesen).

Kostenpunkt der GEMA-Mitgliedschaft: 51,13 €+MwSt Aufnahmegebühr + jährliche Kosten von 25,56€.

Was mich schon sehr wundert, wenn man Veröffentlichungen und/oder Vervielfältigungen usw. als Voraussetzung hat für eine außerordentliche Mitgliedschaft, dann hat man ja schon VOR dem Versuch des Schutzes seinen Kram preisgegeben. Das kapier' ich nicht. Hätte gedacht: erst schützen, dann veröffentlichen :confused:
 
Was mich schon sehr wundert, wenn man Veröffentlichungen und/oder Vervielfältigungen usw. als Voraussetzung hat für eine außerordentliche Mitgliedschaft, dann hat man ja schon VOR dem Versuch des Schutzes seinen Kram preisgegeben. Das kapier' ich nicht. Hätte gedacht: erst schützen, dann veröffentlichen :confused:

Mir ist die Logik, die dahintersteckt, auch nicht ganz klar :)

Geschützt im Sinne des Urheberrechts sind deine Werke allerdings auch ohne die GEMA-Mitgliedschaft. Die GEMA übernimmt praktisch nur das Inkasso, möglicherweise auch rückwirkend :rolleyes:
 
Mit zwei Choralbearbeitungen wird sich die GEMA-Mitgliedschaft wahrscheinlich eh nicht lohnen.
"...verpflichtet, ...auch Kopien sämtlicher Werke zu hinterlegen." Nein, die GEMA kann theoretisch zwar eine Kopie anfordern, das tut sie aber kaum.

"...man muß im Rahmen einer Klausur nachweisen, dass man über das berufsmäßige Können verfügt..." Das behält sich die GEMA nur im Zweifelsfall vor, gemacht wird es kaum.

"Das kapier' ich nicht. Hätte gedacht: erst schützen, dann veröffentlichen"
Geschützt ist ein Werk per Gesetz. Die GEMA dokumentiert nicht deine Urheberschaft und führt für dich auch keinen Rechtsstreit, falls der höchst unwahrscheinliche Fall je auftritt, daß jemand anders behauptet, du hättest von ihm abgekupfert. Die GEMA treibt für dich nur die Aufführungsgebühren ein.
Sollte es doch einmal zum Streit kommen, muß du den Streit so oder so selber ausfechten. In der Regel braucht man sich darüber aber keine Sorgen zu machen, es sei denn, man ist so ängstlich wie Karl Valentin, der wegen der Meteorengefahr in ein Bergwerk ziehen wollte.
Die beste Möglichkeit, die Urheberschaft zu dokumentieren, ist die Veröffentlichung. Dann kann es zwar geklaut oder plagiiert werden, aber alles andere wäre so, als kaufte man sich ein Auto und montierte dessen Räder ab, damit es nicht gestohlen wird. GANZ sicher gehen kann man nur, indem man ein Stück gar nicht erst komponiert, und ganz sicher vor Meteoren ist man nicht einmal in einem Bergwerk...

Bei Choralsätzen kann durchaus die Schöpfungshöhe eine Streitfrage werden, denn eine Choralmelodie zu harmonisieren, ist noch kein "Komponieren", jeder Musikstudent macht das mehrere Semester lang, und jeder Organist improvisiert das auch schnell mal. Choralsätze können dabei immer sehr ähnlich ausfallen, soo viele Kadenzierungsmöglichkeiten gibt's ja nicht, und die, die es gibt, sind genauso Allgemeingut wie die C-dur-Tonleiter.
 
das hat jörg gedan schön anschaulich gemacht und beschrieben!

bin auch gerade dabei mich bei der gema anzumelden.

komplizierter verhält es sich in meinem fall:

sind spontankompositionen schützenswert und genauso zu entlohnen wie niedergeschriebene musik? und ist es u-musik weil es improvisiert ist, oder eben e-musik, obwohl es selten geworden ist in der öffentlichkeit zu improvisieren. und wenn ja, dann erst nach einer veröffentlichung auf einem der medienträger oder schon bei einem konzert?!

