Acoustic Cover gesucht

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_RedOne_

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14. Apr. 2019
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Hallo!

Ich bin neu hier im Forum. Ich spiele seit meiner Kindheit verschiedenste Instrumente. Das Klavier lerne ich erst seit "kurzem".

Ich bin auf der Suche nach Acoustic Cover im Bereich Pop, Rock zu denen man singen kann.

Ein Beispiel das ich derzeit spiele: Shots (https://musescore.com/user/9120586/scores/3945226)

Kennt ihr noch andere Stücke, am besten auf musesore, die es als Cover für Piano gibt? Weil meistens finde ich nur die Original Noten der Stücke. Diese sind zum alleine spielen oft nicht zielführend.

Ich hoffe auf gute Vorschläge. :)
Danke schonmal und auf viele Beiträge im Forum.

Lg
 
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MuseScore besitzt doch eine eigene Suchfunktion, nur wonach man sucht, sollte man wissen. Einzig, ich komme mit dem Begriff "Acoustic Cover" nicht wirklich klar, für mich sind alles Cover, was nachgespielt oder nachgesungen wird, auch wenn da nur der Titel und nicht zusätzlich noch Acoustic Cover steht.

Ja stimmt prinzipiell - aber oft sind es die Originalnoten von der Band. Und klingen dann alleine nicht so gut.

Arrangements findet man am besten auf you tube. Man sucht nach covern zu einem bestimmten Titel und findet oft einen Link unter dem entsprechendem You tube Beitrag zu Noten. Z. T. Von Profis , die auch einen kleinen Obolus verlangen.

View: https://youtu.be/soa_qX0J6eY
Die Links zu Noten pdf findet man hier z. B. Unter Kanalinfo

https://drive.google.com/file/d/0B1qlCh950UATdU02WGlPbTN5dkE/view?usp=drivesdk


Danke dir...Werde ich mal schauen...hoffe ich werde fündig :)

Habt Ihr Vorschläge von Liedern die ca. dem Schweregrad von meinem Beispiel entsprechen bzw. vl etwas leichter sind? :-)
 
So viele schöne Noten! Und ganz umsonst......
Spaßverderber:005:
Hallo, das sind Amateurwerke unkommerziell verteilt zum privaten Gebrauch. Auf jumu würd' ich die allerdings nicht spielen, die sind GEMA unterwandert, sogar garantiert bereits freie Noten werden moniert, man muss immer eine käufliche Notenausgabe dabei haben (so gelesen von empörten Müttern) Also eine bewährte Godowsky Ausgabe aus imspl geht nicht...falls die sich nicht wieder zwischenzeitlich eingekriegt haben.




Ich schätze cold play hat nichts gegen nach Gehör selbst arrangiertes, solange es privat genutzt wird. Im Gegenteil, bessere Werbung gibts doch gar nicht!
 
Auf jumu würd' ich die allerdings nicht spielen, die sind GEMA unterwandert, sogar garantiert bereits freie Noten werden moniert, man muss immer eine käufliche Notenausgabe dabei haben (so gelesen von empörten Müttern) Also eine bewährte Godowsky Ausgabe aus imspl geht nicht...falls die sich nicht wieder zwischenzeitlich eingekriegt haben.
Habe ich so nie erlebt. Davon abgesehen interessiert sich die GEMA überhaupt nicht für Notenausgaben bzw. deren Kopien, sondern nur für öffentliche Aufführungen geschützter Werke. Für das Einschreiten gegen illegale Kopien wären die Verlage selbst oder die VG Musikedition zuständig.

Ich schätze cold play hat nichts gegen nach Gehör selbst arrangiertes, solange es privat genutzt wird.
Wenn es jemand ins Netz stellt, ist es aber nicht mehr privat.
 
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Davon abgesehen interessiert sich die GEMA überhaupt nicht für Notenausgaben bzw. deren Kopien, sondern nur für öffentliche Aufführungen
Doch. Siehe unter der excel Datei der offiziellen Anmeldung von jumu
https://www.jugend-musiziert.org/bundesgeschaeftsstelle/service.html
Wenn es jemand ins Netz stellt, ist es aber nicht mehr privat.
Auch das ist so nicht richtig, es geht um private Nutzung und you tube ist vor allem für die massenhafte private Nutzung. Das Firmen , Agenten und co. diesen Dienst auch nutzen ist nicht ausdrücklich Sinn, genau wie Facebook, whatsapp und co. Whatsapp soll ja auch kostenpflichtig für Firmen werden (war zumindest mal in den Medien Thema)

Erst wenn man nachweislich Geld mit Arrangieren verdienen will, sieht es anders aus.

Wenn da aber pubertäre 17jährige ihre Werke ins Netz stellen aus Begeisterung ist das kein Abmahnfall.
(13) Darf ich eigene Coverversionen hochladen?
Es kommt darauf an: Auch wer nur aus Begeisterung ein Stück covert (also nachspielt) und damit kein Geld verdienen will, muss zunächst die Erlaubnis haben, wenn er davon ein Video hochlädt und es damit veröffentlicht. Erst wenn der Komponist schon siebzig Jahre tot ist, kann jeder die Komposition verwenden.

