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Autsch! Gaaaaanz dünnes Eis!ein Kind ein Mensch erster, ein Erwachsener ein Mensch zweiter Klasse.
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Autsch! Gaaaaanz dünnes Eis!ein Kind ein Mensch erster, ein Erwachsener ein Mensch zweiter Klasse.
In Deutschland gibt es keine Mehrheit für die Todesstrafe.
Wer von den hier mitschreibenden noch Wehrdienst ableisten durfte, hat vielleicht eine leise Ahnung, wie sich Haft anfühlt.
Wobei die Vermutung nahe liegt, dass weder Wehrdienst noch Haftbedingungen in Ost und West vergleichbar waren.
Wer dennoch für Aufhängen, einschläfern, köpfen oder dergleichen ist, wird sich wohl kaum trauen, das hier öffentlich zu machen.
Das ist so nicht richtig. Die Todesstrafe wurde auch in Hessen mit Inkfrafttreten des Grundgesetzes abgeschafft.Kann man sich da so sicher sein? Schließlich wurde die Todesstrafe in Hessen erst letztes Jahr offiziell abgeschafft
Autsch! Gaaaaanz dünnes Eis!
Als Ausdruck der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern.Wie würdest du denn den Sonderstatus des Kinderschänders deuten?
Als Ausdruck der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern.
Kann man sich da so sicher sein? Schließlich wurde die Todesstrafe in Hessen erst letztes Jahr offiziell abgeschafft.
Was sind das bloß wieder für traurige Themen in letzter Zeit bei Clavio.
Das siehst Du so. Andere sehen das anders.Es ist nicht ein Mensch, der von einem anderen getötet wird, schutzbedürftiger als der andere.
Das beantwortet die Frage noch nicht so richtig. Es ist nicht ein Mensch, der von einem anderen getötet wird, schutzbedürftiger als der andere. Wäre es so, würden ja nicht beide Fälle tödlich ausgehen, wie es ja per definitionem des Mordes stattfinden muss.
@thomas 1966 welcher Staat ist das?Ich lese hier davon wie einige Staaten mit Mördern und Frauenschändern verfahren und was manche von euch darüber denken. Es gibt einen Staat, der nutzt die abartigen Neigungen dieser Verbrecher.
Man erläßt ihnen einen Teil der Haftstrafe wenn sie sich zu militärischem Gehorsam verpflichten, dazu bereit sind eine Uniform zu tragen und ihre Perversionen (hauptsächlich das Morden) am Einsatzort auszuleben.
Die sollten keinen Sonderstatus haben. Wenn sie morden - ab in den Knast, lebenslang. Und wenn die Umstände der Tat es hergeben, kommt dann noch die Sicherungsverwahrung obendrauf.Sonderstatus des Kinderschänders
Ein Kind ist (u.U.) arglos und wehrlos => Heimtücke
https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Heimt.C3.BCcke
Wenn in normal kräftig gebauter Mann versucht, Arnold Schwarzenegger zu erwürgen, sehe ich da größere Wehrfähigleit als bei einem sechsjährigen Kind als potentielles Opfer. Interessanter wäre es juristisch gesehen, wenn Herr Schwarzenegger hingegen bereits wehrlos gefesselt ist, dann müsste die Verwerflichkeit gleich groß sein.
es gibt nur einen der in Frage kommt@thomas 1966 welcher Staat ist das?
"Heimtücke" kann aber nicht nur in Mordfällen mit Kindern vorliegen.
Was ist beispielsweise mit einem Terrorattentat mittels LKW?