Privat kannste machen, was du willst. Wenn du zum eigenen Gebrauch ein Popliedchen z.B. als Klaviersolo arrangierst und dir selber vorspielst, wird danach kein Hahn krähen; wenn du das deiner Familie oder Freunden in deiner Wohnung vorspielst, auch nicht. Wenn du das Arrangement aber zur Umrahmung der Mitgliederversammlung deines Kegelclubs vorspielst, sieht das schon anders aus. Das wäre dann eine öffentliche Aufführung. Solche sind bei der GEMA anzumelden. Zuständig für die Anmeldung und für die Zahlung der GEMA-Gebühren ist derjenige, der als Veranstalter auftritt, also der Kegelclub.
Der Veranstalter hier ist Clavio; deswegen Fabians dringlicher Hinweis, hier keine GEMA-pflichtigen Stücke zu posten. Wobei zu präzisieren wäre:
"Falls Du Mitglied der GEMA bist, dann darfst Du hier über den Player keine" EIGENEN "Stücke einbinden."
Fremde Stücke, die nicht mehr geschützt sind, also auch nicht mehr GEMA-pflichtig, darf der Guendola natürlich trotzdem posten. Um noch genauer zu präzisieren: Der Guendola dürfte schon auch eigene Stücke einbinden, wenn Clavio gewillt wäre, die GEMA-Gebühren dafür zu bezahlen. Da das etwas arg viel verlangt wäre, sollte Guendola aber tunlichst eine Veröffentlichung der Aufnahmen eigener Stücke hier unterlassen, falls er denn GEMA-Mitglied ist.
Zuständig dafür, eine Genehmigung für eine Bearbeitung einzuholen, ist der Bearbeiter, der sich dann an den Urheber wenden muß oder an dessen Verlag, bei dem die Rechte meistens liegen.
"Zweitens kann man dann das Resultat der eigenen Bearbeitung wiederum urheberrechtlich schützen lassen, wenn man Mitglied von GEMA ist", schrieb Guendola.
Schützen "lassen" muß man gar nix, es ist per Gesetz geschützt. Und man muß auch kein GEMA-Mitglied sein, damit es geschützt ist. Man kann aber GEMA-Mitglied sein, um gelegentlich für Aufführungen auch Tantiemen zu sehen. Als GEMA-Mitglied hat man nicht die MÖGLICHKEIT, Stücke anzumelden und GEMA-pflichtig zu machen, sondern VERPFLICHTET sich, alle eigenen Ergüsse der GEMA auch zu melden, jedenfalls sofern sie aufgeführt werden.
Ansonsten schützt die GEMA nix und könnte auch nix schützen, was per Gesetz nicht geschützt wäre, sondern treibt nur das Geld für Aufführungen von Geschütztem ein, sofern der Urheber Mitglied der GEMA ist.