Urheberrecht bei eigenen Arrangements?

musix61

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Wer kann mir Rat geben, wie es sich mit dem Urheberrecht verhält? Kann ich die Stücke mit meinem eigenen Copyright versehen, oder gilt das Urheberrecht des Autors?

Gerade bei Musik scheint mir das Urheberrecht unerbittlich zu sein:
Zitat von UrhG §24 (2):
Absatz 1 (freie Benutzung) gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Damit gilt:
Zitat von UrhG §23:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. ...
Willkommen in einem Rechtssystem, das Dich als kreativen Menschen schützt.

Grüße.

PS: Genaugenommen dürfte vermutlich sogar Deine bisherige (wirtschaftliche) Verwendung im Unterricht bereits gegen UrhG §23 verstoßen.
 
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... und wieso können dann viele Ihre Arrangements (Covers) von Hits sogar im Web verkaufen (Vika Y. oder The Piano Guys, z.B.)? Hat mich schon immer interessiert ....
 
Du wirst hier bestimmt eine Menge Denkanstöße zu diesem Thema bekommen. Sie machen einem die Komplexheit Deines Problems sicher sehr deutlich. Juristisch Verlässliches gibt es nur bei einem auf Urheberrechtsfragen spezialisierten Anwalt. Den würde ich mir bei einem solchen Projekt unbedingt leisten. Zweitens würde ich bei den Fachleuten der "Gegenseite" nachforschen, bei Verlagen und bei der GEMA. Auch das ist wertvoll beim Einarbeiten in dieses Thema.

Unmöglich ist das, was Du vorhast, natürlich nicht. Spontan kenne ich ein Beispiel: "Light my Fire" von den Doors und "Variationen über Light my Fire" von Friedrich Gulda. Ray Manzarek wird als Komponist für den Doors-Hit bei der GEMA geführt. Friedrich Gulda ist dort bei der GEMA der Komponist der Variationen. Also, es gibt zwei Autoren. "Light my Fire" wird so zu völlig unterschiedlichen Stücken und es ist klar, Gulda hat sich für seine "Variationen" - die sind übrigens äußerst hörenswert, bei Youtube - von dem Doors-Hit inspirieren lassen. Man kann die "Variationen" von Gulda auch gedruckt kaufen, beim Papageno-Verlag. Also muss es da auch Auskünfte darüber geben, wie so etwas funktionieren kann.
CW
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
... und wieso können dann viele Ihre Arrangements (Covers) von Hits sogar im Web verkaufen (Vika Y. oder The Piano Guys, z.B.)? Hat mich schon immer interessiert ....
Möglicherweise unterliegt man ja nicht überall auf der Erde dem deutschen Urheberrecht. Und wenn der ursprüngliche Komponist der Bearbeitung zustimmt (und eventuell auch Tantiemen abgedrückt bekommt...) ist selbst die heimische Rechtslage kein Problem (siehe HoeHues Beitrag).

PS: Manch einer kann sich wohl schlimmeres vorstellen als von Gulda gecovert zu werden. :D
 
Nur aus dem Hinterkopf:

müssen "Coverversionen" nicht einen Teil der Kohle abgeben an den Urheber (Richtung GEMA zumindest läuft das doch so ?)
 
müssen "Coverversionen" nicht einen Teil der Kohle abgeben an den Urheber?)
Klar müssen sie das. Aber vorher, ehe die Kohle fließen kann, braucht man erst ´mal die Genehmigung zum Covern.

Bei meinem Beispiel oben geht es übrigens nicht um´s Covern. Gulda hat ein neues und eigenes Stück geschrieben=komponiert, für das er die Autorenrechte zuerkannt bekommen hat.
Wie das juristisch unangreifbar ablaufen konnte, weiß wohl heute - Guldas Nummer ist aus den frühen Siebzigern - nur noch der Verlag.
CW
 
Mir fällt dazu dieses Duo ein: Lady Gaga Telephone - YouTube Die covern ja alles mögliche. Und so weit ich weiß, erwerben sie dafür eine Lizenz des jeweiligen Stücks, d.h. sie bezahlen einmal einen bestimmten Betrag und dürfen das Stück dann verwerten.

