Exekution vertagt

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Ich habe bereits vorher geschrieben, dass mich jüngere Ereignisse stark zum Denken angeregt haben ob für gewisse Personen/Taten eine Todesstrafe nicht die logische Konsequenz wäre.

Wenn die Logik der Logik der Rache/Vergeltung folgt, dann ja. :-) Deshalb finde ich es gut, dass Blutrache und Selbstjustiz hierzulande seit seeeeehr langer Zeit durch Richter, kodifiziertes Recht, Strafgesetzbuch ETC. abgelöst sind. Der Staat als Staat hat eine Schutzfunktion, sollte aber, so fies das ggf für die Betroffenen ist, keine Emotionen zur Richtschnur des Handelns machen.

Ich bin hierzu für mich zu keinem Ergebnis gekommen, mit Ausnahme das der Strafvollzug zu lasch ist.

Wie vielleicht mitunter schon durchschimmerte, bin ich bekennender Verfechter von Law and Order. Ich finde längere Haftstrafen gut, FALLS dabei therapiert wird, und zwar deshalb, weil die mentale Neujustierung des Täters ihre Zeit braucht. Therapie ist in diesen Fällen sowieso das falsche Wort, es suggeriert eine "Krankheit", die "geheilt" wird. In Wahrheit sind die Delinquenten nicht krank (sonst wären sie in der Forensischen Psychiatrie), sondern sie haben kein Wertegerüst, keine Erziehung, keine Empathie, sie hatten "die falschen Freunde" oder die falsche Religion/Ideologie oder was weiß ich, Gewohnheiten wie Drogen-, mindestens aber ALKOHOLKONSUM (da haben wir ihn wieder :blöd:) spielen fast immer eine Rolle. Seien wir ehrlich: Wenn so ein Totschläger wie beispielsweise der Serbe, der den Tod dieser Tuce verursacht hat (was dann "juristisch" weder Mord noch Totschlag war), nach einem überschaubaren Zeitraum im Knast wieder frei kommt, ist er so arschig, so unbeherrscht und damit so gefährlich wie zuvor. Dieser Gefängnisaufenthalt bringt gar nichts, außer dass der Verurteilte interessante Kontakte mit noch kriminelleren Elementen knüpfen kann.

Strafen sollten m. E. immer auch Anstrengungen in Richtung "Besserung des Täters" beinhalten. Das ist die vordringlichste Aufgabe des humanistischen Strafvollzugs und entspricht nebenbei auch am ehesten dem Interesse der Gesellschaft. Dass die drohende Todesstrafe nicht abschreckt, darf als erwiesen angesehen werden (ein Blick in die Mordstatistik der USA sollte ausreichen - was abschrecken kann, ist die Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden).

Dem Interesse der Gesellschaft entspricht NICHT, dass Tötung und Mord enttabuisiert werden. Es darf nicht getötet/gemordet werden - gar nicht, egal unter welchem Vorwand, punctum, also erst recht nicht durch die Gesellschaft (in Gestalt von Richter/Henker), die selbst dieses Tabu errichtet. Das ist schizo! Unterschätz bitte nicht, welche mentale Verrohung zwangsläufig damit einhergeht. Dass die Angehörigen des Opfers bei der Hinrichtung zugucken dürfen, ist die Potenz der Perversion und entlarvt den Vorgang als plumpe Rache, nichts anderes.


Blöd ist auch, wenn das Urteil ausgesprochen ist und irgendwann vollstreckt ist, aber Entlastungsbeweise oder neues Material, das die Unschuld beweist, nicht mehr zugelassen wird.

Das Prinzip "non bis in idem" verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Es gibt ja auch den umgekehrten Fall, dass aufrund neuer Erkenntnisse der Freigesprochene überführt werden kann. Kritik am Justizwesen sollte m. E. auch daran ansetzen, dass es noch bedeutend schwerer ist, einem Richter ein Fehlurteil nachzuweisen als einem Arzt einen Behandlungsfehler. Wenn ein Urteil erst mal steht, steht es. Die unterstellte Infallibilität des ex cathedra urteilfällenden Richters gleicht in der Praxis einem Dogma, das allenfalls unter Aufbietung langwierigster Anstrengungen gegen größte Widerstände angetastet werden kann (als sei ein Richter kein Mensch, der sich irren kann, der mal einen schlechten Tag hat, von beginnender Demenz heimgesucht wird o.ä.)

Ein Kind ist (u.U.) arglos und wehrlos => Heimtücke

Arglos und wehrlos ist auch die Ommi am Rollator oder der schlafende Obdachlose oder jedes andere Opfer, das nicht das Kaliber des zitierten Muskelprotzes hat (dem seine Muckis nichts nützen, wenn er hinterrücks erstochen/erschossen wird). Mord ist Mord. Beim Urteil werden Elemente "besonderer Grausamkeit" berücksichtigt.

Übrigens ist die Bezeichnung "Kinderschänder" extrem daneben. Es wird nicht das Kind "geschändet" (= mit Schande überzogen). Aber das nur am Rande. :heilig:
 
da muss ich @Peter zustimmen! Deiner Feder @40er entstammen die Stammtischparolen in diesem Faden, im Lauf der Diskutiererei hab ich sie mehrmals zitiert (sicher erinnerst du dich an dein polemisches "zu leicht bekleidet" Beispiel und andere Entgleisungen) - also solltest du dich da nicht zu sehr beschweren und schmollen ;-)
Am besten freilich wäre, allerseits das Stammtischniveau zu vermeiden:-)

Das Wort Entgleisungen ist hier wohl etwas arg weit hergeholt. Zynismus wäre wohl treffender. Ausserdem schmolle ich nicht sondern versuche Ordnung in den Gedankensalat zu bringen. Sinnvoller wäre es aber wohl gar nicht weiter sich gross damit zu beschäftigen.

