- Registriert
- 28.08.2013
- Beiträge
- 2.156
- Reaktionen
- 2.991
An der Abendkasse eines deutschen Konzerthauses.
„Guten Abend, ich hätte gerne eine Karte für das Konzert der Norwegischen Staatsphilharmonie heute Abend.“
„Haben Sie Ihre Papiere dabei?“
„Papiere? Welche meinen Sie?“
„Na, die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufklärung gemäß KoBesAufGeDuV.“
„Kobesuffgedöns? Was ist das?“
„Wir müssen sicherstellen, daß Sie Bescheid wissen, was Sie in einem Konzert erwartet, was dort passieren kann, und wie Sie sich dort korrekt zu verhalten haben.“
„Keine Angst, ich klatsche nicht während der Satzpausen. Ich kenne mich aus.“
„Darum geht es nicht. Ich schließe aus Ihren Ausführungen, daß Sie das noch nicht erledigt haben. Kein Problem. Ihren Ausweis bitte… Und nun die Finger der rechten Hand auf das Lesegerät. Nun links. Nun in die Kamera blicken. Sehr gut, Sie konnten als Herr H bestätigt werden.“ Kramt einen Stapel Papiere heraus. „Dann fangen wir mal an: Bei einem Konzert werden typischerweise Geräusche erzeugt, die zeitweise den Pegel von 69 dB überschreiten können und damit als Lärm zu klassifizieren sind. Wir müssen…“
„Wie bitte? Ich will Musik hören. Keinen Lärm. Was soll der Unsinn?“
„Herr H, amtliche Definitionen mögen für manch einfachen Bürger wenig verständlich erscheinen. Legen Sie daher bitte nicht Ihre bescheidenen Maßstäbe an die Werke der wohlmeinenden Obrigkeit an. Machen wir weiter. … Lärmschutzverordnung … bla bla bla… Herr H! Bitte aufmerksam bleiben! Die Dokumentationssoftware hat Ihre Unaufmerksamkeit erkannt. Wir müssen also den letzten Absatz wiederholen. bla bla bla…. Infektionsschutz… Der Sitzabstand ist so gering, daß ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Besuchern nicht eingehalten werden kann. Sie müssen daher mit der Infektionsgefahr durch Atemwegsviren rechnen. … Maske … korrektes Nießen … Brandschutz … Fluchtwege…“
„‘tschuldigung, es ist 1 Minute vor 8. Das Konzert soll doch gleich beginnen! So verpasse ich es noch!“
„So war es geplant. Aber machen Sie sich keine Sorgen. Unsere internen Prüfer haben festgestellt, daß die Musiker, Musikerinnen und Musikerxes dieses nicht-EU-Orchesters nicht über die notwendigen Bescheinigungen gemäß Konzertausführungsaufklärungsgesetzdurchführungsverordnung besitzen. Dies wird im Moment nachgeholt. Voraussichtlich werden sie gegen 23:30 Uhr die Schulungen abgeschlossen haben. Erst danach kann das Konzert beginnen. Machen wir nun weiter mit Teil 2 von 11.“
„Guten Abend, ich hätte gerne eine Karte für das Konzert der Norwegischen Staatsphilharmonie heute Abend.“
„Haben Sie Ihre Papiere dabei?“
„Papiere? Welche meinen Sie?“
„Na, die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufklärung gemäß KoBesAufGeDuV.“
„Kobesuffgedöns? Was ist das?“
„Wir müssen sicherstellen, daß Sie Bescheid wissen, was Sie in einem Konzert erwartet, was dort passieren kann, und wie Sie sich dort korrekt zu verhalten haben.“
„Keine Angst, ich klatsche nicht während der Satzpausen. Ich kenne mich aus.“
„Darum geht es nicht. Ich schließe aus Ihren Ausführungen, daß Sie das noch nicht erledigt haben. Kein Problem. Ihren Ausweis bitte… Und nun die Finger der rechten Hand auf das Lesegerät. Nun links. Nun in die Kamera blicken. Sehr gut, Sie konnten als Herr H bestätigt werden.“ Kramt einen Stapel Papiere heraus. „Dann fangen wir mal an: Bei einem Konzert werden typischerweise Geräusche erzeugt, die zeitweise den Pegel von 69 dB überschreiten können und damit als Lärm zu klassifizieren sind. Wir müssen…“
„Wie bitte? Ich will Musik hören. Keinen Lärm. Was soll der Unsinn?“
„Herr H, amtliche Definitionen mögen für manch einfachen Bürger wenig verständlich erscheinen. Legen Sie daher bitte nicht Ihre bescheidenen Maßstäbe an die Werke der wohlmeinenden Obrigkeit an. Machen wir weiter. … Lärmschutzverordnung … bla bla bla… Herr H! Bitte aufmerksam bleiben! Die Dokumentationssoftware hat Ihre Unaufmerksamkeit erkannt. Wir müssen also den letzten Absatz wiederholen. bla bla bla…. Infektionsschutz… Der Sitzabstand ist so gering, daß ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Besuchern nicht eingehalten werden kann. Sie müssen daher mit der Infektionsgefahr durch Atemwegsviren rechnen. … Maske … korrektes Nießen … Brandschutz … Fluchtwege…“
„‘tschuldigung, es ist 1 Minute vor 8. Das Konzert soll doch gleich beginnen! So verpasse ich es noch!“
„So war es geplant. Aber machen Sie sich keine Sorgen. Unsere internen Prüfer haben festgestellt, daß die Musiker, Musikerinnen und Musikerxes dieses nicht-EU-Orchesters nicht über die notwendigen Bescheinigungen gemäß Konzertausführungsaufklärungsgesetzdurchführungsverordnung besitzen. Dies wird im Moment nachgeholt. Voraussichtlich werden sie gegen 23:30 Uhr die Schulungen abgeschlossen haben. Erst danach kann das Konzert beginnen. Machen wir nun weiter mit Teil 2 von 11.“