Notenumblätterer- Vermeidungsstrategie

Zitat von KM:
Das Thema Noten kopieren ist insofern verzwickt, weil es unbefriedigend gelöst ist.
Damit ist doch eigentlich Alles gesagt und wunderbar zusammengefasst.

Viel wichtiger ist doch die Frage, warum noch keiner eine vernünftiges Produkt mit dem Wäscheleine-Prinzip entwickelt hat.
Ich stelle mir da links und rechts so einen ausziehbaren Stab vor, den man hochklappt und bis zu 2 Leinen übereinander spannen kann. Das wäre doch mal innovativ und man könnte sich das Tapezieren der Wände mit Noten ersparen. :)
 
Ihr Lieben,

ich musste mich tatsächlich noch einmal schlau machen, weil ich, was Kopien in Konzerten betrifft, spontan lotusblume zugestimmt habe. :D Jetzt spiele ich immer aus Originalnoten, aber früher als Studentin hatte man nicht das Geld, sich dauernd Noten zu kaufen. Und da musste ich mir die immer ausleihen, denn es war uns ausdrücklich untersagt, auch nur eine Umblätterkopie zu erstellen. Wir durften nichts kopieren und schon gar nicht bei Konzerten.

Jetzt allerdings glaube, ich, dass es daran lag, dass damals die Ausgaben der Verlage alle noch unter den Urheberschutz fielen, weil sie ja noch nicht so alt waren. Das ist heute anders und so wird man etliche gemeinfreie Ausgaben finden. Es ist ja sogar teilweise gestattet, aus imslp zu kopieren (gemeinfreie Werke und Ausgaben).

Und wenn man sich nun die Rechtslage anschaut, hat Mindenblues Recht, wenn er sagt, dass gemeinfreie Werke auch bei Auftritten als Kopien verwendet werden dürfen. Nur bei geschützen Werken und Ausgaben ist noch nicht mal eine Umblätterkopie erlaubt!

Ausnahme: das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch gemeinfreie Noten dürfen nicht zum Zweck der Verbreitung oder zum eigenen Erwerb kopiert werden. Das trifft aber hier nicht zu.

Hier noch mal zwei links zum Thema:

VG Musikedition und der angehängte Artikel http://www.vg-musikedition.de/pdf/TaeterImFrack_2013-02-27.pdf

http://www.nbmb-online.de/no_cache/...ewclickeddownload&tx_abdownloads_pi1[uid]=396

Was das Umblätterproblem selbst angeht, kenne ich Leute, die den Notentext verkleinern, um möglichst wenig umblättern zu müssen. Ich selbst habe mir meistens selbst umgeblättert und dabei entweder einen Teil auswendig gespielt, bis in einer Hand eine Pause war oder eben mal ein paar Noten weggelassen. Man kann auch üben, umwahrscheinlich schnell und mit traumwandlerischer Sicherheit umzublättern. :D Ich hab mal eine erlebt, die so schnell umblättern konnte (Bruchteil einer Sekunde), dass sie nichts auslassen musste.

Für mich hört sich deine Version kaum noch verbesserungswürdig an, Mindenblues. :p

Liebe Grüße

chiarina
 
Was das Umblätterproblem selbst angeht, kenne ich Leute, die den Notentext verkleinern, um möglichst wenig umblättern zu müssen.

Habe jemand erlebt, der die Noten dermaßen verkleinert hat, dass so ca. 16! Seiten auf ein Orgelpult gepasst haben (die komplette Passacaglia&Fuge von Bach). De facto kann man da nix mehr erkennen, aber vielleicht reichte ihm die Beruhigung, Noten stehen zu haben. :D

Leider mußte ich an mir selber feststellen, dass ich beginnend jenseits der 45, jetzt verstärkt (da 50 überschritten) mit sehr kleinen Noten, trotz Arbeitsplatz-Gleitsichtbrille (welche den Bereich 0 - 2 Meter gut abdeckt) nicht mehr viel anfangen kann. :(

In der Tat finde ich den gemachten Vorschlag mit dem Tablet-PC interessant.
Ist da folgende Variante denkbar (Frage an die Experten):
Man stellt sich 2 Tablet-PC nebeneinander hin, jeweils 14 Zoll (ich erinnere an mein Alter...), so dass man 2 Seiten sehen kann. Und wenn eine Seite weitergescrollt wird durch Knopfdruck/Kniehebel o.ä., dass wahlweise entweder nur eine oder 2 Seiten weitergeblättert werden?
Weil, ich hätte Angst, mich auf nur ein Tablet zu verlassen. Bei 2 Tablets kann ruhig eines kaputt gehen, abstürzen, Batterie alle, aber man hat Reserve. Und man hat im Normalfall das gewohnte Bild, 2 Seiten zu sehen?
 