das werde ich nun bei der gema versuchen zu erfragen.

immerhin, der vizevorstand war sich nicht zu fein mit bereits mit einem brief zu schreiben.

vielleicht ist ja die gema wirklich nützlich, bisher kannte ich sie als kleinveranstalter nur als erzfeind von kulturveranstaltungen nr.1...
 
vielleicht ist ja die gema wirklich nützlich, bisher kannte ich sie als kleinveranstalter nur als erzfeind von kulturveranstaltungen nr.1...

Achtung Vorsicht!

Wenn du Veranstalter und Musiker in einer Person bist, kanns dir passieren, daß du als GEMA-Mitglied für deine eigenen Auftritte GEMA-Gebühr zahlen mußt!

Inwiefern Improvisationen GEMA-technisch als eigenständige Werke gelten - außer natürlich sie sind auf CD gepreßt oder sie sind über eine Website abrufbar - weiß ich allerdings auch nicht.
 
Achtung Vorsicht!

Wenn du Veranstalter und Musiker in einer Person bist, kanns dir passieren, daß du als GEMA-Mitglied für deine eigenen Auftritte GEMA-Gebühr zahlen mußt!

Inwiefern Improvisationen GEMA-technisch als eigenständige Werke gelten - außer natürlich sie sind auf CD gepreßt oder sie sind über eine Website abrufbar - weiß ich allerdings auch nicht.

da ich oft früher pianist, komponist und veranstalter war kenn ich es leider ja.

und da hat die gema immer von mir als veranstalter geld gefordert für mich als komponisten. und da sie improvisation für gewöhnlich im zusammenhang mit jazz sehen, wurde es als u-musik gebucht. nun bin ich aber ja kein jazzmusiker...und so wird die sache kompliziert.
aber nachdem ich ja hauptsächlich auf klassischen festivals u.ä. spiele wird es ja hoffentlich als e-musik eingestuft... naja nicht so einfach das ganze vermutlich...
 
@ J. Gedan: Danke für deinen Beitrag. Ich muss da jedoch ein paar Dinge klarstellen:

1. Du kannst getrost davon ausgehen, dass ich nicht wegen zweier Choräle (es handelt sich übrigens nicht um Bearbeitungen bestehender Melodien, sondern eben auch die Melodien sind neu, zur Klarstellung) eine GEMA-Mitgliedschaft anstrebe. Zum einen habe ich bereits ein paar andere Stücke in petto, zum Anderen schrieb ich bereits, dass ich Gefallen am Stückeschreiben gefunden habe und es munter weitergehen wird. Ich will mich hier erstmal informieren.

2. Es stimmt, es gibt unzählige triviale Choralsätze, die sich z.B. auf Standardkadenzen beschränken (also was deinen Vorstellungen offenbar entspricht, wenn ich deinen Beitrag so lese (du schriebst: "so viele Kadenziermöglichkeiten gibt es ja nicht..."), z.B. die Orgel-Choralsätze des EG für den Orgeldienst sind voll davon).
Aber wenn du meinst, dass das auf alle Choralsätze zutriffst, stimmt das eben nicht. Es gibt unzählige Möglichkeiten der Choralharmonisierung, die weit über den dir offenbar vorschwebenden Kantionalsatzstil mit Standardkadenzen hinausgehen.

Weiterhin würde mich interessieren, woher du deine Informationen bzgl.der Häufigkeit, wie oft die GEMA Kopien oder Klausurnachweise anfordert, bezogen hast, oder ob es sich um Vermutungen handelt. Denn dieses Aussagen sind ja ziemliche Insiderinfos, die man nur haben kann, wenn man nicht nur das eigene Prozedere der GEMA gegenüber kennt, sondern die Reaktion der GEMA an viele andere Leute (ohne Musikhochschulausbildung, wohlgemerkt, denn dann entfällt ja die Klausur) auch.
 
