Urheberrecht aufgeweicht? Na endlich.....

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28. Apr. 2011
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Der Rapper Moses Pellham hat einen Zweisekundenschlagzeugschnipsel von der Band Kraftwerk kopiert. Dann hat er eine eigene Nummer produziert und in einer Dauerschleife den kopierten Takt unter das Stück gelegt. Das heißt, den Rhythmus für seine Nummer hat er nicht selbst gemacht sondern abgekupfert, copy and paste sozusagen. Die Urheber des Rhythmus - Kraftwerk - klagten dagegen und verloren.

Die Richter entschieden, dass die Freiheit der Kunst hier höher anzusetzen sei als das Urheberrecht von Kraftwerk an dem Rhythmusschnipsel. Moses Pellham habe ein neues eigenständiges Stück geschaffen unabhängig von der Verwendung des Kraftwerk-Rhythmus.

Also kann man den stimmungsvollen Gesang des Wortes "Yesterday" der Beatles kopieren und aneinanderreihen: Yesterdayyesterdayyesterdayyesterday etc. Über diesen Gesangsschnipsel legt man eine eigene simple Klaviermelodie und nennt das Ganze "Reincarnation". Das wird dann als Verynewagemusic verkauft.

Alles legal.

CW
 
Sorry, wie kommt man denn auf die saublöde Idee, Urheberrechte auf einen Rhythmus einklagen zu wollen? Das ist genauso dämlich wie die Telek*om, die wollte sich glaub ich mal den Buchstaben "T" schützen lassen. Oder Nest*e, die wollen das Wasser privatisieren...
Demnächst führen sie die Atemsteuer ein. Wer atmet, zahlt.
 
Sorry, wie kommt man denn auf die saublöde Idee, Urheberrechte auf einen Rhythmus einklagen zu wollen? Das ist genauso dämlich wie die Telek*om, die wollte sich glaub ich mal den Buchstaben "T" schützen lassen. Oder Nest*e, die wollen das Wasser privatisieren...
Demnächst führen sie die Atemsteuer ein. Wer atmet, zahlt.
Grundsätzlich würde ich dir ja recht geben, aber dieser Rhythmus ist ja das herausstechende Merkmal des Songs.
Nachdem ich jetzt auch mitbekommen habe, dass die Sounds auf denen gute moderne Popmusik basiert sauteuer sind, weil da Leute teilweise wochenlang rumbasteln.

Ja es ist Justin Bieber, aber da haben einige im letzten Jahr richtig Asche mit den Sounds verdient, alleine hier über 1 Mrd Klicks ( ich kann nichts für den Film!)

Pro 1000 clicks rund 1 Euro. Einnahmen.

also schon alleine 1.4 Mio € hier ;)


View: https://www.youtube.com/watch?v=DK_0jXPuIr0

und hier nochmal 140 Mio clicks - rund 140.000 Euro


View: https://www.youtube.com/watch?v=NywWB67Z7zQ


jetzt noch Verkäufe, Streaming etc. etc. Da geht es um richtig viel Geld.

Sollte also jemand bestimmte Keysounds in nächster Zeit verwenden...z.B. das Ticken




Wenn du also heute als Komponist in diesem Bereich dein Geld verdienen möchtest und wirklich qualitative Arbeit abliefern möchtest, kannst du neben den Instrumenten, auch noch den Umgang mit Computer/Software/Soundfiles/Plugins erlernen.
Es gibt wohl mittlerweile Filmmusik in großen Filmen, da ist der Sound fast 100% künstlich, und du denkst es spielen die Philarmoniker.

Wenn es so einfach wäre, hätte Herr Pellham in seiner Kreativität bestimmt etwas eigenes entwickelt. Vielleicht hätte Kraftwerk aber auch schon 50% an den Einnahmen gereicht.

Herr Pellham hat sich diesen coolen Rhythmus/Sound explizit ausgesucht.
Wenn Kraftwerk das nicht will, hat er Pech gehabt.
Und das Urteil des Bundesverfassungsgereicht zeigt, dass die Richter von der Materie, sind ja Juristen, keine Ahnung haben.

