Unterrichtsvertrag

Was ist, wenn der Lehrer die Schülerin angegrabscht hat?
Dann muss sie sich weiter angrabschen lassen. Vertrag ist Vertrag.
...gibt es unzählige Fälle von verletzten Seelen, die sich nur mit Schaudern an ihren Zwangsunterricht als Kind zurückerinnern.
Auch hierfür ist ein Vertrag die Ursache und dann ist daran nichts zu ändern, ganz klar. :-D

Scherz beiseite: Deine Argumente haben aber auch gar nichts mit einem simplen Vertrag zu tun. Ich z.B. habe einfach geschwänzt wenn ich nicht wollte und den Anschiss von den Eltern kassiert. Das war mir doch wurscht, was in irgend welchen Verträgen zwischen Lehrer und meinen Eltern drin stand. Natürlich: es gab Druck, aber doch kein Zwang. Wer will Dich denn wie wozu zwingen? Mit einem Vertrag???
Und auch als Erwachsener: Wenn ich nicht will, ruf ich an und sage ab. Fertig. Von Deinem ersten Beispiel will ich gar nicht erst reden.

Ob mit oder ohne Vertrag, die Praxis zeigt doch, dass jeglicher Unterricht auf Grund von Urlauben, Krankheiten, Ferien, tausend anderen Dingen größtenteils mit Hilfe von Absprachen flexibel gestaltet wird. Aber als Basis kann man doch einen simplen Vertrag aushandeln, wie eigentlich in jeder Dienstleistungsbranche üblich?
Ich als Handwerker würde einen jederzeit kündbaren Wartungsvertrag nicht mal zur Kenntnis nehmen. Ohne wenigstens ein Jahr Laufzeit wäre der völlig sinnfrei.

Völlig ok. Aber das ist immer noch kein Grund, Jahresverträge schlecht zu reden.

Btw., hat es eigentlich schon mal den Fall gegeben, dass ein Lehrer Restgeld einklagt, wenn der Schüler einfach aufhört und nicht mehr zahlt?
 
Ich als Handwerker würde einen jederzeit kündbaren Wartungsvertrag nicht mal zur Kenntnis nehmen. Ohne wenigstens ein Jahr Laufzeit wäre der völlig sinnfrei.
Ich musste kürzlich einen neuen Heizungsbauer für die jährliche Inspektion rufen. Der hatte auch gleich einen Entwurf für den Wartungsvertrag dabei, Mindestlaufzeit 3 Jahre, ab dann jährliche Verlängerung. Das habe ich dann allerdings gepflegt ignoriert, zumal die Kosten nicht festgeschrieben waren, sämtliche Steigerungen bei Lohn, Material etc wären zum Grundpreis zugeschlagen worden
:-D
 
@Curby
Tja, so ist das wohl in DE. Aber umgedreht würde es Dir nicht schmecken, oder? Dass Dein AG Dich rausheut, weil er DICH nicht mehr WILL. Da gelten dann die bei langer Betriebszugehörigkeit nicht gerade kurzen Fristen. Und die nimmste dann gerne an, oder?

Sorry für Halb-OT, aber die Ungleichbehandlung von AG und AN stinkt mir schon. Nicht jeder AG ist ein Großkonzern, der viele, viele Monate Gehaltszahlung ohne Leistung locker wegsteckt.

Hätte ich kein Problem mit. Außerdem:

Mein AG ist ein 10 Mann Unternehmen. Ich spielte daraufhin, dass es hier grade nicht so formell zur Sache geht, sondern eher familiär. Und man NICHT auf irgendwelche vertraglichen Formalitäten besteht, wenn ich gerne kündigen würde. Es würde heißen "übergibt deine Projekte sauber und dann kannst du vorher gehen". Und nicht "du musst jetzt aber noch dieses und jenes machen, du hast einen Vertrag". Auf eine Auszahlung v. Gehalt ohne was dafür zu tun, würde ich nicht bestehen - bin ich da alleine mit meiner moralischen Haltung?

Wenn mein AG mich kündigt bin ich nicht so heuchlerisch nicht zu erkennen, dass es da Gründe für gibt - und gehe gleich vor Gericht. A la "ich beantworte Bewerbungen nicht, ich könnte ja was falschessagen und vom Bewerber verklagt werden". Sowas kriegt man - doch grade bei kleinen Läden - schnell mit. "Was ich wurde gekündigt??? Jetzt klage ich!".

kotz_021.gif
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Btw., hat es eigentlich schon mal den Fall gegeben, dass ein Lehrer Restgeld einklagt, wenn der Schüler einfach aufhört und nicht mehr zahlt?

