Exekution vertagt

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Wenn dann der Entscheidnisbefugte entscheidet, dass der Meuchelmord oder die damit einhergehende Kindesschändigung wohl eine Affekthandlung war, der Täter eine schwere Kindheit hatte, evt. Alkoholkonsum im Spiel war und das lange Wegsperren im Sinne der Täterrehabilitation nicht so richtig lange dauern wird, bleibt dein Schaden und Schmerz lebenslänglich.
Wie denkst Du dann?
Jetzt versuchst du, irgendwas an den Haaren herbei zu ziehen, so a la oh je, die Mutti hat den armen Täter (Massenmörder oder Kinderschlächter) gehauen und ihm Stubenarrest erteilt, ach Gottchen sein Vati war dem Schnaps verfallen und die Omi hat ihm immer Gruselgeschichten erzählt: angesichts dieser biografischen Umstände kommt nur Kuscheltherapie und Freigang in Betracht - - ganz so eselig sind unsere Gerichte und Strafbemessungen (lebenslänglich, Sicherheitsverwahrung etc) nicht.
 
Jetzt versuchst du, irgendwas an den Haaren herbei zu ziehen, so a la oh je, die Mutti hat den armen Täter (Massenmörder oder Kinderschlächter) gehauen und ihm Stubenarrest erteilt, ach Gottchen sein Vati war dem Schnaps verfallen und die Omi hat ihm immer Gruselgeschichten erzählt: angesichts dieser biografischen Umstände kommt nur Kuscheltherapie und Freigang in Betracht - - ganz so eselig sind unsere Gerichte und Strafbemessungen (lebenslänglich, Sicherheitsverwahrung etc) nicht.

Du muss das jetzt nicht lächerlich machen.
Ganz im Ernst: Irgendein Bursche hat deine Tochter geschnappt und nach dem Missbrauch schwer verletzt liegengelassen. Sie ist Gott sei Dank nicht gestorben, wird aber für ihr Leben gekennzeichnet bleiben, oder sie wurde im Extremfall vom Täter umgebracht. Findige Anwälte retten den Täter vor der Verwahrung weil ein Gutachter dem Täter eine psychische Störung bescheinigt hat. Der Täter geht für einige Jahre in der Massregelvollzug und wird anschliessend auf die Wiedereingliederung vorbereitet. Wie denkst Du darüber?

Übrigens finde ich, dass die lebenslängliche Freiheitsstrafe ein Witz ist. Lebenslang heisst lebenslang. In der BRD bedeutet das im Schnitt irgendwas zwischen 18 und 20 Jahre sofern keine besondere Schuldschwere vorliegt. Mir ist dabei klar, dass lebenslänglich auch in der BRD keinen Strafrahmen vorsieht - leider schaut dies in der Praxis wohl gänzlich anders aus, bin aber kein Jurist, der das beurteilen könnte.
 
Wenn dann der Entscheidnisbefugte entscheidet, dass der Meuchelmord oder die damit einhergehende Kindesschändigung wohl eine Affekthandlung war, der Täter eine schwere Kindheit hatte, evt. Alkoholkonsum im Spiel war und das lange Wegsperren im Sinne der Täterrehabilitation nicht so richtig lange dauern wird, bleibt dein Schaden und Schmerz lebenslänglich.
Wie denkst Du dann?

Na wie wohl:
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Es ist nachvollziehbar, wenn insb. Betroffene sich Übles für den Täter wünschen. Es gibt "Kultur"kreise, da gibt es noch die Blutrache oder andere Spielarten der Selbstjustiz.

Der Tod des Täters macht die Tat nicht ungeschehen - GAR NICHTS macht die Tat ungeschehen, das Opfer bleibt immer das Opfer und seine Angehörigen ebenfalls. Das ist das Grausame an Gewaltkriminalität.

