Urheberrecht - Veröffentlichung bei IMSLP

Bin gerade hierüber gestolpert:
http://irights.info/userfiles/CC-NC_Leitfaden_web.pdf
Entält einige interessante Überlegungen zum Thema.

Vielen Dank für den ganz exzellenten Link zu dem Thema, ganz herzlichen Dank !!!

Nachtrag an @pianovirus:

Ich kenne das GNU-Projekt, und für Softwareprojekte ist es geradezu ideal, wenn viele Menschen daran arbeiten, um es immer mehr zu vervollkommnen.
Nur, es gibt eben doch Unterschiede zwischen einem technischen Projekt, was durch die Mitarbeit vieler Menschen immer mehr vervollkommnet werden kann (nach objektiven Kriterien) und einem Kunstprodukt, welches immer einen subjektiven Anteil enthält, und welches erst durch Authentizität wirkt. Da kann es kontraproduktiv sein, wenn viele Leute daran verschlimmbessern (auf der anderen Seite können "Coverversionen" natürlich auch interessant sein).

Von daher sind Lizenzen, bezogen auf open-source-Softwareprojekte ein ganz anderes Thema als Lizenzen bezogen auf ein Kunstprodukt, finde ich. Was dann eben andere Lizenzklauseln mit sich bringt, falls erwünscht.
 
Vielen Dank für den ganz exzellenten Link zu dem Thema, ganz herzlichen Dank !!!
Noch eins: Ich hoffe, Du bist nicht in der GEMA.
Nachtrag an @pianovirus:

Ich kenne das GNU-Projekt, und für Softwareprojekte ist es geradezu ideal, wenn viele Menschen daran arbeiten, um es immer mehr zu vervollkommnen.
Nur, es gibt eben doch Unterschiede zwischen einem technischen Projekt, was durch die Mitarbeit vieler Menschen immer mehr vervollkommnet werden kann (nach objektiven Kriterien) und einem Kunstprodukt, welches immer einen subjektiven Anteil enthält, und welches erst durch Authentizität wirkt. Da kann es kontraproduktiv sein, wenn viele Leute daran verschlimmbessern (auf der anderen Seite können "Coverversionen" natürlich auch interessant sein).

Von daher sind Lizenzen, bezogen auf open-source-Softwareprojekte ein ganz anderes Thema als Lizenzen bezogen auf ein Kunstprodukt, finde ich. Was dann eben andere Lizenzklauseln mit sich bringt, falls erwünscht.
Ich würde diese Grenze zwischen Kunstwerk und technischem Produkt so nicht ziehen. Auch und gerade bei Software kann viel "verschlimmbessert" werden. Deshalb betreiben größere und erfolgreiche Projekte ja auch ein aktives Qualitätsmanagement. Und auch den Aspekt der Schönheit sollte man bei Software nicht vernachlässigen. Und diese hat -genau wie bei Musik oder sonstiger Kunst- immer subjektive Aspekte.
Ich bin sogar der Meingung, dass gelungene technische Produkte (egal ob Software oder physisch) Kunstwerke sind. Ich denke zum Wechselspiel Schöheit - Funktionalität können Designer mehr sagen. Ich bin überzeugt, dass diese keine Gegensätze sind, sondern sich gegenseitig bedingen.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Nein, bin nicht bei der GEMA.

Bzgl. Vergleichbarkeit Kompositionen -<> technische Produkte bin ich schon anderer Meinung. Meine bisherigen Erfahrungen bzgl. Diskussionen über eigene Kompositionen mit anderen Musikern haben gezeigt, dass viele verschiedene Leute viele verschiedene Meinungen haben, hier und da jeweils etwas anders machen würden. Als ich dann mal versucht habe, diese verschiedenen Meinungen irgendwie zu berücksichtigen und meinen Kram zu ändern, ist etwas Glattgeschliffeneres herausgekommen, aber gleichzeitig auch etwas Fades und Langweiliges. Und auf jeden Fall nichts Authentisches mehr. Und das ist etwas, was ich als unbedingt wichtig empfinde. Habe da schließlich alle Änderungen wieder rückgängig gemacht. Also, zumindest hier, viele Köche können definitiv den Brei verderben - viel schlimmer, als es bei z.B. gemeinsamen Softwareprojekten der Fall ist.

