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Dieter_Mueller
- Registriert
- 13.07.2018
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Liebe Klavierexperten,
ist es üblich, dass ein Klavierbaumeister, das Klavier, dass er als Meisterstück gebaut hat, beispielsweise bei einem deutschen Premiumhersteller wie blüthner, C. Bechstein, Grotrian-Steinweg oder Steingraeber und Söhne, behält bzw. behalten darf?
Ist ein ein solches Instrument, wenn es angeboten wird, eher von höherer Qualität (weil der Klavierbauer sich für sein Meisterstück besonders viel Mühe gibt) oder eher geringer Qualität (weil der Klavierbauer zum Zeitpunkt der Fertigung ja "nur" Geselle war und weniger Erfahrung hat)?
ist es üblich, dass ein Klavierbaumeister, das Klavier, dass er als Meisterstück gebaut hat, beispielsweise bei einem deutschen Premiumhersteller wie blüthner, C. Bechstein, Grotrian-Steinweg oder Steingraeber und Söhne, behält bzw. behalten darf?
Ist ein ein solches Instrument, wenn es angeboten wird, eher von höherer Qualität (weil der Klavierbauer sich für sein Meisterstück besonders viel Mühe gibt) oder eher geringer Qualität (weil der Klavierbauer zum Zeitpunkt der Fertigung ja "nur" Geselle war und weniger Erfahrung hat)?