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Ach so, verstehe. Ich habe bisher immer diesen Satz in meine Rechnungen geschrieben:
„Laut Paragraph 19/Absatz 1 UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben und somit nicht separat ausgewiesen.“
Dann bleibt ja offenbar für alle, bei denen Instrumentalunterricht eine berufliche Nebentätigkeit ist, alles beim Alten.
„Laut Paragraph 19/Absatz 1 UstG wird keine Umsatzsteuer erhoben und somit nicht separat ausgewiesen.“
Dann bleibt ja offenbar für alle, bei denen Instrumentalunterricht eine berufliche Nebentätigkeit ist, alles beim Alten.