Was man im Alltag unter einem Cover versteht, kann jedoch rechtlich unterschiedliche Dinge bedeuten: Entweder können Musiker ein Werk unverändert neu einspielen. Dann kommt lediglich die GEMA ins Spiel. Soweit bekannt, kann das Hochladen eigener Eins-zu-eins-Einspielungen aus dem GEMA-Repertoire auch durch den Vertrag mit Youtube gedeckt sein. Voraussetzung ist, dass die GEMA über alle dabei betroffenen Rechte verfügt. Nach GEMA-Aussage sind die „öffentliche Wiedergabe“, die „öffentliche Zugänglichmachung“ und Vervielfältigungen bestehender Werke vom Vertrag mit Youtube umfasst.

Reine Neueinspielungen bestehender Werke von GEMA-Künstlern sind insoweit auch auf Youtube möglich. Doch sobald man das Stück ein wenig ändert – und zum Beispiel eine Dance-Version aus einem Folk-Song macht – wird rechtlich schnell eine „Bearbeitung” daraus. Dafür muss man dann eine Erlaubnis von den Komponisten oder weiteren Rechteinhabern selbst bekommen. Über das Content-ID-System kann die Verwendung fremder Werke auch weiterhin von Rechteinhabern gesperrt werden.

Allerdings verzichten viele Plattenfirmen und Rechteinhaber inzwischen darauf, einfache Coversionen von Fans – die ihnen auch kaum schaden – aus dem Netz zu löschen und drücken ein Auge zu. Verlassen kann man sich aber auch hier nicht darauf. [zurück]
[?/QUOTE]
https://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244
 
Zuletzt bearbeitet:

Habe ich so nie erlebt. Davon abgesehen interessiert sich die GEMA überhaupt nicht für Notenausgaben bzw. deren Kopien, sondern nur für öffentliche Aufführungen geschützter Werke. Für das Einschreiten gegen illegale Kopien wären die Verlage selbst oder die VG Musikedition zuständig.

Vor einigen Jahren gab eine Freundin von mir ein Orgelkonzert, da schlugen 2 Herren von der Gema 10 Minuten vor Konzertbeginn auf und wollten die Originalnoten sehen. Meine Freundin hatte die, hat aber die Herren trotzdem erst mal hinaus komplimentiert, weil sie sich jetzt konzentrieren müsse und die Herren ja früher hätten kommen können, nach dem Konzert könnten sie gerne gucken. Sie hat sich durchgesetzt
 
@Ellizza, du hast das leider nicht richtig verstanden.

  1. Die GEMA interessiert sich selbstverständlich dafür, wenn urheberrechtlich geschützte Werke aufgeführt werden - für die aufgeführten Werke muss der Veranstalter (in dem Fall JuMu) entsprechende Gebühren entrichten. Das hat aber mit dem verwendeten Notenmaterial nichts zu tun. Das ist der GEMA völlig schnuppe.
  2. Dass YouTube in irgendeiner Form privat wäre, ist völliger Unfug. Eine private Aufführung im Sinne des Urheberrechts ist dann gegeben, wenn es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt und Aufführende und Zuhörende sich persönlich kennen. Schon ein Vorspiel in einer Musikschule ist keine private Veranstaltung, wenn auch Gäste zuhören dürfen. Ob bei solchen Veranstaltungen irgendwer was daran verdient, ist völlig irrelevant.
  3. Wenn man bei YouTube ein geschütztes Werk klimpert, mag das durch den Vertrag, den YouTube mit der GEMA hat, im Einzelfall gedeckt sein. Das Veröffentlichen der Noten (auch, wenn es eine eigene Bearbeitung ist), ist auf keinen Fall erlaubt. Denn für Notenausgaben ist die GEMA nicht zuständig, wie bereits erwähnt. Das Veröffentlichen erfordert immer die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber. Und auch ein pubertierender Jugendlicher kann dafür nicht nur abgemahnt werden, sondern sogar strafrechtlich belangt werden.
 
Vor einigen Jahren gab eine Freundin von mir ein Orgelkonzert, da schlugen 2 Herren von der Gema 10 Minuten vor Konzertbeginn auf und wollten die Originalnoten sehen. Meine Freundin hatte die, hat aber die Herren trotzdem erst mal hinaus komplimentiert, weil sie sich jetzt konzentrieren müsse und die Herren ja früher hätten kommen können, nach dem Konzert könnten sie gerne gucken. Sie hat sich durchgesetzt
Dss halte ich für eine urbane Legende. Wenn da überhaupt jemand gewesen ist, dann im Auftrag der VG Musikedition.
 
