Rechtliche Frage

Hiob

Hiob

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Wie ist das eigentlich, angenommen ich kaufen mir ein Notenbuch
von sagen wir mal eine Eigenkomposition von Martin Stadtfeld.

1.
Ich spiele diese Noten, nehme die Musik auf und stelle sie als Download
ins Netz oder publiziere das Stück auf YouTube.
Verletzte ich das Urheberrecht? Es ist schließlich eine Eigenkomposition
eines noch lebenden Künstlers, die Noten habe ich allerdings gekauft, sodass
man davon ausgehen muss, dass ich die Musik auch öffentlich mache, die
ich spiele?!

2.
Wieder eine Eigenkomposition von Martin Stadtfeld.
Ich kaufe diesmal die Noten nicht, sondern höre sie raus und schreibe
mit. Spiele wieder das Lied und publiziere es im Internet (bzw. Download).
Legal?

3.
Und nochmal eine Eigenkomposition von Martin Stadtfeld.
Diesmal habe ich die Noten gekauft, spiele sie und nehme aber
diesmal GELD dafür, dass man sich das Lied was er zwar geschrieben,
ICH aber gespielt habe, runterladen kann, sprich ich verkaufe es.
Das ist wohl nicht legal, weil ich nicht die Nutzungsrechte
für einen kommerziellen Vertriebe gekauft habe, als ich die
Noten gekauft habe, oder?
Obwohl ... ICH habe ja das Stück gespielt.
Angenommen ich hätte das Stück modifiziert, es deutlich verändert ...
was wäre dann?

Oder könnte man den Notenkauf am Besten vergleichen mit dem
Kauf eines Gemäldes. In der privaten Wohnung oder im Büro aufhängne
und angucken ja, aber reproduzieren und gegen Geld ausstellen: Nein.
Also übertragen dann die Noten im Privatbereich spielen, publizieren,
veröffentlichen, aufführen oder verkaufen: NEIN.

Und was ist dann mit dem "ganz alten Kram" wie Beethoven oder Mozart.
Da ist das Urheberrecht doch schon verfallen, weil älter als 30 Jahre (wie bei Büchern)?
Oder?
Bei Büchern ist es ja so, dass ich theoretisch Götes Faust im eigenen Verlag
verkaufen dürfte, da älter als 30 Jahre.


Rein theoretische Situationen.
Momentan schaff ich grad mal mit Hängen und Würgen "O Du gröhliche".
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Urheberrecht für Musik gilt bis 70 Jahre nach dem Tod, nicht 30. Deswegen sind auch viele US-Download Services für Deutsche gesperrt.

Wenn du wirklich verbindliche Aussagen zu den anderen Fragen möchtest, bemühe einen Anwalt. Meinungen dazu sind absolut sinnlos, weil man sich im Zweifelsfalle nicht genügend Gedanken macht.

Ich glaube allerdings, daß du eine Komposition eines lebenden Künstlers, die nicht als Noten veröffentlicht wurde nicht gegen Geld aufführen darfst. Da sind mir einige Fälle in Erinnerung, wo Musiker des Plagiats bezichtigt wurden - und die haben meistens nur ein oder zwei (natürlich wesentliche) Phrasen verwendet.

Urheberrecht ist ziemlich kompliziert, und das nicht erst seit es Computer gibt.
 
Verwechselt bitte nicht das Urheberrecht auf Noten mit der Aufführungspraxis.

Man darf nur die Noten nicht veröffentlichen.
Das gilt sogar teilweise für Kompositionen der vor über 70 Jahren verstorbenen Musiker, denn man darf sie selbst setzen und veröffentlichen, jedoch fremde Ausgaben dieser Werke sind nach wie vor urheberrechtlich geschützt.

Man kann also selbst Aufführen und eigene Aufnahmen uneigeschränkt veröffentlichen, es fallen jedoch unter Umständen GEMA Gebühren an.
 
Fast nur noch, Wu Wei, fast nur noch. Das war aber keines, denn als Koan hätte es so formuliert sein müssen:

"Dieser Satz enthält keine Informationen, ist aber selbsterklärend."
 
I koan koan Koan.
 
"I koan koan Koan", stimmt nicht, Wu Wei. Ich las hier irgendwo einmal:
"...es in Sachen Entspannung vor allem auf die Ausatmung ankommt, die im Verhältnis zur Einatmung in unserem Kulturkreis meist vernachlässigt wird", was mir erklären würde, warum so viele Mitmenschen meines Kulturkreises mit lautem Knall platzen. Da sie es nicht tun, kann das nur ein Koan sein.
 
Das hast du aber lange mit dir rumgeschleppt. Hast du es inzwischen verstanden oder brauchst du noch Unterstützung? :floet:
 
Lieder J. Gedan, lieber Wu Wei,

ICH VERSTEHE KEIN WORT UND BITTE DAHER UM AUFKLÄRUNG!

Was ist ein "koan"? :confused:
 
Bitte dafür einen neuen Thread in der Plauderecke eröffnen. Danke.
 

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