nichtkommerzielles Veröffentlichen von Arrangements

Hallo, hier noch meinen Senf dazu.

Ich will nur klar stellen, dass die GEMA nur für die Aufführung von Werken zuständig ist, nicht aber für die Noten oder Notenverkäufe. Die ursprüngliche Frage lautete ja, ob es erlaubt ist Arrangements eines Stückes als Noten zu veröffentlichen. Hierzu ist meines Wissens ein klares Nein als Antwort, solange der Rechteinhaber nicht die Erlaubnis gegeben hat.

Das Aufführen dieser Stücke, sofern eher als Cover gesehen als signifikant verändert, würde möglich sein und würde dem Rechteinhaber GEMA-Tantiemen einbringen.

Andere Frage hierzu:
- Was ist wenn der Komponist gar nicht von der GEMA vertreten ist? Darf ich dann seine Stücke aufführen, ohne vorher um Erlaubnis zu bitten? Muss ich als Veranstalter quasi zuerst prüfen, ob die besagten Stücke im GEMA-Repertoire sind, und wenn nicht den Komponisten versuchen zu erreichen? Hat jemand Erfahrung damit? Es ist übrigens auch falsch was weiter oben gesagt wurde, dass die GEMA Gebühren für Stücke erhebt, die nicht in deren Schutz sind.
 
Der andere Fall ist, dass jemand 100 kurze Stücke (1-2 Minuten) bei der GEMA als Kompositeur anmeldet und dann (ohne Gage) in Kneipen/Restaurants auftritt, die pauschal GEMA Gebühren abführen. Er klimpert den ganzen Abend im Hintergrund rum und füllt dann die GEMA Liste mit eben diesen 100 Songs aus. Dafür bekommt er Geld von der GEMA ... schöne Geschäftsidee ... der Wirt bezahlt ja sowieso pauschal, bekommt einen Hintergrundpianisten für Lau und der Musiker verdient ... konnte es zuerst auch nicht glauben ...
rein aus Interesse: mit diesem Geschäftsmodell kann man tatsächlich Geld verdienen?
Also mehr, als ein Taschengeld, dass vielleict gerade mal für das Feierabendbier nach dem Auftritt reicht?
 
Diverse Fallstricke solltest Du schon vermeiden, sonst könnte es Dir wie den weiter unten mit 2,37 Euro Tantiemen aufgeführten ergehen.

http://michow-ulbricht.de/de/presse/2011-29-06 Handelsblatt.pdf

Was mir noch einfällt, @Stilblüte schrieb in einem anderen Fred:

Ausschlaggebend für die Punktewertung, aus der sich dann Tantiemen ergeben, ist eine Einordnung zur U- oder E-Musik.

So lange es sich um Deine Kompositionen handelt, die bei der GEMA gelistet werden, sollte es wohl klappen. Doch wer ist hier in Kneipen/Restaurants der Veranstalter? Doch wohl der Wirt und der müsste dann eine/Deine Liste korrekt einreichen. Und was der Wirt an die GEMA abdrückt, dürfte doch mehr sein, als die Tantiemen, die Du von der GEMA erhältst, würde ich vermuten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum gibt es eigentlich bei der GEMA so viele Künstler, die mit der GEMA unzufrieden sind? Ist ja nicht so als ob es keine alternativen Verwertungsgesellschaften gäbe.
 
Warum gibt es eigentlich bei der GEMA so viele Künstler, die mit der GEMA unzufrieden sind? Ist ja nicht so als ob es keine alternativen Verwertungsgesellschaften gäbe.

Welche Alternativen kennst Du? Ich weiß nur von der C3S, und die ist laut eigener Homepage "noch keine Verwertungsgesellschaft".

Aktueller Stand
Status.
[Update vom 12. Juli 2017 von Danny Bruder]

...