Grüße von
Fips
 
Transpositionen von Stücken der Klavierliteratur, z.B. in „bequemere“ Tonarten.
Das ist ein sehr bedenkenswertes Thema, welches sicher bei vielen Freunden der Klaviermusik auf großes Interesse trifft.

Mich würden Transpositionen in bequemere Tonarten von folgenden Werken sehr begeistern:
Beethoven: "Praeludium WoO durch alle Tonarten"
Liszt: Bagatelle sans Tonalité
Ravel: Ondine

vor allem am letzteren Werk wäre mir sehr gelegen: der Ravel wollte da bekanntlich was extra schwieriges machen, was ihm auch gelungen ist, aber bestimmt hat er da aus Fiesheit obendrein eine unbequeme Tonart gewählt - da wäre ich für einen Tipp in Richtung bequemerer Tonart dankbar (vor allem bei den Glissando-Stellen)

__________________

Allerdings glaube ich, dass bloßes Transponieren wenig schützenswerte Kreativität verrät - da dürfte allein ein Hinweis auf die vermeintlich geschicktere Tonart genügen, also ich meine, da gibts wohl in Sachen Urhebberrecht keine ausufernden Diskussionen. Will sagen: der Hinweis, dass man die Hammerklaviersonate statt in B-Dur ja auch in C-Dur spielen könnte, ist gewiß urheberrechtlich unbedenklich.
 
Bei meinem Beispiel oben geht es übrigens nicht um´s Covern. Gulda hat ein neues und eigenes Stück geschrieben=komponiert, für das er die Autorenrechte zuerkannt bekommen hat.
Hihi, wie man doch auf so eine (bewußt) flapsige Formulierung anspringen kann. Allerdings gibt es dazu ja einen Präzedenzfall: Richard Strauss hörte in Neapel eine Volksliedmelodie, die ihm so gut gefiel, daß er sie in "Aus Italien" recht prominent eingebaut hat. Einige Zeit später meldete sich dann der Komponist des Liedes und wollte seinen Teil des Kuchens haben... Pikanterweise hat ja Strauss selbst stets für ein eher rigides Urheberrecht gestritten.

Also greift der Verweis auf die Eigenständigkeit der Komposition als Gesamtheit zu kurz, zumal Gulda ja die Vorlage offenbar dem Konzept seiner Komposition zugrunde legte (im Gegensatz zu Strauss, wo das Zitat doch Episode bleibt). Funktionieren kann sowas aber recht leicht: Vom ursprünglichen Komponisten das Einverständnis erbitten und einen Teil der Tantiemen für das eigene Werk abdrücken. (Das auseinanderzuklamüsern kann man ja auf die GEMA oder entsprechende Organisationen in anderen Ländern abwälzen...)

Einfach machen und hoffen, daß es keiner merkt, wird wohl heutzutage nur so lange funktionieren, wie man die Musikausübung aufs stille Kämmerlein beschränkt...
 

Selbst das Setzen der Noten in der gleichen Tonart wird üblicherweise als schützenswerte Leistung im Sinne des Urheberrechts gesehen.

Mein Notationsprogram - zugegeben nur für Gitarre - hat eine Funktion "Transponieren". Damit kann ich fast auf einen klick mir eine andere Tonart des Stückes erzeugen. Das kann nicht schützenwert sein.
 
Werk iSd Urheberrechts ist das ganze auch idR keines, damit kein Schutz. Wissenschaftliche Editionen genießen ein Schutzrecht, alles andere idR höchstens wettbewerbsrechtlichen Schutz bei gewerblicher Verwertung des "Dings" selbst.
 
