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Ja, hatten wir schon mal den Thread. Man muss sich befreien lassen beim Regierungspräsident von Köln zB da muste ich das machen.
Hallo Sorell,
man muss die Bescheinigung bei der jeweils zuständigen Landesbhörde (in der Regel das jeweilige Kultusministerium) beantragen, also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Diese Bescheinigung können auch Musiklehrer beantragen, wenn sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten, weil das ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Die3
Hallo Sorell,
die Bescheinigung vorher zu besorgen ist immer besser.
Aber auch nachträgliche Bescheinigungen wurden vom BFH jetzt zugelassen.
Lg Die3
Hallo Sorell,
Ø Wer privaten Musikunterricht erteilt, muss sich von der zuständigen
Landesbehörde bescheinigen lassen, dass sein Unterricht die oben genannten
Voraussetzungen erfüllt. Die Bescheinigung ist für das Finanzamt dann bindend
Ich hoffe jetzt ist es klarer. ;)