let it groove...

Ok, dann frage ich jetzt mal ernsthaft, sorry, ich weiß es wirklich nicht: Wenn jetzt jemand ein aktuelles Stück, sagen wir TEY, einübt, es aber nicht wirklich gut hinbringt (ALSO SOZUSAGEN EINE EIGENE BEARBEITUNG MACHT) und das ganze dann hier einstellt, also veröffentlicht, macht er sich strafbar ???

Gruß
Rubato
 
Ok, dann frage ich jetzt mal ernsthaft, sorry, ich weiß es wirklich nicht: Wenn jetzt jemand ein aktuelles Stück, sagen wir TEY, einübt, es aber nicht wirklich gut hinbringt (ALSO SOZUSAGEN EINE EIGENE BEARBEITUNG MACHT) und das ganze dann hier einstellt, also veröffentlicht, macht er sich strafbar ???

Gruß
Rubato

Nein, nur wenn er es kommerziell nutzt. Du darfst ja auf Bühnen auch Coversongs spielen. Was du nicht darfst, ist, es verkaufen. Z.B. auf CD brennen und Knete für die CD nehmen. Oder als kostenpflichtigen Download anbieten etc ...
 
Nein, nur wenn er es kommerziell nutzt. Du darfst ja auf Bühnen auch Coversongs spielen. Was du nicht darfst, ist, es verkaufen. Z.B. auf CD brennen und Knete für die CD nehmen. Oder als kostenpflichtigen Download anbieten etc ...
Ok, danke, und wie ist es, wenn eine Band Coverversionen spielt und am Eintritt der Veranstaltung partizipiert, muß die Band dann für den Abend an die GEMA zahlen, und um welche Höhe von Beträgen geht es da ?

Gruß
Rubato
 
Nein, nur wenn er es kommerziell nutzt. Du darfst ja auf Bühnen auch Coversongs spielen. Was du nicht darfst, ist, es verkaufen. Z.B. auf CD brennen und Knete für die CD nehmen. Oder als kostenpflichtigen Download anbieten etc ...
wenn er es kommerziell nutzt, muss er es bei er GEMA anmelden. Die Höhe der Beträge hängt von der Grösse beziehungsweise den Plätzen ab.
Du darfst Coversongs aufnehmen, bevor man so was veröffentlicht, währe es (vielleicht ) von Vorteil eine Erlaubnis dafür einzuholen. bei der GEMA muss dies angemeldet werden.
 
Nein, nur wenn er es kommerziell nutzt. Du darfst ja auf Bühnen auch Coversongs spielen. Was du nicht darfst, ist, es verkaufen. Z.B. auf CD brennen und Knete für die CD nehmen. Oder als kostenpflichtigen Download anbieten etc ...

Das stimmt so nicht ganz. Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen kommerzieller und unkommerzieller Nutzung. Einen Unterschied gibt es lediglich zwischen privater und öffentlicher Aufführung. Du darfst z.B. auf einer Familienfeier, wo jeder jeden kennt, alles machen - auch TEY spielen, was immer das ist. Wenn Du allerdings ein Video davon anfertigst und auf YouTube öffentlich machst, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn man auf Bühnen Coversongs spielt, muss der Veranstalter selbstverständlich GEMA-Abgaben dafür entrichten. Genauso ist es bei CDs - jedes Presswerk meldet seine Pressungen bei der GEMA, und man muss dafür nicht unerhebliche Gebühren zahlen. Wenn Du eine Privatpressung machst (vulgo die CD selber brennst) und dies nicht der GEMA meldest, ist das eine Straftat.
 
Das stimmt so nicht ganz. Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen kommerzieller und unkommerzieller Nutzung. Einen Unterschied gibt es lediglich zwischen privater und öffentlicher Aufführung. Du darfst z.B. auf einer Familienfeier, wo jeder jeden kennt, alles machen - auch TEY spielen, was immer das ist. Wenn Du allerdings ein Video davon anfertigst und auf YouTube öffentlich machst, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn man auf Bühnen Coversongs spielt, muss der Veranstalter selbstverständlich GEMA-Abgaben dafür entrichten. Genauso ist es bei CDs - jedes Presswerk meldet seine Pressungen bei der GEMA, und man muss dafür nicht unerhebliche Gebühren zahlen. Wenn Du eine Privatpressung machst (vulgo die CD selber brennst) und dies nicht der GEMA meldest, ist das eine Straftat.
Die Gebühren für eine CD sind so um die 10% des Verkaufpreises
 
Das stimmt so nicht ganz. Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen kommerzieller und unkommerzieller Nutzung. Einen Unterschied gibt es lediglich zwischen privater und öffentlicher Aufführung. Du darfst z.B. auf einer Familienfeier, wo jeder jeden kennt, alles machen - auch TEY spielen, was immer das ist. Wenn Du allerdings ein Video davon anfertigst und auf YouTube öffentlich machst, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wenn man auf Bühnen Coversongs spielt, muss der Veranstalter selbstverständlich GEMA-Abgaben dafür entrichten. Genauso ist es bei CDs - jedes Presswerk meldet seine Pressungen bei der GEMA, und man muss dafür nicht unerhebliche Gebühren zahlen. Wenn Du eine Privatpressung machst (vulgo die CD selber brennst) und dies nicht der GEMA meldest, ist das eine Straftat.
Aber dann ist es jedesmal eine Straftat, wenn hier jemand eine Einspielung einesaktuellen, also nicht klassischen Stücks, reinstellt ! Oder ?

Gruß
Rubato
 
Aber dann ist es jedesmal eine Straftat, wenn hier jemand eine Einspielung einesaktuellen, also nicht klassischen Stücks, reinstellt ! Oder ?

