Wenn dann der Entscheidnisbefugte entscheidet, dass der Meuchelmord oder die damit einhergehende Kindesschändigung wohl eine Affekthandlung war, der Täter eine schwere Kindheit hatte, evt. Alkoholkonsum im Spiel war und das lange Wegsperren im Sinne der Täterrehabilitation nicht so richtig lange dauern wird, bleibt dein Schaden und Schmerz lebenslänglich.
Wie denkst Du dann?
Na wie wohl:
Es ist nachvollziehbar, wenn insb. Betroffene sich Übles für den Täter wünschen. Es gibt "Kultur"kreise, da gibt es noch die Blutrache oder andere Spielarten der Selbstjustiz.
Der Tod des Täters macht die Tat nicht ungeschehen - GAR NICHTS macht die Tat ungeschehen, das Opfer bleibt immer das Opfer und seine Angehörigen ebenfalls. Das ist das Grausame an Gewaltkriminalität.
Ein zivilisierterer Reflex auf die unfassbare Gemeinheit des Schicksals (das ganz konkret die Schuld eines ganz konkreten Verbrechers) ist: "Ich will, dass er das nie wieder macht."
Also lebenslang wegsperren.
Man stelle sich dann folgendes Szenario vor: Die Täter sind meistens junge Männer mit arschiger Lebenseinstellung, oft mehr oder weniger deutlich unter 30. Bis die Untersuchungshaft abgeschlossen, der Prozess geführt, das Urteil gesprochen und sämtliche Einsprüche abgewehrt sind, ist der unreife Dreckskerl bereits Jahre älter. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er im Laufe der folgenden, sagen wir ZEHN Jahre (Dauer der U-Haft wird angerechnet) nicht nur physisch altert, sondern auch mental reift! Nicht jeder Mann kommt entwicklungspsychologisch vor seinem 30., 35. Lebensjahr zur Vernunft. Spätestens dann lässt die Hormonproduktion allmählich nach, das von schädlichen Substanzen befreite Hirn kommt zu so etwas wie Nachdenken. Die eigene in aller Regel tatsächlich üble Kindheit wird aufgearbeitet, der Täter gewinnt Selbsteinsicht, eventuell kapiert er sogar, was er da getan hat.
Ihn nach 15 Jahren wieder auf die Menschheit loszulassen, ist und bleibt heikel. Es gibt eine gute Chance, dass er sich tatsächlich verändert hat. Er ist nicht mehr der ignorante Arsch, der die Tat begangen hat. Es gibt genügend Fälle gelungener Täterrehabilitation - aus nachvollziehbaren Gründen erfährt man davon nichts (der Täter will sich schließlich nicht sein neues Leben ruinieren lassen). Aus ebenfalls nachvollziehbaren Gründen erfährt man umso mehr, wenn so jemand rückfällig wird.
Wie oft passiert das? Und wie recht selten ist das wohl im Vergleich zu all den Ex-Mördern, von denen man nach Absitzen ihrer Strafe nie wieder etwas hört? Die überaus still sich und ihre frühere Existenz einfach nur vergessen machen wollen?
Wenn einer erst mal intensivtherapeutisch "lebenslänglich" hatte, sind seine Chancen auf gesellschaftliche Rehabilitation besser, als wenn der Brutaloarsch, der mit seiner aufgetuneten Karre in irgendeiner Innenstadt ein testosterongeschwängertes Autorennen liefert und dabei halt dummerweise den einen oder anderen Toten verursacht, mit einer läppischen Strafe davonkommt. Um so einen un-menschlichen Typen zu einem verantwortungsvollen (oder wenigstens unschädlichen) Menschen zu machen, bedarf es langer Zeiträume.
Es gibt sehr wohl auch Typen, die nach Verbüßung von "Lebenslänglich" in die "Sicherungsverwahrung" kommen. Die sind so kaputt, so gestört, dass sie auch nach 15 oder 20 Jahren noch nicht auf die ahnungslose Allgemeinheit losgelassen werden können.
Es ist ausgeschlossen, das "Böse" zu eliminieren, egal, was man mit den "Bösen" tut. LEIDER muss man damit leben, dass es so etwas gibt. Gerade hinsichtlich des zweifelsfrei und gerichtsfest etablierten Mordes halte ich "unsere" Justiz und "unseren" Vollzug für angemessen.
Meine Kritik setzt unterhalb an, vom sogenannten Bagatelldelikt bis hin zur "Körperverletzung mit Todesfolge". Gerade letzteres ist gefährlich. Die Knastzeit ist zu kurz, um Schlägertypen nachhaltig zu kurieren.