Auskunftspflicht ok aber Beratungspflicht?
Man könnte fragen: "Wenn ich den Flügel auf 15 Jahre abschreibe, ist das korrekt?". Und darauf sollten man eigentlich auch eine Antwort erwarten dürfen.
Allerdings scheint es nach dieser Information hier:
keine klare Vorgabe zu geben, sondern variierende Rechtssprechung. Es gibt also Entscheidungsspielraum für den Sachbearbeiter, und wenn Deine Anfrage von jemand ander bearbeitet wird als Deine Steuererklärung, dann stehst Du im Regen. Um das zu vermeiden, müsstest Du schriftlich anfragen.
Viel pragmatischer ist es hingegen, wenn Du nicht viel fragst, sondern einfach Deine Wunschfrist ansetzt, je nachdem, was für Deine Finanzplanung besser passt. Vielleicht geht es ja durch - die Sachbearbeiter haben auch besseres zu tun, als sich mit jedem Steuerbürger rumzustreiten, ich finde, die sind meist erstaunlich pragmatisch und auch nett. Allerdings ist die Summe für einen Freiberufler ziemlich hoch, so dass Du schon mit Rückfragen rechnen musst. Du solltest Dir vielleicht für den Fall einer Rückfrage eine plausible Begründung für Deine Wahl zurechtlegen:
- Wenn Du 15 Jahre angegeben hast, kannst Du Dich auf das Urteil zur Flügel-Abschreibung in obiger Quelle berufen.
- Wenn Du z. B. 20 Jahre angegeben hast, sagst Du, das würdest Du für angemessen halten, weil ein Flügel ja sehr langlebig ist.
Das klappt natürlich am besten, wenn Deine Liquiditätsplanung so viel Puffer enthält, dass sie bei einer abweichenden Entscheidung des Finanzamts nicht zusammenbricht.