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Der deutschlandweit bekannte Hardrocker Heino hat ja einen ziemlichen Wirbel mit seiner neuesten CD ausgelöst und sicher auch einen schönen Wirbel auf seinem Konto. Die Kohle sei ihm gegönnt.
Zum damit verbundenem Urheberrechtsproblem dieses:
"Die GEMA ist aber grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Natürlich gilt das auch für Heino."
Dies ist ein Zitat vom Medienrechtsexperten Christian Solmecke auf compliancemagazin.de.
Meine Frage also:
Müsste man, damit man solche Rechte von der GEMA eingeräumt bekommt, selbst Mitglied der GEMA sein oder würde das für Nichtmitglieder auch gelten?
Ich frage ausdrücklich nicht nach Rechtsberatung. Vielleicht kann aber jemand diese Frage beantworten.
Danke für alle Antworten!
CW
Zum damit verbundenem Urheberrechtsproblem dieses:
"Die GEMA ist aber grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Natürlich gilt das auch für Heino."
Dies ist ein Zitat vom Medienrechtsexperten Christian Solmecke auf compliancemagazin.de.
Meine Frage also:
Müsste man, damit man solche Rechte von der GEMA eingeräumt bekommt, selbst Mitglied der GEMA sein oder würde das für Nichtmitglieder auch gelten?
Ich frage ausdrücklich nicht nach Rechtsberatung. Vielleicht kann aber jemand diese Frage beantworten.
Danke für alle Antworten!
CW
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