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Die Satzung der GEMA unterscheidet zwischen ordentlichen, außerordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern. Die Bezeichnung
„angeschlossenes Mitglied” führt der Berechtigte, der weder die
Voraussetzungen der außerordentlichen noch der ordentlichen
Mitgliedschaft erfüllt, mit der Unterzeichnung des Berechtigungsvertrages. ...

Ein Antragsteller, der die Aufnahmebedingungen nicht oder noch
nicht in vollem Umfang erfüllt,hat die Möglichkeit, mit der GEMA
einen Berechtigungsvertrag als angeschlossenes Mitglied abzuschließen.
Das gleiche gilt, wenn die Aufnahme als außerordentliches
Mitglied abgelehnt wurde. ...

Quelle: http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/formulare/gema_urheber.pdf


Das heißt im Klartext, jeder kann "angeschlossenes Mitglied" werden.
Informiert Euch am besten direkt auf der Website der Gema: http://www.gema.de

Den Beweis, dass ein Komponist Urheber eines bestimmten Werkes ist, muss dierser im Zweifel per Gericht selbst erstreiten. Dazu können alle möglichen Belege angeführt werden: Tonträger, gedruckte Veröffentlichungen, Anmeldungen, notarielle Beglaubigung/Beurkundung, auch die "Posttechnik": Falls du beweisen willst, dass Stücke tatsächlich von dir sind, schick sie einfach mal mit der Post an dich selbst und lass den Umschlag versiegelt.

Das alles nützt natürlich nichts, wenn der Widersacher beweisen kann, dass er das umstrittene Stück/Thema vorher komponiert hat. Gerade in der Unterhaltungsmusik, wo Klischees bedient werden, ist es nicht immer einfach, nicht abzukupfern (versehentlich natürlich :rolleyes:)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Daß dein Choral eine eigene Melodie ist, hatte ich überlesen, ich bitte um Nachsicht. Er ist übrigens sehr schön geworden.

Originalzitat GEMA:
"Bei Komponisten kann der Aufnahmeausschuss von einer Klausur Abstand nehmen, wenn der Antragsteller ein an einer Musikhochschule mit Erfolg absolviertes Kompositionsstudium nachweist oder durch Vorlage von Partituren oder auf andere Weise die Gewissheit gewonnen wird, dass der Antragsteller über das berufsmäßige Können verfügt."

In der Regel wird die "Gewißheit" durch die vorzulegenden Werke gewonnen. Ich kenne einige Mitglieder, die kein Kompositionsstudium gemacht haben und trotzdem in keiner Klausur irgendetwas nachweisen mußten. Im übrigen ist es nicht Aufgabe der GEMA, über Qualität zu urteilen.
Wenn du meinst, es könnte sich für dich lohnen, und wenn du genügend Stücke und deren Aufführung (Kopie des Veranstaltungsprogramms genügt) vorweisen kannst, dann stell doch einfach den Aufnahmeantrag. Sollte die GEMA auf einer Klausur bestehen, kannst du ja immer noch ablehnen -- ist doch ganz einfach. Außerdem mußt du ja, wie Franz schon bemerkte, kein "außerordentliches Mitglied" werden. Die Tantiemen, die ausgeschüttet werden, sind davon völlig unabhängig, und die Unterschiede zwischen "angeschlossener", "außerordentlicher" und "ordentlicher" Mitgliedschaft sind nur für die Stimmrechte interessant, die man als Mitglied im Verein hat. Franz zitierte bereits:
"Ein Antragsteller, der die Aufnahmebedingungen nicht oder noch nicht in vollem Umfang erfüllt, hat die Möglichkeit, mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag als angeschlossenes Mitglied abzuschließen."

