Erhörte Noten legal?

  • Ersteller des Themas Jutta Unger
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Jutta Unger

Guest
Ist es eigentlich legal wenn ich mir Noten aus dem Internet lade, von eigentlich geschützten Werken, wenn diese Noten von dem Anbieter "herausgehört" wurden? Beipielsweise sieht man öfter bei YouTube bei Videos die Noten und dabei steht dann "Arrangiert nach Gehör".
 
Nein - denn das Werk ist geschützt, nicht der Druck. Auch Arrangements bedürfen der Zustimmung des Autors, sobald sie einem großen Publikum zugänglich gemacht werden (z.B. Internet). Im kleinen Kreis, also für die eigene Band, ist das unproblematisch - solange man nicht mit dem Stück öffentlich auftritt.
 
Danke Sulan. Also wäre es sogar verboten, wenn ich (was ich ja gar nicht kann) ein Lied nach Gehör nachspiele? Also gänzlich ohne Noten? Als Wunderkind?
Kann ich natürlich nicht ... aber wäre das auch verboten?
 
Danke Sulan. Also wäre es sogar verboten, wenn ich (was ich ja gar nicht kann) ein Lied nach Gehör nachspiele? Also gänzlich ohne Noten? Als Wunderkind?
Kann ich natürlich nicht ... aber wäre das auch verboten?
Sicher. Wie willst Du denn auch beweißen, es nur nach Gehör zu spielen und die Veröffentlichung des Autors nicht gesehen zu haben?
 
Dann sind ja ganz viele Videos auf YouTube illegal ! :shock:
 
Dann sind ja ganz viele Videos auf YouTube illegal ! :shock:
Ja, in gewisser Weise sind die das auch. Man streitet ja immer noch darum, wie man damit richtig umgehen soll. Denn es gibt ja auch Tools, mit denen man sich die Videos runterladen kann. :mad: Auch so eine blöde Sache.

Ich persönlich wäre recht vorsichtig mit fremdem (Noten)Eigentum.
 
@Jutter Unger

Nicht alle Menschen sind brav und lieb.. :)
 
Danke Sulan. Also wäre es sogar verboten, wenn ich (was ich ja gar nicht kann) ein Lied nach Gehör nachspiele? Also gänzlich ohne Noten? Als Wunderkind?
Kann ich natürlich nicht ... aber wäre das auch verboten?

Nein. Ich glaube, da kommt einiges durcheinander. Jeder darf natürlich nach Gehör (was ich übrigens jedem empfehle, dazu muss man kein Wunderkind sein, etwas Übung reicht) oder nach Noten oder wie auch immer spielen.
Bei einer öffentlichen Aufführung, bekommt dann der Komponist die entsprechenden Tantiemen.
Vervielfältigung jedweder Art ist verboten, bzw. bedarf der Zustimmung des Komponisten.
 
Bei einer öffentlichen Aufführung, bekommt dann der Komponist die entsprechenden Tantiemen.

Der springende Punkt ist aber eben der, dass der Komponist in den meisten Fällen überhaupt nichts bekommt - z.B. von den Werbeeinnahmen, die Youtube generiert, während seine Werke von irgendwem "nach Gehör" oder wie auch immer einem Millionenpublikum zugänglich gemacht werden.
 
Der springende Punkt ist aber eben der, dass der Komponist in den meisten Fällen überhaupt nichts bekommt - z.B. von den Werbeeinnahmen, die Youtube generiert, während seine Werke von irgendwem "nach Gehör" oder wie auch immer einem Millionenpublikum zugänglich gemacht werden.

Soviel ich weiß, bezahlt youtube inzwischen auch an die GEMA, und wie ich die Tarife der GEMA kenne, kommt da ein ordentlicher Betrag zusammen.

Und apropos Werbeeinnahmen von youtube: ich weiß ja nicht, wie hoch die sind. Vermutlich werden die aber nicht einmal reichen, um die Betriebskosten wieder reinzuwirtschaften. Ich frag mich überhaupt, wie sich so ein Projekt wie youtube eigentlich finanziert.
 
Das stimmt - youtube macht täglich ein dickes Minus und wird von seinem Eigentümer Google finanziert, um sich das Monopol für Videoportale zu erarbeiten (indem man wartet, bis allen anderen finanziell die Puste ausgeht, wie z.B. Stage6), hat aber mit dem Kern der Sache nichts zu tun, denn es ist irrelevant, ob der Veranstalter Gewinne macht oder nicht - er muss seine Gebühr an den Komponisten zahlen.