Tja, was mache ich nun mit meinen Noten?!
wie wäre es damit, so 2-3 "in bequemere Tonarten" transponierte Werke der Klavierliteratur hier qausi als Vorabdruck oder Test zu demonstrieren (und sehr gerne auch erklären, was da bequemer als das Original ist und warum) ? das würde zumindest mich sehr interessieren. (übrigens befürchte ich, dass die drei von mir genannten Werke - leider! - nicht dabei sein werden, was ich sehr bedauerlich fände)
 
Das mit dem Urheberrecht ist ja immer so eine Sache. Da darf man zum Beispiel Werke öffentlich aufführen, wenn die Schutzdauer der Urheberrechte nicht mehr greift. Möchte man bestimmte Werke (abändern) Covern, Remixen, Nachspielen, Nachsingen und die Urheber wandeln noch unter den Lebenden bzw. der Urheberrechtsanspruch ist noch nicht erloschen, gilt es sich die jeweiligen Lizenz/-en zu erwerben. Ich habe mal zwei Links beigefügt. Zum einen die Schutzdauer der Urheberrechte, hingegen der andere Link Dich wohl eher interessieren könnte. Bei genauerem Betrachten aber wird auch vieles schön drum herrum geredet, welche letztendlich dann doch auf einen Rechtsanwalt verweisen ...

Schutzdauer der Urheberrechte

Aus Alt mach Neu | iRights.info
 
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Ich denke darüber nach, mit meinen Sachen vielleicht doch bei einem Musikverlag anzuklopfen.

Tja, wenn die interessiert sind, werden sie die juristische Gestaltung übernehmen. Man wird sich nicht in die Nesseln setzen wollen. Der Verlag wird Mitautor bzw. Mitinhaber der Rechte. Ihr sitzt dann in einem Boot.

Aber das ist Zukunftsmusik und zunächst graue Theorie. Das Hauptproblem kommt vorher: Einen Verlag zu finden, der Deine Arbeiten auch tatsächlich publizieren will. Das wird richtig schwer.

Viel Erfolg,
CW
 
bequemere Tonarten

wie ist es denn um diese bestellt?

das wird sicher viele Klavierfreunde interessieren!!

nehmen wir "für Elise": steht in a-Moll, ab und zu kommt ein #g vor (ärgerlich) - dann aber geht´s nach F-Dur, wo ein bh vorkommt (auch ärgerlich) -- und später kommt sogar mal bE-Dur vor (voll ärgerlich) ------ welche Tonart ist da bequemer für dieses doch so beliebte wie anrührende Klavierstück?
 
@Rolf,16.3.,23.35 Uhr
...nein, die genannten Stücke sind bedauerlicherweise wirklich nicht dabei, auch, da sie außerhalb eines für mich zu bewältigenden Schwierigkeitsgrades liegen.
Diese Transpositionen von Klavierstücken in „bequemere“ Tonarten habe ich bisher ausschließlich zum Eigengebrauch angefertigt, deshalb werde ich hier auch keinen „Vorabdruck“ einstellen.
Beispiele:
Haydn, Sonate As-dur,Hob XVI,46, Schlusssatz Presto: Von As-dur nach G-dur.
Rachmaninov: Moment Musical,op.16, Nr.5: Nach D-dur (um die vielen Doppel-Bs zu vermeiden).
Chopin: Nocturne Op.9,Nr.2 von Es-dur nach D-dur.

Falls es nun einigen Pianisten den Magen umdrehen sollte: Meine Fähigkeiten am Klavier sind begrenzt (ebenso meine Übezeit), da es eigentlich nicht mein Hauptinstrument ist. Um mir diese Werke zu erschließen und sie für mich spielbar zu machen, finde ich diese Art der „Erleichterung“ zumindest legitimer und erträglicher als diese zig Weichspülbearbeitungen a´la „Easy Piano“, mit denen ich beim Unterrichten oft zu tun habe.

Gruß,

Musix
 

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