let it groove...

Folgendes als Zusatz sollte in aller Regel reichen:

The use of any copyrighted material is used under the guidelines of "fair use" in title 17 § 107 of the united states code. Such material remains the copyright of the original holder and is used here for the purposes of education, comparison, and criticism only.

Wieso soll das reichen? In Deutschland gilt deutsches Recht, nicht amerikanisches.
 
Ich finde nicht, dass dieser Faden ohne den ursprünglichen Link an Wert verliert. Im Gegenteil, es wird doch engagiert weiterdiskutiert ! Bitte dem Löschreflex widerstehen, wo immer es geht ! Wehret den Anfängen ! Jeder kann sich ja aus Diskussionen, die seiner Meiung nach gelöscht werden müssten, einfach kommentarlos zurückziehen ...

Guß
Rubato
 
Nur zur Klärung: was verstehst Du unter "verwertungsfreie Einspielungen"?
Unbezahlt, nicht "monetarisiert". Das bedeutet: Alleine Google bekommt die generierten Einnahmen der Videos. Entsprechend muss sich auch alleine Google um nötige Schutzrechte kümmern.
Will man monetarisieren, muss man sich selber kümmern:


Das ist genau das, was bei uns noch fehlt. Viele fordern seit Jahren die Einführung einer "fair-use-Regelung" in Deutschland.
 
Unbezahlt, nicht "monetarisiert". Das bedeutet: Alleine Google bekommt die generierten Einnahmen der Videos. Entsprechend muss sich auch alleine Google um nötige Schutzrechte kümmern.

Das ist ein Irrtum! Schon das Hochladen - und damit Verbreiten - urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten. Egal, ob man damit Geld verdient oder nicht.
Youtube als Portalbetreiber haftet nicht für die Inhalte seiner User. Jeder, der Videos auf Youtube hochlädt, muss ggf. mit den straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen leben. Dass da bisher nicht viel passiert ist, heißt noch lange nicht, dass das Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke deshalb legal ist. Sicher wird niemand dafür ins Gefängnis gehen, aber eine Geldstrafe und erhebliche Schadenersatzforderungen sind im Bereich des Möglichen.
 
Natürlich!!!
Meine Aussagen (das hätte ich dazu schreiben sollen) bezogen sich auf selbst erstellte Einspielungen am eigenen Instrument ohne kommerziellen Hintergrund. Letztendlich: es ist alles ganz schön schwammig.
https://support.google.com/youtube/answer/2797466
  • Audiovisuelle Werke wie TV-Sendungen, Filme oder Onlinevideos

  • Tonaufnahmen und Kompositionen

  • Schriftliche Werke wie Lesungen, Artikel, Bücher oder Kompositionen

  • Visuelle Werke wie Bilder, Poster oder Werbung

  • Videospiele und Computersoftware

  • Dramaturgische Werke wie Theaterstücke oder Musicals
Ideen, Fakten und Prozesse sind nicht urheberrechtlich geschützt. Um Anspruch auf urheberrechtlichen Schutz zu haben, muss ein Werk sowohl kreativ sein als auch in einer physischen Form festgehalten werden. Namen und Titel an sich sind nicht urheberrechtlich geschützt.
Das kann Alles und Nichts sein. Meines Wissens gibt es erst ein Urteil dazu, und das ist schon 4 Jahre her und wurde vor 2 Jahren etwas abgeändert.

Aber ich bleibe dabei: Erst mal haftet Google. Denn: In der Regel tritt man jede Menge Rechte an Googel ab, wenn man ein Video hoch lädt. Das bestätigt zumindest oben angesprochenes Urteil des LG Hamburg:
http://www.telemedicus.info/urteile...be-haftet-fuer-Urheberrechtsverletzungen.html

Aber auch an diesem Urteil wird fleißig herumgebastelt. Da wird sich noch vieles ändern. Aktuell, und das betrifft auch ganz stark Clavio, geht es um eingebettete Videos von YT auf anderen Webseiten.
 
Insoweit sind wir uns einig, dass die Rechtslage nicht endgültig geklärt ist. Aber dass man auch mit eigenen Einspielungen geschützter Werke ein gewisses Risiko eingeht, sollte man zumindest wissen.
 
Insoweit sind wir uns einig, dass die Rechtslage nicht endgültig geklärt ist. Aber dass man auch mit eigenen Einspielungen geschützter Werke ein gewisses Risiko eingeht, sollte man zumindest wissen.

Diese Diskussion über die Rechtslage ist meiner Ansicht nach wichtig (und daher können wir ja den Teil bezüglich der gelöschten "Plastikorgel-Einspielung" - vielleicht war es gar eine Tablet-App - vergessen) denn ich bin mir noch im Unklaren über dies:

Beispiel: Ein Komponist hat von 1904-1987 gelebt. Sehe ich es - nach der vorangegangenen Diskussion - richtig, dass es verboten ist ein Video oder eine Audiodatei eines seiner Stücke (das man selbst gespielt hat) ins Internet hochzuladen und zu verlinken?
 
