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Sicher. Wie willst Du denn auch beweißen, es nur nach Gehör zu spielen und die Veröffentlichung des Autors nicht gesehen zu haben?Danke Sulan. Also wäre es sogar verboten, wenn ich (was ich ja gar nicht kann) ein Lied nach Gehör nachspiele? Also gänzlich ohne Noten? Als Wunderkind?
Kann ich natürlich nicht ... aber wäre das auch verboten?
Ja, in gewisser Weise sind die das auch. Man streitet ja immer noch darum, wie man damit richtig umgehen soll. Denn es gibt ja auch Tools, mit denen man sich die Videos runterladen kann. :mad: Auch so eine blöde Sache.Dann sind ja ganz viele Videos auf YouTube illegal ! :shock:
Danke Sulan. Also wäre es sogar verboten, wenn ich (was ich ja gar nicht kann) ein Lied nach Gehör nachspiele? Also gänzlich ohne Noten? Als Wunderkind?
Kann ich natürlich nicht ... aber wäre das auch verboten?
Bei einer öffentlichen Aufführung, bekommt dann der Komponist die entsprechenden Tantiemen.
Der springende Punkt ist aber eben der, dass der Komponist in den meisten Fällen überhaupt nichts bekommt - z.B. von den Werbeeinnahmen, die Youtube generiert, während seine Werke von irgendwem "nach Gehör" oder wie auch immer einem Millionenpublikum zugänglich gemacht werden.
Ist es eigentlich legal wenn ich mir Noten aus dem Internet lade, von eigentlich geschützten Werken, wenn diese Noten von dem Anbieter "herausgehört" wurden? Beipielsweise sieht man öfter bei YouTube bei Videos die Noten und dabei steht dann "Arrangiert nach Gehör".
Die Bereitstellung der Noten "nach Gehör arrangiert" ist davon allerdings m.E. unberührt und bleibt damit illegal.
Es kommt auch darauf an, um was es geht. Von Bach darfst du alles spielen, wie du lustig bist. Von Michael jackson nicht.
Der ganze Artikel ist hier zu finden!youtube schrieb:Der DCMA oder Digital Millenium Copyright Act ist ein amerikanisches Gesetz, das Dienstanbietern wie YouTube eine rechtliche Absicherung bietet, damit diese nicht für Rechtsverstöße ihrer Nutzer belangt werden können. Ohne diesen Schutz könnten Dienste wie YouTube nicht existieren. So werden alle rechtmäßigen Nutzer vor den Folgen bewahrt, die Nutzern drohen, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Dieser "sichere Hafen" schreibt YouTube das Entfernen von Inhalten vor, sollten diese die Rechte des Urheberrechtsinhabers verletzen ("Meldung und Deaktivierung"). Andererseits ist YouTube verpflichtet, das Material wieder einzustellen, wenn die Person, die den Inhalt hochgeladen hat, eine Gegendarstellung einreicht.
Wenn youtube GEMA-Gebühren bezahlt, dann dürfte auch das Spielen von Michael Jackson erlaubt sein.
Hab grad mal getestet, suche bei youtube nach michael-jackson ergab
Videoergebnisse 1 - 20 von etwa 159.000
Bei einer öffentlichen Aufführung, bekommt dann der Komponist die entsprechenden Tantiemen.
Vervielfältigung jedweder Art ist verboten, bzw. bedarf der Zustimmung des Komponisten.
Der springende Punkt ist aber eben der, dass der Komponist in den meisten Fällen überhaupt nichts bekommt - z.B. von den Werbeeinnahmen, die Youtube generiert, während seine Werke von irgendwem "nach Gehör" oder wie auch immer einem Millionenpublikum zugänglich gemacht werden.