Nachbarn und Vermieter machen Terror

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Sodail

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31. Jan. 2014
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Hallo,
ich brauche Hilfe. Ich wohne in einem Hochhaus. Drei Etagen unter uns wohnt eine Familie mit einem geistig Behinderten. Er reagiert angeblich negativ auf das Klavierspiel (dreht durch). Ich spiele bis 19:30. Das akzeptiert aber die betroffene Familie nicht. Ich habe schon Schalldämmung (Piattino-Untersetzer, Basotec und matten für die WM) angebracht, so dass bei der Familie kaum was zu hören ist (in einem Teil der Wohnung gar nichts). Trotzdem beschweren Sie sich bei der Genossenschaft. Die Genossenschaft spielt mit und versucht Druck auf uns auszuüben. Sie haben uns die Auflagen erteilt (Spielzeiten bis 18:00) und droht mit der Abmahnung, Gericht usw. In der Hausordnung steht ganz klar, dass musizieren in den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 und zw. 12:00 und 15:00 untersagt ist. Mehr steht dazu nicht. Darf die Genossenschaft die Hausordnung einschränken? Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile, die ähnliche Fälle behandeln? Danke.
 
das leidige Thema ist hier schon oft diskutiert worden, z.B:

https://www.clavio.de/forum/klavierspielen-klavierueben/17692-nachbar-beschwert-sich.html

u.v.a. Fäden

Gesetze, Hausordnungen etc nützen deinen Nerven leider nicht viel, wenn du welche aus Stahl hast, dann kannst du natürlich auf den Rechtsweg und deinen Anwalt verweisen...

Ansonsten hilft nur umsteigen auf/einbauen von silent System oder Wohnung wechseln, in der neuen Bleibe aber im vorab klären, ob Musizieren ein Problem darstellt.
 
Ich kann von mir sagen, dass ich sicher keinen Nerv hätte, in einem Hochhaus zu musizieren.
Es ist nicht schön, wenn sich Nachbarn nicht mehr in die Augen schauen können. Und sicher hat man beim Spielen auch permanent ein ungutes Gefühl.
Ein Umzug käme nicht in Frage?
LG,
NaMu
 
suche eine andere Wohnung, die Probleme sind mit Sicherheit nicht beendet. Ein Anwalt kann teuer zu stehen kommen, da kannst Du mit Sicherheit mehrere Möbeltransporter
bezahlen.

Cordialement

Destenay
 
Zwar habe ich E-Piano, aber meine Lehrer raten mir ab darauf zu spielen. Umziehen kommt für mich nicht in Frage. Wer kann mir garantieren, dass ich wo anders nicht die gleichen Probleme bekomme. Außerdem mit den anderen Nachbarn im Hause habe ich keine Probleme. Die Frage ist: Was sagt Gesetz in diesem Fall?
 
Ich kenne die deutschen Gesetze zwar nicht, aber hier in der Schweiz ist sowas in der Hausordnung festgeschrieben (was Grillieren am Balkon, Waschen, Haustiere, Lärm Belästigung usw. betrifft) und die ist meistens für die Kündigung eines Mietobjekts massgebend. Wenn man irgendwo die Hausordnung verletzt, da kann ein Anwalt auch nicht viel ausrichten.

Gruss Toni

P.S. ich habe selbst im Kellerraum sog. Hobbyzimmer gemietet, da kann ich lärmen und tun wie ich will.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Zwar habe ich E-Piano, aber meine Lehrer raten mir ab darauf zu spielen. Umziehen kommt für mich nicht in Frage. Wer kann mir garantieren, dass ich wo anders nicht die gleichen Probleme bekomme. Außerdem mit den anderen Nachbarn im Hause habe ich keine Probleme. Die Frage ist: Was sagt Gesetz in diesem Fall?
Dir nützen zu Deinen Gunsten lautende gesetzliche Vorgaben nichts, wenn die Gegenseite (der Irre aus der Nachbarschaft) zu einem (gut-)nachbarschaftlichen Zusammenleben nicht gewillt/fähig ist. Solange der durchdrehende Nachbar nicht aus dem Verkehr gezogen ist, etwa als gemeingefährlich in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird, wird sich an der Situation wohl nichts ändern. Aber beginnen wir von vorne:

Zwar habe ich E-Piano, aber meine Lehrer raten mir ab darauf zu spielen.
Für bestimmte Einzelbereiche des Musizierens kann ein E-Piano besser als gar kein Instrument sein, beispielsweise die Noten vom Blatt kennenzulernen oder einfache Aufgaben des technisch-motorischen Übens zu erledigen. Keineswegs muss die gesamte Zeit am akustischen Klavier zugebracht werden.

