Rechtliche Frage: Arrangements

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Hallo,

wenn ich beispielsweise ein bekanntes Stück (sagen wir mal "I feel good" von James Brown - oder "I'm walking on sunshine") für Big Band umschreibe, darf die Big Band diese Stücke dann vor Publikum spielen, ohne rechtliche Bedenken?

Wenn man dann noch Eintritt verlangt, ist es dann immer noch erlaubt?

Und ist es erlaubt, das Arrangement ins Internet zu stellen?

Und ist es erlaubt, sein Arrangement zu verkaufen?
 
Hallo Ubik,

nein, egal ob du das Stück für Big-Band umschreibst oder im Original belässt: Die Aufführung würde die Rechte des Urhebers verletzen.

Du kannst aber eine Genehmigung zur Aufführung erwerben. Zuständig ist hierbei die GEMA. Preise etc. findest du hier: http://www.gema.de/musiknutzer/

Liebe Grüße,
Nuri
 
Und was ist, wenn ich beispielsweise (rein fiktiv) von Chick Corea - Spain für Big Band umschreibe oder das beliebte Hauptthema von Mission Impossible für Big Band umschreibe. Die damalige Schulbigband, bzw. eine Musikschulbigband hat das durchaus gemacht!

Ist das rechtswidrig?

Oder Rockbands, die Titel covern?
 
Mh, ich denke, wenn Rockbands Titel covern, dann ist vorher die rechtliche Genehmigung abgeklaert worden, da ja Geld dadurch verdient wird.
Nuri hat schon recht, rein rechtlich ist es nicht gestattet, allerdings schreibt unser Schulbandlehrer wegen der anzupassenden Besetzung staendig Arrangements bekannter Stuecke. Da wir jedoch auf (meist) kostenlosen Schulkonzerten sie einmalig auffuehren, find ich persoenlich es nicht schlimm oder etwas in der Art und ich denke, das waere dem Urheber nicht mal unbedingt Unrecht, da die Popularitaet seiner Stuecke gefoerdert wird. Mal abgesehen davon, dass unter solchen Umstaenden die Info, dass so etwas arrangiert wurde nie soweit bis zum Urheber kommen wuerde. ;)
 
Och, Ubik, ob du mir nun glaubst oder nicht: Wenn ich das schreibe, ist das so.

Und woher weißt du denn, dass für die Veranstaltungen eurer Schulbigband kein Geld an die GEMA geflossen ist? Gerade die Schulen geben sich ja gern überkorrekt. Nun hat mich bislang wenig interessiert, wie staatliche Schulen die Frage der GEMA-Gebühren händeln, ich meine aber, gelesen zu haben, dass die Bundesländer an die GEMA eine Pauschale zahlen, mit der derartige Aufführungen dann abgegolten sind.

Unabhängig davon, ob man von der GEMA nun viel hält oder nicht, finde ich es auch mehr als nur in Ordnung, wenn der Künstler für die Benutzung seiner Werke ebenso bezahlt wird, wie die Autovermietung für die Nutzung ihrer Wagen.

Wenn Rockbands Titel covern, dann hat der Rechteinhaber dem zugestimmt. Entweder also der Komponist höchstpersönlich. Oder die GEMA, falls er die Rechte an diese abgetreten hat. Kostenlos aber wird diese Zustimmung nicht sein. Warum sollte sie auch.
 
Und woher weißt du denn, dass für die Veranstaltungen eurer Schulbigband kein Geld an die GEMA geflossen ist?

Ich selbst war in einer solche "Cover"-Rockband. Dort haben wir "Walking on Sunshine" oder z. B. etwas von Red Hot Chili Peppers gespielt.

An der Schule hat uns niemand gefragt, ob wir GEMA-Gebühren zahlen, obwohl die Veranstaltung auch Eintritt verlangte.

Aber ich kann mich auch erinnern, dass unsere damalige Band bei einem nicht-schulischen Konzert als Vorband gespielt hat, und dort hat uns auch niemand gefragt, ob wir das dürfen.

