Klavier lernen ohne Noten?

Neenee, ich bin mir sicher, wenn Du die studierten nicht empfehlenswerten KL zusammenzählst, sind das immer noch deutlich mehr als die empfehlenswerten KL.

Nicht rausreden. Aber vermutlich willst Du auch keinen Ärger bekommen, falls jemand das hier liest, ne?

Nein - da ich aber nicht an einer Musikschule arbeite, kenne ich nicht so viele Kollegen wie jetzt vermutlich du. Ich kenne aber ein paar Lehrkräfte der hiesigen Musikschulen, die selber schön spielen und auch gute Schüler haben. Aber du kennst mich doch nun auch schon ein wenig - ich fälle grundsätzlich keine Urteile über Kollegen, die ich nicht kenne. Wenn ich also an deiner Stelle wäre und hätte so schlechte Erfahrungen gesammelt, würde ich sagen, dass ich den Eindruck habe, dass viele Kollegen schlecht seien, dass das natürlich ein subjektives Urteil sei, aber angesichts der Masse mich schon sehr nachdenklich machen würde, ob diese Erfahrungen nicht womöglich flächendeckend seien (man beachte den Konjunktiv!).

Hihi, so ist jeder halt etwas anders *unschuldig guck*. :D

Liebe Grüße

chiarina

P.S.: Im Übrigen weiß kein Mensch von irgendwelchen Kollegen, dass ich so bescheuert bin und mich in einem Forum tummle. :D
 
Damit bist Du schon mal WEIT weniger bescheuert als bestimmte Kollegen, die nicht mal in der Lage sind, ne Mail zu verschicken...
 
Gut, dann Butter bei die Fische: Chiarina, in dem Ort, wo Du wohnst, wieviele KL gibt es da? Und wie viele von denen würdest Du Schülern, die Du aus gutem Grund nicht nehmen kannst, guten Gewissens empfehlen?

Gleiche Frage geht an unseren 55jährigen Kollegen aus der Schweiz.

LG,
Hasenbein

Unser 550jähriger Freund Hasenbein ist offenbar den ganzen Tag online und versprüht nonstop sein Gift. Weisst Du was: ich arbeite an einem grossen Haus, und wir sind etwa 35 Kolleginnen und Kollegen. Ich kann sie Dir alle empfehlen, alle top ausgebildet und hoch motiviert -- ist ja auch kein Wunder: Wenn bei uns eine Stelle ausgeschrieben ist, melden sich immer rund 100 Bewerber, etwa 10 werden zu einer Probelektion eingeladen, einer/eine bekommt den Job. kein Wunder, dass das Niveau hoch ist. Bewirb Dich doch mal und schau, wie weit Du kommst :D

So, ich verabschiede mich aus diesem hasenbeinschen Hickhack, das wird mir zu blöd....
 
Lieber swisspiano58,

mich interessiert es sehr, ob bei euch in der Schweiz die Berufsbezeichnung "Klavierlehrer" geschützt ist. Bei uns darf sich nämlich leider jeder Klavierlehrer nennen. Auch an Musikschulen hat nicht jeder Klavierlehrer ein pädagogisches Diplom im Hauptfach Klavier, an einer Musikhochschule erworben.

Liebe Grüße und danke!

chiarina
 
Lieber swisspiano58,

mich interessiert es sehr, ob bei euch in der Schweiz die Berufsbezeichnung "Klavierlehrer" geschützt ist. Bei uns darf sich nämlich leider jeder Klavierlehrer nennen. Auch an Musikschulen hat nicht jeder Klavierlehrer ein pädagogisches Diplom im Hauptfach Klavier, an einer Musikhochschule erworben.

Liebe Grüße und danke!

chiarina

Liebe Chiarina,

ja, es gibt einen Schutz: "Klavierlehrer SMPV" heisst das ("Schweizerischer musikpädagogischer Verband"), mit einem pädagogischen Abschluss an einer Musikhochschule kann man diesem Verband beitreten und dann diesen Titel führen. Natürlich kann man auch sonst Klavierstunden geben, aber an guten Musikschulen hat man ohne Diplom keine Chance, schon nur an eine Probelektion eingeladen, geschweige denn angestellt zu werden. In Basel werden sogar Leute mit weitergehenden Ausbildungen (z.B. Konzertreifediplom) bei der Kandidaten-Auswahl deutlich bevorzugt.