Ein zivilisierterer Reflex auf die unfassbare Gemeinheit des Schicksals (das ganz konkret die Schuld eines ganz konkreten Verbrechers) ist: "Ich will, dass er das nie wieder macht."

Also lebenslang wegsperren.

Man stelle sich dann folgendes Szenario vor: Die Täter sind meistens junge Männer mit arschiger Lebenseinstellung, oft mehr oder weniger deutlich unter 30. Bis die Untersuchungshaft abgeschlossen, der Prozess geführt, das Urteil gesprochen und sämtliche Einsprüche abgewehrt sind, ist der unreife Dreckskerl bereits Jahre älter. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er im Laufe der folgenden, sagen wir ZEHN Jahre (Dauer der U-Haft wird angerechnet) nicht nur physisch altert, sondern auch mental reift! Nicht jeder Mann kommt entwicklungspsychologisch vor seinem 30., 35. Lebensjahr zur Vernunft. Spätestens dann lässt die Hormonproduktion allmählich nach, das von schädlichen Substanzen befreite Hirn kommt zu so etwas wie Nachdenken. Die eigene in aller Regel tatsächlich üble Kindheit wird aufgearbeitet, der Täter gewinnt Selbsteinsicht, eventuell kapiert er sogar, was er da getan hat.

Ihn nach 15 Jahren wieder auf die Menschheit loszulassen, ist und bleibt heikel. Es gibt eine gute Chance, dass er sich tatsächlich verändert hat. Er ist nicht mehr der ignorante Arsch, der die Tat begangen hat. Es gibt genügend Fälle gelungener Täterrehabilitation - aus nachvollziehbaren Gründen erfährt man davon nichts (der Täter will sich schließlich nicht sein neues Leben ruinieren lassen). Aus ebenfalls nachvollziehbaren Gründen erfährt man umso mehr, wenn so jemand rückfällig wird.

Wie oft passiert das? Und wie recht selten ist das wohl im Vergleich zu all den Ex-Mördern, von denen man nach Absitzen ihrer Strafe nie wieder etwas hört? Die überaus still sich und ihre frühere Existenz einfach nur vergessen machen wollen?

Wenn einer erst mal intensivtherapeutisch "lebenslänglich" hatte, sind seine Chancen auf gesellschaftliche Rehabilitation besser, als wenn der Brutaloarsch, der mit seiner aufgetuneten Karre in irgendeiner Innenstadt ein testosterongeschwängertes Autorennen liefert und dabei halt dummerweise den einen oder anderen Toten verursacht, mit einer läppischen Strafe davonkommt. Um so einen un-menschlichen Typen zu einem verantwortungsvollen (oder wenigstens unschädlichen) Menschen zu machen, bedarf es langer Zeiträume.

Es gibt sehr wohl auch Typen, die nach Verbüßung von "Lebenslänglich" in die "Sicherungsverwahrung" kommen. Die sind so kaputt, so gestört, dass sie auch nach 15 oder 20 Jahren noch nicht auf die ahnungslose Allgemeinheit losgelassen werden können.

Es ist ausgeschlossen, das "Böse" zu eliminieren, egal, was man mit den "Bösen" tut. LEIDER muss man damit leben, dass es so etwas gibt. Gerade hinsichtlich des zweifelsfrei und gerichtsfest etablierten Mordes halte ich "unsere" Justiz und "unseren" Vollzug für angemessen.

Meine Kritik setzt unterhalb an, vom sogenannten Bagatelldelikt bis hin zur "Körperverletzung mit Todesfolge". Gerade letzteres ist gefährlich. Die Knastzeit ist zu kurz, um Schlägertypen nachhaltig zu kurieren.
 
Nicht jeder Mann kommt entwicklungspsychologisch vor seinem 30., 35. Lebensjahr zur Vernunft. Spätestens dann lässt die Hormonproduktion allmählich nach, das von schädlichen Substanzen befreite Hirn kommt zu so etwas wie Nachdenken. Die eigene in aller Regel tatsächlich üble Kindheit wird aufgearbeitet, der Täter gewinnt Selbsteinsicht, eventuell kapiert er sogar, was er da getan hat.

