Desous können in der Tat reizvoller sein als das Stimmen und Bezahlen!!! Die Franzosen verstehen etwas davon.....
Was die Absetzbarkeit betrifft, so hast Du, Fabian, glaube ich, nicht ganz Recht. Es geht um haushaltsnahe Dienstleistungen, und alles was man zu Hause von einem Handwerksbetrieb machen lässt, ist absetzbar, sofern man den Rechnungsbetrag nicht bar bezahlt, sondern überweist. Allerdings immer nur 20% des Rechnungsbetrages, und das nur bis zu einer gesamten Höhe von 1200.-EURO. Die Laufschuhe lässt Du Dir sicherlich nicht zu Hause besohlen. Wenn Du allerdings Dein Fensehgerät zu Hause reparieren lässt, müsste das absetzbar sein. Als Ergänzung sei noch vermerkt, dass das Finanzamt nur anerkennt, was überwiesen wurde. Wenn man die Rechnung gegen Quittung bar bezahlt, braucht man sie gar nicht erst einzureichen, denn sie wird auf keinen Fall anerkannt. Insofern müsste die Reparatur eines Flügels oder eines Klaviers, sofern die Reparatur zu Hause erfolgt, auch anerkannt werden, egal, ob man Berufsmusiker ist oder nicht. Und was das Stimmen betrifft, so las ich den Tipp auf der Homepage von Steinway. Ich werde auf jeden Fall 20% der Rechnung für das Simmen geltend machen, ebenso werde ich die Tranportkosten in Ansatz bringen. Streichen können die immer noch.
LG
Padi