Besten Dank fürs Interesse und liebe Grüsse

Felix/swisspiano58
 
Herzlichen Dank, lieber Felix! Wie ist denn die finanzielle Situation der Lehrkräfte an Musikschulen? Bei uns gibt es leider Gottes sehr viele Honorarkräfte, weil die Musikschulen größtenteils (nicht alle) große finanzielle Probleme haben. Die werden schlecht bis sehr schlecht bezahlt und haben auch Verträge, die oft ausbeuterisch sind.

Liebe Grüße

chiarina
 
Liebe Chiarina,

es ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wir an der Musikakademie Basel haben einen so genannten Subventions-Vertrag mit dem Kanton Basel-Stadt, welcher unsere Löhne übernimmt. Die sind vergleichbar mit denen von Schullehrern. Mit der Schule hat jeder und jede von uns einen Vertrag, der festlegt, wie viele so genannte "Sockel"-Stunden garantiert sind und wie viele darüber hinaus maximal bezahlt werden. Man hat dann z.B. 20 Sockel-Stunden und kann bis zu 22 geben, das kann schwanken, aber unter 20 geht es nicht. Diese Situation ist sehr komfortabel, aber ich weiss, dass es auch Kantone und Gemeinden gibt, in denen es weit weniger günstig aussieht.

Ich wünsche Dir einen schönen Tag, mit lieben Grüssen

Felix
 

ja, es gibt einen Schutz: "Klavierlehrer SMPV" heisst das ("Schweizerischer musikpädagogischer Verband"), mit einem pädagogischen Abschluss an einer Musikhochschule kann man diesem Verband beitreten und dann diesen Titel führen. Natürlich kann man auch sonst Klavierstunden geben, aber an guten Musikschulen hat man ohne Diplom keine Chance, schon nur an eine Probelektion eingeladen, geschweige denn angestellt zu werden.
Auch jenseits des Rheins (in nördlicher Richtung!) gibt es entsprechende Berufsverbände. Da kann ein Privatmusiklehrer Mitglied im Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV) werden und seine Dienstleistungen als "Mitglied des DTKV" entsprechend kennzeichnen. "Auch sonst Klavierstunden geben" kann heißen, entsprechende Dienstleistungen bei einer Schülerklientel anzubieten, die nicht weiter nach einschlägiger Qualifikation der Lehrkraft fragt. Ob dann mehr als unqualifizierte Beschäftigungstherapie an einem schlechten Instrument stattfindet, würde sich dann im Zweifelsfall schon bald herausstellen. In jedem Falle gehören beim Lehrer-Schüler-Verhältnis immer zwei Parteien dazu - und wenn Anspruch und Ergebnis nicht passen, gibt es keine Basis für eine dauerhafte Zusammenarbeit.

Diese Überlegungen kommen immer dann zur Sprache, wenn z.B. bei DTKV-Landesdelegiertenversammlungen die Frage nach einer gesetzlichen "Schutzfähigkeit" des Klavierlehrer-Berufsstandes erörtert wird. Übrigens gibt es hier im Landesverband NRW auch eine Arbeitsgruppe "Berufsständische Vertretung", die in exakt diesem Themenbereich agiert.

LG von Rheinkultur
 
Diese Überlegungen kommen immer dann zur Sprache, wenn z.B. bei DTKV-Landesdelegiertenversammlungen die Frage nach einer gesetzlichen "Schutzfähigkeit" des Klavierlehrer-Berufsstandes erörtert wird. Übrigens gibt es hier im Landesverband NRW auch eine Arbeitsgruppe "Berufsständische Vertretung", die in exakt diesem Themenbereich agiert.

Lieber Rheinkultur,

was ist eigentlich die Argumentation gegen eine geschützte Bezeichnung? Ich meine, mich dunkel zu entsinnen, dass du mal geschrieben hattest, dass der DTKV eher dagegen ist. Denn wäre die Berufsbezeichnung geschützt, gäbe es doch auf einen Schlag nur noch total wenig Klavierlehrer und die Nachfrage müsste rapide steigen. oder sehe ich das völlig naiv?