Das hat es nicht bloß einmal gegeben, die Lehrkräfte haben in der Regel Recht bekommen, da hier ein rechtsgültiger Vertrag vorlag. Wenn der Schüler allerdings nachweisen konnte, daß die Lehrkraft sich nicht an die Vertragsbedingungen gehalten hat, sah des Ding schon anders aus.

LG
Alb
 
Hallo,
als hauptberuflicher Lehrer bin auf der Suche nach der korrekten Vertragsform, ohne gleich zivilrechtlich vor Gericht zu verlieren.

Da gibt es bei einem großen Verband 2 Verträge, welche im Netz rumschwirren.

Beim 1. Vertrag, Stand 2010, kann man einen Vertrag abschließen, welcher unbefristet ist, 2 Kündigungszeiten im Jahr mit 2 Monaten Kündigungsfrist hat und 36 U-Stunden im Jahr verspricht.
http://www.tonkuenstlerverband-wuerzburg.de/medien/2010_09-muster-unterrichtsvertrag-by10.pdf


Im 2. Vertrag, Stand 12/2013, ist er auf Dauer angelegt, läuft befristet mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen ein halbes Jahr und verlängert sich stillschweigend, wenn man ihn nicht kündigt.
Link: http://www.dtkv.org/images/pdfs/Unterrichtsvertrag_2013-12_Muster.pdf

Wieso kann man nicht den 1. Vertrag hernehmen? Ist dieser rechtlich weniger sicher?
Sind denn mittlerweile 2 Monate Kündigungsfrist nicht mehr legitim, obwohl im BGB klar steht, dass 3 Monate Kündigungsfrist bei 3 oder weniger Kündigungsmöglichkeiten im Jahr nicht möglich sind?
Die meisten machen nur noch 6 Wochen, was eigentlich zu wenig ist.

VG Basti
Das ist ja wohl der Höhepunkt. Das Jahr hat 52 Wochen, Da soll nur 36mal unterrichtet werden? Und in der übrigen Zeit liegt der Lehrer auf der faulen Haut und erfreut sich der Zahlungen seiner Schüler? Und nur zweimal im Jahr darf man kündigen? Also, ich finde, da wird der Schüler übers Ohr gehauen. Es gibt genügend Kündigungsgründe, (über das Angrapschen hinaus), die man nicht erst vor Gericht aktenkundig machen möchte. Da muß man ohne allzu großem finanziellem Schaden herauskommen.

Der zweite Vertrag scheint mir fair zu sein, eine gewisse Sicherheit muß für beide Seiten sein. Es kann genügend Gründe geben, mit dem Klavierunterricht aufzuhören, Angrapschen ist das eine Extrem, Krankheit das andere. Aber bei einem guten Klavierlehrer stehen die potentiellen Schüler sowieso sicher Schlange, insbesondere wenn er nicht nur 36mal im Jahr unterrichten möchte.

Manfred
 
Hallo,
als hauptberuflicher Lehrer bin auf der Suche nach der korrekten Vertragsform, ohne gleich zivilrechtlich vor Gericht zu verlieren.

VG Basti
Mir scheint, daß Du befürchtest, daß man mit Deinem Unterricht nicht zufrieden sein wird. Geht es Dir mehr um den Mammon als um den Unterricht? Im Normalfall kündigt niemand, der mit dem Unterricht zufrieden ist.

Und wenn ein Student den Studienort wechslen muß, da willst Du ihn noch einmal extra ausnehmen?
 
Tja, das alles beantwortet eigentlich noch nicht mein Eingangsthema.
Eine perfekt passende Antwort gibt es vermutlich gar nicht, weil zwei ganz unterschiedlich individuell zu deutende Standpunkte auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen, damit es zu einer vernünftigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit in Form eines Unterrichtsverhältnisses kommt. Auf der einen Seite finden wir das mehr oder minder große Interesse des Schülers an der angebotenen Dienstleistung, die irgendwo zwischen reiner Beschäftigungstherapie und Höchstleistungsförderung anzusiedeln wäre. Auf der anderen Seite benötigt die Lehrkraft eine gewisse Planungssicherheit, um beispielsweise Investitionen in ihre professionelle Tätigkeit vornehmen zu können. Es sind nun mal Probleme vorprogrammiert, wenn ständig Auftraggeber von einem Moment zum anderen abspringen - gerade im Einsatz (noch) wenig erfahrene Dienstleister können solche plötzlichen Umsatzeinbrüche nicht mal eben schnell ausgleichen und versuchen sich verständlicherweise abzusichern.