Es geht mir auch keineswegs darum, ob ich jetzt Recht habe oder nicht. Ich will nur keine Probleme haben, wenn ich beispielsweise ein Stück für Big Band arrangiere und ich es dann eventuell von einer Big Band aufführen lasse.
 
Ich stimme hier mit Nuri überein.
Rein rechtlich ist es natürlich nicht legitim. Sofern das Stück welches man covert, von der Gema geschützt ist.

Die Tatsache das nicht immer danach gefragt wird bei Konzerten, ist sicher so eine Sache für sich. Ich kann aus meiner Banderfahrung sagen, dass bei etwas "seriöseren" Konzerten, sowie fast allen Bandcontests man vor den Auftritten Formulare bekommt, wo man alle seine Lieder aufschreiben muss. Hier wird darauf geachtet, dass keine Coverstücke aufschrieben werden, wenn man für diese keine Genehmigung eingeholt hat.

Das oftmals nicht nachgefragt wird ist zum einen eine Nachlässigkeit der Organisatoren und gelegentlich wohl auch ein wissentliches drüber hinwegschauen, mit einer ähnlichen Begründung, dass es eben eine einmalige Sache ist und die zuständigen Leute niemals im Leben Wind davon bekommen, dass in irgend einem abseitigen Schuppen mal ein bekanntes Stück gecovert wurde,
Wie ich selbst zu all dem stehe sei mal außen vor gelassen.

Schönen Gruß, Raskolnikow
 
Nun wollt ich aber doch wissen, wie das mit den Schulen läuft. :rolleyes::rolleyes:

Nach § 52 UrhG sind Schulveranstaltungen unter gewissen Voraussetzungen von GEMA-Gebühren befreit. Nämlich dann, wenn die Veranstaltung keinem Erwerbszweck dient, keinen Eintritt kostet, die Musiker kostenlos spielen und die Veranstaltung nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich ist. (Also z.B. Weihnachtsfeier für Schüler und Eltern).

Ansonsten entstehen GEMA-Gebühren. Die zahlt die Schule aber nicht selbst, sondern – wie schon gesagt – es existiert ein Pauschalvertrag. Und zwar zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, wie ich mittlerweile rausgefunden habe.

@ Ubik:

Um’s auf Deutsch zu sagen:
Wenn eure Schulveranstaltungen Eintritt gekostet hat, dann haben sie auch bei der GEMA was gekostet. Die Gebühren müssen aber nicht die Schüler bezahlen, die übernimmt in diesem Fall der Staat und bezahlt eine Pauschale für die Schulen.

Und wenn ihr irgendetwas als Vorband gecovert habt, dann hat die Gebühren der Veranstalter gezahlt. Oder es war illegal.


Ich will nur keine Probleme haben, wenn ich beispielsweise ein Stück für Big Band arrangiere und ich es dann eventuell von einer Big Band aufführen lasse.

Ja deswegen schreib ich's doch.

Und sooo hoch sind die Gebühren nun auch wieder nicht.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ok, danke!

Und wie sieht es mit selbst geschriebenen Big Band Arrangements aus? Wenn ich ein Arrangement selbst schreibe, ist das bereits rechtswidrig?

Und was ist, wenn ich das Arrangement aufnehme und dann bei Youtube reinstelle?

Und was ist, wenn ich die Noten vom Arrangement ins Internet stelle?
 
Und wie sieht es mit selbst geschriebenen Big Band Arrangements aus?

Ubik, "selbst geschrieben" und "Arrangement" sind ein Widerspruch in sich.

Das Arrangement ist nicht selbst geschrieben. Es ist von jemand anderem geschrieben und selbst "ein bisschen verändert".

Nur das, was du dir wirklich selbst ausdenkst, nur die eigene Melodie, nur das ganz eigene Stück gehört dir. Das von einem anderen entlehnte Stück gehört einem anderen.
 

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