Versicherungsschutz für Klavier und Flügel

  • Ersteller des Themas Wiedereinsteiger123
  • Erstellungsdatum

Wiedereinsteiger123

Wiedereinsteiger123

Dabei seit
1. Nov. 2015
Beiträge
887
Reaktionen
895
Hallo zusammen,

nach Anschaffung unseres Flügels habe ich, nur zur Absicherung und in Erwartung, dass die Antwort positiv ausfallen würde, bei unserer Hausratversicherung (Asstel) angefragt, ob das Instrument auch bis zur Versicherungssumme versichert ist. Die Antwort war folgende:

"gemäß unserer Versicherungsbedingungen (Seite 25 Punkt 4) sind Musikinstrumente vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hierfür können Sie eine separate Musik-Instrumente-Versicherung abschließen. Da wir diese nicht anbieten, empfehlen wir für ein Angebot unsere Tochtergesellschaft Gothaer AG"

Das hat mich ehrlich gesagt überrascht, handelt es sich ja nicht um typisches, leichtes Diebesgut wie Goldmünzen, und ist wohl auch für andere eine wichtige Information, die davon ausgingen, dass ihr Instrument bereits versichert sei.

Jetzt habe ich eine Frage an diejenigen, die ihr Instrument versichert haben. Welchen Versicherer habt ihr gewählt und ist es eine eigenständige Instrumentenversicherung oder eine Zusatzversicherung zur Hausratversicherung (die würde ich nur wenn es sich nicht vermeiden lässt wechseln wollen)?

Anders als bei den verbreiteten Standardversicherungen gibt es hier keine Vergleichsportale oder einfache Beitragsrechner. Bislang gefunden habe ich:
- Mannheimer Sinfonia
- Provinzial Nord
- BGV Badische Versicherungen

Ich werde ganz unruhig bei dem Gedanken, dass unser geliebter Flügel unversichert ist...
 
Für StreichinstrumentenspielerINNen ist u. a. Harmonie Versicherungen bei Instrumentenversicherungen beliebt. Vielleicht sind sie auch für TastenspielerINNen attraktiv. Ich war gerade auf der Homepage und bei 15.000 Euro Wert würde eine Versicherung für ein Klavier eine Prämie von ca. 75 Euro pro Jahr ausmachen.
 
Eine Instrumentenversicherung kostet weit mehr als die gesamte Hausratversicherung. Es gibt aber genügend Hausratversicherungen, die problemlos Flügel oder Klaviere mitversichern. Du solltest einfach Deine Versicherung wechseln. Wer nicht will, der hat schon...

Grüße, Jörg
 
Für StreichinstrumentenspielerINNen ist u. a. Harmonie Versicherungen bei Instrumentenversicherungen beliebt. Vielleicht sind sie auch für TastenspielerINNen attraktiv. Ich war gerade auf der Homepage und bei 15.000 Euro Wert würde eine Versicherung für ein Klavier eine Prämie von ca. 75 Euro pro Jahr ausmachen.

Der Informationsgehalt der Seite ist wirklich sehr gut, was mir da etwas Bauchschmerzen bereitet, ist, dass dahinter offenbar kein größerer Versicherer steht, sondern das Ganze über "Harmonia e. K.", also einen Einzelunternehmer läuft (falls ich mich irre, bitte korrigieren).
 
Eine Instrumentenversicherung kostet weit mehr als die gesamte Hausratversicherung. Es gibt aber genügend Hausratversicherungen, die problemlos Flügel oder Klaviere mitversichern. Du solltest einfach Deine Versicherung wechseln. Wer nicht will, der hat schon...

Wie gesagt, wenn das nötig ist, mache ich auch das und habe auch schon, wie von Asstel empfohlen, bei Gothaer angefragt. Bei Harmonia würde die Versicherung für unseren Flügel 150 Euro pro Jahr kosten und damit tatsächlich mehr als unsere Hausratversicherung.
Kannst du einen Versicherer empfehlen?
 