(Nur in einem öffentlichen Forum groß hinauszuposaunen, dass und wie man sich gegen das Gesetz verstößt, finde ich nicht sinnvoll. Das war meine Intention).

lotusblume, ich glaube, du willst es nicht begreifen; es ist doch klar geschrieben worden, unter welchen Voraussetzungen sehr wohl Kopien nach Herzenslust gemacht werden kann, die auch - im Gegensatz, was du wiederholt hinausposaunt hast - auch für öffentliche Auftritte verwendet werden können. Kannst du oder willst du das nicht begreifen? :roll:

Meine Noten gehören ausnahmslos dazu. Bach und z.B. Mendellssohn oder Brahms sind schon ausreichend lange tot, und die Noten, die ich habe, sind älter als 25 Jahre, vom Ersterscheinen an gerechnet.

Ich würde mich freuen, wenn wieder on-topic Beiträge kämen, nämlich Notenumblätterer-Vermeidungsstrategien.
 
Ich würde mich freuen, wenn wieder on-topic Beiträge kämen, nämlich Notenumblätterer-Vermeidungsstrategien.

Etwas Off-Topic: was Kammermusik angeht, kann ich nur mit Notenumblätterer-Zusatzstrategien dienen :p . Wenn nämlich der geschätzte zu begleitende Kollege auswendig spielt und plötzlich ziemlich viele Gedächtnislücken hat - da kommt von mit dem vielen Vor- und Zurückblättern kaum noch nach. Oder wenn es Zugluft gibt und der Wind dauernd die umgeblätterte Seite zurückpustet oder andere vor oder wenn ein nervöser Umblätterer falsch geblättert hat oder....oder.... . :-D

Da ist es nicht schlecht, ganz normale Noten zu haben. Aber natürlich ist das nicht deine Situation. :)

Liebe Grüße

chiarina
 
@Mindenblues:

Hier etwas on-topic:
Die weiter vorne von Peter verlinkte holländische Firma hat die richtige Software. Die ist ziemlich clever, bietet jede Menge sehr nützliche und auch einige überflüssige Funktionen, kostet um die 400 Euro. Dazu braucht man einen ausreichend großen TouchPC, kostet so ab 400 Euro. Dazu noch einen Bluetooth-Fussschalter zum Blättern und 'nen geeigneten Stift für Notizen.

Alles zusammen nicht gerade ein Schnäppchen. Aber umsonst gibt es eben nix Vernünftiges.

CW
 
Lieber Mindenblues

Ich würde mich freuen, wenn wieder on-topic Beiträge kämen, nämlich Notenumblätterer-Vermeidungsstrategien.

Ich hoffe mein Beitrag fällt da gerade noch hinein. Zum Lösungsvorschlag

c- Bin sehr für die bayrisch schlaue Umblätterin - bitte dann aber nicht zu blond, zu großgewachsen und offenherziges Dirndl, lenkt u.U. doch zu sehr ab.

sei aber darauf hingewiesen, dass hier noch weit größere Gefahren lauern können, wie zumindest für den französichen Kulturraum eindrucksvoll dokumentiert worden ist:



Aber im guten alten Bayern, ist die Welt wohl noch in Ordnung ;-)

Liebe Grüße
Gernot
 
Und für alle, die's nicht unbedingt digital brauchen, gibt es auch wirklich sympathische analoge Lösungen:

Der Notenblätterer, direkt am Flügel, es klappt tatsächlich (ab 2:29):


Lösungen mit Entwicklungspotenzial:



Nix für Presto-Stellen:



Liebe Grüße
Gernot
 
Der hat's schon voll drauf:



Ein bisserl klobig, dafür aber 1A-Haltungsnoten:


In der Performance eher wenig überzeugend:


Und hier noch eins für Bastler wie Mindenblues:
The Page Turner - YouTube

Kommet, sehet und staunet :-)

Liebe Grüße
Gernot
 
Und für alle, die's nicht unbedingt digital brauchen, gibt es auch wirklich sympathische analoge Lösungen:
Der Notenblätterer, direkt am Flügel, es klappt tatsächlich (ab 2:29):

Leider mit deutlich hörbarem Motorengeräusch. Meine "bayrische Lösung" sieht toll aus, macht keine Geräusche und riecht gut. Einen Fehler hat sie auch noch nie gemacht, und blond ist sie schon gar nicht. Nie und nimmer werde ich die gegen einen blöden Apparat eintauschen, egal ob analog oder digital!

Gruß, Mick
 

Vielleicht kannst Du dann Deine Frage dahingehend präzisieren, dass es Dir um klassische, gemeinfreie Sololitaratur in alter Ausgabe für Orgel in Gottesdiensten geht.

Merkst du nicht selber, was du für einen Blödsinn schreibst?

1) Der Faden geht um Notenblätterer-Vermeidungsstrategien. Wozu auch die kreative Verwendung von Kopien, selbstverständlich nur erlaubten, und selbstverständlich für öffentliche Auftritte, gehört.