Ihn nach 15 Jahren wieder auf die Menschheit loszulassen, ist und bleibt heikel. Es gibt eine gute Chance, dass er sich tatsächlich verändert hat. Er ist nicht mehr der ignorante Arsch, der die Tat begangen hat. Es gibt genügend Fälle gelungener Täterrehabilitation - aus nachvollziehbaren Gründen erfährt man davon nichts (der Täter will sich schließlich nicht sein neues Leben ruinieren lassen). Aus ebenfalls nachvollziehbaren Gründen erfährt man umso mehr, wenn so jemand rückfällig wird.

Wie oft passiert das? Und wie recht selten ist das wohl im Vergleich zu all den Ex-Mördern, von denen man nach Absitzen ihrer Strafe nie wieder etwas hört? Die überaus still sich und ihre frühere Existenz einfach nur vergessen machen wollen?

Damit bekommt die Tat Mord eine Art von Verfallsdatum aus Tätersicht. Ich finde das nicht richtig!
 
Gerade hinsichtlich des zweifelsfrei und gerichtsfest etablierten Mordes halte ich "unsere" Justiz und "unseren" Vollzug für angemessen.

Meine Kritik setzt unterhalb an, vom sogenannten Bagatelldelikt bis hin zur "Körperverletzung mit Todesfolge". Gerade letzteres ist gefährlich. Die Knastzeit ist zu kurz, um Schlägertypen nachhaltig zu kurieren.

Was denn nun? Ist der Vollzugsrahmen angemessen oder nicht? Körperverletzung mit Todesfolge sollte als Mord geahndet werden. Jeder halbwegs normal denkende Mensch sollte wissen, dass gegen den Kopf treten rasch zum Tod führen kann.
 
Körperverletzung mit Todesfolge sollte als Mord...
Ich bin kein Jurist, aber darunter stufe ich auch ein, wenn mir ein Dachziegel runter fällt und unten in einem Kinderwagen landet.
Ich garantiere Dir, wenn mir das passiert:
Damit bekommt die Tat Mord eine Art von Verfallsdatum aus Tätersicht.
Wird das aus "Tätersicht" ganz sicher kein Verfallsdatum haben.

Zwischen Mord und Totschlag ist einen himmelweiter Unterschied. Ich behaupte, dass Totschlag jedem Menschen passieren kann. Einen "Totschläger" kenne ich übrigens persönlich.

Um zum Kernthema zu kommen: Eine Exekution ist für mich Mord. Die Gesellschaft verabredet sich zu einer Tat, mit der sie genau die gleiche Tat zu verhindern/bestrafen versucht. Das ist gaga.
 
Ich bin kein Jurist, aber darunter stufe ich auch ein, wenn mir ein Dachziegel runter fällt und unten in einem Kinderwagen landet.
Ich bin auch kein Jurist, aber das wäre meines Wissens fahrlässige Tötung.
Ich behaupte, dass Totschlag jedem Menschen passieren kann.
Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie jemandem "Totschlag passiert". Mörder und Totschläger werden bewusst aktiv. Das fast jeder Mensch zu einem Mord oder Totschlag fähig ist, da würde ich nicht widersprechen.

Zum eigentlichen Thema:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

Todesstrafe und lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Aussicht, jemals wieder frei zu kommen, sind menschenunwürdig. Punkt.
 