Liebe Grüße

chiarina
 
was ist eigentlich die Argumentation gegen eine geschützte Bezeichnung? Ich meine, mich dunkel zu entsinnen, dass du mal geschrieben hattest, dass der DTKV eher dagegen ist. Denn wäre die Berufsbezeichnung geschützt, gäbe es doch auf einen Schlag nur noch total wenig Klavierlehrer und die Nachfrage müsste rapide steigen. oder sehe ich das völlig naiv?
Liebe chiarina,

inhaltlich gesehen kann man eigentlich nicht "gegen" den Schutz einer berufsständischen Bezeichnung sein - das sieht man beim DTKV ebenso. Im Prinzip geht man aber davon aus, dass die recht weitläufig auslegbare Berufsbezeichnung "Klavierlehrer" nicht schutzfähig ist. Irgendjemand müsste also diese Bezeichnung schützen lassen (natürlich nicht zum Nulltarif). Es gibt andere Branchen, wo sich auch vieles tummelt, was keine einschlägige und klar definierbare Qualifikation hat - man denke nur an Esoterik, Lebensberatung, Geistiges Heilen oder wie das alles heißt. "Klavierlehrer" sein, heißt zunächst mal nur, das Erlernen des entsprechenden Instruments mit den achtundachtzig (oder weniger) Tasten als Dienstleistung anzubieten, wobei die Qualitätsbeurteilung einigermaßen schwierig im objektiven Sinne möglich ist. Sehr wohl geschützt sind aber die entsprechenden akademischen Grade und Abschlüsse, die wir beiden und alle anderen Mitschreibenden vom Fach hier im Forum und andernorts besitzen. Diese sind im Rahmen eines anerkannten Studiengangs zu erwerben und verbindlich nachzuweisen - und diese entsprechenden Qualifizierungsnachweise sind selbstverständlich gesetzlich geschützt.

Gegenfragen in Form eines Vergleichs: Welche Erfolgsperspektiven hat jemand, der die Dienstleistungen eines Klavierlehrers anbietet, nachdem er entsprechende Abschlüsse erworben und langjährig anerkannt und erfolgreich mit dem Nachwuchs gearbeitet hat - und welche jemand anderes, der das alles nicht nachweisen kann? Letzterer kann ja nur in Bereichen tätig werden, in denen die beschäftigungstherapeutische Betreuung des Nachwuchses wichtiger sind als die vermittelten Ausbildungsinhalte und das Können am Instrument nicht weiter von Interesse wäre.

Daraus resultiert die entscheidende Schlußfrage: Wäre in dieser Grauzone für qualifizierte Anbieter ein zusätzliches Schülerpotential zu erwarten, sobald man mit entsprechenden "Schutzmaßnahmen" gewissermaßen "den Anbietermarkt bereinigen" würde? Ich befürchte eher, dass das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage so extrem ist, dass es der Branche nachher keineswegs soviel besser ginge als jetzt - allerdings ist das eher Spekulation meinerseits als klar abgrenzbares Wissen.

Diese These muss ich so im Raum stehen lassen und mich zu meinen beiden Chören verabschieden, die ich jetzt gleich zu dirigieren habe...!

LG von Rheinkultur
 
Sehr wohl geschützt sind aber die entsprechenden akademischen Grade und Abschlüsse, die wir beiden und alle anderen Mitschreibenden vom Fach hier im Forum und andernorts besitzen. Diese sind im Rahmen eines anerkannten Studiengangs zu erwerben und verbindlich nachzuweisen - und diese entsprechenden Qualifizierungsnachweise sind selbstverständlich gesetzlich geschützt.
Nicht, dass ich glauben täte, eine geschützte Bezeichnung würde die Lebensgrundlage der qualifizierten KL nachhaltig sichern und den Aspiranten eine Garantie für anspruchsvollen Unterricht sein.

Aber, lieber Rheinkultur, die Argumentation mit den Abschlüssen geht doch genauso an der Praxis vorbei. Welchen Abschluss soll ich mir denn zeigen lassen? Welcher musikinteressierte Laie weiß denn zum Beispiel, dass ein qualifizierter Kirchenmusiker vermutlich vieles besser vermitteln kann als jemand mit Konzertexamen? Wer kann denn einen Grundschul-Musiklehrer anhand des Titels von einem Instrumentalpädagogen unterscheiden?