Als Vater zweier Schulkinder würde ich einen Kinderschänder an seinen Eiern aufhängen.
 
Wenn die Logik der Logik der Rache/Vergeltung folgt, dann ja. :-) Deshalb finde ich es gut, dass Blutrache und Selbstjustiz hierzulande seit seeeeehr langer Zeit durch Richter, kodifiziertes Recht, Strafgesetzbuch ETC. abgelöst sind. Der Staat als Staat hat eine Schutzfunktion, sollte aber, so fies das ggf für die Betroffenen ist, keine Emotionen zur Richtschnur des Handelns machen.

Dem stimme ich vorbehaltlos zu, so schwer das auch manchmal fallen mag.

Seien wir ehrlich: Wenn so ein Totschläger wie beispielsweise der Serbe, der den Tod dieser Tuce verursacht hat (was dann "juristisch" weder Mord noch Totschlag war), nach einem überschaubaren Zeitraum im Knast wieder frei kommt, ist er so arschig, so unbeherrscht und damit so gefährlich wie zuvor. Dieser Gefängnisaufenthalt bringt gar nichts, außer dass der Verurteilte interessante Kontakte mit noch kriminelleren Elementen knüpfen kann.

Strafen sollten m. E. immer auch Anstrengungen in Richtung "Besserung des Täters" beinhalten. Das ist die vordringlichste Aufgabe des humanistischen Strafvollzugs und entspricht nebenbei auch am ehesten dem Interesse der Gesellschaft.

Ich kenne den Fall mit dem Serben jetzt nicht, gehe aber nicht davon aus, dass eine Behandlung des Täter im Sinne einer Besserung von aussen grossen Erfolg haben wird. Dafür hat der Täter bereits eine Grenze überschritten, die nie überschritten hätten werden dürfen. Es werden und wurden bei der Behandlung hierbei schon Fehler gemacht, die schwerwiegende Folgen gehabt haben, nachdem der Täter relativ zeitnah wieder auf freiem Fuss war. Einsicht in die Tat kommt vielleicht mit Reife und Lebensalter, aber das wird vermutlich sehr lange dauern.
 
Das Wort Entgleisungen ist hier wohl etwas arg weit hergeholt.

...die Passage mit "ausserdem leicht bekleidet" ausgerechnet von einem Vati ist durchaus entgleist...
Ausserdem schmolle ich nicht sondern versuche Ordnung in den Gedankensalat zu bringen.
das ist erfreulich
Als Vater zweier Schulkinder würde ich einen Kinderschänder an seinen Eiern aufhängen.
traditionellerweise wurden Stricke um den Hals gebunden, weil das letztlich das Licht ausknipst - ob das auch in dieser Variante der Fall ist?
 
Strafen sollten m. E. immer auch Anstrengungen in Richtung "Besserung des Täters" beinhalten. Das ist die vordringlichste Aufgabe des humanistischen Strafvollzugs und entspricht nebenbei auch am ehesten dem Interesse der Gesellschaft.

Schon der erste Google Treffer zeigt da aber leider eine nicht gerade berauschende Erfolgsrate. Das über 60 % der Täter mit dem Delikt "schwere u. gefährliche Körperverletzung" rückfällig werden macht nachdenklich.

Nachdenklich macht auch, dass der Entzug des Führerausweisses den grössten Besserungseffekt zu zeigen scheint.
 

Einsicht in die Tat kommt vielleicht mit Reife und Lebensalter, aber das wird vermutlich sehr lange dauern.

Ja, sag ich doch, das dauert lange und die Chancen auf Besserung werden nicht zuletzt durch ein höheres Alter größer. Umgekehrt: Wie pervers ist es, jemanden hinzurichten, der Jahrzehnte hinter Gittern schmurgelte, gealtert und gereift ist und womöglich erstmalig Gelegenheit hatte, sich selbstkritisch zu hinterfragen? Es werden doch immer wieder Fälle bekannt, dass der Verurteilte tatsächlich bereut, tief gläubig geworden ist o.ä.

Es ist einfach ein Dilemma. Jede Lösung hat etwas Unbefriedigendes, denn die Schädigung ist geschehen und nichts macht sie ungeschehen. Man muss sich damit abfinden, dass keine Tat wirklich gesühnt werden kann, auch nicht, wenn man den Täter zu Tode foltert.

Der (wie ich finde: valide!) Trost: Man bewahrt die eigene Zivilisiertheit und begibt sich nicht hinab auf das schändliche Niveau des Täters, indem man ebenso niederträchtig handelt wie er.
 
Es ist einfach ein Dilemma. Jede Lösung hat etwas Unbefriedigendes, denn die Schädigung ist geschehen und nichts macht sie ungeschehen. Man muss sich damit abfinden, dass keine Tat wirklich gesühnt werden kann, auch nicht, wenn man den Täter zu Tode foltert.
@Barrat was hältst du vom frühmittelalterlichen Wergeld Konzept?
 
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