Du muss das jetzt nicht lächerlich machen.
@40er da missverstehst du, was ich pointiert (übertrieben) paraphrasiert habe. Wenn du keine Angst vor noch krasseren Formulierungen zu diesem Bereich (Strafbemessung, Gerichte) hast, dann lies´ Dostojewski (Verbrechen und Strafe, böse Geister, Brüder Karamazov)
Und das ändert nichts daran, dass du sehr extreme um nicht zu sagen unrealistische Szenarien entwirfst und diese polemisch kräftig würzt:
Findige Anwälte retten den Täter vor der Verwahrung
Anwälte pflegen keine Täter zu retten (du diffamierst gerade die Juristen sehr übel...)
weil ein Gutachter dem Täter eine psychische Störung bescheinigt hat.
das klingt beinahe so, als seien psychiatrische Gutachten allesamt Blödsinn, weil sie nichts anderes als kranke Täter (ob die krank sind, das festzustellen ist Aufgabe des Gutachtens) zu entlasten als Ziel hätten - - auch das ist starker Tobak auf Stammtischniveau

Probieren wir es neu: entwirf unpolemisch ein realistisches Szenario - dann werde ich deine Frage, weil sie dann kein erneuter Versuch einer durchschaubaren plumpen Suggestivfrage sein wird, beantworten.
 
Todesstrafe und lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Aussicht, jemals wieder frei zu kommen, sind menschenunwürdig. Punkt.

Und Lebensraub durch Mord oder Totschlag?

Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie jemandem "Totschlag passiert". Mörder und Totschläger werden bewusst aktiv. Das fast jeder Mensch zu einem Mord oder Totschlag fähig ist, da würde ich nicht widersprechen.

Das sehe ich allerdings auch so. Ein Totschlag passiert nicht einfach so.
 

Zur Bewertung von Mord, der Unterscheidung zum Totschlag und angemessenen Strafen gibt es offenbar eine aktuell offene Diskussion sowie eine mindestens 150 Jahre währende Weiterentwicklung der juristischen Konzepte dahinter. Nachzulesen in diesem länglichen Wiki-Artikel (ich hab ihn nur überflogen, aber er scheint recht durchdacht und ausführlich recherchiert).

Diese Diskussion muss man zusätzlich sehen im Lichte unseres gesamten Rechtssystems, das nicht auf Rache, sondern auf Bestrafung abhebt und damit meines Wissens bis auf das Römische Rechtssystem zurückgeht.

Was ich damit sagen will, ist folgendes:
  • Die lange Entwicklungsgeschichte unseres Rechts spricht dafür, dass der heutige Status durchaus durchdacht ist, auch wenn er dem Laien oftmals unlogisch oder unangemessen erscheint. Diese Entwicklungsgeschichte ist eben nicht mal eben am Stammtisch erklärt, und noch weniger erschließen sich die Konzepte unserer subjektiven Gefühlswelt.
  • Die Diskussionen scheinen noch keinesfalls am Ende angekommen. Trotzdem brauchen heute wir Gesetze und auch deren Durchsetzung, wir müssen also mit kompromissbehafteten Regeln leben.
Die Diskussion hier ist ziemlich aus dem Bauch heraus und berücksichtigt nicht die Komplexität der Fragestellung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@40er da missverstehst du, was ich pointiert (übertrieben) paraphrasiert habe. Wenn du keine Angst vor noch krasseren Formulierungen zu diesem Bereich (Strafbemessung, Gerichte) hast, dann lies´ Dostojewski (Verbrechen und Strafe, böse Geister, Brüder Karamazov)
Und das ändert nichts daran, dass du sehr extreme um nicht zu sagen unrealistische Szenarien entwirfst und diese polemisch kräftig würzt:

Anwälte pflegen keine Täter zu retten (du diffamierst gerade die Juristen sehr übel...)

das klingt beinahe so, als seien psychiatrische Gutachten allesamt Blödsinn, weil sie nichts anderes als kranke Täter (ob die krank sind, das festzustellen ist Aufgabe des Gutachtens) zu entlasten als Ziel hätten - - auch das ist starker Tobak auf Stammtischniveau

Probieren wir es neu: entwirf unpolemisch ein realistisches Szenario - dann werde ich deine Frage, weil sie dann kein erneuter Versuch einer durchschaubaren plumpen Suggestivfrage sein wird, beantworten.