2) Was erlaubt ist zu kopieren geht viel weiter, hier nochmal das Zitat der Rechtskomission des Deutschen Bibliotheksverbandes:
"ERLAUBT und auch für öffentliche Wiedergabe FREI VERWENDBAR sind Kopien aus Werken, deren Komponisten bzw. Bearbeiter vor mehr als 70 Jahren starben, sofern die Vorlage nicht innerhalb der letzten 25 Jahre als wissenschaftliche Neuausgabe oder als Erstausgabe eines nachgelassenen Werkes erschien."

Dazu dürften die allermeisten gängigen Ausgaben für Werke des 19.Jhdts. und älter zählen, mit Ausnahme von Erstausgaben oder wissenschaftlichen Neuausgaben.

3) Ich verwahre mich gegen deine nicht enden wollenden Verleumdungen, wie diese hier:

Nur in einem öffentlichen Forum groß hinauszuposaunen, dass und wie man sich gegen das Gesetz verstößt, finde ich nicht sinnvoll.

lotusblume, wenn du mir hier noch einmal unterstellst, ich würde gegen das Gesetz verstoßen, muß ich die Administration bitten, dagegen vorzugehen. Ich kann verstehen, wenn man mal aus Frust unsachlich wird, aber was zu weit geht, geht zu weit.
 
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OT:
Ähm Mindenblues,

ich glaube du hast ihre Beiträge nicht richtig gelesen. Sie hat niemals behauptet, dass du Leute dazu aufrufen würdest gegen das Gesetz zu verstoßen!
Les doch die Beiträge bitte ordentlicher bevor du solche Halbwahrheiten von dir gibst.
Nimm mir diesen Beitrag bitte nicht übel, aber, naja, eine Verleumdung ist was anderes. Ich verstehe auch nicht, wie etwas, was auf "finde ich nicht sinnvoll" endet, eine Verleumdung sein soll.

Grüße,

Daniel
OT-Ende.
 
OT:
Sie hat niemals behauptet, dass du Leute dazu aufrufen würdest gegen das Gesetz zu verstoßen!

Habe ich auch nicht geschrieben, genauer gesagt, ich habe das geändert, aber - sehr wichtig- bevor du gepostet hast.

Nimm mir diesen Beitrag bitte nicht übel, aber, naja, eine Verleumdung ist was anderes. Ich verstehe auch nicht, wie etwas, was auf "finde ich nicht sinnvoll" endet, eine Verleumdung sein soll.

Nimm mir den Beitrag bitte auch nicht übel, aber wenn man mir unterstellt, dass und wie ich gegen das Gesetz verstoßen würde, empfinde ich das als Verleumdung.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
lotusblume, ich habe meinen Beitrag geändert dahingegen, dass du mir nicht unterstellst, dagegen aufzurufen, gegen Gesetze zu verstoßen, sondern das unterstellt, ich würde gegen Gesetze verstoßen. Das empfinde ich als Verleumdung, und ich bitte dich, dies nicht zu wiederholen.
 
Mindenblues, nu komm mal wieder runter. :)
Blume hat Dir zu keiner Zeit irgend etwas unterstellt sondern lediglich ganz allgemein (vor Allem für die vielen Mitleser) darauf hingewiesen, dass man bei solchen Lösungsvorschlägen hinsichtlich der verzwickten Gesetzeslage auch darauf achten sollte, um welche Literatur in welcher Situation es geht. Es ist doch nicht verkehrt, so etwas immer im Hinterkopf zu haben.
 
Nein, Peter, das hier ist nicht ganz allgemein:

Nur in einem öffentlichen Forum groß hinauszuposaunen, dass und wie man sich gegen das Gesetz verstößt, finde ich nicht sinnvoll

Es ist deshalb nicht allgemein, weil es offensichtlich ist, dass lotusblume damit mich gemeint hat. Es konnte niemand sonst in diesem Zusammenhang gemeint sein, wenn man den Faden im Kontext liest.

Und ich wehre mich dagegen, dass man mir mehr oder weniger unverhohlen vorwirft, gegen Gesetze zu verstoßen. Weil es nicht den Tatsachen entspricht.
 
Siehst Du, und ich interpretiere diese Aussage völlig anders, überhaupt nicht auf Dich speziell sondern auf die Allgemeinheit bezogen, zumal Blume ihre Aussage noch mal ganz klar spezifiziert hat mit "Vielleicht kannst Du dann Deine Frage dahingehend präzisieren, dass es Dir um klassische, gemeinfreie Sololitaratur....".
Du beharrst jetzt ein wenig darauf, dass man Dir etwas vorwirft. Wo ist der Sinn? Freue Dich doch einfach, dass Dir kein Gesetzesverstoß vorgeworfen wurde und Du halt nur mal was falsch interpretiert hast.
 

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