Klavierunterricht und die Probleme danach

Neoman

Neoman

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7. Juli 2014
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Hallo,
brauche eine Meinung.

Seit 2014 nehme ich in einer kleiner Musikschule Klavierunterricht.
Einmal die Woche. Alles vertraglich festgelegt.
Nun haben sich meine persönlichen Verhältnisse geändert. Kann leider
regelmässig üben und bekomme den Unterrichtsstoff nicht in der Woche verarbeitet.
Habe versucht den Vertrag auf alle 2 Wochen zu ändern, ohne erfolg.
Die Musikschule bestand auf schriftliche Kündigung obwohl ich den Klavierlehrer jede Woche sehe.
Nun habe ich schriftlich gekündigt trotz der Aufforderung um schriftliche Bestätigung in der Kündigung.
Diese habe ich nicht erhalten, trotz mehrmaligen Bitte. Ich hätte den Einlieferungsschein.
Der Hammer kam paar Tage Später.
150 Euro Mahngebühren, weil der monatlicher Beitrag 1 Tag später als im Vertrag vereinbart angekommen war. Ich habe nie eine Mahnung erhalten.
Die Musikschule wirbt auch mit Vorspiel. Alle Schüler spielen dabei gelernte Stücke. Es können
Familienmitglieder kommen. Es ist für alle kostenlos.
Diese Vorspielstunden werde nun nach der Kündigung mit einer Unterrichtsstunde abgerechnet.
Zusätzlich wurden nicht gegebene Stunden abgerechnet.

Anscheinend macht es die Musikschule schon länger so.

Mein Fazit:
- keine Mahnkosten ohne Mahnung
- Bei Mahnung kann man nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen
- Vorspielstunden sind kostenlos
- nicht gegebene Stunden kann man nicht abrechnen

So habe ich es meinem Klavierlehrer mitgeteilt.
Mal gucken was noch kommt :-)

Hat jemand sowas auch schon erlebt ?
Liege ich richtig damit ?

Grüße

Neoman
 
Zuletzt bearbeitet:
Private oder städtische Musikschule?
 

Okay, das dachte ich mir. Städtische Musikschulen sind in der Regel (!) korrekt und manchmal auch noch über den Vertrag hinaus entgegenkommend.

Was Du schreibst, klingt irgendwie insgesamt ein wenig merkwürdig. Ich würde mir den Vertrag noch einmal Punkt für Punkt durchsehen und gegebenenfalls juristische Hilfe suchen.
Wenn wirklich etwas ganz und gar nicht korrekt ist, dann gebe ich im Gespräch mit den Verantwortlichen immer zu bedenken, dass ich dann eine Organisation, eine Schule, einen Handwerker leider nicht weiter empfehlen kann .... ;-)
 
Nützt mir erstmal nichts.
 
Es kommt sehr darauf an, was im Vertrag steht. Prinzipiell werden oft auch nicht gegebene Stunden unter bestimmten Umständen abgerechnet, z.B. wenn der Schüler absagt (und nicht der Lehrer), wenn man zu spät absagt etc. - wenn es vertraglich so vereinbart ist, können auch Schülervorspiele abgerechnet werden. Immerhin ist es eine Leistung, die du in Anspruch nimmst. Auch, dass man bei einem Vertrag nicht einfach kündigen kann, bzw. dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss, ist ganz normal.

Mahngebühren in der Höhe finde ich allerdings merkwürdig und unangemessen.
 
Im Vertrag steht nichts vom Vorspielen. Stunden wurden immer eine Woche früher abgesagt.
Mahnung gab es keine.
Leider gibt es kein Anrecht auf eine Bestätigung denn freiwillig will er keine geben.
Die Masche Scheint er immer nach Kündigung durchzuziehen.
 
Kündigungsbestätigung brauchst du keine, eine Kündigung wird mit Zugang wirksam. Mahngebühren von in Höhe von 150 € kannst du ignorieren. Zahle nur, was vertraglich vereinbart war (lies deinen Vertrag genau durch) und dann belasse es dabei.
 
Vertraglich steht, 10 Euro wenn nicht bis zum 10ten des Monats der Monatsbeitrag angekommen ist. Er hat nie was gesagt und es gab keine Mahnung. Im schreiben belegt er, dass das Grld 1 Tag später bei ihm angekommen sei.
 

Die letzte Stunde ist am 8.7 die letzte Überweisung am 10.7.
 

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