Eines allerdings muß einem dabei klar sein: Man bekommt vielleicht hin und wieder ein bißchen Taschengeld für Aufführungen, mit etwas Glück genügend, damit die Mitgliedschaft wenigstens kostenneutral bleibt oder sogar einen klitzekleinen Gewinn abwirft. Man ist dann aber nicht mehr Herr seiner eigenen Werke und kann damit nicht mehr alles machen, was man will. Z.B. könntest du hier kein Stück mehr posten, ohne daß Clavio dafür GEMA-Lizenzen einkauft. Lies z.B. mal das hier:
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/informationen/gema_eigenpraesentation.pdf

Um die Werke vor Diebstahl zu schützen, muß man nicht GEMA-Mitglied werden, man kann sie davor genauso wenig schützen, wie man vor einem Einbruch gefeit ist. In der Regel lohnt die Sorge darüber aber wirklich nicht. Wenn es sehr gelegentlich in der Popmusik zu Plagiats-Streitereien kommt, dann ist das bei dem Einheitsbrei, der dort fabriziert wird, ja gar kein Wunder -- da streitet man ja dann zum Teil darum, wer die C-dur-Tonleiter erfunden hat. Viel schneller und viel öfter geklaut werden Online-Texte, das ist ja auch einfacher. Da die Diebe dabei nicht besten Gewissens sind und einen Rechtsstreit noch mehr scheuen als der Bestohlene, sind sie aber immer ganz schnell zur Räson zu bringen.
 
Mit Interesse verfolge ich diesen Thread.

Ich würde meine Kompositionen schützen, indem ich zweifelsfrei festhalte, von wann und von wem das Werk ist. Das kann am einfachsten Wege mit der Post gehen, wobei es sicherlich weitere Möglichkeiten gibt.

Letztlich geht es darum, im Streitfalle ein vom Gericht anerkanntes Dokument über die Urheberschaft zu besitzen. In meinem Falle machte das der Produzent der CD, welche ein eindeutiges Produktionsdatum mit Auflistung etc. besitzt.

Das Urheberrechtsgesetz sagt aus, dass der Urheber (Autor, Komponist) Eigentümer seines Werkes ist und unter anderem auch finanzielle Ansprüche auf sein Werk erheben darf.

Üblicherweise tritt er dieses Recht an eine Verwertungsgesellschaft ab und bekommt dafür Tantiemen. Derartige Verwertungsgesellschaften gibt es in allen Staaten. In Österreich ist dies vor allem die AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger, reg. Genossenschaft mbH.). In Deutschland ist es die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte).

Diese Gesellschaften verwalten das Weltrepertoire an geschützter Musik, kassieren für jede öffentliche Aufführung eines der von ihnen verwalteten Werke einen tariflich festgesetzten Betrag, der bei manchen Veranstaltungen eine doch beträchtliche Höhe erreichen kann und verteilen dieses Geld an die Urheber oder deren Erben.

Die Aufteilung zwischen den Rechteinhabern eines originalverlegten Werkes erfolgt im allgemeinen nach dem Grundsatz: 1/3 Komponist, 1/3 Textautor (bzw. 2/3 Urheber), 1/3 Musikverlag.

Ich sehe das so: Da man das Urheberrecht abgetreten hat, müsste der Verwerter als Besitzer der Rechte im Klagsfalle aktiv werden. Ob das tatsächlich so gehandhabt wird, weiß ich leider nicht.

Folglich ist man u.U. besser beraten, sein Werk erst dann an eine Verwertungsgesellschaft abzutreten, wenn eine CD produziert wird bzw. ein Musikverlag eingebunden wird, große öffentliche Veranstaltungen mit Übertragungen via Medien (Rundfunk, Fernsehen) geplant sind etc.

Natürlich könnte man jederzeit selbst verlegen und Geld verlangen für Aufführungen bzw. eine Auflage von Noten, CDs etc. und solange man ein kleines Licht am Musikhimmel ist, finde ich das sinnvoller.

