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Richtig, das gilt in deinem Laden! Und ich schätze, du verkaufst gar keine chinesischen Fabrikate, oder?Nein, weil die mir beraten werden ...

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			Richtig, das gilt in deinem Laden! Und ich schätze, du verkaufst gar keine chinesischen Fabrikate, oder?Nein, weil die mir beraten werden ...

 
	
		Begründung für etwas Teureres ist immer sehr aufwändig und nicht immer erfolgreich!Die Behörde entscheidet sich dann für das billigste Angebot.
Selten verirrt sich mal ein gebrauchtes chinesisches Klavier durch Inzahlungnahme hierher ...Richtig, das gilt in deinem Laden! Und ich schätze, du verkaufst gar keine chinesischen Fabrikate, oder?
 
 
		
				
			Was will man denn in der Leistungsbeschreibung einer Ausschreibung an harten Anforderungen definieren? Bestimmte Länge/Höhe des Instruments? Sinnvoll, aber damit schließt man keinen Hersteller aus. Hammerköpfe aus Mahagoni oder Walnuss? Können die chinesischen Hersteller auch. Reso-Holz aus dem Fleimstal? Ist so esoterisch, dass das niemand bewilligen wird. Wenn man Kawai haben möchte, könnte man die Mechanik aus CFK fordern wegen Unempfindlichkeit. Eigentlich differenziert sich die Qualität der Instrumente über die im Werk hineingesteckte Arbeitszeit und noch wichtiger die Expertise der dortigen Arbeiter/Handwerker/Techniker. Wie will man das in eine Anforderung für eine Leistungsbeschreibung packen.Begründung für etwas Teureres ist immer sehr aufwändig und nicht immer erfolgreich!
Es müssen 3 Kostenvoranschläge eingeholt werden. Die Behörde entscheidet sich dann für das billigste Angebot.
 
 
		
				
			 
 
		
				
			 
 
		
				
			 
 
		
				
			 
 
		
				
			 
	
