Verfahrensweise zum Schützen von Eigenkompositionen?

"A widely circulated strategy to avoid the cost of copyright registration is referred to as the "poor man's copyright." It proposes that the creator send the work to himself in a sealed envelope by registered mail, using the postmark to establish the date. THIS TECHNIQUE HAS NOT BEEN RECOGNIZED IN ANY PUBLISHED OPINIONS OF THE UNITED STATES COURTS. The United States Copyright Office makes clear that the technique is no substitute for actual registration. The United Kingdom Intellectual Property Office discusses the technique but does not recommend its use."
aus: http://en.wikipedia.org/wiki/Copyright#Obtaining_and_enforcing_copyright

"It is a common misconception to confuse copyright registration with the granting of copyright.
Copyright is itself an automatic international right, governed by international conventions - principally the Berne Convention (which dates from 1886). This means that copyright exists whether a work is registered or not. When the US finally signed up to the Convention in 1989, the internal registration system was retained, but foreign works must now be treated as though already registered in the US in accordance with the Berne Convention."
aus http://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_registry

In Amerika gibt es eine Registrierungsbehörde, das "United States Copyright Office". Dort läßt man seine Werke registrieren und zahlt dafür eine Gebühr (es kostet also Geld). Das liegt daran, daß das amerikanische Recht die Registrierung verlangt, bevor ein Amerikaner einen Rechtsstreit gegen Plagiatoren führen kann, zumindest galt das in der Vergangenheit.

Hier gibt es eine äußerst informative und kenntnisreiche Darstellung des Poor Man's Copyright:
http://www.copyrightauthority.com/poor-mans-copyright/
 
Ohh - dann habe ich wohl geirrt...

@gedan
Danke für den Link - ist sehr aufschlussreich!

@Moppfock Deluxe
War trotz 3 nicht so falsch gelegen ;)

@Mindenblues
Mach das nicht mit versiegeln und so - bringt nichts.
Zeugen zu haben ist besser! Wenn Du etwas komponierst, dann führe es gleich mal öffentlich auf. So hast Du die meisten Zeugen. Ein kleines Video dazudrehen und schon ist die Sache geritzt.

LG
Klaviermacher
 
@Mindenblues
Mach das nicht mit versiegeln und so - bringt nichts.
Zeugen zu haben ist besser! Wenn Du etwas komponierst, dann führe es gleich mal öffentlich auf. So hast Du die meisten Zeugen. Ein kleines Video dazudrehen und schon ist die Sache geritzt.

Also, was J. Gedan über die rechtliche Situation in USA geschrieben hatte, ist sehr interessant.
Nur, es geht hier um eine eventuelle Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Und ein nach guter Väter Sitte mit Siegellack versiegelter Brief mit Poststempel sollte schon eine bessere Beweiskraft haben bzgl. Datumsfindung von Kompositionen, als wenn man gar nix vorzuweisen hat. Vielleicht ist es noch sicherer, dies einem Notar zu geben, hätte aber entsprechende Zusatzkosten zur Folge.
Was ist eine öffentliche Aufführung? Wenn ich in einer Kirche vor 50 Leuten einen eigenen Choral aufführe? An den sich im Zweifelsfall, wenn es in ein paar Jahren vor Gericht gehen würde bzgl. Urheberschaft, doch niemand mehr an die Melodie oder den Satz erinnern könnte? Klingt nicht sehr praxisrelevant, ehrlich. Videofilmen wäre eine Möglichkeit, jedoch bleibt man die Zuordnung des Filmdatums zur Aufführung schuldig, und es kommt ja einzig und allein auf das Datum an. Denn im Streitfall glaubt man demjenigen die Urheberschaft, der datumsmäßig nachweisen kann, zuerst dagewesen zu sein mit dem Stück. Da wird es dann auch schon schwierig mit Videofilm.

