- Dabei seit
- 6. Jan. 2007
- Beiträge
- 1.950
- Reaktionen
- 9
Hallo,
wenn ich beispielsweise ein bekanntes Stück (sagen wir mal "I feel good" von James Brown - oder "I'm walking on sunshine") für Big Band umschreibe, darf die Big Band diese Stücke dann vor Publikum spielen, ohne rechtliche Bedenken?
Wenn man dann noch Eintritt verlangt, ist es dann immer noch erlaubt?
Und ist es erlaubt, das Arrangement ins Internet zu stellen?
Und ist es erlaubt, sein Arrangement zu verkaufen?
wenn ich beispielsweise ein bekanntes Stück (sagen wir mal "I feel good" von James Brown - oder "I'm walking on sunshine") für Big Band umschreibe, darf die Big Band diese Stücke dann vor Publikum spielen, ohne rechtliche Bedenken?
Wenn man dann noch Eintritt verlangt, ist es dann immer noch erlaubt?
Und ist es erlaubt, das Arrangement ins Internet zu stellen?
Und ist es erlaubt, sein Arrangement zu verkaufen?