Gibt es ein Urheberrecht auf Tonleitern?

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weber18

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Hallo,

ich unterrichte Trompete in einem Musikverein und würde gerne meinen Schülern ein Heft in die Hand drücken, in dem sich alle Tonleitern (Dur/Moll/Kirchentonarten etc.) mitsamt Trompetengriffen befinden. Ich habe die Tonleitern alle selbst mit einem Notensatzprogramm am Computer aufgeschrieben und die Griffe in Textform daruntergesetzt.

Muss ich da irgendwelche rechtlichen Aspekte beachten, auch wenn es sich nur um Tonleitern handelt? Ich bin bei sowas grundsätzlich sehr vorsichtig...

Berechnen würde ich meinen Schülern die reinen Druckkosten, sprich ca. 5 € pro Heftchen, wenn es schick aussehen soll mit Bindung und Deckfolie. Ich würde also nichts draufschlagen für meine "Arbeit".

Könnt ihr mir sagen, ob das rechtlich "wasserdicht" ist oder muss ich mich da bei der GEMA offiziell erkundigen? Wer hat das Urheberrecht auf Tonleitern?

Liebe Grüße,
weber18
 
"
hat die Noten erfunden. Sie waren quadratisch, praktisch und gut." (Schülerstilblüte in einer Musikarbeit in den 1970ern)

Im Ernst. Fachmann für Urheberrecht bin ich nicht, sondern Musiker. Ich denke aber, dass ein gewisser Anteil an künstlerisch-kreativer Substanz individueller Prägung notwendig ist, damit ein musikalisches Material (in diesem Falle eine Folge von Einzeltönen) überhaupt die Eigenschaft besitzt, als geistiges Eigentum eines bestimmten Urhebers schützenswert zu sein. Dafür gibt es den Begriff der "Schöpfungshöhe". Töne als Einzelelemente einfach der Höhe nach zu sortieren, dürfte als eigenschöpferische Leistung nicht genügen. Allerdings gibt es auch ein Urheberrecht auf einen Notensatz, zu dem das Erstellen von Grifftabellen oder von Tonleitern für das Vermitteln von Grundkenntnissen der Allgemeinen Musiklehre gehören dürften. Letzteres könnte von Interesse sein für Autoren, die ein komplettes Übungsheft für Nachwuchsmusiker erstellen und veröffentlichen wollen.

LG von Rheinkultur
 
Das Urheberrecht auf Tonleitern hält derselbe Typ, der auch das Urheberrecht auf Farben hält.
... und das Urheberrecht auf Wörter bzw. Buchstaben. Analog dazu und auch zu den Farben sind ja Tonleitern / Skalen nur das Grundmaterial, auf dem urheberrechtlich geschütztes, kreatives Schaffen entsteht. Übrigens sind auch Akkordfolgen und Rhythmen nicht urheberrechtlich geschützt (zum Glück).
 
Allerdings gibt es auch ein Urheberrecht auf einen Notensatz, zu dem das Erstellen von Grifftabellen oder von Tonleitern für das Vermitteln von Grundkenntnissen der Allgemeinen Musiklehre gehören dürften.

Nein, der Notensatz ist keine persönliche geistige Schöpfung.

Wenn die Grifftabelle nicht ein Kunstwerk für sich darstellt, kann sie auch nicht dem Urheberrecht unterliegen.
 
@Pedall
Möglicherweise nennt man es dann nicht „urheberrechtlich“ geschützt, aber der rechtliche Schutz ist definitiv da.
 
@Pedall
Möglicherweise nennt man es dann nicht „urheberrechtlich“ geschützt, aber der rechtliche Schutz ist definitiv da.
Dann bin ich mal gespannt, welchen rechtlichen Schutz Du anzubieten hast.

Wenn ich z. B. alle Dur- und Molldreiklänge auf ein Blatt Papier bringe und einem Schüler mitgebe, wogegen ist dieses Blatt dann geschützt? Nach welchem Gesetz?
 
Ich habe mal gelesen, dass viele Schriftarten "nur für den privaten Gebrauch" benutzt werden dürfen, da sie urheberrechtlich geschützt sind. Geschützt werden kann alles ab einer gewissen "schöpferischen Höhe".
 
@Pedall
Es ist z.B. nicht erlaubt, gekauftes leeres Notenpapier zu kopieren, da die entsprechende Maße (das Design) geschützt sind.
 

Ich danke euch für die zahlreichen Antworten. Scheinbar ist der Thread ein wenig in die falsche Richtung gelaufen, vermutlich verschuldet durch meine Überschrift, die war nicht ganz treffend gewählt.

Mir ging es nicht darum, ob ich mein Tonleiterheftchen schützen lassen kann. Viel mehr ging es mir darum, ob ich mir rechtliche Gedanken machen muss, wenn ich Tonleitern mitsamt Griffen aufschreibe, diese dann vervielfältige und an Schüler weitergebe. Würde ich jetzt beispielsweise aus einer käuflich erwerbbaren Trompetenschule eine darin befindliche Seite mit Tonleitern kopieren und an meine Schüler weitergeben, würde ich mich bekanntlich strafbar machen.

Vielleicht bin ich da auch zu vorsichtig, aber ich habe großen Respekt vor allem, was mit Recht und Gesetzen zu tun hat... Denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Straftat nicht!
 
Mir ging es nicht darum, ob ich mein Tonleiterheftchen schützen lassen kann. Viel mehr ging es mir darum, ob ich mir rechtliche Gedanken machen muss, wenn ich Tonleitern mitsamt Griffen aufschreibe, diese dann vervielfältige und an Schüler weitergebe.
Die Frage wurde im zweiten und dritten Beitrag bereits beantwortet: Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, und die Erfinder von Dur-, Moll- und Kirchentonleitern sind schon sehr viel länger tot.
Und die Tonleitern, die jeder Mensch vervielfältigen darf, darf auch jeder Mensch mit Staccatopunkten, Fingersätzen, Trompetengriffen oder Solmisationssilben versehen - da hat niemand ein Urheberrecht drauf.
 

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