Aber eine andere Frage:

Wie sieht es bei z.B. Chorstücken rechtlich bzgl. Veröffentlichung bei IMSLP aus, wenn man
a) einen Text hat, dessen Verfasser noch lebt, oder der Text jünger als 75 Jahre ist und
b) wenn auch die Melodie nix eigenes ist, und auch jünger als 75 Jahre ist.
Also wenn man z.B. lediglich aus vorhandener Melodie und Text ein Stück für 4-stimmigen Chor gemacht hat?

Reicht es dann, wenn man nur genau die Angaben, wie man sie der Publikation entnommen hat bzgl. Textverfasser und Melodiekomponist, angibt in den Noten?
Wenn also z.B. nicht ersichtlich ist, ob einer von beiden eine Bearbeitung für 4-stimmigen Chor nicht wollen, also z.B. keine entsprechend eindeutige CC-Lizenz erkennbar ist?
Was mir übrigens dann weiter sagt, dass es wohl definitiv besser ist, die eigene gewollte CC-Lizenz in den Noten selber anzugeben - Stichwort "Dachdecker"...
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Gut, dann gibt's von daher schonmal kein Problem.

viel schlimmer, als es bei z.B. gemeinsamen Softwareprojekten der Fall ist.
Bei Softwareprojekten kommte bei vielen Köchen und schlechter Projektplanung/QS gelegentlich etwas heraus, was keineswegs mehr geschliffen und nicht nur unauthentisch ist, sondern völlig unwartbarer Murks. Du hast oben geschrieben, dass Du selbst Softwareentwickler bist. Du hast noch nie die Codemüllhalden gesehen, die teilweise in Unternehmen für viel Geld durch jahrelange Weiterentwicklung aus einem möglicherweise mal gut und schön konzipierten Stück Software entstehen können?

Aber eine andere Frage:

Wie sieht es bei z.B. Chorstücken rechtlich bzgl. Veröffentlichung bei IMSLP aus, wenn man
a) einen Text hat, dessen Verfasser noch lebt, oder der Text jünger als 75 Jahre ist und
b) wenn auch die Melodie nix eigenes ist, und auch jünger als 75 Jahre ist.
Also wenn man z.B. lediglich aus vorhandener Melodie und Text ein Stück für 4-stimmigen Chor gemacht hat?

Reicht es dann, wenn man nur genau die Angaben, wie man sie der Publikation entnommen hat bzgl. Textverfasser und Melodiekomponist, angibt in den Noten?
Wenn also z.B. nicht ersichtlich ist, ob einer von beiden eine Bearbeitung für 4-stimmigen Chor nicht wollen, also z.B. keine entsprechend eindeutige CC-Lizenz erkennbar ist?
Du musst selbstverständlich das Urheberrecht der des Komponisten und des Texters achten. Du darfst das abgeleitete Werk nur mit deren Zustimmung verbreiten oder sonst Verwerten. Und natürlich darfst Du nicht Dritten ohne deren Zustimmung weiterfüphrende Rechte an deren Werk (was Du mit einer Veröffentlichung unter irgendeiner CC ja tätest) einräumen.
Was mir übrigens dann weiter sagt, dass es wohl definitiv besser ist, die eigene gewollte CC-Lizenz in den Noten selber anzugeben - Stichwort "Dachdecker"...
Wenn man denn so genau weiß, was man will (siehe der oben zitierte Leitfaden über möglicherweise ungewollte Nebenwirkungen).
 
Klar habe ich Codemüllhaufen nicht nur gesehen, sondern auch kräftig mitgemacht darin ... :twisted:

Du musst selbstverständlich das Urheberrecht der des Komponisten und des Texters achten. Du darfst das abgeleitete Werk nur mit deren Zustimmung verbreiten oder sonst Verwerten. Und natürlich darfst Du nicht Dritten ohne deren Zustimmung weiterfüphrende Rechte an deren Werk (was Du mit einer Veröffentlichung unter irgendeiner CC ja tätest) einräumen.

Ich werde mir den Spaß machen, und die beiden noch lebenden Herren (bzgl. des fraglichen Liedes) versuchen zu kontaktieren - ist ja irgendwie auch spannend, wie da reagiert wird (wenn reagiert wird). Im Zweifelsfall wird es eben nicht hochgeladen (gesungen bzw. eine Variante mit Posaunenchor gespielt wurde es aber bereits schon... :floet:).
 

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