S
Sodail
- Registriert
- 31.01.2014
- Beiträge
- 4
- Reaktionen
- 0
Hallo,
ich brauche Hilfe. Ich wohne in einem Hochhaus. Drei Etagen unter uns wohnt eine Familie mit einem geistig Behinderten. Er reagiert angeblich negativ auf das Klavierspiel (dreht durch). Ich spiele bis 19:30. Das akzeptiert aber die betroffene Familie nicht. Ich habe schon Schalldämmung (Piattino-Untersetzer, Basotec und matten für die WM) angebracht, so dass bei der Familie kaum was zu hören ist (in einem Teil der Wohnung gar nichts). Trotzdem beschweren Sie sich bei der Genossenschaft. Die Genossenschaft spielt mit und versucht Druck auf uns auszuüben. Sie haben uns die Auflagen erteilt (Spielzeiten bis 18:00) und droht mit der Abmahnung, Gericht usw. In der Hausordnung steht ganz klar, dass musizieren in den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 und zw. 12:00 und 15:00 untersagt ist. Mehr steht dazu nicht. Darf die Genossenschaft die Hausordnung einschränken? Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile, die ähnliche Fälle behandeln? Danke.
ich brauche Hilfe. Ich wohne in einem Hochhaus. Drei Etagen unter uns wohnt eine Familie mit einem geistig Behinderten. Er reagiert angeblich negativ auf das Klavierspiel (dreht durch). Ich spiele bis 19:30. Das akzeptiert aber die betroffene Familie nicht. Ich habe schon Schalldämmung (Piattino-Untersetzer, Basotec und matten für die WM) angebracht, so dass bei der Familie kaum was zu hören ist (in einem Teil der Wohnung gar nichts). Trotzdem beschweren Sie sich bei der Genossenschaft. Die Genossenschaft spielt mit und versucht Druck auf uns auszuüben. Sie haben uns die Auflagen erteilt (Spielzeiten bis 18:00) und droht mit der Abmahnung, Gericht usw. In der Hausordnung steht ganz klar, dass musizieren in den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 und zw. 12:00 und 15:00 untersagt ist. Mehr steht dazu nicht. Darf die Genossenschaft die Hausordnung einschränken? Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile, die ähnliche Fälle behandeln? Danke.