Für die Frage nach der Legalität der Veröffentlichung ist es unerheblich, ob die Arrangements von einem Profi oder von einem Amateur oder von einem Taubstummen geschrieben wurden.
unkommerziell verteilt zum privaten Gebrauch
Das Veröffentlichen von Noten, an denen man die Rechte nicht hat, ist keinesfalls erlaubt.

Wie immer, jedoch: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Das hat sicher schon so manchen gerettet.

CW
 
Dss halte ich für eine urbane Legende. Wenn da überhaupt jemand gewesen ist, dann im Auftrag der VG Musikedition.

Keine urbane Legende, ich war selbst dabei.

Und seit einiger Zeit dürfen (unfreiwillig) ausgewählte Kirchengengemeinden vierteljährlich auflisten, wieviele Liedblätter sie mit welchen Liedern ausgegeben haben, alte aus dem Gesangbuch ausgenommen.
 
Keine urbane Legende, ich war selbst dabei.
Ich nehme mir trotzdem die Freiheit, das nicht zu glauben. Vielleicht hat sich auch jemand einen Scherz erlaubt.

Und seit einiger Zeit dürfen (unfreiwillig) ausgewählte Kirchengengemeinden vierteljährlich auflisten, wieviele Liedblätter sie mit welchen Liedern ausgegeben haben, alte aus dem Gesangbuch ausgenommen.
Ja, weil es seit einigen Jahren die Möglichkeit gibt, legale Kopien bis zu einer gewissen Größenordnung zu erstellen, wenn man einen Pauschalvertrag mit der VG Musikedition abgeschlossen hat. Dann wird stichprobenartig der Umfang geprüft. Das ist für Musikschulen ebenso möglich.
 
Dss halte ich für eine urbane Legende. Wenn da überhaupt jemand gewesen ist, dann im Auftrag der VG Musikedition.

Lieber mick,

du hast zwar absolut recht, aber in dem Fall könnten es tatsächlich Herren von der Gema gewesen sein. Die Gema hat ja "die Administration der Lizenzierung im Auftrag der VG Musikedition übernommen", wie hieraus hervorgeht und so könnte es sein, dass sie im Auftrag der VG Musikedition auch zu Jumu oder Konzerten gehen. Ich habe auch schon mal sowas gehört.

Liebe Grüße

chiarina
 
Die Gema hat ja "die Administration der Lizenzierung im Auftrag der VG Musikedition übernommen", wie hieraus hervorgeht und so könnte es sein, dass sie im Auftrag der VG Musikedition auch zu Jumu oder Konzerten gehen.
Das stimmt zwar, aber zum einen ist dieser Vertrag zwischen GEMA und VG Musikedition noch keine 10 Jahre alt und zum anderen betrifft er auch nur das Kopieren von Noten für Bildungseinrichtungen.

Wenn Vertreter der GEMA zu Konzerten gehen, dann nicht wegen der Noten, sondern um zu prüfen, ob die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke ordnungsgemäß angemeldet wurde. Das können sie selbstverständlich auch bei JuMu prüfen - wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass sich die Veranstalter dort irgendeine Blöße geben.

Mir hat auch schon mal jemand versucht weiszumachen, dass die GEMA die Musicalaufführung einer Schule geprüft hätte. Das glaube ich ebenso wenig wie die Geschichte mit dem Orgelkonzert - denn ein Musical ist urheberrechtlich gesehen "großes Recht" - und da werden die Konditionen grundsätzlich zwischen Verlag und Veranstalter direkt ausgehandelt und die GEMA bleibt komplett außen vor.

Ich bin ja selbst GEMA-Mitglied und habe mich mit der Materie halt ein wenig beschäftigt...
 
Das Veröffentlichen erfordert immer die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber.
Die jeweiligen Rechtinhaber bei Populärer Musik scheinen aber sich nicht herausgefordert zu fühlen, denn gecovert zu privaten Unterhaltungszwecken wurde und wird immer-folgenlos. Sobald kommerziell jemand davon profitieren will, sieht die Sache anders aus.

Im Übrigen sind die Noten der privaten cover meist einfach mit einem Programm eine Niederschrift des eigenen Geklimpers und nicht etwa die Abkupferung eines kommerziell erhältlichen Notensatzes, sind also nichts anderes als eine andere Facette des persönliches Covers.

Die endgültige Rechtslage, ob das Pfeifen eines Schlagers von einem zufälligen Passanten auf der Straße eine natürliche Folge von absichtlich z. B. via Radio verbreiteter Musik ist, und somit nicht verbietbar, steht noch aus, das covern privat und posten als private Äußerung ist das gleiche nur mit anderen Mitteln (You tube mal als Straße aufgefasst.)

Es steht jedem frei, sich auch professionellere Bearbeitungen anzuhören und entsprechend für die Pdf zu zahlen , bei offiziell lizensierten Kanälen z. B. (Muss man nach unten scrollen zum Lizenz lesen)

View: https://youtu.be/4y33h81phKU

Mit Noten
https://www.musicnotes.com/sheetmusic/mtd.asp?ppn=MN0178520
 

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