Die einfachste Methode, um das zu klären ist es, bei der GEMA in Hamburg oder Berlin anzurufen. Die sind da sehr auskunftsfreudig. Man erfährt sofort, wer der aktuelle Rechteinhaber ist. Uns sie verklickern einem sehr genau, was man darf und was nicht.

CW
 
Beispiel: Ein Komponist hat von 1904-1987 gelebt. Sehe ich es - nach der vorangegangenen Diskussion - richtig, dass es verboten ist ein Video oder eine Audiodatei eines seiner Stücke (das man selbst gespielt hat) ins Internet hochzuladen und zu verlinken?

Ja, das ist verboten, solange Du nicht über die entsprechenden Rechte verfügst. Bei einem Portal wie Youtube gibt es halt noch Streit darüber, ob der User oder Google dafür haftbar gemacht werden kann - wie das letztendlich ausgeht, weiß zur Zeit niemand.

Wenn Du das Ganze auf Deine private Webseite stellst, wird das möglicherweise sehr ärgerlich, sobald die GEMA davon Wind bekommt. Zumindest eine teure Abmahnung neben strafbewehrter Unterlassungserklärung sind Dir dann sicher. Ein Dienst wie Soundcloud ist nicht ganz so gefährlich, weil zumindest bei geringen Verstößen gegen das Urheberrecht der Aufwand, Deine Identität festzustellen im Vergleich zum möglichen Schadenersatz gering ist. Legal ist es trotzdem nicht.
 

Danke für Eure Aufklärung. Ich werde mich jetzt in das Thema "Vorspielen Workshop" begeben und meine Einspielung löschen.
 
Mit dem Löschen würde ich noch etwas warten - so riesig groß ist das Risiko nicht - und mich zuerst um die notwendigen Genehmigungen beim Rechteinhaber kümmern. Möglicherweise gibt er sie anstandslos.

Ich selber habe auf diese Weise völlig einfach Bearbeitungs- und auch Kopiergenehmigungen zum nicht gewerblichen Gebrauch von Rechteinhabern erhalten.

CW
 
Seit wann ist Promotion ein schwerer Schaden? Ich (und viele andere) habe mir schon etliche Noten nur wegen Youtube gekauft. Viele Künstler bekommen gerade wegen YT ihre Konzertsäle voll.

Danke für Eure Aufklärung. Ich werde mich jetzt in das Thema "Vorspielen Workshop" begeben und meine Einspielung löschen.
Gut, dass nicht alle so übertrieben hörig und ängstlich sind. Das Internet wäre ärmer und die Gesetzgebung nur noch auf der Seite des Kapitals.
 
Das Urheberrecht hat sowieso dringend renovierungsbedürftige Bestandteile. Zum Beispiel die Siebzigjahrefrist. Die ist völliger Blödsinn, viel zu lang. Das Urheberrecht soll den Urheber schützen. So schützt es aber auch Leute davor, jemals arbeiten zu müssen, deren Großeltern noch nicht einmal geboren sind.

CW
 
Zum Beispiel die Siebzigjahrefrist. Die ist völliger Blödsinn, viel zu lang. Das Urheberrecht soll den Urheber schützen. So schützt es aber auch Leute davor, jemals arbeiten zu müssen, deren Großeltern noch nicht einmal geboren sind.
...da müssen aber einige Generationen karnickelhaft schon mit 12-13 anfangen, zu hecken, damit deine Prognose innerhalb von 70 Jahren... ;-):-D:-D
 
Beispiel Paul McCartney:

Der ist 1942 geboren und lebt hoffentlich noch lange. Aber er könnte 2030 sterben, als Achtundachtzigjähriger. Dann gilt das Urheberrecht noch bis zum Jahr 2100. Von PMcCs Geburtsjahr bis zum Ablauf des Schutzes vergehen also einhundertachtundfünfzig Jahre.

Das sind sechs Generationen. Zur Zeit läuft erst die dritte Generation herum. Das heißt, der Großvater seines potentiellen Ururururenkels lebt noch nicht. Aber dieser Ururururenkel hat schon ausgesorgt.

So 'n Pech, dass er das noch nicht weiß. Er würde sich bestimmt auf seine Geburt noch mehr freuen.

CW
 
Beispiel Paul McCartney:

Der ist 1942 geboren und lebt hoffentlich noch lange. Aber er könnte 2030 sterben, als Achtundachtzigjähriger. Dann gilt das Urheberrecht noch bis zum Jahr 2100. Von PMcCs Geburtsjahr bis zum Ablauf des Schutzes vergehen also einhundertachtundfünfzig Jahre.

Das sind sechs Generationen. Zur Zeit läuft erst die dritte Generation herum. Das heißt, der Großvater seines potentiellen Ururururenkels lebt noch nicht. Aber dieser Ururururenkel hat schon ausgesorgt.

So 'n Pech, dass er das noch nicht weiß. Er würde sich bestimmt auf seine Geburt noch mehr freuen.

CW
währst Du der Ururururenkel, würdest Du dich auch freuen und wenn Du nein sagst, dann lügst Du:lol:
 

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