Rechtliche Frage zu Engagement

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Novacita

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15. Apr. 2013
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Ich nehme Bezug auf diesen Beitrag

und möchte in einem konkreten Fall fragen, ob folgender Sachverhalt hinzunehmen ist, oder ob es rechtliche Möglichkeiten dagegen gibt:

Zwei Musiker sind über ihre Agentur von einem Auftraggeber mündlich für einen fixen Termin und bereits abgesprochener Gage engagiert wurden. Einen Monat später war noch immer kein Vertrag da, und der Auftraggeber gibt erst zu verstehen, dass sich der Termin verschieben wird, ein paar Tage später gibt er plötzlich bekannt, dass er es sich anders überlegt hat und auf Live-Musik verzichten will. Er hat also das Engagement wieder abgesagt.
Nun stellt sich heraus, dass der Termin sehr wohl stattfindet, auch mit Live-Musik, aber offenbar mit anderen Musikern, die möglicherweise für weniger Gage spielen. Die beiden Musiker einschließlich ihre Agentur wurden offensichtlich belogen.
Meine Frage ist nun - gilt hier wie bei anderen Arbeitsverträgen auch, dass bereits die mündliche Zusage bindend ist? Können die Musiker ein Ausfallhonorar verlangen?

Danke für Eure Antworten.
 
Ich fürchte, die beiden haben Pech gehabt. Der Auftraggeber würde alles Mündliche abstreiten. Und er kann Aufträge vergeben, an wen er will.

Scheißumgang miteinander - aber that 's life.

CW
 
Fürchte ich auch...
Wobei "alles Mündliche" ja zwischen der Agentur und dem Auftraggeber und danach mit den Musikern abgestimmt worden war. Es waren also mindestens 4 Personen daran beteiligt. Das alles wirklich abzustreiten wäre ziemlich unverschämt...
Natürlich kann der AG Aufträge vergeben an wen er will, und soviele er will - nur - er muss diese dann auch bezahlen! Es war ja bereits über eine reine Anfrage hinausgegangen, von der der AG selbstverständlich auch wieder hätte Abstand nehmen können. Termin und Gage waren aber bereits abgestimmt und mündlich bestätigt.
Lt. BGB gilt ein Vertrag auch dann, wenn er nur mündlich geschlossen wurde, die einseitige Auflösung ist nur zulässig, wenn auch das explizit vereinbart wurde.
Aber - CW - ich gebe Dir Recht, das durchzusetzen wird eben doch schwierig sein.
 
Mündliche Verträge sind genauso bindend wie schriftliche. Wenn es allerdings nicht mal eine E-Mail gibt, wird es etwas schwierig, das nachzuweisen. Bzw. wenn der Veranstalter sich querstellt ist die Frage, ob man sich wirklich die Arbeit machen will, rechtliche Schritte einzuleiten. Aber vielleicht ist die Agentur ja groß genug, dafür Anwälte zu beschäftigen.
 
Solche Fälle zeigen, dass man alles immer schriftlich festhalten sollte. Das muss kein Vertrag sein, es reicht, nach dem Telefonat / Gespräch eine E-Mail mit den besprochenen Rahmenbedingungen (Tag, Zeit, Ort, Gage, evtl. Fahrtkosten / Übernachtung) zu schreiben in Sinne von "Wie telefonisch besprochen ...".
Auch für Fälle, wo der Veranstalter meint, es sei eine andere Gage abgesprochen gewesen.
In eurem Fall würde ich wohl nichts unternehmen, da es keine schriftlichen Beweise gibt. Allenfalls den Veranstalter kontaktieren und seinen Unmut zeigen vielleicht. Vielleicht handelt er dann nächstes Mal nicht mehr so.
 