Gruß
Rubato

Ja. Unabhängig davon, ob er das Original spielt oder eine Bearbeitung, wäre das eine nicht erlaubte Nutzung. Youtube ist voll davon. Sobald Youtube allerdings davon erfährt, wird das Video in Deutschland sofort gesperrt, weil Youtube sonst als "Störer" selbst haftbar gemacht werden kann.
Da der Rechteinhaber den Rechtsverletzer in der Regel nicht ohne Aufwand ausfindig machen kann, bleiben solche Verstöße nornalerweise ohne Folgen - auch weil diese Videos in der Regel selten angeklickt werden und die Verfolgung der Rechtsverletzung zu wenig einbringt.
Anders könnte der Fall allerdings aussehen, wenn der Ersteller des Videos auf dem Video zu erkennen ist und so ein Video plötzlich erfolgreich wird. Nehmen wir an, Du spielst so ein Stück ein, und 1.000.000 Leute klicken darauf. Dann könnte der Rechteinhaber Dich auf Schadenersatz verklagen und würde zweifellos Recht bekommen. Das Gericht würde beispielsweise 5 Cent Tantiemen pro Klick festlegen - dann müsstest Du 50.000 Euro für Deinen Verstoß bezahlen. Ein teurer "Spaß"!
 

wenn er es kommerziell nutzt, muss er es bei er GEMA anmelden

Neinnein, das ist Unfug. Wenn der Komponist des Stücks, dessen Werk du aufführst, mit der GEMA zusammenarbeitet, musst du jede Aufführung von seinen Stücken bei der GEMA melden. Das gilt unabhängig davon, ob du Eintritt verlangst, oder um Spenden bittest, oder ganz gratis musiziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Neinnein, das ist Unfug. Wenn der Komponist des Stücks, dessen Werk du aufführst, mit der GEMA zusammenarbeitet, musst du jede Aufführung von seinen Stücken bei der GEMA melden. Das gilt unabhängig davon, ob du Eintritt verlangst, oder um Spenden bittest, oder ganz gratis musiziert.
Bitte verbreite doch nicht solche falschen Sachen, wenn man es nicht weiß, braucht man doch nicht zu antworten...

das sagts Du gerade mir ! jedes Konzert muss bei der Gema gemeldet werden, ansonsten werden die sich bei Dir melden. Die Gema liest alle Zeitungen usw. durch, dafür haben sie spezielle Schäferhunde.
Erkundige dich mal bei der Generaldirektion der GEMA ! besser Du scheibst dorthin unter der Adresse: communikation@gemma.de
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

ich verstehe nicht, wieso du zuerst geschrieben hattest, man müsste nur bei kommerziellen Absichten eine Meldung an die GEMA machen? Und jetzt schreibst du, dass jedes Konzert angemeldet werden muss .....
Das ist ja das, was ich auch sage: jedes Konzert muss angemeldet werden, sofern der betreffende Komponist überhaupt mit der GEMA zusammenarbeitet. Viele tun das ja gar nicht.
Was haben die Schäferhunde damit zu tun:konfus:
lg
 
Ach ja, die GEMA. :)
Vor allem vertritt die GEMA neben den eigenen Mitgliedern auch ausländische Künstler. Im Gegenzug vertreten ausländische Verwertungsgesellschaften die GEMA-Mitglieder im Ausland.
GEMA nimmt ihre Vertretung sehr genau, so dass tatsächlich jeder Pubs angemeldet werden muss. Dazu gehörte auch schon die Feier eines Kindergartens (Chorsingen mit Begleitung). Sprich: Selbst Events mit "GEMA-freier" Musik müssen theoretisch erst mal angemeldet werden.

Einspielungen auf Youtube:
Hier kreuzen sich mehrere Sachen. Urheberrechte im In- und Ausland, GEMA....
Bezüglich GEMA ist YT eine reine Grauzone. Es ist noch überhaupt gar nichts geregelt. GEMA hatte vor Jahren einmal lediglich 12 (in Worten: zwölf!) Musikvideos per einstweiliger Verfügung sperren lassen, um überhaupt in Vertragsverhandlungen mit Google zu kommen. Google hat darauf hin den Spieß umgedreht und sperrt in Deutschland pauschal ALLES, was irgend wo irgend wie irgend welche Rechte verletzen könnte. Zu allem Überfluss geschieht das Ganze oft nicht nachvollziehbar per Script, so dass bestimmte Lieder mal gesperrt sind, dann wieder frei, dann wieder gesperrt.
Meine Klangprobe vom Bechstein war auch erst mal pauschal gesperrt und ich musste irgendwo klicken und bestätigen, dass es nicht aus dem und dem Album ist sondern selbst eingespielt.

Kurz: Um verwertungsfreie Einspielungen auf YT braucht man sich keine Gedanken zu machen.
 
hallo,

ich verstehe nicht, wieso du zuerst geschrieben hattest, man müsste nur bei kommerziellen Absichten eine Meldung an die GEMA machen? Und jetzt schreibst du, dass jedes Konzert angemeldet werden muss .....
Das ist ja das, was ich auch sage: jedes Konzert muss angemeldet werden, sofern der betreffende Komponist überhaupt mit der GEMA zusammenarbeitet. Viele tun das ja gar nicht.
Was haben die Schäferhunde damit zu tun:konfus:
lg

ich denke dies ist ein Missverständnis, bestimmt nicht, muss ein Konzert zur ein privaten Feier,zum Beispiel, Geburtstag angemeldet werden.
Schäferhunde ????? die haben eine gute Nase zum aufspüren.:lol::lol::lol:
 

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