Man könnte ja noch argumentieren, Pellham verwende nur ein musikalisches Zitat, aber ein Zitat, praktisch das Hauptzitat eines Werkes, als Schleife...

Er hätte doch den Rhythmus vom Bolero verwenden können, da ist das Urheberrecht abgelaufen.

Ich bin ja noch gespannt auf eine Entscheidung beim ESC dieses Jahr.

Hier das "Original"


View: https://www.youtube.com/watch?v=8gbImG50oIc

und dann der schwedische Beitrag


View: https://www.youtube.com/watch?v=4emC0VDQGz8


Kopfschüttel:

http://www.spiegel.de/kultur/musik/...s-bedeutet-das-sampling-urteil-a-1094996.html

Pelham sagte, in dem vorliegenden Fall habe er nicht mal gewusst, wie das Original hieß, er habe es nur, als er nach einem kalten Kontrast zu Setlurs Gesang suche, in seinem Tonarchiv gefunden. Um Erlaubnis hatte Pelham also nicht gebeten, Kraftwerk klagte auf Unterlassung und Schadensersatz.

Jeder Student, der so vorgeht...oder hier diese Heuchelei


Im Interview mit dem Radiosender MDR Jump sagte er, es müsse jetzt eine Praxis der Rechtsprechung geben, die eine genaue Sekundengrenze festlegt. Er selbst erwarte von anderen Künstlern, die Musik der Fantastischen Vier in ihren Songs verwenden, dass sie dafür bei ihm um Erlaubnis fragen würden. "Es wäre natürlich nicht gut, wenn jemand käme, das Gleiche nochmal macht, und dann einen Riesenhit landet", so Smudo.

 
Zuletzt bearbeitet:
@Stilblüte:

Es geht nicht um das Urheberrecht an irgendeinem Rhythmus sondern um das Urheberrecht an dem kurzen Schlagzeugpart von Kraftwerk. Den hat die Band irgendwann einmal aufgenommen und in einem Song verwendet, ihn veröffentlicht. Und diesen Schlagzeugpart hat Pellham kopiert, in einen eigenen Song integriert und ebenfalls veröffentlicht.

Das darf er offensichtlich.

CW
 
Mit dem Unterschied, dass dieser Rechtsstreit jetzt schon bald 20 Jahre oder so am laufen ist. Damals sah die Sache noch ganz anders aus, da war das einfach nur ein "Beat"..
 
Das ist kein Unterschied. Es ging immer um das Gleiche.

Ob das ein Takt, ein Beat, ein Rhythmus, ein Groove, ein Schlagzeugstück, ein Musikschnipsel oder was immer ist, ist egal. Tatsache ist, dass es von Kraftwerk ist und nicht von Pellham.

Der hat sich das einfach 'mal so abgegriffen.

CW
 
@Stilblüte:

Es geht nicht um das Urheberrecht an irgendeinem Rhythmus sondern um das Urheberrecht an dem kurzen Schlagzeugpart von Kraftwerk. Den hat die Band irgendwann einmal aufgenommen und in einem Song verwendet, ihn veröffentlicht. Und diesen Schlagzeugpart hat Pellham kopiert, in einen eigenen Song integriert und ebenfalls veröffentlicht.

Das darf er offensichtlich.

CW
So einfach nicht. Es werden jetzt ja Kriterien, wie z.B Zeit diskutiert.

Das Urteil zeigt meiner Meinung nach, dass Musik selbst unter den höchsten Richtern Deutschlands wie ein Wegwerf Produkt betrachtet wird.
Vielleicht hätten sie unter elitären Gesichtspunkten anders entschieden, wenn Stockhausen unter dem Sample gestanden wäre.
Ein Recht auf eine Kunstform des erlaubten geistigen Diebstahls?

Es gibt wohl genug freie Samples, wenn nicht, muss man eben bezahlen oder eigene Kreativität walten lassen.

Ich fand ja gerade interessant, dass die Künstler, die Pelham unterstützen, das bei eigenen Songs/Ideen nicht so tollfinden würden.