Das muss kein Vertrag sein, es reicht, nach dem Telefonat / Gespräch eine E-Mail mit den besprochenen Rahmenbedingungen
Genau so mache ich das auch immer:
"Wie soeben telefonisch besprochen bestätige ich den Termin wannwiewowarumwofürblabla".
In dem Fall zähle ich es zum Versäumnis der Agentur, denn schriftliche Fixierung von verbindlichen Gesprächen gehört zum geschäftlichen1x1. Hier hat die Agentur den Künstler einfach schlecht vertreten.
 
Vielen Dank für Eure Antworten.
Diese E-Mail-Bestätigungen existieren tatsächlich, sind aber wohl wertlos geworden, da zwischenzeitlich ein Vertrag an den Veranstalter gesandt wurde. Diese wurde von diesem dann aber nicht unterzeichnet. Das Recht sieht wohl vor, dass bei Absendung eines Vertrages dann die Schriftform gilt, nicht mehr die mündliche Vereinbarung. (Sobald übrigens ein neuer, geänderter Vertrag übersandt wird, ist auch der bisherige ungültig, niemand ist mehr daran gebunden.) Ich suche noch die Quelle für diese rechtliche Regelung... Das für Musiker weicht ab von den allgemeinen Regelungen des BGB.
 
"Das Recht" kann das so nicht vorsehen, dass Abmachungen XY zwischen Vertragsparteien A und B nichtig werden, wenn B an einen unbeteiligten Dritten C einen Entwurf Z sendet. Das ist völliger Mumpitz. Allein schon, dass A ja irgendwas wg Z erfahren müsste.

Ob "schriftlich" oder "mündlich": das ist doch völlig irrelevant, Hauptsache: A und B haben ihren Vertragswillen bekundet.

Es wird von Einzelheiten im Agenturvertrag abhängig sein. Hier geht es darum, dass die Agentur B zusammen mit den Musikern A ein Angebot an Veranstalter C erarbeitet hat, was von C dann nicht angenommen wurde.

Eigentlich handelt die Agentur B im Auftrag von Musicus A. Für Kleinstkünstler kenne ich es so, dass Agentur B an den Einnahmen von A (aus dem Hut oder von der Tür) beteiligt wird. Wenn nun der Gig XY nicht zustandekommt, geht die Agentur B hier auch leer aus.

Was auch passieren könnte, dass, wenn Musicus A meckert und eine Art Ausfallgeld von B (etwa wg zusätzlicher Proben) haben will (eine Art Vertragsstrafe im Agenturvertrag zwischen A und B?!), dann die Agentur B ihre eigenen Kosten aufrechnet, die sie ja auch hatte (Telefonate,...)

wie gesagt: es hängt vom Vertrag mit der Agentur ab...
 
Wer schreibt, der bleibt - alter Siemens-Spruch.
Lesson learnt (hoffentlich): wenn durch die Agentur ein schriftlicher Vertrag an die Interessenten rausgeschickt wird, und gefühlt ewig nicht zurückkommt, ist was faul. Und für die Ernsthaftigkeit sollte das Angebot zeitlich limitiert sein und mit einer sinnvollen Anzahlung / gleichzeitig Stornogeld versehen sein - oder so.
Ob das in dieser Branche durchsetzbar ist - ich weiß es nicht.
Ich jedenfalls habe heute für Dienstleistungsberatung privat vorab eine fünfstellige Summe bezahlt, dass überhaupt mal Detaillierungsgespräche stattfinden.
Wer natürlich rumzittert, dass der Auftritt überhaupt zustande kommt, ist aus meiner Sicht schlecht beraten.
Wir können was, wir können die geforderte Leistung bieten, hier der Vertrag, bitte bis Ende Woche rechtsverbindlich unterschrieben zuschicken samt Anzahlung . -feddich.
Wenn die gleiche Agentur dann Künstler gegeneinander ausspielt, ist das schäbig, und sollte sich hoffentlich in den sozialen Medien schnell rumsprechen.
Ich wünsche : Schöne Auftritte, die Spaß machen UND auch gutes Geld einbringen
 

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