Die C3S kann, darf und wird keine Rechte für Urheber wahrnehmen, bevor das DPMA ihr die notwendige Erlaubnis erteilt hat, als Verwertungsgesellschaft zu agieren. Momentan ist die C3S noch keine Verwertungsgesellschaft und kann keine Verträge verhandeln oder abschließen.
https://www.c3s.cc/ueber-c3s/konzept/aktueller-stand/
 
Oh, ok, ich glaube die meinte ich. :-D
 
Der andere Fall ist, dass jemand 100 kurze Stücke (1-2 Minuten) bei der GEMA als Kompositeur anmeldet und dann (ohne Gage) in Kneipen/Restaurants auftritt, die pauschal GEMA Gebühren abführen. Er klimpert den ganzen Abend im Hintergrund rum und füllt dann die GEMA Liste mit eben diesen 100 Songs aus. Dafür bekommt er Geld von der GEMA ... schöne Geschäftsidee ... der Wirt bezahlt ja sowieso pauschal, bekommt einen Hintergrundpianisten für Lau und der Musiker verdient ... konnte es zuerst auch nicht glauben ...

Außerdem bekommt er 100 Bier. :-D:-D:-D

Nachtrag: @Rheinkultur , @Barratt , @pianochris66 , @maxe , @Henry , @rolf , @Destenay , @Musikanna , @hasenbein , @Klafina , @Carmen , @trm : :

Seid Ihr dabei??? :pokal::-D:drink:

LG, Olli!!
 
Zuletzt bearbeitet:
der Trick dabei ist, dass die meisten Wirte einen Pauschalbetrag (je nach Art und Größe des Lokals) an die Gema vereinbart haben ...
wenn es über Pauschalbeträge abgehandelt wird, verstehe ich das Geschäftsmodell umso weniger.
Wieviel Gage erhält ein Musiker, der einen ganzen Abend in einer Kneipe spielt, normalerweise vom Wirt?
Wenn er kein berühmter Star ist?
200€? 300€? 500€?
Mehr? Weniger?
Ich gehe jetzt ahnungslos mal von 300€ aus, das Ganze läuft dann also wie folgt ab?
-> Der Wirt zahlt eine Pauschale (jährlich, monatlich, wöchentlich? Oder per Abend, an dem ein bei der GEMA registrierter Künstler auftritt?) und lässt den Musiker seine hundertfuffzich 1 1/2-Minüter klimpern, ohne eine Gage zu bezahlen. Stattdessen bekommt der Musiker von der Gema 300€, die er normalerweise als Gage erhielte, plus dem, was er als Autor sowieso von der GEMA bekäme, überwiesen?

Wie soll das denn bitteschön funktionieren?
 
Stattdessen bekommt der Musiker von der Gema 300€, die er normalerweise als Gage erhielte,
Der Musiker erhält von der GEMA keine Aufwandsentschädigung für eine nicht vereinnahmte Gage. Der Komponist erhält von der GEMA Tantiemen für die Aufführung seiner Werke, wenn der Wirt/Veranstalter eine Liste mit den von ihm komponierten und von einem Musiker gespielten Werken bei der GEMA einreicht. Dass der Komponist und Musiker ein und dieselbe Person ist, spielt dabei keine Rolle. Zumindest habe ich das so verstanden, ob das nun richtig war, ist eine andere Frage.
 

@Peter und @Melegrian
das, was Ihr schreibt, ist mir klar.
Ich verstehe nur nicht das von @hyp408 geschilderte Geschäftskonzept.
Das, wenn ich es richtig interpretiere, darin besteht, dass ein bei der Gema angemeldeter Künstler alleine schon über die Vergütung (durch die GEMA) für die Aufführung der eigenen Kompositionen mindestens soviel wie für eine regulär gezahlte Gage einnimmt.
Wenn er bspw. 100 kleine 2-minütige Kompositionen angemeldet hat und diese an einem Abend zum Besten gibt, müsste er von der GEMA mindestens 3€ für jedes Stück vergütet bekommen, um in der Summe auf den Betrag einer normalen Gage zu kommen.
Was ich mir in der Höhe überhaupt nicht vorstellen kann.
(Bei meiner Berechnung gehe ich davon aus, ohne zu wissen, ob ich in der Höhe völlig falsch liege, dass eine normale Gage, die er vom Kneipenwirt gezahlt bekäme, ca. 300€ beträgt.)
 