Deine Tochter wird vergewaltigt und totgeschlagen durch übertriebene Gewalteinwirkung. In der Gerichtsverhandlung wird der Täter nach Jungendstrafrecht bestraft und bekommt 10 Jahre Zuchthaus oder kommt in den Massregelvollzug für einige Jahre. Danach wird er freigelassen oder darauf vorbereitet.

Die Tat begeht ein Erwachsener. Das Urteil lautet lebenslang, der Täter kommt wegen guter Prognose nach 16-17 Jahren wieder raus, eine besondere Schuldschwere war nicht erkennbar, die Tochter schliesslich etwas unzüchtig bekleidet (kommt ja vor).

Wie denkst Du darüber?
 
Prügelei? Autounfall? Wo ziehst Du die Grenze zwischen dem notorischen Raser mitten in der Innenstadt (Kudamm-Raser wurden letztens tatsächlich wegen Mord verurteilt), dem Träumer, der mit seinem LKW rechts abbiegt und einen Radler tötet oder dem, der zwar nicht träumt, aber telefoniert?
 
@40er:

Der Fehler, den Du machst, besteht darin, dass Du zwischen Rache und Strafe nicht unterscheidest. Ein Mensch in seiner Emotionalität will sich rächen. Das ist verständlich.

Der Staat hat aber keine Gefühle. Er zieht seine Daseinsberechtigung aus der Vernunft - Aufklärung, Demokratie, Menschenrechte e. t. c. Er darf sich nicht rächen wollen.

Aber er darf natürlich strafen, sachlich, vernünftig und gefühlsmäßig unbeteiligt.

CW
 
Prügelei? Autounfall? Wo ziehst Du die Grenze zwischen dem notorischen Raser mitten in der Innenstadt (Kudamm-Raser wurden letztens tatsächlich wegen Mord verurteilt), dem Träumer, der mit seinem LKW rechts abbiegt und einen Radler tötet oder dem, der zwar nicht träumt, aber telefoniert?

Fahrlässige Tötung im Falle eines Autounfalls, dem telefonierenden LKW Träumer ?
Prügelei? In einer Prügelei bewegt man sich sehr wohl im Totschlagsbereich. Warum? Ich habe die Absicht meinem Gegenüber körperlichen Schaden zuzufügen.

Die Grenze haben die Juristen zu ziehen. Vollendeter Totschlag mit der Inkaufnahme der möglichen Tötungsabsicht sollte als Mord geahndet werden, so wie beim Kudammraser geschehen.
 
@40er:

Der Fehler, den Du machst, besteht darin, dass Du zwischen Rache und Strafe nicht unterscheidest. Ein Mensch in seiner Emotionalität will sich rächen. Das ist verständlich.

CW

Wahrscheinlich triffst Du damit ins Schwarze. Ich bin dennoch der Meinung, dass die Strafen in der BRD und vor allem hier in der CH oft ein Witz sind in Relation zu den Schaden, den die Täter angerichtet haben.
Die Jüngeren Ereignisse (vor allem der Doppelmord durch den 19 jährigen in Norddeutschland) hat mich lange nachdenken lassen wie mit solchen Leuten umzugehen ist und ob die Todesstrafe eine Alternative darstellt. Ich komme für mich zu keinem Ergebnis - bin aber der Meinung, dass das Wegsperren für immer auch für immer sein sollte und lange nicht so komfortabel sein muss wie es hierzulande oft ist.
 
Das lebenslange Wegsperren ist nicht komfortabel. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass in den Zellen keine Holzpritsche, sondern ein Bett steht und ein Fernseher vorhanden ist. Ein komfortabeles Bett macht das Liegen angenehm, nicht aber die lebenslange Strafe.

CW
 
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