Liebe Grüße
Klaviermacher
 
Mit Umschlag an sich selbst schicken und Siegel und piepapo ist alles Blödsinn. Wenn das Stück so wichtig ist, dann würde ich es bei einem Notar hinterlegen. Das ist die sicherste und beste Möglichkeit sich und das Werk zu schützen.

Das Urheberrecht kann man übrigens NICHT abtreten, das ist in Deutschland nicht möglich. Urheber bleibt Urheber. Somit sind auch diese sogenannten Copyright Vermerke Blödsinn oder auch dieses "Alle Rechte vorbehalten".
Auch braucht man eine Urheberschaft nirgends anerkennen lassen, wenn ich ein Bild male bin ich automatisch der Urheber und habe alle Rechte daran (grob gesagt). Wenn ich drunter schreibe "Copyright by Moppfock" bringt das gar nix, weil überflüssig. In anderen Ländern wie Amerika ist das anders, aber darum gehts ja nicht.

Was abgegeben und übertragen werden kann sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Mit Umschlag an sich selbst schicken und Siegel und piepapo ist alles Blödsinn. Wenn das Stück so wichtig ist, dann würde ich es bei einem Notar hinterlegen. Das ist die sicherste und beste Möglichkeit sich und das Werk zu schützen.

Das Urheberrecht kann man übrigens NICHT abtreten, das ist in Deutschland nicht möglich. Urheber bleibt Urheber. Somit sind auch diese sogenannten Copyright Vermerke Blödsinn oder auch dieses "Alle Rechte vorbehalten".
Auch braucht man eine Urheberschaft nirgends anerkennen lassen, wenn ich ein Bild male bin ich automatisch der Urheber und habe alle Rechte daran (grob gesagt). Wenn ich drunter schreibe "Copyright by Moppfock" bringt das gar nix, weil überflüssig. In anderen Ländern wie Amerika ist das anders, aber darum gehts ja nicht.

Was abgegeben und übertragen werden kann sind die Nutzungs- und Verwertungsrechte.

Was heist piepapo?

Ich könnte genausogut ein Dokument verfassen und zwei Zeugen unterschreiben lassen - alles was vor Gericht anerkannt und nicht angezweifelt wird ist recht. Notar ist auch in Ordnung, aber kostet extra!

Zum Urheber- und Verwertungsrecht. Was hilft es, Urheber zu sein und kein Recht auf die Nutzung zu haben, weil die Nutzungsrechte abgetreten werden?

Ich könnte genausogut eine Erfindung machen und einen Vertrag mit einem Konzern, der mein Patent weltweit nutzt. Ich bekomme was im Vertrag steht und nicht mehr. Natürlich bleibt die Erfindung immer meine, aber je nach Vertrag bekomme ich dafür entweder ein Taschengeld, einen kleinen Kuchen oder ein Vermögen. Wenn im Vertrag steht, daß ich meine Erfindung nicht mehr selbst weiterverkaufen darf, dann steht das im Vertrag und gilt. Nichts anderes machen AKM und GEMA. Wenn der Konzern ungeschickt vermarktet, kann ich auch nichts machen. Er kann auf diese Art meine Erfindung kaufen und einmotten.