Was ich mir in der Höhe überhaupt nicht vorstellen kann.
Ich mir auch nicht, aber bei Kellnerinnen übersteigt das Trinkgeld teilweise den Verdienst, hörte ich zumindest gelegentlich. Haben Pianisten in Gaststätten eigentlich einen Hut für Kleingeld zu liegen?
Straßenmusiker, die keinen guten Platz in einer Fußgängerzone erwischen, weil bereits belegt, haben zu tun, um auf rund 100 Euro zu kommen. Zumindest in irgendeinem Test kamen die nur auf 70 oder 80 Euro. Wobei diese Einnahmen noch durch 2 bis 3 Beteiligte geteilt werden müssen.
 
Die dann folgende Anfrage an den Rechteinhaber zur Genehmigung zur Veröffentlichung selbst erstellter Klavierarrangements wird regelmäßig mit "Nein" beantwortet.

Ganz so negativ stellt sich das in der Praxis aber nicht dar, der Autor dieses Buchs https://www.amazon.de/Great-Keyboard-Solos-Jazz-Schallplattenaufnahmen/dp/B0087DCYA6 (Hans-Michael Dücker) ist ein sehr guter Freund von mir, ich weiß dass er seinerzeit die entsprechenden Komponisten (u.a. Keith Jarret u.v.m.) angeschrieben hat und alle Genehmigungen eingezogen hat vor der Veröffentlichung durch den Schott Verlag. Geld wollte damals keiner von ihm haben und manche haben sogar richtig nett geantwortet. Die Noten sind übrigens handschriftlich erstellt und von hoher musikalischer Qualität, leider ist dem Schott Verlag beim Druck ein ärgerlicher Fehler passiert, das Sansho Shima ist verstümmelt, da sind Seiten durcheinander geraten.
 
@Peter und @Melegrian
(Bei meiner Berechnung gehe ich davon aus, ohne zu wissen, ob ich in der Höhe völlig falsch liege, dass eine normale Gage, die er vom Kneipenwirt gezahlt bekäme, ca. 300€ beträgt.)

Da liegst Du völlig falsch. Leider ist es so, dass Musiker im Allgemeinen schlechter bezahlt werden als Gas-Wassser-Sch … Installateure. Wenn so ein Kneipenklavierspieler auf 30 Euro in der Stunde kommt, kann er sich schon freuen. Oftmals spielt so einer für 100 Euro den Abend. Gut, wenn er 10 mal im Monat spielt, nebenbei private Stunden gibt und als Minijobber bei einer Musikschule arbeitet, kann er sich sein Studium damit schon finanzieren.

Mit dem Gema-Trick lassen sich angeblich 60-80 Euro am Abend "verdienen" … wenns dann noch etwas Trinkgeld gibt und der Wirt noch einen 20er drauflegt …

An alle die meinen Beitrag nicht richtig gelesen haben: Ich habe nie behauptet, dass sich damit gut verdienen lässt.

Der Wirt hat einfach eine Pauschale mit der GEMA für sein Restaurant vereinbart. Diese beträgt z.B. für einen mir bekannten Restaurant-Betreiber 150 Euro im Monat (hängt vor allem von der Art des Etablissements ab (Speiselokal) und der Anzahl der Sitzplätze. Dafür kann er dann Hintergrundmusik aus der Konserve laufen lassen, der Alleinunterhalter bei den wochnenendlichen Hochzeitsfeiern und eben ab und zu ein Pianist sind damit gegenüber der GEMA abgedeckt. Das hat nichts mit Künstlergagen zu tun. Der Alleinunterhalter bekommt 300 Euro für eine Hochzeitsspielerei (von den Brautleuten) der Pianist bekommt eben nur Trinkgeld und einen 20er …. den Rest holt er sich von der GEMA.

Würde der Wirt ihm 300 Euro bezahlen müsste er aufgrund der Pianospielerei 20-30 Essen mehr verkaufen (und hätte dann erst seine zusätzlichen Kosten gedeckt).

Grüße
Hyp
 

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