Wenn nun wiederholt Schüler von einem Unterrichtsangebot Abstand nehmen, weil sie Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit nicht unterschreiben wollen, wird die Lehrkraft sich überlegen müssen, ob sie geschäftliche Risiken eingehen möchte oder ob sie lieber auf Geschäftspartner verzichtet, denen sie nicht vertrauen kann. Diese Entscheidung kann man niemandem abnehmen.

In früheren Zeiten habe ich viel mehr unterrichtet als heute und praktisch nie schriftliche Verträge gemacht, da ich mich seinerzeit auf projektbezogene Aufgaben wie das naturgemäß befristete Vorbereiten ambitionierter Kandidaten auf Eignungsprüfungen spezialisiert hatte. Da waren einfach die Laufzeiten zu knapp bemessen, als dass sich die Schriftform gelohnt hätte. Auch war dieser Personenkreis so zielorientiert eingestellt, dass man ihn gar nicht zu diszipliniertem Verhalten erziehen musste - anderenfalls wären die angestrebten Ziele ja gar nicht realisierbar gewesen.

LG von Rheinkultur
 
In der Regel unterrichtet man keine Studenten (liegt bei mir zwischen 1-2%), sondern Kinder zwischen 7 und 17 Jahren oder Erwachsene. Bei Umzug tritt im Vertrag mit der städt. Musikschule, an der ich arbeite eine Sonderregelung ein, bei der man sofort und ohne weitere Zahlungen den Vertrag beenden kann. Kann man natürlich auch in einen privaten Vertrag rein schreiben.

Da die Zinsen immer weniger werden (geht jetzt fast nicht mehr), legen die Eltern ihr Geld seit 2010 verstärkt in die Bildung ihrer Kinder an. Das ist jedenfalls meine Erfahrung

Bleibt locker :-)
 

ich kenne keinen Pianisten/in, Klavierlehrer/in die einen Vertrag mit ihren Schüler abschliessen würden, ein guter Klavierlehrer/in hat dies auch gar nicht nötig, ein Vertrag ist schon mit Misstrauen verbunden, entweder klappt es mit einem Schüler/in oder eben nicht.
Was bringt ein Vertrag? nichts! bei Vertragsbruch viel Ärger, zudem muss je nachdem viel Geld für einen Anwalt auf den Tisch gelegt werden und dies wird sich der Eine oder Andere gut überlegen.
 
Das ist ja wohl der Höhepunkt. Das Jahr hat 52 Wochen, Da soll nur 36mal unterrichtet werden? Und in der übrigen Zeit liegt der Lehrer auf der faulen Haut und erfreut sich der Zahlungen seiner Schüler? Und nur zweimal im Jahr darf man kündigen?

Manfred

Tja, das sind die üblichen Verträge bei kommunalen MS... Wer sich das ausrechnet, wird feststellen, dass diese MS den normalen KL eigentlich gar nicht ins Preisdumping treiben...
 
ich kenne keinen Pianisten/in, Klavierlehrer/in die einen Vertrag mit ihren Schüler abschliessen würden, ein guter Klavierlehrer/in hat dies auch gar nicht nötig, ein Vertrag ist schon mit Misstrauen verbunden, entweder klappt es mit einem Schüler/in oder eben nicht.
Was bringt ein Vertrag? nichts! bei Vertragsbruch viel Ärger, zudem muss je nachdem viel Geld für einen Anwalt auf den Tisch gelegt werden und dies wird sich der Eine oder Andere gut überlegen.

Oh weh, das impliziert ja, dass die Klavierlehrer hier im Forum nicht gut sind:teufel:;-).

Machst Du für Deine Künstler auch keine Verträge, weil Verträge ja nichts bringen? Die Frage ist ernst gemeint.
 
Oh weh, das impliziert ja, dass die Klavierlehrer hier im Forum nicht gut sind:teufel:;-).

Machst Du für Deine Künstler auch keine Verträge, weil Verträge ja nichts bringen? Die Frage ist ernst gemeint.
ich habe noch nie einen Vertrag mit einem Künstler abgeschlossen, läuft alles auf Vertrauen, wer gehen möchte darf gehen, der ist selber schuld :-)
Man darf ruhig sagen, wir sind eine sehr grosse fidele Familie und besprechen immer alles, es gibt keine Unklarheiten.:bye:
 
ich habe noch nie einen Vertrag mit einem Künstler abgeschlossen, läuft alles auf Vertrauen, wer gehen möchte darf gehen, der ist selber schuld :-)
Man darf ruhig sagen, wir sind eine sehr grosse fidele Familie und besprechen immer alles, es gibt keine Unklarheiten.:bye:

Das ehrt Dich. Aber Du machst doch Verträge für Deine Künstler, oder?
 
ich kenne keinen Pianisten/in, Klavierlehrer/in die einen Vertrag mit ihren Schüler abschliessen würden, ein guter Klavierlehrer/in hat dies auch gar nicht nötig, ein Vertrag ist schon mit Misstrauen verbunden, entweder klappt es mit einem Schüler/in oder eben nicht.

