Urheberrecht und Arrangements von Musik

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Ich bin zwar ziemlich weit davon entfernt, mit Arrangements Geld zu verdienen aber aus gegebenem Anlass (Ankündigung meines Arrangements von Smoke on the Water für Pianoforte) frage ich mich folgendes:

Sind durch ein Arrangement von bestehender Musik in neuer Form (z.B. Orchestrierung einer Klaviersonate oder eine Rockversion eines Rachmaninoff Präludiums) Urheberrechte betroffen? Wenn ja, wie wird sowas gehandhabt?
 
Mich interessiert die Frage aus derzeitigem Anlass auch. Wie sieht es mit dem Urheberrecht von Arrangements aus?
 
inzwischen weiß ich schon ein bischen mehr:

Erstens muß man sich die Erlaubnis (gegen Geld) holen, das Stück zu bearbeiten.
Zweitens kann man dann das Resultat der eigenen Bearbeitung wiederum urheberrechtlich schützen lassen, wenn man Mitglied von GEMA ist. Voraussetzung ist allerdings, daß man wesentliche Veränderungen gemacht hat, was allerdings reine Auslegungssache ist. Ein Stück einfach nur zu Transponieren oder ein paar Notenlängen zu ändern reicht nicht aus.

Die Bearbeitung hat dann einen Status, der gleichwertig ist mit einer Neukomposition und ist entsprechend lange geschützt.
 
Es hat zwar nichts direkt mit der Sache zu tun, aber hier trotzdem ein Hinweis: Falls Du Mitglied der GEMA bist, dann darfst Du hier über den Player keine Stücke einbinden. Das wäre nämlich gebührenpflichtig. Das Ganze ist eine recht komplexe Sache. Und ohne Anwalt weiß man nie so genau, ob man nun alles richtig macht oder nicht...
 
Das gilt aber nicht für privatarrangierte Stücke, oder? Damit meine ich arrangierte Stücke, die nicht im Internet zum Download oder zum Verkauf angeboten werden etc.
Wie sieht es mit dem Aufführen von arrangierten Stücken aus? Sind da auch GEMA Gebühren fällig und wenn ja, wo?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Privat kannste machen, was du willst. Wenn du zum eigenen Gebrauch ein Popliedchen z.B. als Klaviersolo arrangierst und dir selber vorspielst, wird danach kein Hahn krähen; wenn du das deiner Familie oder Freunden in deiner Wohnung vorspielst, auch nicht. Wenn du das Arrangement aber zur Umrahmung der Mitgliederversammlung deines Kegelclubs vorspielst, sieht das schon anders aus. Das wäre dann eine öffentliche Aufführung. Solche sind bei der GEMA anzumelden. Zuständig für die Anmeldung und für die Zahlung der GEMA-Gebühren ist derjenige, der als Veranstalter auftritt, also der Kegelclub.

Der Veranstalter hier ist Clavio; deswegen Fabians dringlicher Hinweis, hier keine GEMA-pflichtigen Stücke zu posten. Wobei zu präzisieren wäre:
"Falls Du Mitglied der GEMA bist, dann darfst Du hier über den Player keine" EIGENEN "Stücke einbinden."
Fremde Stücke, die nicht mehr geschützt sind, also auch nicht mehr GEMA-pflichtig, darf der Guendola natürlich trotzdem posten. Um noch genauer zu präzisieren: Der Guendola dürfte schon auch eigene Stücke einbinden, wenn Clavio gewillt wäre, die GEMA-Gebühren dafür zu bezahlen. Da das etwas arg viel verlangt wäre, sollte Guendola aber tunlichst eine Veröffentlichung der Aufnahmen eigener Stücke hier unterlassen, falls er denn GEMA-Mitglied ist.

Zuständig dafür, eine Genehmigung für eine Bearbeitung einzuholen, ist der Bearbeiter, der sich dann an den Urheber wenden muß oder an dessen Verlag, bei dem die Rechte meistens liegen.
"Zweitens kann man dann das Resultat der eigenen Bearbeitung wiederum urheberrechtlich schützen lassen, wenn man Mitglied von GEMA ist", schrieb Guendola.
Schützen "lassen" muß man gar nix, es ist per Gesetz geschützt. Und man muß auch kein GEMA-Mitglied sein, damit es geschützt ist. Man kann aber GEMA-Mitglied sein, um gelegentlich für Aufführungen auch Tantiemen zu sehen. Als GEMA-Mitglied hat man nicht die MÖGLICHKEIT, Stücke anzumelden und GEMA-pflichtig zu machen, sondern VERPFLICHTET sich, alle eigenen Ergüsse der GEMA auch zu melden, jedenfalls sofern sie aufgeführt werden.
Ansonsten schützt die GEMA nix und könnte auch nix schützen, was per Gesetz nicht geschützt wäre, sondern treibt nur das Geld für Aufführungen von Geschütztem ein, sofern der Urheber Mitglied der GEMA ist.
 
Wie sieht es mit Werken aus, die nicht bei der GEMA angemeldet sind, bzw. deswegen nicht bei der GEMA angemeldet sind, weil der Komponist nicht aus Deutschland kommt?
 
Wenn der Komponist aus dem Ausland Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, treibt meistens ebenfalls die GEMA für ihn die Gebühren ein, da es zwischen Gesellschaften verschiedener Länder Abkommen gibt, die die gegenseitige Vertretung im Ausland regeln.
Ansonsten findet man hier ein paar Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik
__________________________
Jörg Gedan
http://www.pian-e-forte.de
 
Es geht ja nicht nur um Gema sondern auch um Leistungsschutzrechte. Das bedeutet: Auch die Einspielung eines gemafreien, weil z.B alten, Werkes ist nicht frei von Rechten. Der Interpret, bzw. seine Lizenznehmer (Verlag etc.) besitzen Lizenzrechte, GVL etc..
Die Hauptfrage ist ob mit der Aufführung wirtschaftlicher Nutzen erzielt wird oder werden soll, also Geld, Publicity, Verbindlichkeiten etc..
Wenn ich eine gemapflichtige Musik z.B. für einen Vortrag in der Uni einsetze oder für eine gemeinnützige Veranstaltung ist das natürlich kostenfrei. Ich glaube aber, dass selbst für solche Zwecke Bearbeitungen genehmigungspflichtig sind - zumindest theoretisch.
 

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