Dann kommt also ein Ortswechsel nur für die Musiziertätigkeit (zumindest teilweise) in Frage. Hast Du Zugriff auf Räumlichkeiten mit akustischem Instrumentarium, etwa eine Schule, eine Kirchengemeinde oder ein Nebenraum mit Klavier in einer Gaststätte, möglichst in verkehrsgünstiger Lage? Ein weiteres Dämpfen des Klaviers zu Hause ohne nachhaltigere Einbußen bei der Klangqualität wäre höchstens mit umfangreichen baulichen Veränderungen der Wohnung in ein Tonstudio oder mit der Konstruktion einer Übungskabine denkbar: Übungskabine als Proberaum

Wer kann mir garantieren, dass ich wo anders nicht die gleichen Probleme bekomme.
Am ehesten der Hinweis auf die Musiziertätigkeit vor Bezug der Wohnung. Wenn dann (womöglich unter vorgeschobenen Gründen) ein Mietverhältnis nicht zustande kommt, bekommt man auch nicht die beschriebenen Probleme.

Außerdem mit den anderen Nachbarn im Hause habe ich keine Probleme.
Es genügt bereits eine einzige Person, die mehr Probleme auslöst als hunderte unproblematisch strukturierte Mitmenschen zusammen. Ohne Dir Angst machen zu wollen: Mir sind Fälle bekannt, wo es zu tätlichen Angriffen und gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen ist. Auch gesetzliche Regelungen und Vorschriften können solche Eskalationen nicht verhindern: Wenn Sie das noch mal machen!

Deshalb empfiehlt es sich schon, die oben beschriebenen Alternativen zumindest in Betracht zu ziehen. Nachbarschaftlicher Terror kann selbst belastbare Naturen mit der Zeit mürbe machen - eine renommierte Sängerin aus meinem Bekanntenkreis hat beispielsweise aus dem gleichen Grunde vor einigen Jahren ihre Eigentumswohnung verkauft.

Alles Gute und die richtige Entscheidung wünscht Dir

mit LG Rheinkultur
 
Hallo,
ich brauche Hilfe. Ich wohne in einem Hochhaus. Drei Etagen unter uns wohnt eine Familie mit einem geistig Behinderten. Er reagiert angeblich negativ auf das Klavierspiel (dreht durch). Ich spiele bis 19:30. Das akzeptiert aber die betroffene Familie nicht. Ich habe schon Schalldämmung (Piattino-Untersetzer, Basotec und matten für die WM) angebracht, so dass bei der Familie kaum was zu hören ist (in einem Teil der Wohnung gar nichts). Trotzdem beschweren Sie sich bei der Genossenschaft. Die Genossenschaft spielt mit und versucht Druck auf uns auszuüben. Sie haben uns die Auflagen erteilt (Spielzeiten bis 18:00) und droht mit der Abmahnung, Gericht usw. In der Hausordnung steht ganz klar, dass musizieren in den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 und zw. 12:00 und 15:00 untersagt ist. Mehr steht dazu nicht. Darf die Genossenschaft die Hausordnung einschränken? Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile, die ähnliche Fälle behandeln? Danke.

Wenn Du innerhalb der gegebenen Zeiten der Hausordnung spielst, sollte das Recht auf Deiner Seite sein. Eine nachträgliche und einseitige Einschränkung der Hausordnung sollte nicht möglich sein, du musst der Einschränkung erst zustimmen.
Genaueres kann Dir nur ein Anwalt sagen. Das flaue Gefühl beim Spielen bleibt jetzt in jedem Fall.

Probier nochmals mit dem Nachbarn zu reden.

Gruss
40er
 
Genaueres kann Dir nur ein Anwalt sagen. Das flaue Gefühl beim Spielen bleibt jetzt in jedem Fall.

Probier nochmals mit dem Nachbarn zu reden.
Die Formulierung des Ausgangsbeitrags lässt erwarten, dass auf der Gegenseite keinerlei Dialogbereitschaft besteht und an der geistigen Gesundheit des "durchdrehenden" Familienmitglieds wird sich vermutlich auch durch gutes Zureden nichts zum Besseren verändern. Das Problem ist ja nicht die Rechtslage, sondern diese in der Praxis durchzusetzen, da es sich um einen offensichtlich massiven (Krankheits-)Fall handelt. Es wäre aber denkbar, aus dem Vorgang des "Durchdrehens" eine Gefahrensituation abzuleiten, die ja zumindest mit Medikamenten entschärft werden müsste. Wenn jemand etwa wie in dem Spiegel-Artikel mit einem gezückten Brotmesser das Treppenhaus betritt, dürfte dies zweifellos der Fall sein - das wissen wohl auch die verantwortlichen Personen der Hausverwaltung.

LG von Rheinkultur
 
Zu überlegen wäre es auch die Familie mit dem Durchdrehenden mal hoch zu bitten um die Reaktion des Durchdrehenden an Ort und Stelle beobachten zu können, also direkt neben dem Klavier. Im allgemeinen soll ja Klaviermusik, insbesondere Klassik, eher beruhigend wirken. Paradoxe Reaktionen sind da natürlich nicht auszuschliessen.

Erzählen können die ja viel. Erstaunlich ist, dass die drei Stockwerke weiter unten wohnen und immer noch derart gestört werden.

40er
 

einschränken? Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile, die ähnliche Fälle behandeln? Danke.

