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Prokofiev dürfte aus biografischen Gründen in der Hinsicht recht tolerant sein, nicht aber der Sikorski-Verlag, der die Rechte inne hat. Ich habe vor ungefähr einem Jahr die Gavotte aus der 1. Sinfonie zu einem kleinen, charmanten Zugabestück für Violine und Klavier verarbeitet und bei Sikorski die entsprechenden Rechte (Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht) angefragt. Die Konditionen waren so, dass ich verzichtet habe. Nun liegt das Stück halt noch 3 Jahre in der Schublade und wird dann seinen internationalen Siegeszug antreten.Es soll Komponisten (bzw. deren Rechtsnachfolger) geben, die jegliche unautorisierte Bearbeitung untersagen, wenn sie ihrer gewahr werden...

Ein Szenario, das ich aus der Laienchorszene kenne, spielt sich regelmäßig in einer urheberrechtlichen Grauzone ab: Irgendwelche Hobbychöre oder Gesangvereine möchten ihr Repertoire modernisieren, da man mit "Ännchen von Tharau" und dergleichen nicht einmal mehr im lokalen Altersheim Begeisterungsstürme auslöst. Die als noch jung geblieben einzuschätzenden Vereinsmitglieder drängen darauf, endlich mal etwas Neueres zu singen. Weil es längst nicht alles fertig arrangiert zu kaufen gibt, nutzt man die mehr oder weniger große Begabung des Chorleiters, um einen selbstgeschriebenen Chorsatz geliefert zu bekommen und diesen einzuüben.Es soll Komponisten (bzw. deren Rechtsnachfolger) geben, die jegliche unautorisierte Bearbeitung untersagen, wenn sie ihrer gewahr werden...
Ähm, hätte man das nicht einem Veranstalter unterjubeln können, der ein brennendes Interesse an einer Welturaufführung in seinem Hause hat und für einen dann diese unerquicklichen Verhandlungen führen darf? Der kann dann den Lizenzpreis ein wenig runterdrücken, indem er deutlich macht, dass mit diesen Aufführungen wohl so gut wie kein Geld verdient wird, oder so... .Ich habe vor ungefähr einem Jahr die Gavotte aus der 1. Sinfonie zu einem kleinen, charmanten Zugabestück für Violine und Klavier verarbeitet und bei Sikorski die entsprechenden Rechte (Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht) angefragt. Die Konditionen waren so, dass ich verzichtet habe.
Gespielt haben wir das Stück einmal im Rahmen eines Hauskonzertes. Aber es ging mir darum, mit dem Arrangement noch ein paar Dollars einzunehmen. Das wäre allerdings unter den Bedingungen nicht möglich gewesen, denn die Rechte hätten mehr gekostet, als der evt. Notenverkauf eingebracht hätte. Und die Einnahmen aus öffentlicher Wiedergabe wollte der Verlag zu 100% beanspruchen. Egal, die Zeit läuft ja für mich...Ähm, hätte man das nicht einem Veranstalter unterjubeln können, der ein brennendes Interesse an einer Welturaufführung in seinem Hause hat und für einen dann diese unerquicklichen Verhandlungen führen darf? Der kann dann den Lizenzpreis ein wenig runterdrücken, indem er deutlich macht, dass mit diesen Aufführungen wohl so gut wie kein Geld verdient wird, oder so... .
Das ist leider das Problem: dann müsste man dem Rechteinhaber nämlich das Zugeständnis des "Bearbeiterpunktes" aus der Nase leiern, damit man als Schreiber der Bearbeitung auch ein bisschen was von der GEMA-Kohle abbekommt. Dieses Ansinnen wird in der Praxis leider grinsend ignoriert oder mit ironischem Echo beantwortet. Devise: schätzen Sie sich glücklich, wenn Sie für die Lizenz nicht noch kräftig löhnen müssen.Aber es ging mir darum, mit dem Arrangement noch ein paar Dollars zu einzunehmen. Das wäre allerdings unter den Bedingungen nicht möglich gewesen, denn die Rechte hätten mehr gekostet, als der evt. Notenverkauf eingebracht hätte. Und die Einnahmen aus öffentlicher Wiedergabe wollte der Verlag zu 100% beanspruchen.
Ich stelle mir gerade den Troll aus Harry Potter in Glitzerkleid, mit Diadem, lackierten Nägeln und geschminktem Gesicht vor, wie er durch das Mädchenklo tanzt, danke für das Bild!...mit Verlaub @Demian aber nach einem Blick in die Noten des originalen Gnomus müssen deine imaginierten Elfen ziemlich vierschrötige Wuchtbrummen nach Art Harry Potterscher Trolle sein, welche holprig fortissimo daherstampfen statt lieblich einen ätherischen Reigen....
