
musix61
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Wer kann mir Rat geben, wie es sich mit dem Urheberrecht verhält? Kann ich die Stücke mit meinem eigenen Copyright versehen, oder gilt das Urheberrecht des Autors?
Damit gilt:Zitat von UrhG §24 (2):Absatz 1 (freie Benutzung) gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Willkommen in einem Rechtssystem, das Dich als kreativen Menschen schützt.Zitat von UrhG §23:Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. ...
Möglicherweise unterliegt man ja nicht überall auf der Erde dem deutschen Urheberrecht. Und wenn der ursprüngliche Komponist der Bearbeitung zustimmt (und eventuell auch Tantiemen abgedrückt bekommt...) ist selbst die heimische Rechtslage kein Problem (siehe HoeHues Beitrag).... und wieso können dann viele Ihre Arrangements (Covers) von Hits sogar im Web verkaufen (Vika Y. oder The Piano Guys, z.B.)? Hat mich schon immer interessiert ....
Klar müssen sie das. Aber vorher, ehe die Kohle fließen kann, braucht man erst ´mal die Genehmigung zum Covern.müssen "Coverversionen" nicht einen Teil der Kohle abgeben an den Urheber?)
Das ist ein sehr bedenkenswertes Thema, welches sicher bei vielen Freunden der Klaviermusik auf großes Interesse trifft.Transpositionen von Stücken der Klavierliteratur, z.B. in „bequemere“ Tonarten.
Hihi, wie man doch auf so eine (bewußt) flapsige Formulierung anspringen kann. Allerdings gibt es dazu ja einen Präzedenzfall: Richard Strauss hörte in Neapel eine Volksliedmelodie, die ihm so gut gefiel, daß er sie in "Aus Italien" recht prominent eingebaut hat. Einige Zeit später meldete sich dann der Komponist des Liedes und wollte seinen Teil des Kuchens haben... Pikanterweise hat ja Strauss selbst stets für ein eher rigides Urheberrecht gestritten.Bei meinem Beispiel oben geht es übrigens nicht um´s Covern. Gulda hat ein neues und eigenes Stück geschrieben=komponiert, für das er die Autorenrechte zuerkannt bekommen hat.
Selbst das Setzen der Noten in der gleichen Tonart wird üblicherweise als schützenswerte Leistung im Sinne des Urheberrechts gesehen.Allerdings glaube ich, dass bloßes Transponieren wenig schützenswerte Kreativität verrät
Selbst das Setzen der Noten in der gleichen Tonart wird üblicherweise als schützenswerte Leistung im Sinne des Urheberrechts gesehen.
wie wäre es damit, so 2-3 "in bequemere Tonarten" transponierte Werke der Klavierliteratur hier qausi als Vorabdruck oder Test zu demonstrieren (und sehr gerne auch erklären, was da bequemer als das Original ist und warum) ? das würde zumindest mich sehr interessieren. (übrigens befürchte ich, dass die drei von mir genannten Werke - leider! - nicht dabei sein werden, was ich sehr bedauerlich fände)Tja, was mache ich nun mit meinen Noten?!
Ich denke darüber nach, mit meinen Sachen vielleicht doch bei einem Musikverlag anzuklopfen.
...nehmen wir "für Elise"... ...wo ein bh vorkommt (auch ärgerlich)...