Das mit der GEMA stimmt, gilt aber nur für Werke, die zum GEMA Repertoire gehören - damit dürften aber ein Großteil der youtube-Videos rechtlich unbedenklich sein. Das gilt aber lediglich für youtube, weil youtube eine Pauschalabgabe an die GEMA bezahlt. Die Bereitstellung der Noten "nach Gehör arrangiert" ist davon allerdings m.E. unberührt und bleibt damit illegal.
 

Ist es eigentlich legal wenn ich mir Noten aus dem Internet lade, von eigentlich geschützten Werken, wenn diese Noten von dem Anbieter "herausgehört" wurden? Beipielsweise sieht man öfter bei YouTube bei Videos die Noten und dabei steht dann "Arrangiert nach Gehör".

Es kommt auch darauf an, um was es geht. Von Bach darfst du alles spielen, wie du lustig bist. Von Michael jackson nicht.
 
Die Bereitstellung der Noten "nach Gehör arrangiert" ist davon allerdings m.E. unberührt und bleibt damit illegal.

Ja, da hast du wahrscheinlich recht. Auch wenn es nichts damit zu tun hat, daß die Komponisten ihr Geld bekommen. Das Kopierrecht / Copyright liegt ja meist bei einem Verlag, und das Geld für das Kopierrecht hat der Komponist dann ja schon bekommen. Es sind also die Musikverlage, die durch solche nach Gehör verfertigte Noten geschädigt werden. Andererseits kann ich mir alle kopiergeschützten Noten in der Musikbücherei (fast) kostenlos und legal ausleihen. Warum das eine illegal und das andere legal ist, ist nicht so ganz einfach zu verstehen.
 
Gesetze müssen nicht zwingend logisch sein ... viele sind es nicht. Besonders im Bereich "neue Medien" (Computer, Internet, Telekommunikation ...), der von der Legislative zum größten Teil nicht einmal ansatzweise verstanden wird, gibt es ziemlich bekloppte Enscheidungen. Erschreckend, wie wenig Ahnung einige Politiker z.B. von Onlinedurchsuchungen haben, aber dann darüber entscheiden.

Aber das ist nun schon etwas zu weit off-topic ;) Schönes Wochenende!
 
Also so weit ich weiß sind viele Videos auf youtube mit den Urhebern abgesprochen und sie sind durchaus legal auf dieser Seite. Vor allem bei Musikvideos wird das oft gemacht, da es ja auch eine gute Werbung sein kann.
Außerdem, wenn ich folgenden Artikel richtig verstanden habe, haben die Nutzer, die solche Videos hochladen kaum was zu befürchten. Es könnte höchstens das hochgeladene Video gesperrt oder das ganze Konto gelöscht werden.
Zitat von youtube:
Der DCMA oder Digital Millenium Copyright Act ist ein amerikanisches Gesetz, das Dienstanbietern wie YouTube eine rechtliche Absicherung bietet, damit diese nicht für Rechtsverstöße ihrer Nutzer belangt werden können. Ohne diesen Schutz könnten Dienste wie YouTube nicht existieren. So werden alle rechtmäßigen Nutzer vor den Folgen bewahrt, die Nutzern drohen, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Dieser "sichere Hafen" schreibt YouTube das Entfernen von Inhalten vor, sollten diese die Rechte des Urheberrechtsinhabers verletzen ("Meldung und Deaktivierung"). Andererseits ist YouTube verpflichtet, das Material wieder einzustellen, wenn die Person, die den Inhalt hochgeladen hat, eine Gegendarstellung einreicht.
Der ganze Artikel ist hier zu finden!
Natürlich bleibt das Hochladen urherrechtlich geschützem Material illegal, wenn man keine Rechte dafür besitzt.

lg bechode
 
Bei einer öffentlichen Aufführung, bekommt dann der Komponist die entsprechenden Tantiemen.
Vervielfältigung jedweder Art ist verboten, bzw. bedarf der Zustimmung des Komponisten.
Der springende Punkt ist aber eben der, dass der Komponist in den meisten Fällen überhaupt nichts bekommt - z.B. von den Werbeeinnahmen, die Youtube generiert, während seine Werke von irgendwem "nach Gehör" oder wie auch immer einem Millionenpublikum zugänglich gemacht werden.

Das ist ja auch Vervielfältigung und nach deutschem Recht nur mit entsprechenden Verträgen erlaubt. Ich sprach von live Aufführung!!
Aber Youtube unterliegt ja amerikanischem Recht s.u.
Gruss Till
 

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