Also, mit einem versiegelten Brief mit Datumsstempel und der zugehörigen Einschreiben-Quittung, ggfs.einem Notar zur Aufbewahrung gegeben, hat man schon was Beweiskräftiges in der Hand, meine ich. Habe jedenfalls hier noch keinen alternativen besseren Vorschlag gelesen, was eine im Zweifelsfall bessere gerichtsverwertbare Faktenlage in Deutschland schafft.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Daß das "Poor Man's Copyright" wertlos ist, gilt für Deutschland ganz genauso, denn die Argumente gegen seine Wirksamkeit, die unter dem betreffenden Link zu finden sind, gelten auch hier. Bitte sehr:
http://www.priormart.com/pdf/10_Mythen_ueber_das_Urheberrecht.pdf

Wenn man meint, man müßte sich wasserfeste Beweise sichern, dann hilft die notarielle Beglaubigung noch am ehesten, denn damit wäre man im Streitfall im Vorteil einem Gegner gegenüber, der für seine Urheberschaft weniger starke Beweise hat. Wasserdicht ist aber auch das nicht, denn wenn's ganz hart käme, müßtest du beweisen, daß du beim Notar nicht selber ein Plagiat hinterlegt hast. Daß es keines ist, kann kein Notar beglaubigen.

Aber ich frage mich, woher die Angst kommt, jemand könnte einem einen Choral klauen, um sich damit dumm und dämlich zu verdienen. Plagiats-Streitereien sind wirklich nur in der Popmusik von Belang, wo man um Banalitäten streitet und wo es evtl. wirklich um Geld geht.
Stell den Choral auf deine Internetseite, dann ist er veröffentlicht, damit ist die Urheberschaft dokumentiert, und du sparst die Notar-Gebühren. Entscheidend ist letztlich nur der Zeitpunkt, zu dem es dokumentiert ist, nicht wie es dokumentiert wird. Den Notar braucht nur, wer es nicht veröffentlichen will, weil er es noch an andere verkaufen möchte, denn Verlage nehmen natürlich nichts, was längst veröffentlicht ist. Einen Verlag zu finden, ist allerdings schwer bis unmöglich.
 
@ J. Gedan:

Ja, die Argumente gegen die Wirksamkeit des "Poor Man's Copyright" sehe ich ein.

Was den Beweis gegen ein Plagiat angeht, ist meiner Meinung nach die Sache ganz einfach: Es geht einzig und allein darum, im Streitfall nachzuweisen, wer ZUERST mit dem Stück da war. D.h. es geht um das Datum der Ersterscheinung, wo und wie auch immer. Ich sehe das ganz genauso wie bei der Vorgehensweise zur Patentierung. Auch dort kommt es darauf an, mit einer bestimmten schützenswerten Sache zeitlich zuerst da zu sein.

Sich seine Machwerke auf die eigene Homepage stellen, schützen daher m.E. nicht. Weil man da schlecht nachweisen kann, wann man es zuerst hingestellt hat. Von daher, ist eine Veröffentlichung in einem Forum wie diesem schon besser, weil da eine Datumsangabe da ist. Leider können Foren kommen und gehen (was wir von diesem hier nicht hoffen wollen), aber wie du schon geschrieben hast, ein Verlag wird wohl kaum was annehmen, was man schon vorher im Internet verbreitet hat.

Ob Verlage auch mal was von Noname-Leuten veröffentlichen, da würde ich schon positiv an die Sache rangehen. Es gibt auch weitere Möglichkeiten - warum sollten z.B. Kirchenchoräle (weil du (J. Gedan) die ganze Zeit von Chorälen sprichst) nicht auf Kirchentagen mal als Versuchsballon losgelassen werden?

Die Möglichkeiten bzgl.Publizierung wäre ja ein anderes Thema, mir ging es hier eher darum, ob man sich z.B. durch eine Forumsveröffentlichung von dieser oder jener Komposition Rechte bzgl. Urheberschaft verbaut. Dies scheint nicht der Fall zu sein.
 

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