LG
KLaviermacher
 
Copyright-Vermerke dienen der Information und sind deswegen KEIN Blödsinn. Aus ihnen geht erstens hervor, wer das Copyright besitzt, zweitens wie alt dieses ist.
Ersteres ist nicht unwichtig, denn der Komponist ist in gedruckten Ausgaben nie der Copyright-Inhaber, sondern das ist immer der Verlag, an den der Urheber die Rechte per Vertrag abgetreten hat (wofür der Verlag im Gegenzuge für Verbreitung und Vertrieb sorgt und den Urheber am Gewinn beteiligt).
Zweites, die Jahreszahl, ist z.B. dann wichtig, wenn man wissen will, ob das Copyright überhaupt noch besteht. Das ist z.B. bei alten Ausgaben interessant. Sind diese 50 Jahre alt und ist zusätzlich der Urheberschutz von 70 Jahren abgelaufen, sind diese Ausgaben frei kopierbar. IMSLP ist voll von Scans solch alter Ausgaben und das völlig legal (abgesehen davon, daß in Kanada der Urheberschutz kürzer ist, die Fristen also nicht dieselben sind wie in Europa, so daß der Download bestimmter Dateien hier bei uns nicht legal sein kann -- IMSLP weist per Disclaimer darauf hin).
Zwischen dem Copyright einer Ausgabe und dem Schutz des Urhebers gibt es also einen Unterschied. Kein Verlag kann für Mozart noch Urheberschutz in Anspruch nehmen, sehr wohl aber den Schutz für seine Ausgabe eines Mozartwerks, und der währt 50 Jahre, ist also begrenzt.

Die GEMA ist kein Verlag, sie verwaltet nur die Aufführungsrechte. Ein Urheber schließt also mit der GEMA nicht insofern einen Vertrag, als die GEMA ihn am Gewinn beteiligt, denn die GEMA macht keine Gewinne. Tantiemen werden also nicht ausgehandelt, sondern fließen automatisch, berechnet nach verschiedenen Schlüsseln.
Insofern ist das überhaupt nicht damit vergleichbar, daß ein Erfinder sein Patent an ein Wirtschaftsunternehmen verkauft. Die GEMA kauft nix, und es gehört ihr auch nix, sie mottet auch nichts ein, die Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar. Die GEMA stellt aber die Bedingung an die Mitglieder, daß diese die Vertretung der Aufführungsrechte vollständig der GEMA überlassen. Damit kann ein Mitglied sie nicht mehr selber verwalten. Das klingt nach Willkür, hat aber natürlich durchaus eine gewisse Logik.

Die GEMA hat in der Öffentlichkeit nicht selten den Ruf eines bösen Wegelagerers, der immer die Hand aufhält. Das ist Unsinn, denn die GEMA vertritt die Urheber, die von irgendetwas leben müssen und von irgendetwas die Tinte bezahlen müssen, mit der sie ihre Werke zu Papier bringen. Namhafte Komponisten haben für die Gründung einer solchen Gesellschaft gekämpft, darunter Richard Strauss, der als Vater der GEMA betrachtet werden kann.

Man muß ein Werk nicht an sich selber schicken und man muß es auch nicht beim Notar hinterlegen. Im Streitfall zählt immer nur, wer das Werk zuerst geschrieben hat. Wenn jemand anderer nachweisen kann, daß er das Werk früher geschrieben hat, nützt die Hinterlegung beim Notar gar nix, denn jeder kann beim Notar auch ein Plagiat hinterlegen. Der Notar kann bestenfalls belegen, daß etwas zu einem bestimmten Termin hinterlegt wurde. Dafür ob es ein eigenes Original oder ein Plagiat war, gibt es dann immer noch keinen Beweis.
Die Sorge darüber ist aber wirklich überflüssig. Jeder darf getrost davon ausgehen, daß niemand so dämlich ist, fremde Werke für eigene auszugeben schon allein deswegen, weil der Dieb gar nichts davon hätte, denn Geld verdienen kann man damit in der Regel nicht. Und damit es seinem Ego diente, müßte er Gaga sein. Und gegen jemanden, der Gaga ist, wird ein Rechtsstreit nicht so schwierig zu führen sein...
 
wunderbar uns allen erklärt, werter herr gedan.

mit kleinen widersprüchen:

über sinn und unsinn der gema gibt es durchaus auch in künstlerkreisen wie auch juristenkreisen sehr unterschiedliche ansichten. auch ich bin mir da durchaus noch unschlüssig. und bei aller küsntlerischen wertachtung für richard strauss: bekanntermaßen hat er nicht nur sinniges in seinem leben von sich gegeben...