Die Gesetze sind auf Deiner Seite. Der "Lärm" von Musikinstrumenten ist unvermeidbar (Klavier läßt sich nicht stummschalten) und im Rahmen der Kunstausübung auch zu tolerieren. Natürlich außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten. Und auch nicht "nonstop", aber einige Stunden/Tag schon. Dir darf auch nicht mit einer Abmahnung gedroht werden. Du hast ja nicht gegen Regeln verstoßen. Allein deshalb solltest Du den Brief sofort dem Mieterverein/Anwalt vorlegen, damit da eine deutliche Antwort geschrieben wird. Das darfst Du Dir schonmal nicht gefallen lassen. Sonst handelst Du Dir Nachteile ein.

Ein Problem könnte die Behindrung der Familie werden, hier würde wohl eine Interessensabwägung stattfinden. Das macht aber ein Gericht und nicht der Vermieter. Aber daß Dir Klavier komplett verboten wird, ist unwahrscheinlich.

Wenn Du also nicht umziehen willst und nur diese eine Familie Probleme macht, solltest Du Dich wehren. Der Mieterverein hilft auch, wenn Du jetzt erst Mitglied wirst und sofort diesen Fall auf den Tisch legst. Und mit der Familie Klartext reden wäre auch wichtig.
 
Zu überlegen wäre es auch die Familie mit dem Durchdrehenden mal hoch zu bitten um die Reaktion des Durchdrehenden an Ort und Stelle beobachten zu können, also direkt neben dem Klavier. Im allgemeinen soll ja Klaviermusik, insbesondere Klassik, eher beruhigend wirken. Paradoxe Reaktionen sind da natürlich nicht auszuschliessen.

Erzählen können die ja viel. Erstaunlich ist, dass die drei Stockwerke weiter unten wohnen und immer noch derart gestört werden.

40er

Ich hab vor längerer Zeit mal in einem Lebenshilfe-Wohnheim und -Werkstatt Praktikum gemacht. Mein Eindruck war, dass viele dieser Menschen sehr direkt und emotional auf Musik reagieren. Und zwar im positiven Sinn, das hat ihnen voll getaugt.
Vielleicht haben ja eher seine Angehörigen ein Problem mit dem Klavierspiel und gar nicht er selber. Verbringt er eigentlich den ganzen Tag zu Hause oder ist er teilweise fremdbetreut?
 
Der Mann ist geistig und körperlich behindert. Das heist, er selbst (nach den Aussagen seiner Eltern) bekommt Anfälle, wenn er Musik hört. Ich glaube, dass eher Eltern als er selbst Probleme damit hat.
 
..Ein Problem könnte die Behindrung der Familie werden, hier würde wohl eine Interessensabwägung stattfinden. Das macht aber ein Gericht und nicht der Vermieter. Aber daß Dir Klavier komplett verboten wird, ist unwahrscheinlich...
Von komplett verbieten war ja keine Rede. Die Genossenschaft könnte statt zu drohen, ja sich mal in anderer Weise für die Famlie des Behinderten einsetzen. Schallschutzmaßnamen in deren Wohnung, vielleicht mit staatlichen Zuschüssen? Oder die Möglichkeit eines Umzuges in eine andere Wohnung ernsthaft prüfen. So eine Drohung ist ja erstmal einfacher und billiger, aber wegen der Beachtung der Hausordnung vermutlich unberechtigt.
 
Rechtsberatung schön und gut, aber ich würd da nicht gleich mit dem Anwalt aufkreuzen.
Deine Nachbarfamilie hat's sicher nicht leicht mit behindertem Kind, würd mich wundern wenn die nicht auch schon früher Probleme mit Nachbarn gehabt hätten.
Ich würd mich mal bei der Lebenshilfe o.ä. erkundigen, wie plausibel die das einschätzen, dass jemand wegen Klavierspiels über 3 Stockwerke hinweg ausrastet.
Und vielleicht dann doch noch mal das Gespräch ohne Anwalt suchen.

Gruß,
 
Der Mann ist geistig und körperlich behindert. Das heist, er selbst (nach den Aussagen seiner Eltern) bekommt Anfälle, wenn er Musik hört. Ich glaube, dass eher Eltern als er selbst Probleme damit hat.

Wenn dem so ist: Warum ist dann der Vorschlag, dass Du bis 18.00 Uhr spielen kannst? Irgendwie verstehe ich das ganze nicht. Für mich sieht das so aus, als wollten die Eltern einen ruhigen Abend haben aber Ferndiagnosen sind immer blöd.
 
Ich komme hier auch nicht mit der dicken Keule, sondern berate nur, eben damit nicht noch mehr Spannung reinkommt ;)

Schon klar. Aber gerade in Nachbarschafts-Streitigkeiten trägt das nicht gerade zu einem guten Gesprächsklima bei, wenn der eine mitbekommt, dass der andere schon einen Anwalt eingeschaltet hat.

Vielleicht wär ja ein Mediator eine Möglichkeit.
 

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