Instrument von der Steuer absetzen

@Marinieves: Vielleicht kannst Du Deinen Flügel ja leasen? Dann bist Du das Problem los bzw. hast es an die Leasinggesellschaft verlagert. Ich meine den Vorschlag durchaus ernst. Bei einem Neuinstrument wäre zu prüfen, ob der Händler oder z. B. Yamaha hierfür ein Modell haben. Wirst Du hier nicht fündig oder stehst Du auf einen Gebrauchten, gibt es Leasinggesellschaften, deren Geschäftsmodell darin besteht, für Dich ein Wirtschaftsgut anzuschaffen und es dann per Leasing zu überlassen. Gerade, wenn Du den Flügel finanzieren musst, könnte das eine Option sein.
 
Das ist echt 'ne Wissenschaft.....! Aber immerhin gibt es Möglichkeiten, und die sollte man ausschöpfen. Danke euch!
 
Meines Wissens nach ist genau das Gegenteil richtig, Finanzbeamten sollen unbedingt beraten.
Das glaube ich nicht. Auskunftspflicht ok aber Beratungspflicht? Ich habe mir jedenfalls schon öfter den Satz anhören müssen: "Sorry, das darf ich ihnen nicht sagen. Wir dürfen laut Gesetz keine steuerliche Beratung machen".

Ansonsten bin ich grundsätzlich der Meinung, dass sich ein Steuerberater IMMER lohnt. Ich würde auch als selbstständiger Musiker oder Angestellter niemals selbst eine Steuererklärung machen (oder z.B. in Foren nach Absetzbarkeit von Instrumenten fragen).
Erstens investiert man viel zu viel Zeit in das Thema, in der man mit seiner eigenen Tätigkeit viel mehr raus holt und zweitens ist das Thema viel zu komplex, als es mal eben so nebenbei zu durchschauen.

Genau!
 
Um 1982 herum kufte mein Vater einen 'portablen Computer' Osborne 1 *), der sooooo günstig war, weil der ja 'eigentlich' nur 1000DM kostete, denn zum Preis von 5kDM war Software im Wert von 4kDM enthlten. So auch dbase II.

Finanzbeamter: "Was ist dbase II?"
Meine Vater: "Eine Datenbank."
Finanzbeamter: "OK, die können sie als Büromöbel absetzen."

Und so setze mein Vater eine Datenbank als Büromöbel ab.

Grüße
Häretiker

*)
der erste kommerzielle erhältliche, wog 11 kg
https://de.wikipedia.org/wiki/Osborne_1
 
Auskunftspflicht ok aber Beratungspflicht?
Man könnte fragen: "Wenn ich den Flügel auf 15 Jahre abschreibe, ist das korrekt?". Und darauf sollten man eigentlich auch eine Antwort erwarten dürfen.

Allerdings scheint es nach dieser Information hier:
keine klare Vorgabe zu geben, sondern variierende Rechtssprechung. Es gibt also Entscheidungsspielraum für den Sachbearbeiter, und wenn Deine Anfrage von jemand ander bearbeitet wird als Deine Steuererklärung, dann stehst Du im Regen. Um das zu vermeiden, müsstest Du schriftlich anfragen.

Viel pragmatischer ist es hingegen, wenn Du nicht viel fragst, sondern einfach Deine Wunschfrist ansetzt, je nachdem, was für Deine Finanzplanung besser passt. Vielleicht geht es ja durch - die Sachbearbeiter haben auch besseres zu tun, als sich mit jedem Steuerbürger rumzustreiten, ich finde, die sind meist erstaunlich pragmatisch und auch nett. Allerdings ist die Summe für einen Freiberufler ziemlich hoch, so dass Du schon mit Rückfragen rechnen musst. Du solltest Dir vielleicht für den Fall einer Rückfrage eine plausible Begründung für Deine Wahl zurechtlegen:
  • Wenn Du 15 Jahre angegeben hast, kannst Du Dich auf das Urteil zur Flügel-Abschreibung in obiger Quelle berufen.
  • Wenn Du z. B. 20 Jahre angegeben hast, sagst Du, das würdest Du für angemessen halten, weil ein Flügel ja sehr langlebig ist.
Das klappt natürlich am besten, wenn Deine Liquiditätsplanung so viel Puffer enthält, dass sie bei einer abweichenden Entscheidung des Finanzamts nicht zusammenbricht.
 
Allerdings ist die Summe für einen Freiberufler ziemlich hoch
Und wie stehts dann mit einem Auto?


Das ist mir bewusst. Aber ist ein Flügel denn automatisch langlebiger als ein Klavier/Pianino? Diese Logik steckt ja dann anscheinend hinter der Differenz von 5 Jahren Abschreibungszeit.

Vll. ist man davon ausgegangen, dass aufgrund des NORMALERWEISE mind. 4-5 fachen Preises Flügel eben anders gepflegt, bzw. länger gehalten werden? Man darf auch nicht vergessen, dass eine Abschreibung IMMER durch die Realität überschrieben werden kann. Wenn ich einen Flügel mit 15 Jahren abschreibe und er dann nach 7,5 Jahren mit dem halben Wert in den Büchern steht, wird dieser halbe Neuwert ad hoc abgeschrieben, wenn der Flügel nach diser Zeit die Grätsche machen sollte und zu Brennholz wird.

Abschreibungen beruhen auf ANNAHMEN mit hoher Wahrscheinlichkeit. Sie sind nicht in jedem Fall realistisch. Einen Neuwagen schreibt man - glaube ich - auf 5 Jahre ab. Dabei ist er viel weniger belastet als z.B. die Fräse hinter meinem Traktor, die mit 12-15 Jahren abgeschrieben werden muss und die garantiert nicht so alt wird. Ist aber halt "landwirtschaftliches Gerät" und das hält NORMALERWEISE sehr lange.
 
Die Brennholzmethode ist gefährlich [emoji23][emoji23][emoji23]


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