aus der sicht eines komponisten kann ich noch nicht sprechen, ich melde mich gerade erst an. aus der sicht eines veranstalters hingegen schon. nach zahlreichen gerichtsstreitigkeiten und diversen verhandlungen bin ich gerade nach vielen jaren zu einem kompromiss mit der gema übereingekommen der mich nicht komplett ruiniert. dafür war eine energieleistung vonnöten. ohne allerdings zu erwähnen, dass auch ich fehler gemacht habe.
trotzdem: für kleinere kulturveranstalter kann die gema existenzgefährdend sein. ob die "kleineren" künstler von genau diesem geld wiederum profitieren ist mehr als umstritten.

bin gespannt wie es ist auf der anderen seite der rechte-nahrungskette zu sein, ich werde gerne berichten ;-)
 
Jeder darf getrost davon ausgehen, daß niemand so dämlich ist, fremde Werke für eigene auszugeben schon allein deswegen, weil der Dieb gar nichts davon hätte, denn Geld verdienen kann man damit in der Regel nicht. Und damit es seinem Ego diente, müßte er Gaga sein. Und gegen jemanden, der Gaga ist, wird ein Rechtsstreit nicht so schwierig zu führen sein...
Oh, da bin ich aber ganz anderer Meinung - Ideenklau ist weit verbreitet. Bekannte und finanziell gut verwertbare Werke sind sogar sehr häufig betroffen - zumindest im Pop und Rock-Business. Ich war einmal einen Tag bei den Billion Dollar Babys Gast. Die hatten sogar einen professionellen Musiker engagiert. Ich war ganz verdutzt. Er kam spät abends oder war es früh morgens nach einer Lokal-Tour zurück. Das ganze spielte sich in der Nähe von New York ab. Er setzte sich ans Klavier und spielte der Band alle interessanteren Stücke vor, die in der Stadt von Hinterhof-Gruppen gespielt wurden. Er war für mich ein musikalisches Wunder. Er ging von Lokal zu Lokal - hörte die Musik und gab sie dann 1:1 bei den Billion Dollar Babies wieder. Die bastelten damit neue Lieder für ihr nächstes Album. Sie waren wirklich bekannt. Immerhin hatten sie dutzende goldene und platinene Schallplatten an der Wand hängen.

Es läuft nie umgekehrt. Ein kleiner niemand wird nicht "Let it Be" klauen können und daraus großes Geld scheffeln. Aber umgekehrt geht das sehr wohl - und genau das ist der Grund, warum sich ein Anfänger in dem Business schützen will. Und wer wird dann für Gaga erklärt, wenn Tilo Nomann plötzlich sagt: Das Lied da aus dem Radio "...Ameli" ist von mir!

LG
Klaviermacher
 
Vielen Dank für die rege und informative Diskussion!

Für mich habe ich jetzt erstmal abgespeichert, dass die GEMA keine Institution ist, die urheberrechtliche Dinge absichert. Sondern es geht hier nur darum, ggfs. Knete abzudrücken für Aufführungen fremder Werke als Veranstalter, oder ggfs. Knete zu bekommen als Urheber.

Insoweit muss man sich also andere Gedanken zur Sicherstellung der Urheberschaft machen, wenn man dies möchte. Natürlich ist die Veröffentlichung von einem professionellen Verlag ein Weg, aber da muß man erstmal jemanden finden, der die eigenen Machwerke annimmt und veröffentlicht.

Von daher, wenn man erstmal kleine Kompositions-Brötchen backen will, finde ich nach wie vor die Idee, sich selbst einen versiegelten Brief mit den Machwerken zu schicken, schon mal nicht schlecht. Es ist kostengünstig, und der Poststempel auf einem versiegelten Brief sollte schon eine gewisse Rechtskraft haben. Vielleicht sogar als Einschreiben schicken. Ganz davon abgesehen, bin ich romantisch genug veranlagt, so einen versiegelten Umschlag mit dem Kram im Schubfach als was Schönes zu empfinden...
 

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