Eigentlich interessiert dasUrteil genau wie der Sack Reis in China. Spätestens bei einem internationalen Rechtsstreit oder daswird dann so gelöst.

Bekannter Künstler sagt seiner Plattenfirma, wenn ihr das zulasst, bin ich weg. Sorgt dafür, dass der, der plagiiert hat, keinen Vertrag etc. mehr irgendwo bekommt.

Das führt dazu, dass Leute mit Einfluss geschützt sind und der Rest...
 
Das Urteil zeigt meiner Meinung nach, dass Musik selbst unter den höchsten Richtern Deutschlands wie ein Wegwerf Produkt betrachtet wird.
;-)

Einfach ist es in der Tat überhaupt nicht, hier eine gescheite Regelung zu finden. Das Urteil ist bezogen auf den Titel nachvollziehbar.
... allerdings heftig überlagert von E-Gitarren und schweren Hip-Hop-Beats. Sie sind es, die den Track tragen und markant machen. Um den unterschwellig mitlaufenden Kraftwerk-Sound zu erkennen, muss man sehr genau hinhören.
Sprich: Der Wiedererkennungswert des Originalsounds hinsichtlich eines Wettbewerbsvorteils ist gleich null. Nicht nur, das kein Schaden entstanden ist; es ist auch für den Erfolg des neuen Stückes nicht relevant. In anderer Form wäre evtl. anders entschieden worden.

Es stellt sich ja auch die Frage: Was darf man als Samplequelle überhaupt verwenden? Selbst erstellte Klänge? Bereits existierende Klänge? Wo genau ist da die Grenze? 1 Sek, 2 Sek, 0,05 Sek? Wer will das entscheiden? Ist ein versehentlicher Nieser bei einem Liveauftritt, der das Stück erst zu einem Hit macht, urheberrechtlich geschützt und darf nicht gesampelt werden? Was, wenn ein anderes Niesen ganz genau so klingt und eine durch diesen Zufall entstandene Idee geboren und von anderen übernommen wurde?

Es gibt ja auch das Phänomen, dass bestimmte Stile (z.B. der von Kraftwerk) kopiert werden. Man nennt es dann gerne "Inspiration", ist aber nichts anderes als Ideenklau (bzgl. Kraftwerk fällt mir da schnell Depeche Mode ein). Das finde ich wesentlich grenzwertiger als ein 2-Sek-Loop im Hintergrund für eine komplett andere Stilrichtung laufen zu lassen.

Genau, alles nicht so einfach und alles nicht schwarzweiß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke auch, dass ein 2 Sekunden-Background-Schnipsel überhaupt nicht zu einem Grundsatzurteil taugt, zu dem es von manchen hochstilisiert wird.
Und das hat wirklich sehr wenig zu tun mit "...Musik selbst unter den höchsten Richtern Deutschlands wie ein Wegwerf Produkt betrachtet wird.".

Auch in anderen Gebieten werden täglich Gefechte vor Gerichten darum abgehalten, was geistiger Diebstahl ist und wo die Grenzen zu ziehen sind: Siehe die zahllosen Patentklagen, sei es Google-gegen-Oracle zum Thema API-Lizensierung oder sei es Apple-Geschmacksmuster-Lizensierung von runden Kanten etc. pp.

Überall gibt es Pro und Kontra-Meinungen um gefühlte Grauzonen: Wann ein Patent - oder eben wie hier, wann ein Sample - denn schützenswert sei und wo die Grenzen zum Allgemeingut und Trivialen zu ziehen sind.
 
... Es ist schwierig...

@Stilblüte : Es geht nicht darum, dass jemand sich den 4/4-Takt oder Halbetriolen patentieren lassen will. Ein Schlagzeugrhythmus ist grundsätzlich erstmal sowohl spieltechnisch als auch bzgl. Des Sound-Designs als Komposition zu betrachten und fällt damit unter das Urheberrecht.

Wenn keine Samples mehr genutzt kommerziell genutzt werden dürften, würde in der heutigen U-Musik vieles wegbrechen (ein Milliarden-Markt), deshalb ist wahrscheinlich das Urteil auch so gefällt worden (wie so oft im Sinne der Industrie).