Schön wäre es ja, wenn man statt des Selberwissens einfach auf Qualtätsstandards von Institutionen verlassen könnte. Zum Beispiel Musikschulen. Nach allem, was man mitbekommt, ist aber auch das sehr unsicher ...

Vielleicht könnte man VHS-Kurse "Wie beurteile ich einen Klavierlehrer anhand seiner Qualifikation, seiner Persönlichkeit und seiner Eigendarstellung" anbieten? Als Referent empfehle ich hasenbein ...

Sorry, das letzte war nicht mehr konstruktiv. Also was ich ausdrücken wollte war, dass die Sache leider ziemlich kompliziert ist und dass es vermutlich weder eine geschützt Bezeichnung noch ein Verlassen auf die vorhandenen Zertifikate retten werden. Eine Lösung habe ich leider auch nicht.

Ciao
- Karsten
 
Aber, lieber Rheinkultur, die Argumentation mit den Abschlüssen geht doch genauso an der Praxis vorbei. Welchen Abschluss soll ich mir denn zeigen lassen? Welcher musikinteressierte Laie weiß denn zum Beispiel, dass ein qualifizierter Kirchenmusiker vermutlich vieles besser vermitteln kann als jemand mit Konzertexamen? Wer kann denn einen Grundschul-Musiklehrer anhand des Titels von einem Instrumentalpädagogen unterscheiden?
Und da wären wir beim entscheidenden Problem angelangt: Oftmals kann erst derjenige mit den kompletten einschlägigen Kenntnissen aus langjähriger professioneller Ausbildung heraus die Qualität einer Ausbildung überhaupt beurteilen. Der Lernende weiß vermutlich überhaupt nicht, was mit ihm geschieht. Ein "geschützter Titel" würde vermutlich gar nicht die erhoffte Abhilfe schaffen können - insofern wird die Grauzone, in der sich allerlei obskure Anbieter tummeln, nicht ohne weiteres eliminierbar sein. Vermutlich wird die Lösung darauf hinaus laufen, qualifizierte und professionelle Anbieter mit akademisch legitimierter Berufserfahrung so in ihrer Fähigkeit zur Marktbehauptung zu stärken, dass sie als die naturgemäß besseren Anbieter auch dastehen - aber ob das mit einer geschützten Berufsstands-Bezeichnung eher gelingt, wage ich zu bezweifeln... .

Mit diesem Spannungsfeld werden Berufsstände, in denen Leistungsmaßstäbe und deren Erfüllung nicht objektiv messbar sind, vermutlich auf lange Sicht weiterleben müssen,

meint Rheinkultur
 
Gibt es denn eine Meinung zu Klavarskribo, mal so als intuitives Gegenstück zur klassischen Notation?
 
Mit diesem Spannungsfeld werden Berufsstände, in denen Leistungsmaßstäbe und deren Erfüllung nicht objektiv messbar sind, vermutlich auf lange Sicht weiterleben müssen,

Lieber Rheinkultur,

ja, das kann sein. Ich meine trotzdem, dass ein KL nicht ganz schlecht sein kann, wenn er selber eine gute bis sehr gute Klangvorstellung hat. Meistens ist das der Fall, wenn er selber auch gut spielt und das tun die meisten diplomierten Klavierlehrer, die schon bei der Aufnahmeprüfung gut sein mussten (außer wenn sie ihre Abschlussprüfung gerade mit Ach und Krach bestanden haben und nach dem Studium nicht oder kaum noch üben, was es leider auch gibt). Während sonst des Öfteren wirklich Fürchterliches hörbar wird - eigentlich rede ich sehr ungern über Kollegen, aber so sind meine Erfahrungen.

Und wer selbst eine gute Klangvorstellung hat, wird es gar nicht aushalten, wenn seine Schüler klanglich schlecht spielen, so meine These. Das wäre ja schon mal ein Anfang.

Aber das löst die Problematik auch nicht.

Liebe Grüße

chiarina
 

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