Die GEMA, Heino, das Urheberrecht und ich

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Der deutschlandweit bekannte Hardrocker Heino hat ja einen ziemlichen Wirbel mit seiner neuesten CD ausgelöst und sicher auch einen schönen Wirbel auf seinem Konto. Die Kohle sei ihm gegönnt.

Zum damit verbundenem Urheberrechtsproblem dieses:

"Die GEMA ist aber grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Natürlich gilt das auch für Heino."
Dies ist ein Zitat vom Medienrechtsexperten Christian Solmecke auf compliancemagazin.de.

Meine Frage also:
Müsste man, damit man solche Rechte von der GEMA eingeräumt bekommt, selbst Mitglied der GEMA sein oder würde das für Nichtmitglieder auch gelten?

Ich frage ausdrücklich nicht nach Rechtsberatung. Vielleicht kann aber jemand diese Frage beantworten.

Danke für alle Antworten!

CW
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo CW,

ja, die Gema verwaltet die Urheberrechte (und die Vermarktungsrechte) für Mitglieder (also die Komponisten der Songs). Jeder kann einen solchen Song covern (d.h. ohne wesentliche Veränderungen in Text und Melodie nachspielen) und veröffentlichen. Das was also Tanzkapellen, Cover Rockbands etc. machen. An den Gewinnen aus diesen Aktivitäten muss aber der Urheber beteiligt werden. Das organisiert die Gema. Wenn Du also einen Song von z.B. den Ärtzten nachspielst und dafür eine Gage erhältst oder auf eine CD presst, kassiert die GEMA bei Dir ab (über die GEMA Abgabe des Presswerks ohne die eine eigenproduzierte überhupt nicht gepresst wird oder die GEMA Abgabe des Veranstalters in Verbindung mit den GEMA Songlisten, die die Bands/DJs ausfüllen müssen). Soweit klar bei Covers. Heino darf, aber er muss ordentlich Geld an die Urheber abdrücken (aus den Verkäufen). Die Ärtzte machen also richtig Kohle mit dieser Veröffentlichung. Das lässt die Krokodilstränen die da vergossen werden in einem ganz neuen Licht erscheinen, gell? Je mehr Gedöns gemacht wird um so mehr verdient Heino UND die Urheber - alles klar?

Solange Du Songs coverst, also keine wesentlichen Änderungen in Text und Melodie vornimmst, ist alles im grünen Bereich (solange Du die GEMA Geschichte klar erfüllst) und Du brauchst niemanden fragen. Auch als Gema Nicht-Mitglied

Was anderes ist es, wenn Du Änderungen im Song vornimmst. Solltest Du also einen eigenen Faschingstext auf Mr. Sandman machen, müsstest Du - kommerzielle Verwendung vorausgesetzt - erstmal Metallica fragen, ob sie Dir das erlauben. Eine Ausnahme ist - wie so oft - die Satire. Falls es die Freiheit der Kunst betrifft (da gab es mal eine Persiflage auf einen Grönemeyer Song von Hagen Rether ... " Gut das es mich gibt" oder so ähnlich - mal googeln ...) dann kann der Urheber wenig dagegen machen ... aber das ist rechtlicher Grauraum und nur anerkannten Commedians zu empfehlen.

Wenn Du im nichtkommerziellen Bereich tätig bist (also Aufnahmen in keliner Stückzahl und nur an Freunde umsonst ....) bist Du normalerweise auf der sicheren Seite - wen interessiert das schon?

Komponierst Du selbst und willst GEMA Mitglied werden, musst Du übrigens nachweisen, dass Du tatsächlich kommerziell Musikschaffender bist. Du musst dann eine Gema Mitgliedschaft beantragen und eigene Kompositionen vorlegen und glaubhaft versichern, dass Du damit Geld verdienst etc.

Gruss und frohes Covern!

Hyp
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ja, vielen Dank, hyp! Dann steht meiner Karriere eigentlich kaum noch etwas im Wege.

Entscheidend scheint in diesem Zusammenhang das Wort "Änderung" zu sein. Wann fängt eine unzulässige Änderung an, eine zu sein? Heino hat die beiden wichtigsten Dinge, den Text und die Melodie, nicht geändert, sich also an die Regeln gehalten. Etwas anderes ist aber sein Arrangement. Der Background ist ja hinsichtlich der Instrumentierung keinesfalls eine Eins-zu-Eins-Kopie, also eine Änderung. Offensichtlich aus seiner Sicht und der seiner Berater aber eine Änderung im grünen Bereich, ohne das Risiko einer saftigen Klage.

Könnte ich eine CD mit meinem Pianoarrangement einer Rocknummer aufnehmen, den Notentext dazulegen und diese CD an Freunde verschenken! Achtung: hypotetische Frage!!

CW
 
Das sowieso. Keine kommerzielle Verwertung, keine wesentliche Änderung (weglassen des Textes ist keine wesentliche Änderung).

Was die Änderungen im Arrangement angeht, ist weitestgehende Freiheit angesagt. Es werden ja mittlerweile Punk-Rock Titel von Synphonieorchestern gespielt. Klavierversionen zu allen möglichen Titeln gibt es auch. Hör gerade eine CD auf der Kapverdische Musiker Beatles Songs (Rechteinhaber übrigens die Erben von Michael Jackson - oder hat er die Rechte noch kurz vor seinem Tod an SONY vertickt...?) im Inselstil (irgendwie Richtung Samba/Fado) vertont haben. Fast alles ist erlaubt. Problematisch ist ein völlig anderer Text (eventuell sogar mit zweifelhaftem Inhalt) oder ganz neue Melodielinien (Transposition ist allerdings wieder unproblematisch) ... aber wie gesagt, so lange Du die CD selbst brennst und kostenlos an Deine Freunde weitergibst gibts eh kein Problem.

Gruss
Hyp
 
Der liebe Heino sitzt jetzt in der Eifel zusammen mit Hannelore in seinem Cafe und lacht sich schlapp.
So ein Schlingel!

CW
 
Und die anderen Nutzniesser (Ärtzte, Tote Hosen, Juli etc....) sitzen mit Papnasen drum herum, stossen mit Moet Chandon an und amüsieren sich königlich ... ab und zu checkt einer per Internet sein Konto und dann brüllen alle vor Lachen und prosten sich zu rosenmontagsmässig zu. Während das Fan-Volk in deutscher Manier über die Unart des Coverns lästert ... Hellau!

Hyp
 
stossen mit Moet Chandon an und amüsieren sich königlich ... ab und zu checkt einer per Internet sein Konto und dann brüllen alle vor Lachen und prosten sich zu rosenmontagsmässig zu.
Überschätz das mal nicht, diese Zeiten sind vorbei (Madonna &co vielleicht mal ausgenommen).
Bereits 2004 haben z.B. Ronan Keating für den Charteinstieg mit seinem damaligen Album (frag mich nicht wie das hies) 214 verkaufte Einheiten gereicht. Und die Verkäufe haben sich seit dem nicht besser entwickelt. Ein Künstler verdient übrigens 4% pro verkaufter Einheit (Album für 16,- = 64 ct., an die Gema gehen immerhin 6%).
Die Gema braucht für die Auszahlung mindestens ein Jahr, und die Airplays werden jetzt auch nicht grade fett entlohnt. Zumal die Sender mit Heavy-Rotation meist Pakete kaufen, die so gut wie nichts für die Künstler generieren.
Wenn die Pappnasen verdienen wollen geht das nur noch über Merchandise oder Konzerte (wie gesagt, Über-Größen wie Madonna etc mal ausgenommen).
 

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