Das Problem wird sehr anschaulich, wenn man sich die Geschichte des "Amen-Breaks" mal kurz reinzieht.


View: https://m.youtube.com/watch?v=qwQLk7NcpO4


https://de.m.wikipedia.org/wiki/Amen_Break

Hip-Hop wäre ohne diese paar Takte kaum denkbar. Der Drummer, der sie aus dem Ärmel geschüttelt hat, starb als Penner.

LG

TJ
 
Zuletzt bearbeitet:

Ist das Urteil noch so schlecht, oberste Richter haben immer Recht!
:idee:
 
Schade, dass man nicht erfahren hat, um welche Summe es da geht. Wieviel hat Pellham an dem Song verdient und wieviel wollte Kraftwerk für die Überlassung der Rechte? Wieviel Kohle hat Pelham also durch das Urteil eingespart?

CW
 
Der Kunstfreiheit ist m. E. Genüge getan, wenn der Urheber des Drumloops die Verwendung als Sample nicht verbieten kann. Dem spricht eine angemessene Entschädigung oder Vergütung nicht entgegen. Denn sonst wären bisher angebotene Sample CDs mit frei verfügbaren Samples überflüssig und ich könnte z. B. Sample CDs von allen Drumloops zur Verwendung in Hip hop Songs vertreiben und die vollen Einnahmen einstreichen. Ich finde dass Programmierer von Drumloops nicht leer ausgehen sollen, wenn andere diese Loops verwenden.
 
Seid ihr alle taub? Der Setlur Song lebt vom Metall Geräusch Rhytmus im Hintergrund. Das ist eben das einzig besondere an dem Song

Genau!

Da hat sich der bauernschlaue Produzenten- Frickler bei den wahren Künstlern bedient und so seinem plumpen Einheitsbrei eine besondere Note verliehen.

Dass er damit durchkommt ist einfach nur traurig und beschämend !

TJ
 
@Tastenjunkie, der von dir entwickelte Artikel fragt an einer Stelle ... (ich hoffe, da hat jetzt niemand was dagegen, dass ich das zitiere):
Zitat von Zeit:
Wer entscheidet mit welcher Begründung, wann ein Sample wiedererkennbar ist und wann nicht?
Das könnte man sich einfach(er) machen. Das kleinste wiedererkennbare Element in der Musik ist das Motiv. Motive können melodisch, rhythmisch und/oder harmonisch sein. Wenn immer ein Verbund von zwei oder mehr Tönen, hinsichtlich ein oder mehrere dieser Aspekte öfter wiederholt wird, es also überhaupt Wiedererkennungswert innerhalb desselben Songs hat, kann ein anderer es eben derart wiedererkennen, dass er auch weiß, wo derselbe Tonverbund in einem früheren Song verwendet wird. Und wenn dieser jemand zufällig auch der Rechteinhaber des frühereren Stücks ist, tjoa ...

Etwas anders sehe ich das bei Stücken, die nicht notwendig künstlerischen Wert haben brauchen, da ihr Zweck vor allem ist, den Klang von existierenden Instrumenten zu demonstrieren (Schöpfungshöhe). Wenn man diese Stücke sich anhören möchte, und den instrumentellen, also motiv- und artikulationsunabhängigen Klang spaßeshalber versuchen möchte synthetisch umzusetzen, und dann auch noch die Quelle zu nennen beabsichtigt, wie es sich für (quasi-)wissenschaftliche Arbeit gehört - aber nein, einen privatgewissen Musikenzyklopädisten hat nicht mal dieser Unterschied interessiert und wollte mir tatsächlich eine Nutzungsgebühr aufschwatzen, die das Vielfache des Preises der ganzen Enzyklopädie beträgt.
Wer versteht, dass wir beiderseits bockig auseinandergegangen sind, versteht vielleicht auch, warum ich diesen Thread hijacke, um meinem Ärger Luft zu machen. Danke für eure Aufmerksamkeit.
 

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