Eine Instrumentenversicherung kostet weit mehr als die gesamte Hausratversicherung. Es gibt aber genügend Hausratversicherungen, die problemlos Flügel oder Klaviere mitversichern. Du solltest einfach Deine Versicherung wechseln. Wer nicht will, der hat schon...

Grüße, Jörg

Dem kann ich nur beipflichten. Ich habe bei meiner Versicherung auch nachgefragt, nachdem ich mir den Flügel gekauft habe, ist mit drin in der Hausratversicherung.
 
Einen Versicherer zu empfehlen ist schwierig, da alle unterschiedliche Leistungen und - je nach - regionaler Lage - auch unterschiedliche Tarife anbieten. Ich bin aber sicher, dass für fast alle Versicherer die Mitversicherung eines Instrumentes überhaupt kein Problem ist. Ob im Ernstfall eine wertvolle Antiquität verbrennt oder ein Flügel, spielt für die Risikokalkulation keine Rolle. Ich würde einfach ein Vergleichsportal nutzen oder einen unabhängigen Finanzberater/Makler mit der Sache beauftragen.

Grüße, Jörg
 
Mit den Vergleichsportalen ist leider eine Vorauswahl nicht möglich, weil es dafür kein Filterkriterium gibt. Ich habe mir von einigen Versicherern die Bedingungen angeschaut und bis auf die VHV hatten alle einen gleich lautenden Passus unter "Nicht versicherte Sachen":
"Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen)."

Was ich an der Formulierung nicht verstehe ist das "versichert sind", welches doch korrekterweise "versichert werden müssen" lauten müsste?

Ich habe bei der bestehenden Hausratversicherung jetzt angefragt, ob sie mir dennoch eine Versicherung anbieten können, ebenso bei der Gothaer.
 
Die Versicherungssummen von Hausratversicherungen werden häufig pauschal nach qm-Fläche der Wohnung berechnet. Wenn der Flügel diese Pauschalsumme sprengt, wirst Du wohl die Versicherungssumme erhöhen müssen. Dann macht sich das Instrument auch in der jährlichen dynamischen Prämienanpassung bemerkbar. Man kann aber auch für das Instrument einen "Festpreis" vereinbaren. Und man kann mit der Versicherung verhandeln: Denn gestohlen wird das Teil sicherlich nicht.
 
Dem kann ich nur beipflichten. Ich habe bei meiner Versicherung auch nachgefragt, nachdem ich mir den Flügel gekauft habe, ist mit drin in der Hausratversicherung.

Na ja, na ja, wenn die Bude abfackelt, muss man natürlich schauen, dass bei der Hausrat, sofern das Instrument mit versichert ist, dann die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist. Eine übliche Pauschale pro qm dürfte nicht ausreichen, wenn ein Flügel vorhanden ist, der vielleicht halb so teuer ist wie der sonstige Hausrat.
 
Der Informationsgehalt der Seite ist wirklich sehr gut, was mir da etwas Bauchschmerzen bereitet, ist, dass dahinter offenbar kein größerer Versicherer steht, sondern das Ganze über "Harmonia e. K.", also einen Einzelunternehmer läuft (falls ich mich irre, bitte korrigieren).

Ob die Harmonia nur Vermittler oder Versicherer ist, weiß ich nicht. Denn auf auf der website wird auch "internationaler Leistungsträger (WüBa, Marke der AIG)" erwähnt. Im Zweifel anfragen, die sind sehr nett.
 

Na ja, na ja, wenn die Bude abfackelt, muss man natürlich schauen, dass bei der Hausrat, sofern das Instrument mit versichert ist, dann die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist. Eine übliche Pauschale pro qm dürfte nicht ausreichen, wenn ein Flügel vorhanden ist, der vielleicht halb so teuer ist wie der sonstige Hausrat.

Ohne in Details zu gehen: Außer meinem Flügel besitze ich keine teuren Luxusgüter oder Antiquitäten:cry:;-).
 