Die Pianisten, die du kennst haben wahrscheinlich meistens einen Vertrag mit ihrer Hochschule und brauchen daher auch keinen Vertrag mit ihren Schülern abschließen. Für Ihre privaten Schüler brauchen Sie daher keinen Vertrag.

Brauche ich auch nicht.

Es gibt aber auch andere Situationen, bei denen man zum Beispiel eine private Musikschule leitet und darum auch Angestellte hat. Da sind Verträge sinnvoll und haben nichts mit Misstrauen zu tun.

Was bringt ein Vertrag? nichts! bei Vertragsbruch viel Ärger, zudem muss je nachdem viel Geld für einen Anwalt auf den Tisch gelegt werden und dies wird sich der Eine oder Andere gut überlegen.

Blödsinn! Die Musikschule an der ich arbeite bucht das Geld von den Schülern/Eltern ab. Es gibt quasi daher keinen Vertragsbruch und keine Kündigungsfristen, da der Vertrag jedes Jahr im Juli automatisch endet und dann wieder verlängert werden muss oder eben nicht. Ist ganz einfach. Man hat daher als Lehrer planungssicherheit von September bis August. Anwälte braucht es daher nicht.
 
Was bringt ein Vertrag? nichts! bei Vertragsbruch viel Ärger, zudem muss je nachdem viel Geld für einen Anwalt auf den Tisch gelegt werden und dies wird sich der Eine oder Andere gut überlegen.
Auch wenn ich mich wiederhole: Ein Vertragsverhältnis kommt auch dann zustande, wenn es nichts Schriftliches gibt. Wenn dann aber einer der Partner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bringt eine Berufung auf "das Gespräch vom Soundsovielten" gar nichts. Dann weiß plötzlich keiner mehr etwas davon und es steht Aussage gegen Aussage. Das mag sich in der Branche herumsprechen, dass man mit der betreffenden Person besser keine Geschäfte macht - aber zum einen ist man so sein Geld los und zum anderen steht der nächste dubiose Geschäftemacher schon längst in den Startlöchern. Wie gesagt: Vertrauen ist gut, es in der Praxis rechtfertigen zu können, ist besser - würde ich in Abwandlung einer Lenin-Maxime mal behaupten. Ansonsten kann man sich ja überlegen, ob man es einfach darauf ankommen lässt und auf etwas Schriftliches verzichtet - wenn es schiefgeht und andere davon erfahren, bleibt immer noch die Devise aus Volkes Mund, wer den Schaden habe, brauche für den Spott nicht zu sorgen. Wo ist das Problem?

LG von Rheinkultur
 
Das ehrt Dich. Aber Du machst doch Verträge für Deine Künstler, oder?
kommt auf die Situation an, arbeiten wir mit einem Veranstalter dann ja, d.h. die Veranstalter schicken mir einen Vertrag den ich unterschreibe, mit anderen Worten ich bin haftbar, wenn der Musiker aus irgendwelchen Gründen nicht kommt.
Organisiere ich die Konzerte und übernehme alle Kosten, auch hier verzichte ich auf Verträge, weil ich weiss, jeder Musiker ist mehr als glücklich vor Publikum aufzutreten. Sollte der Musiker ein Grund haben nicht zu spielen, dann habe ich sofort einen Ersatz, habe mit hunderte erstklassigen Musiker/innen weltweit sehr guten Kontakt, also kein Problem!
 
Die Musikschule an der ich arbeite bucht das Geld von den Schülern/Eltern ab. Es gibt quasi daher keinen Vertragsbruch und keine Kündigungsfristen, da der Vertrag jedes Jahr im Juli automatisch endet und dann wieder verlängert werden muss oder eben nicht. Ist ganz einfach.
Ist einfach für Dich als Lehrkraft, weil nicht Du, sondern die Musikschule der Vertragspartner der Schüler/Eltern ist. Sie trägt daher das doppelte Risiko, da das Honorar der Lehrkraft stets fällig ist, auch dann, wenn der Kunde nicht zahlt. Dann bleibt der finanzielle Schaden eben an der Institution hängen, die das Geld beim Kunden eintreiben oder für den Ausfall selbst gerade stehen muss.

LG von Rheinkultur
 

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