Hiob
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Wie ist das eigentlich, angenommen ich kaufen mir ein Notenbuch
von sagen wir mal eine Eigenkomposition von Martin Stadtfeld.
1.
Ich spiele diese Noten, nehme die Musik auf und stelle sie als Download
ins Netz oder publiziere das Stück auf YouTube.
Verletzte ich das Urheberrecht? Es ist schließlich eine Eigenkomposition
eines noch lebenden Künstlers, die Noten habe ich allerdings gekauft, sodass
man davon ausgehen muss, dass ich die Musik auch öffentlich mache, die
ich spiele?!
2.
Wieder eine Eigenkomposition von Martin Stadtfeld.
Ich kaufe diesmal die Noten nicht, sondern höre sie raus und schreibe
mit. Spiele wieder das Lied und publiziere es im Internet (bzw. Download).
Legal?
3.
Und nochmal eine Eigenkomposition von Martin Stadtfeld.
Diesmal habe ich die Noten gekauft, spiele sie und nehme aber
diesmal GELD dafür, dass man sich das Lied was er zwar geschrieben,
ICH aber gespielt habe, runterladen kann, sprich ich verkaufe es.
Das ist wohl nicht legal, weil ich nicht die Nutzungsrechte
für einen kommerziellen Vertriebe gekauft habe, als ich die
Noten gekauft habe, oder?
Obwohl ... ICH habe ja das Stück gespielt.
Angenommen ich hätte das Stück modifiziert, es deutlich verändert ...
was wäre dann?
Oder könnte man den Notenkauf am Besten vergleichen mit dem
Kauf eines Gemäldes. In der privaten Wohnung oder im Büro aufhängne
und angucken ja, aber reproduzieren und gegen Geld ausstellen: Nein.
Also übertragen dann die Noten im Privatbereich spielen, publizieren,
veröffentlichen, aufführen oder verkaufen: NEIN.
Und was ist dann mit dem "ganz alten Kram" wie Beethoven oder Mozart.
Da ist das Urheberrecht doch schon verfallen, weil älter als 30 Jahre (wie bei Büchern)?
Oder?
Bei Büchern ist es ja so, dass ich theoretisch Götes Faust im eigenen Verlag
verkaufen dürfte, da älter als 30 Jahre.
Rein theoretische Situationen.
Momentan schaff ich grad mal mit Hängen und Würgen "O Du gröhliche".
von sagen wir mal eine Eigenkomposition von Martin Stadtfeld.
1.
Ich spiele diese Noten, nehme die Musik auf und stelle sie als Download
ins Netz oder publiziere das Stück auf YouTube.
Verletzte ich das Urheberrecht? Es ist schließlich eine Eigenkomposition
eines noch lebenden Künstlers, die Noten habe ich allerdings gekauft, sodass
man davon ausgehen muss, dass ich die Musik auch öffentlich mache, die
ich spiele?!
2.
Wieder eine Eigenkomposition von Martin Stadtfeld.
Ich kaufe diesmal die Noten nicht, sondern höre sie raus und schreibe
mit. Spiele wieder das Lied und publiziere es im Internet (bzw. Download).
Legal?
3.
Und nochmal eine Eigenkomposition von Martin Stadtfeld.
Diesmal habe ich die Noten gekauft, spiele sie und nehme aber
diesmal GELD dafür, dass man sich das Lied was er zwar geschrieben,
ICH aber gespielt habe, runterladen kann, sprich ich verkaufe es.
Das ist wohl nicht legal, weil ich nicht die Nutzungsrechte
für einen kommerziellen Vertriebe gekauft habe, als ich die
Noten gekauft habe, oder?
Obwohl ... ICH habe ja das Stück gespielt.
Angenommen ich hätte das Stück modifiziert, es deutlich verändert ...
was wäre dann?
Oder könnte man den Notenkauf am Besten vergleichen mit dem
Kauf eines Gemäldes. In der privaten Wohnung oder im Büro aufhängne
und angucken ja, aber reproduzieren und gegen Geld ausstellen: Nein.
Also übertragen dann die Noten im Privatbereich spielen, publizieren,
veröffentlichen, aufführen oder verkaufen: NEIN.
Und was ist dann mit dem "ganz alten Kram" wie Beethoven oder Mozart.
Da ist das Urheberrecht doch schon verfallen, weil älter als 30 Jahre (wie bei Büchern)?
Oder?
Bei Büchern ist es ja so, dass ich theoretisch Götes Faust im eigenen Verlag
verkaufen dürfte, da älter als 30 Jahre.
Rein theoretische Situationen.
Momentan schaff ich grad mal mit Hängen und Würgen "O Du gröhliche".
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