Außerdem ist der Leistungsumfang zw. Instrumentenversicherung und Hausrat unterschiedlich. Der notwendige Leistungsumfang wird bei einer Geige, die eher gestohlen werden kann oder einem Kontrabass, mit dem man irgendwo angeeckt ist und der dann reparaturbedürftig ist, natürlich anders sein als bei einem Flügel/Klavier, aber was ist, wenn auf der Party das Rotweinglas reinfällt, der Lack zerkratz wird etc. und keiner wars... So etwas sollte man bei der Wahl der Versicherung zumindest überlegen.
 
Ob die Harmonia nur Vermittler oder Versicherer ist, weiß ich nicht. Denn auf auf der website wird auch "internationaler Leistungsträger (WüBa, Marke der AIG)" erwähnt. Im Zweifel anfragen, die sind sehr nett.

Versicherungen sind in Deutschland streng reglementiert; ein Ausfallrisiko bei Sachversicherungen besteht da gewiss nicht. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Instrumentenversicherungen für Flügel, die immer am selben Ort stehen (also nicht verliehen werden etc.) viel zu teuer sind. Ein 100.000-EUR-Flügel kostet beim Instrumentenversicher ca. 600,- EUR pro Jahr, bei der Hausratversicherung einen Zuschlag von ca. 50,- EUR pro Jahr.

Grüße, Jörg
 
"Nicht versicherte Sachen":
"Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen)."
Dieser Passus könnte bedeuten, dass, wenn das Instrument eine eigene Versicherung hat, die Hausrat im Schadenfall nicht leistet (also nicht doppelt leistet). Ich hab so was mit meinem Wasserschaden gerade durch - die Haftpflicht- und auch die Hausratversicherungen leisten nicht für Schäden, die durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind.
 
Ich habe nach Rücksprache mit meiner Hausratversicherung einfach die Versicherungssumme um den Kaufpreis des Instruments aufgestockt. War kein Problem (bei der HUK).
 
Ist auch kein Problem - sollte aber (sobald der Preis das Verständnis eines Vers-Sachbearbeiters überschreitet ;-)), unbedingt EXPLIZIT im Vertrag erwähnt werden!
 
Ich habe ein Versicherungspaket für mein Haus welches verschiedene Versicherungen beinhaltet, zum Beispiel Wohngebäude, Hausrat,Haftpflicht. Ich habe mich damals erkundigt und es liegt mir auch schriftlich vor, dass beide Instrumente (1925 und 1933) zum heutigen Neupreis versichert sind. Das ist insbesondere für den Bechsteinflügel interessant...
Ab einem Alter von 100 Jahren werden die Instrumente jedoch als Antiquitäten versichert. Welche Auswirkungen das genau hat, weiß ich aktuell jedoch nicht.

LG

Bechsteinfreund
 
Dieser Passus könnte bedeuten, dass, wenn das Instrument eine eigene Versicherung hat, die Hausrat im Schadenfall nicht leistet (also nicht doppelt leistet). Ich hab so was mit meinem Wasserschaden gerade durch - die Haftpflicht- und auch die Hausratversicherungen leisten nicht für Schäden, die durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind.

So hätte ich es unvoreingenommen auch verstanden. Nachdem der Sachbearbeiter in Antwort auf meine Frage aber genau darauf Bezug genommen hat, hört es sich ja doch anders an. Ich werde dort später oder morgen mal anrufen und das klären. Sollte es doch versichert sein oder gegen Aufpreis versicherbar sein, werde ich mir das auf jeden Fall schriftlich zusichern lassen.
 
Ich habe nach Rücksprache mit meiner Hausratversicherung einfach die Versicherungssumme um den Kaufpreis des Instruments aufgestockt. War kein Problem (bei der HUK).

Ich habe gerade mal in die Versicherungsbedingungen der HUK geschaut: Instrumente fallen unter die nicht versicherten Gegenstände, unabhängig von der Versicherungssumme. Haben sie dir schriftlich bestätigt, dass dein Flügel versichert ist? Und offenbar handelt es sich um eine Neuwertversicherung, hast du um den Neupreis des Flügels aufgestockt, um Unterversicherung zu vermeiden?
 

Zurück
Top Bottom