Arrangement Peter und der Wolf

@Demian
Ich schreibe dir ggf. noch eine PN, wenn ich die Noten habe und noch ein wenig "Potential" bei einigen Themen entdecke.

Garantiert nur für den Hausgebrauch, Veröffentlichung nur auf den Tonis der Kinder.
 
So übel finde ich die Heumann-Version von oben (Post #12) gar nicht, sie gehört bloß schneller gespielt. Man setze mal die Wiedergabegeschwindigkeit in dem Video auf 1.5, dann klingt's gleich nicht mehr so langweilig.
 
Es soll Komponisten (bzw. deren Rechtsnachfolger) geben, die jegliche unautorisierte Bearbeitung untersagen, wenn sie ihrer gewahr werden...
Prokofiev dürfte aus biografischen Gründen in der Hinsicht recht tolerant sein, nicht aber der Sikorski-Verlag, der die Rechte inne hat. Ich habe vor ungefähr einem Jahr die Gavotte aus der 1. Sinfonie zu einem kleinen, charmanten Zugabestück für Violine und Klavier verarbeitet und bei Sikorski die entsprechenden Rechte (Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht) angefragt. Die Konditionen waren so, dass ich verzichtet habe. Nun liegt das Stück halt noch 3 Jahre in der Schublade und wird dann seinen internationalen Siegeszug antreten. :lol:
 
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Es soll Komponisten (bzw. deren Rechtsnachfolger) geben, die jegliche unautorisierte Bearbeitung untersagen, wenn sie ihrer gewahr werden...
Ein Szenario, das ich aus der Laienchorszene kenne, spielt sich regelmäßig in einer urheberrechtlichen Grauzone ab: Irgendwelche Hobbychöre oder Gesangvereine möchten ihr Repertoire modernisieren, da man mit "Ännchen von Tharau" und dergleichen nicht einmal mehr im lokalen Altersheim Begeisterungsstürme auslöst. Die als noch jung geblieben einzuschätzenden Vereinsmitglieder drängen darauf, endlich mal etwas Neueres zu singen. Weil es längst nicht alles fertig arrangiert zu kaufen gibt, nutzt man die mehr oder weniger große Begabung des Chorleiters, um einen selbstgeschriebenen Chorsatz geliefert zu bekommen und diesen einzuüben.

Was passiert dann, wenn der Verein stolz die Nummer beim nächsten Jahreskonzert präsentiert? Der Verein ist Mitglied im Chorverband und der Vorstand meldet brav die zur Aufführung gebrachten Beiträge zur Abrechnung der GEMA-Gebühren: Titel - Komponist - Textautor - Bearbeiter. Da der Chorleiter dem Urheber des Originals im Regelfall nicht seine Rechte am geistigen Eigentum abgekauft hat, verdient an diesem Projekt der Rechteinhaber und nicht der eigenmächtig notenschreibende Chorleiter. Ihm wird das Glück zuteil, ernten zu dürfen, ohne etwas gesät zu haben - deshalb tritt der Fall praktisch nie ein, dass eine solche Aufführung untersagt wird. Wer wehrt sich schon dagegen, Geld zu verdienen, für das man gar nicht arbeiten musste? Sollte der Chor nach dem Vorbild der Fischer- oder der Menskes-Chöre durch Funk und Fernsehen mit diesen Bearbeitungen überregional bekannt werden, wird es vielleicht doch einmal interessant. Aber ein Dorfgesangverein aus der Eifel oder aus dem Thüringer Wald wird wohl kaum nach der Aufführung eines Beatles-Songs ein wütendes Protestschreiben von Mister Paul McCartney erhalten, weil da ein paar Landfrauen und ein paar Handwerksgesellen aus der deutschen Provinz seine Musik singen.

Wenn man so populär werden sollte, empfiehlt sich natürlich die vorsichtige Nachfrage bei Uwe Fahrenkrog-Petersen:



Popularität ist allerdings nicht gleichbedeutend mit Bestandssicherheit: nach letzten öffentlichen Aktivitäten 2014 hat sich der Chor im Folgejahr aufgelöst.

LG von Rheinkultur
 
Ich habe vor ungefähr einem Jahr die Gavotte aus der 1. Sinfonie zu einem kleinen, charmanten Zugabestück für Violine und Klavier verarbeitet und bei Sikorski die entsprechenden Rechte (Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht) angefragt. Die Konditionen waren so, dass ich verzichtet habe.
Ähm, hätte man das nicht einem Veranstalter unterjubeln können, der ein brennendes Interesse an einer Welturaufführung in seinem Hause hat und für einen dann diese unerquicklichen Verhandlungen führen darf? Der kann dann den Lizenzpreis ein wenig runterdrücken, indem er deutlich macht, dass mit diesen Aufführungen wohl so gut wie kein Geld verdient wird, oder so... .
 
Ähm, hätte man das nicht einem Veranstalter unterjubeln können, der ein brennendes Interesse an einer Welturaufführung in seinem Hause hat und für einen dann diese unerquicklichen Verhandlungen führen darf? Der kann dann den Lizenzpreis ein wenig runterdrücken, indem er deutlich macht, dass mit diesen Aufführungen wohl so gut wie kein Geld verdient wird, oder so... .
Gespielt haben wir das Stück einmal im Rahmen eines Hauskonzertes. Aber es ging mir darum, mit dem Arrangement noch ein paar Dollars einzunehmen. Das wäre allerdings unter den Bedingungen nicht möglich gewesen, denn die Rechte hätten mehr gekostet, als der evt. Notenverkauf eingebracht hätte. Und die Einnahmen aus öffentlicher Wiedergabe wollte der Verlag zu 100% beanspruchen. Egal, die Zeit läuft ja für mich...
 
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Aber es ging mir darum, mit dem Arrangement noch ein paar Dollars zu einzunehmen. Das wäre allerdings unter den Bedingungen nicht möglich gewesen, denn die Rechte hätten mehr gekostet, als der evt. Notenverkauf eingebracht hätte. Und die Einnahmen aus öffentlicher Wiedergabe wollte der Verlag zu 100% beanspruchen.
Das ist leider das Problem: dann müsste man dem Rechteinhaber nämlich das Zugeständnis des "Bearbeiterpunktes" aus der Nase leiern, damit man als Schreiber der Bearbeitung auch ein bisschen was von der GEMA-Kohle abbekommt. Dieses Ansinnen wird in der Praxis leider grinsend ignoriert oder mit ironischem Echo beantwortet. Devise: schätzen Sie sich glücklich, wenn Sie für die Lizenz nicht noch kräftig löhnen müssen.
 
...mit Verlaub @Demian aber nach einem Blick in die Noten des originalen Gnomus müssen deine imaginierten Elfen ziemlich vierschrötige Wuchtbrummen nach Art Harry Potterscher Trolle sein, welche holprig fortissimo daherstampfen statt lieblich einen ätherischen Reigen....
Ich stelle mir gerade den Troll aus Harry Potter in Glitzerkleid, mit Diadem, lackierten Nägeln und geschminktem Gesicht vor, wie er durch das Mädchenklo tanzt, danke für das Bild!
:lol:
 

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